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Rezept vom Wahlarzt?
Hallo,
wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet. Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus? Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen) oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)? Ich hab mit google nur widersprüchliche Angaben gefunden. Hat da jemand Erfahrung damit? Danke, walhalla |
Re: Rezept vom Wahlarzt?
Zitat:
1. Hängt davon ab, bei welcher KK du versichert bist... 2. Bekommst du nur den jeweiligen Kassensatz und der kann wesentlich niedriger sein (zB. bekomme ich einmal 19€ wenn ich 65€ bezahle und bei einem anderen Arzt 50€ retour, je nachdem, welche Leistungen er verrechnet. Außerdem bin ich bei der BVA und habe grundsätzlich 20% Selbstbehalt) Zitat:
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Also vor einiger Zeit hat ein Wahlarzt meinem Bruder erklärt, das Wahlarztrezepte in der Apotheke wie normale Kassenrezepte akzeptiert werden. Daraus schließe ich eigentlich, daß nur die Rezeptgebühr fällig ist. Im Fall meines Bruders war das Medikament aber chefarztpflichtig, also mußte er sowieso zur Krankenkasse damit, kanns dir also nicht 100% sagen.
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Zitat:
Hier gibt es also keine einheitliche Regelung - ist eben vom Versicherungsträger abhängig. |
Aber im Endeffekt zahlst du nur die Rezeptgebühr (ohne es von einem anderen Arzt umschreiben lassen zu müssen)? - bei der wgkk
Würde einem zumindest einen extra-Weg ersparen. |
Zitat:
Zitat:
pong |
Rezeptgebühr + Zuzahlung für Nichtgenerika bei Nicht-Rezeptgebührbefreiten
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Zitat:
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kommt darauf an, bei welcher kk du versichert bist...
hier ein interessanter link zum thema wahlarzt in wien: http://www.aekwien.or.at/197.html und wahlarzt in nö: http://cms.arztnoe.at/cms/beitrag/1000838/105576/ |
Hallo,
Danke für die Antworten. Ich bin bei der WGKK, also sollte das Umschreiben keine Probleme machen. |
ja, denke ich auch (zumindest wenn man dem artikel auf der ärztekammer-seite glauben schenken darf ;) )
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Vergütung für Wahlarzt-Rezepte erfolgt von den Krankenkassen nach folgendem Prinzip:
Die Kosten für das Medikament werden nach dem Krankenkassen-Tarif abzüglich einer allfälligen Rezeptgebühr ersetzt. Allerdings gibts bei den Apotheken zwischen dem Krankenkassen-Tarif und dem Preis beim Privat-Verkauf einen enormen Unterschied (genauso wie Wahlärzte höhere Preise in Rechnung stellen, als Kassenärzte von den Krankenkassen tarifmäßig vergütet bekommen). Besser ist es somit, ein Wahlarzt-Rezept bei der Krankenkasse auf ein Kassenrezept umschreiben zu lassen. Dann wird tatsächlich nur die Rezeptgebühr fällig. |
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