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Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich?
weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen? wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war? |
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129
http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre. da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war... brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?! |
brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!
zum glück nicht :-). aber i muss jetzt grad rennen.... |
:hallo:
dann bis später |
Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.
Zitat:
Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden. Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen. |
ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls
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gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her ;)
aber schau auch mal hier: http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm vielleicht ist da was passendes dabei! ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen! |
Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).
Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar. Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte. Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen. lg Oliver |
Zitat:
genau die hab ich gemeint :-) |
Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.
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Gewährleistung sehr ausführlich beschrieben
http://www.uibk.ac.at/zivilrecht/buc...tion-view=true Produkthaftung http://members.aon.at/agartne2/aktuelles3.htm |
"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."
Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer. LG Guru |
Soweit ich es verstanden habe geht es um den Fall defektes Gereät verursacht Brandschaden der nicht entstanden wäre wenn die Zuleitung ordnungsgemäs abgesichert gewesen wäre.
Logisch erscheint mir eine Aufteilung 50% Gerätehersteller 50% Wohnungseigentümer bzw. Elektriker oder Versicherung der Wohnungseigentümer Denken Juristen logisch? Ich hoffe Du hast eine Rechtsschutzversicherung oder einen guten Anwalt in der Familie. |
Zitat:
Ich würde nämlich nicht automatisch annehmen, dass ein Gerätebrand durch einen (z.b. 16A) Leitungsschutzschalter mit Sicherheit verhindert worden wäre. Der Leitungsschutzschalter schützt wie der Name schon sagt die Leitungen vor übermäßiger Beanspruchung und in Folge Überhitzung / Kabel/Leitungsbrand. Wenn das Gerät selbst zu brennen beginnt schaltet der Leitungsschutzschalter erst aus, wenn mehr als z.b. 16A Strom fließen. Um einen Brand auszulösen brauchts aber gar keine 230Vx16A=3680Watt, das ist z.b. auch mit einem 25 Watt Lötkolben möglich. |
Wichtig wäre auch wann die Installation erfolgt ist.
Wenn sie erst vor kurzem durch einen konzessionierten gemacht wurde sollte es eine Anlagenerstprüfung + Prüfbuch geben und eine Prüfung nach VD390, die eine Mängelfreiheit bescheinigt! |
In Österreich kanns höchstens eine Prüfung nach ÖVE geben, der VDE ist uns ziemlich wurscht...
Guru |
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Zitat:
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Zitat:
das klingt gut. weißt du, wo sowas steht? im baugesetz gg? a) rechtsnachfolge klingt toll. realität: der baumeister (nicht e-installateur) ging nach fertigstellung in konkurs und hat mit dem gleichen personal, im gleichen büro, der gleichen einrichtung die baufirma nr. 2 aufgemacht. baufirma nr. 1 ist aus der haftung. na super. nur sein auto war danach ein größeres :-)). b) e-installateur: mein vertrauen hat er nicht mehr (mehrmals "verwarnt" und erst nach hochheiligem versprechen, er schicke die besten arbeiter, weiterarbeiten lassen. mit krampf die rechnungen bezahlt u teilweise selber hand angelegt). den soll ich wieder rannlassen. wie soll ich dem vertrauen, dass der FI geht, wenn ich mich mit dem Föhn in die wanne lege? nur "wandlung" gibt es in so einem fall nicht... naja, egal. werde mal die innung fragen... und es mir selber besorgen ggg... prinzipielle frage: wenn z.b. ein elektriker ein projekt nicht schafft, weil er die fehler nicht beheben kann... na, egal, es wird zu kompliziert. danke auf jeden fall für die beitraäge !!!!!!!!!! |
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