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-   -   Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=223585)

Wickerl 28.09.2007 14:06

Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich?
 
weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen?

wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war?

samc 28.09.2007 14:42

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129

http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf

die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre.


da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war...

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!

Wickerl 28.09.2007 15:22

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!

zum glück nicht :-). aber i muss jetzt grad rennen....

samc 28.09.2007 15:33

:hallo:
dann bis später

holzi 28.09.2007 16:12

Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.



Zitat:

aber nachweislich brandursache
wer hat das nachgewiesen?

Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden.

Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen.

Wickerl 28.09.2007 16:23

ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls

samc 28.09.2007 17:16

gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her ;)

aber schau auch mal hier:
http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm
vielleicht ist da was passendes dabei!

ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen!

Oli 28.09.2007 18:50

Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar.

Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte.

Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen.

lg Oliver

samc 28.09.2007 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

danke, oli!
genau die hab ich gemeint
:-)

Mobiletester 29.09.2007 20:59

Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.

fredf 30.09.2007 08:29

Gewährleistung sehr ausführlich beschrieben
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc...tion-view=true

Produkthaftung
http://members.aon.at/agartne2/aktuelles3.htm

Guru 02.10.2007 11:16

"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."

Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer.

LG
Guru

cub 02.10.2007 23:04

Soweit ich es verstanden habe geht es um den Fall defektes Gereät verursacht Brandschaden der nicht entstanden wäre wenn die Zuleitung ordnungsgemäs abgesichert gewesen wäre.
Logisch erscheint mir eine Aufteilung 50% Gerätehersteller 50% Wohnungseigentümer bzw. Elektriker oder Versicherung der Wohnungseigentümer
Denken Juristen logisch?
Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung oder einen guten Anwalt in der Familie.

gunnarh 03.10.2007 08:49

Zitat:

Versicherung der Wohnungseigentümer
Brand sollte doch in jeder 0815 Haushaltsversicherung enthalten sein. Vielleicht erklärt uns ja der Fragesteller nochmal genau welches Haftungsproblem er hat und beantwortet auch die Frage "wer hat wie festgestellt, dass der Brand durch eine ordnungsgemäße Absicherungs des Stromkreises verhindert worden wäre".

Ich würde nämlich nicht automatisch annehmen, dass ein Gerätebrand durch einen (z.b. 16A) Leitungsschutzschalter mit Sicherheit verhindert worden wäre. Der Leitungsschutzschalter schützt wie der Name schon sagt die Leitungen vor übermäßiger Beanspruchung und in Folge Überhitzung / Kabel/Leitungsbrand. Wenn das Gerät selbst zu brennen beginnt schaltet der Leitungsschutzschalter erst aus, wenn mehr als z.b. 16A Strom fließen. Um einen Brand auszulösen brauchts aber gar keine 230Vx16A=3680Watt, das ist z.b. auch mit einem 25 Watt Lötkolben möglich.

jestofunk 07.10.2007 11:42

Wichtig wäre auch wann die Installation erfolgt ist.

Wenn sie erst vor kurzem durch einen konzessionierten gemacht wurde sollte es eine Anlagenerstprüfung + Prüfbuch geben und eine Prüfung nach VD390, die eine Mängelfreiheit bescheinigt!

Guru 07.10.2007 17:59

In Österreich kanns höchstens eine Prüfung nach ÖVE geben, der VDE ist uns ziemlich wurscht...

Guru

fredf 07.10.2007 19:51

http://www.das-i-team.at/webdaten/elektropruef.asp

jestofunk 08.10.2007 17:11

Zitat:

Original geschrieben von Guru
In Österreich kanns höchstens eine Prüfung nach ÖVE geben, der VDE ist uns ziemlich wurscht...

Guru

VD390 ist der Name des (Österreichischen)Prüfprotokolls, hat nichts mit Deutschland zu tun ...

Wickerl 08.10.2007 20:24

Zitat:

Original geschrieben von Guru
"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."

Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer.

LG
Guru

:D

das klingt gut. weißt du, wo sowas steht? im baugesetz gg?

a) rechtsnachfolge klingt toll. realität: der baumeister (nicht e-installateur) ging nach fertigstellung in konkurs und hat mit dem gleichen personal, im gleichen büro, der gleichen einrichtung die baufirma nr. 2 aufgemacht. baufirma nr. 1 ist aus der haftung. na super. nur sein auto war danach ein größeres :-)).


b) e-installateur: mein vertrauen hat er nicht mehr (mehrmals "verwarnt" und erst nach hochheiligem versprechen, er schicke die besten arbeiter, weiterarbeiten lassen. mit krampf die rechnungen bezahlt u teilweise selber hand angelegt). den soll ich wieder rannlassen. wie soll ich dem vertrauen, dass der FI geht, wenn ich mich mit dem Föhn in die wanne lege?

nur "wandlung" gibt es in so einem fall nicht... naja, egal. werde mal die innung fragen... und es mir selber besorgen ggg...

prinzipielle frage: wenn z.b. ein elektriker ein projekt nicht schafft, weil er die fehler nicht beheben kann... na, egal, es wird zu kompliziert.

danke auf jeden fall für die beitraäge !!!!!!!!!!


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