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rechtliche Schritte bei nicht erbrachter Leistung?
Hallo,
angenommen ich habe irgendwo ein Zeitschriften (eigene Rechtssprechung?) Abo. Die entsprechende Leistung für welche im Voraus bezahlt wurde, wird mangelhaft bis niemals erbracht (keine Zustellung der abonnierten Ware in einem zumutbarems Zeitraum bzw. Schlechterstellung gegenüber dem Straßenverkauf). Habe ich Anspruch auf Rückzahlung des ausstehenden Betrages bei Sofortkündigung? Kann ich als Privatperson eine verbindliche Mahnung inkl. anfallender Kosteneintreibung stellen? Oder wäre es gleich vernünftiger die RV einzuschalten? btw. nach Gerichtsstand Wien pong |
Um wieviel gehts?
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Und wieviele Ausgaben hast du bereits bekommen? ;)
Wann hast du das letzte mal bezahlt? |
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pong |
nun.. wenn deine zeitschrift oder sonstiges laut vertrag zu monatsbeginn da sein soll (als beispiel) und immer erst 2 wochen später kommt, dann kannst du sogar vom vertrag zurücktreten, da sich die andere seite nicht an die konditionen hält.. schließlich hast du für die leistungserbringung gezahlt.. es ist also dein gutes recht den betrag zuückzufordern oder auch zurückzutreten wenn sowas weiterhin passiert..
aber bevor du da rechtlich was einleiten willst.. ruf dort mal an und reg dich auf.. |
lt. AGB ist nicht festgeschrieben, nunja mal schaun was ABGB und KschG sagen
oder weiß es zufällig jemand auswändig ob für Zeitschriften in AT andere Bestimmungen zum Tragen kommen? pong |
wenn sie die leistungen nicht erbringen können, kannst ihnen eine frist setzten. können sie die auch nicht halten, kannst kündigen und sie müssen das geld retour zahlen.
nur wo nichts ist, kannst auch nichts bekommen ;) |
ich könnt dir jetzt natürlich schon schreiben wie die rechtliche lage (theoretisch) ausschaust und was du machen könntest - nur wegen 15euro grossartig rumstreiten (und gerade, wenns gegen das wcm geht - ist ja nicht grad irgendein "todfeind"!) wär sogar mir als jurist zu blöd ... zumal auch die aussichten nicht wirklich rosig sind (insbesondere auch etwaige gerichtskosten).
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für 15E rechtliche schritte einleiten - na bravo da kost es dir schon mehr wenn der RA überlegt ob er denn fall überhaupt annimmt :rofl:
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Also da geht sich gerade ein "Guten" aus, der "Tag" kostet dann die nächsten 15 EUR.
Guru |
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Guru |
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anwaltszwang besteht für eine forderung in dieser höhe übrigens nicht. |
pong gib ma deine kontonummer ich ueberweise dir die 15 urr0s :D
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Kaufst ihm ein 1/2 Abonnement? :rofl:
Guru |
na aber wenn er sich wg der 15urros aufregt geb ich sie ihm und ich uebernehm sein restabo
selber hab ich eh eines aber dann kann ich ja pongs weiterschenken mein vater wuerde sich sicher freuen :D |
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Guru ist KEIN WCM-Mitarbeiter, also darf Guru Deine Anwandlungen also lustig finden.
Guru In Abwandlung Deiner Signatur: mach Dir doch bitte selber Deine Probleme, ok? |
meine anwandlungen?
du schreibst für wcm also tust du mitarbeiten also wcm mitarbeiter ;) du kannst auch lustig finden was du willst. ich finde es eher traurig. aber überheblichkeit bin ich von dir ja auch gewöhnt. und jetzt kannst du gerne über mich lachen, ich stehe darüber. ;) ganz ehrlich gesagt, ist es mir egal ob es die wcm zeitschrift morgen noch gibt. kenne keinen angestellten, bekomme nichts von wcm, und es gibt genügend andere guter zeitschriften. aber lache nur. ihr wollt mein geld und ich nichts von euch ;) |
Du hast es anscheinend noch immer nicht verstanden: für den FSL-Verlag kann der Geschäftsführer sprechen, aber nicht ein freier Journalist, der für eine Publikation schreibt.
Und ob Du WCM kaufst oder nicht, wird an Guru nichts verändern - der lebt auch ohne Deine Beiträge (pekuniärer oder literarischer Art). Guru PS: und als ganz persönlich gemeinter Rat: Du solltest einmal darüber nachdenken, bevor Du die Sendetaste drückst, was Du von Dir gibst. |
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Guru |
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@Chrisne: Slow Down! ;)
lg Oliver |
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ich sehe das völlig wertfrei was mit wcm ist bzw passiert. |
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Das wollen wir doch öffentlich und hier nicht weiter erörtern...
Guru |
kannst ruhig machen, hast meine erlaubnis :cool:
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