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ff 31.08.2007 14:23

IT-Anwalt gesucht
 
Ein Freund von mir, der eine nicht kommerzielle Website (Kochrezepte) betreibt, hat(te) 4 Bilder von einer anderen Website "uebernommen" und online gestellt.

Jetzt bekam er von dem Anwalt des "Bilderrechteinhabers" aus Hamburg ein Schreiben mit der Aufforderung eine Unterlassungserklaerung zu unterschreiben und ca. 3000 EUR zu bezahlen.

Bevor er dem nachkommt, moechte er einen Anwalt, moeglichst in Wien, konsultieren, der genau mit dem aktuellen Recht im IT-Bereich befasst ist.

Damit er nicht von Regen in die Traufe geraet, ersuche ich um Tipps bez. eines vertrauenswuerdigen Anwalts.

Danke im Voraus
ff

PzAB9_1 01.09.2007 12:18

Hallo ff!

Guck dir doch mal diese Seite an, vielleicht findest du etwas passendes!

http://www.internetrecht.at/


mfg

Wulfus 01.09.2007 21:46

Lies das mal durch, ist es der ?

Stand vor kurzem in der ct...

Link

holzi 01.09.2007 22:44

wenn du in österreich wohnst -> scheiss auf die piefke mit ihren abmahnungen..

Alter 01.09.2007 23:03

Welcher Art war das Schreiben? Brief/Einschreiben/Mail?
Mail kann er gleich löschen, Anwälte pflegen solcherlei Schriftverkehr nicht über Email.
Brief gleich zum Altpapier, keiner kann die Ankunft eines simplen Briefes nachweisen, somit unecht nzw. Betrugsabsicht.
Einschreiben wäre am ehesten ernstzunehmen, wobei genau geprüft werden sollte, wer der Absender tatsächlich ist, hier sollte man zB. eine Rechtsberatung bei der AK oder Ähnliches ins Auge fassen.

ff 01.09.2007 23:51

Vorerst einmal herzlichen Dank an alle!

Mein betroffener Freund liest diesen Thread natuerlich mit und eure Hinweise haben ihm schon einmal weitergeholfen.

Zumindest einmal mit der Erkenntnis, dass er nicht der alleinige Geohrfeigte ist. Danke @Wulfus.

Eure Ratschlaege mit dem "Ignorieren" wuerde er gerne befolgen - vorausgesetzt ihr seid wirkliche Sachverstaendige und nicht nur ganz einfach sauer auf die Situation, so wie wir.

Jedenfalls lohnt sich ein Weiterrecherchieren in dieser Angelegenheit, bevor er einen Cent herausrueckt.

lg
ff

holzi 02.09.2007 09:16

Du könntest auch mal bei denen anfragen:
http://www.richtervereinigung.at/

Da gibts auch ein Forum mit (kostenlosen ;))Antworten.

LouCypher 02.09.2007 09:36

eines ist klar wenn das schreiben per email kam ist es ein betrugsversuch. Diese mails gibts zu tausenden im netz.

mayer1 02.09.2007 14:57

hallo!

also ich bin der betroffene freund von ff.
erstamls dank für eure hilfe. ich konnte mittels des ersten links
bereits anwälte in wien finden, die auf Internet probleme spezialisiert sind.

ich bin tatsächlich opfer des typen von marions kochbuch geworden.
wulfus hat ja den link dazu gelegt. werde mir die seiten ausdrucken und ebenfalls zu meinem anwalt mitnehmen.

konkeret verlangt er von mir 260 euro pro bild als schadensersatz für den webmaster (ist er) und 260 euro pro bild für den fotografen (ist auch er). 880 euro verlangt das anwaltbüro für das viersteitige schreiben an mich. es kam eingeschreiben mit rückmeldeschein.

ob es die sache erleichtert, weil ich in österreich beheimatet bin, wird sich zeigen.

ich werde euch aber gerne weiter berichten, wie sich diese angelegenheit noch entwickelt.

gruß
mayer

Satan_666 02.09.2007 15:25

Zitat:

Original geschrieben von mayer1
hallo!

also ich bin der betroffene freund von ff.
erstamls dank für eure hilfe. ich konnte mittels des ersten links
bereits anwälte in wien finden, die auf Internet probleme spezialisiert sind.

ich bin tatsächlich opfer des typen von marions kochbuch geworden.
wulfus hat ja den link dazu gelegt. werde mir die seiten ausdrucken und ebenfalls zu meinem anwalt mitnehmen.

konkeret verlangt er von mir 260 euro pro bild als schadensersatz für den webmaster (ist er) und 260 euro pro bild für den fotografen (ist auch er). 880 euro verlangt das anwaltbüro für das viersteitige schreiben an mich. es kam eingeschreiben mit rückmeldeschein.

ob es die sache erleichtert, weil ich in österreich beheimatet bin, wird sich zeigen.

ich werde euch aber gerne weiter berichten, wie sich diese angelegenheit noch entwickelt.

gruß
mayer

Ohne Dir nahetreten zu wollen - aber wenn ich mal dahinter kommen sollte, das irgendjemand eines oder mehrere Meiner Bilder auf seiner Homepage ohne meiner ausdrücklichen Genehmigung verwendet, dann hat er/sie mit Sicherheit ähnliche Probleme am Hals wie Du jetzt. Bilderklau ist ähnlich wie das illegale Kopieren von Musik oder Film KEIN Kavaliersdelikt. Das Mindeste, was man von einem Bürger mit halbwegs gesundem Menschenverstand erwarten kann, ist ein Bitte und ein Danke. Zuerst ein "Bitte, darf ich ...." und wenn ich darf, dann kommt ein herzliches "Danke"!

:confused:

mayer1 02.09.2007 16:23

@ satan

ich habe nie behauptet, dass es korrekt ist, bilder ohne erlaubnis von web seiten zu kopieren. mir ist durchaus bewusst dass ich der täter und nicht das opfer bin.

als ich als anfänger frisch fröhlich dran ging mein web zu gestalten und auch noch nicht über eine digi kamera verfügte und und über die rechtliche situation nicht bescheid wusste - unwissenheit schützt nicht, ich weiß - habe ich einige bilder kopiert und sie später durch eigene ersetzt. wie sich zeigt nicht alle.

ich bin auch bereit schadenersatz zu leisten - nur will ich mich dabei nicht über den tisch ziehen lassen. und alles in allem fast 3000 euro finde ich doch etwas hoch gegriffen für 4 fotos.

daher wollte ich mich mit einem fachkundigen anwalt besprechen.
um diesen zu finden war meine intention, hier um hilfe zu fragen.

gruß
mayer

utakurt 02.09.2007 19:21

Bitte halte uns auf dem Laufenden!

Philipp 02.09.2007 23:56

Re: IT-Anwalt gesucht
 
Zitat:

Original geschrieben von ff
Bevor er dem nachkommt, moechte er einen Anwalt, moeglichst in Wien, konsultieren, der genau mit dem aktuellen Recht im IT-Bereich befasst ist.
Ich würde eventuell bei http://www.h-i-p.at/ nachfragen.

PRRonto 03.09.2007 00:15

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
- aber wenn ich mal dahinter kommen sollte, das irgendjemand eines oder mehrere Meiner Bilder auf seiner Homepage ohne meiner ausdrücklichen Genehmigung verwendet, dann hat er/sie mit Sicherheit ähnliche Probleme am Hals wie Du jetzt.
Ja sicher, jedermanns Eigentum in Ehren aber "phototipps" und "Marions Kochbuch" sind ja eindeutig 2 Ligen bei denen die Copyright von Fotos völlig differenziert zu Bewerten sind.

Ich mein wenn ich jetzt mal schnell ein Foto von einer Portion Erdäpfelpüree brauch, werd ich auch ned grad groß rumraunzen sondern halt eben kopieren.

Was ich allerdings schon genau wie Du sehe, ist dass man den Betreiber der Ursprungwebsite wenigstens kurz mal anmailen kann. Soviel Zeit muß sein.

LouCypher 03.09.2007 08:07

jetzt wärs halt fein wenn du eine rechtschutzversicherung hättest. IMHO steht die schadensersatzsumm in keinem verhältnis zur tat, das hat allerdings ein richter zu entscheiden und wenn er dem kläger rechtgibt wirds noch viel teuerer.

Entweder ist der webmaster der eigentümer oder der fotograph, wenn das auch noch ein und dieselbe person ist kann er doch nicht 2 mal schadenersatz fordern, das kanns doch nicht sein.

Satan_666 03.09.2007 08:43

Zitat:

Original geschrieben von PRRonto
Ja sicher, jedermanns Eigentum in Ehren aber "phototipps" und "Marions Kochbuch" sind ja eindeutig 2 Ligen bei denen die Copyright von Fotos völlig differenziert zu Bewerten sind.
Sorry wenn ich hier jetzt vehement widerspreche; weil genau DAS ist es, was die Leute verunsichern. Es ist sch***-egal, welcher Liga irgendeine Website spielt. Kopiert ist kopiert. Und es ist weder in dem einen noch im anderen Fall erlaubt!


Zitat:

Original geschrieben von PRRonto
Ich mein wenn ich jetzt mal schnell ein Foto von einer Portion Erdäpfelpüree brauch, werd ich auch ned grad groß rumraunzen sondern halt eben kopieren.
Ich bin sprachlos! Aber echt...
Meine Sicht ist die folgende: wenn ich auf meiner Website Kochrezepte veröffentliche und diese mit Bildern versehen möchte, dann gehe ICH davon aus, dass Marion die Rezepte auch selber ausprobiert hat. Und wenn das der Fall ist, dann wird es doch wohl nicht schwer sein, das eigene "Kunstwerk" zu fotografieren. Dass man keinen Fotoapparat hat, ist keine Begründung dafür, dass man jetzt auf Raubzug geht. Irgendjemand im Verwandten- oder Bekanntenkreis wird doch um Himmels Willen einen Fotoapparat sein eigen nennen?


Zitat:

Original geschrieben von PRRonto
Was ich allerdings schon genau wie Du sehe, ist dass man den Betreiber der Ursprungwebsite wenigstens kurz mal anmailen kann. Soviel Zeit muß sein.
Genau DAS ist meine Message gewesen.

Mein Tipp für die Zukunft: es gibt im Netz genügend Stockfoto-Agenturen, wo man Bilder für das Internet um einen Tineff bekommt. In den USA sind die sogar um wenige Dollar pro Bild zu bekommen. Ganz legal!

holzi 03.09.2007 08:59

Man sollte wohl auch bedenken, daß es sich hier um eine kleine private Seite handelt und nicht um eine kommerzielle Nutzung. Damit ist die Summe doch wohl weit überzogen (abgesehen davon ist ja nicht mal geklärt, ob der "Kläger" nun wirklich die Rechte besitzt).

Im übrigen gibts in D und A kein Copyright sondern ein Urheberrecht, das sind juristisch verschiedene Sachen.

reemrev 03.09.2007 09:10

Zitat:

konkeret verlangt er von mir 260 euro pro bild als schadensersatz für den webmaster (ist er) und 260 euro pro bild für den fotografen (ist auch er).
Ersatz für welchen entstandenen Schaden? Steht das im Schreiben?
Die nicht genehmigte Verwendung seh ich ja noch ein, 260 sind aber ziemlich heftig und stehen in keinem Verhältnis zum Wert der Bilder.

Iolaos 03.09.2007 09:21

Als Anwalt in Österreich muss ich auch die Höhe der Honorarforderung anzweifeln. € 880,-- könnte man bei uns für diesen Brief nicht verlangen.

holzi 03.09.2007 09:24

Ist nun eigentlich ein österreichisches oder ein deutsches Gericht zuständig? Einklagen müßte er es doch bei ihm in Österreich?

gms76 03.09.2007 09:58

Es gibt in Österreich auch gratis Rechtsauskunft bei den Gerichten. Ein Freund von mir hatte ein ähnliches Problem mit einem Bild bei Ebay. Er hat beim Justizministerium (glaube ich) angerufen und dort dann von einem Spezialisten die Auskunft bekommen nichts zu bezahlen. Weiters sind 260 Euro pro Bild weit überzogen. Zumindest hat das der Typ vom Ministerium gesagt, als von meinem Freund ähnlich hohe Summen gefordert wurden.

georg

The_Lord_of_Midnight 03.09.2007 10:09

Jetzt würde mich noch interessieren ob es nur eine Mail oder doch ein eingeschriebener Brief war, weil die Antwort sehe ich nirgendwo.

str1ker 03.09.2007 10:18

Zitat:

Original geschrieben von mayer1
konkeret verlangt er von mir 260 euro pro bild als schadensersatz für den webmaster (ist er) und 260 euro pro bild für den fotografen (ist auch er). 880 euro verlangt das anwaltbüro für das viersteitige schreiben an mich. es kam eingeschreiben mit rückmeldeschein.

;)

str1ker 03.09.2007 10:25

260€ pro Bild, na bumm, das müssen Meisterwerke der Fotografie sein :rolleyes:

So hoch würde ich nicht mal meine Best-Of Aufnahmen schätzen :eek:

holzi 03.09.2007 10:34

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
260€ pro Bild, na bumm, das müssen Meisterwerke der Fotografie sein :rolleyes:

So hoch würde ich nicht mal meine Best-Of Aufnahmen schätzen :eek:

Eben. Die Bilder sind ja auf der Originalseite kostenlos (samt Rezept) zu betrachten, also kann ja hier kaum von einem finanziellen Schaden die Rede sein.

BIG 03.09.2007 10:37

unbedingt bitte am laufenden halten..
hab ähnliche fälle, auch die kochbuch seite vor einigen monaten verfolgt, allerdings nur deutsche fälle.

auch wenn ich das urheberrecht akzeptiere, die in meinen augen maßlos überzogenen forderungen jedoch nicht.

str1ker 03.09.2007 10:48

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Eben. Die Bilder sind ja auf der Originalseite kostenlos (samt Rezept) zu betrachten, also kann ja hier kaum von einem finanziellen Schaden die Rede sein.
Hatte der jenige überhaupt ein Wasserzeichen in seinen Bildern?

BIG 03.09.2007 11:11

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
Hatte der jenige überhaupt ein Wasserzeichen in seinen Bildern?
darf ich unwissend fragen, was das genau für einen unterschied macht? rechtlich gesehen ?

reemrev 03.09.2007 11:50

Macht keinen Unterschied, weil dein Bild ohnehin immer urheberrechtlich geschützt ist.
Mit Wasserzeichen wird man es wahrscheinlich ungefragt nicht auf der eigenen Seite verwenden.

Macht's einen Unterschied, ob der beklagte Inhalt auf einem deutschen oder einem österreichischen Server liegt?

mayer1 03.09.2007 12:22

@ reemrev

in dem schreiben wird ausgeführt, dass es sich um unterlassungs-, beiseitigungs-, auskunfts- und schadensansprüche handelt.

die anwaltsgebühren entstehen durch den gegenstandswert von 17.080 euro .

für den fotografen muss ich deshalb extra zahlen, weil ich ihn bei den fotos auf meiner site nicht ausgewiesen habe - konkret: hätte ich seinen namen zum bild geschrieben, müsste ich jetzt weniger zahlen.

@ satan

zum thema, mach mal schnell ein eigens foto.
ich mache auch webseiten im bildungsbereich für kinder zum thema geschichte.

konkretes beispiel: steinzeit

neanderthaler laufen nicht mehr auf der straße herum. foto in einem schulbuch gefunden - mail um erlaubnis es zu verwenden. nach einer woche die nachricht, wir sind nicht die urheben sondern . . . .dort nachgefragt, die ahnen scheinbar schlimmes, ziehen es 2 wochen in die länge und sagen dann nein .

dann mach mal eine seite zu dem thema mit ca. 40 fotos. da brauchst du ein jahr um einmal die genehmigungen für die fotos zu bekommen. abgesehen davon, wenn du die seite für die kids mit ein paar comic figuren aufmotzen willst, hast du überhaupt keine chance, kannst sie selber zeichnen.

und jetzt frage ich mich: wem tut es weh, wer hat einen schaden wenn ich 40 fotos für die weiterbildung unserer kinder aus dem web oder aus büchern kopiere, solange ich mich nicht damit bereichere ??????

gruß mayer

LouCypher 03.09.2007 12:31

einem fotographen der davon leben muss und für seine bilder keine kohle bekommt zb.

str1ker 03.09.2007 12:31

Zitat:

Original geschrieben von BIG
darf ich unwissend fragen, was das genau für einen unterschied macht? rechtlich gesehen ?
Rechtlich, kein Unterschied, es ist aber ein zusätzlicher Schutz und das empfehle ich jeden Website-Besitzer!

The_Lord_of_Midnight 03.09.2007 12:33

Also ich würde das nicht empfehlen.
Vor allem nicht Leuten, die mit derartigen Methoden ordentlich Geld für ein paar Bilder verdienen wollen !
;)

Satan_666 03.09.2007 14:33

Zitat:

Original geschrieben von mayer1
@ satan

zum thema, mach mal schnell ein eigens foto.
ich mache auch webseiten im bildungsbereich für kinder zum thema geschichte.

konkretes beispiel: steinzeit

neanderthaler laufen nicht mehr auf der straße herum. foto in einem schulbuch gefunden - mail um erlaubnis es zu verwenden. nach einer woche die nachricht, wir sind nicht die urheben sondern . . . .dort nachgefragt, die ahnen scheinbar schlimmes, ziehen es 2 wochen in die länge und sagen dann nein .

dann mach mal eine seite zu dem thema mit ca. 40 fotos. da brauchst du ein jahr um einmal die genehmigungen für die fotos zu bekommen. abgesehen davon, wenn du die seite für die kids mit ein paar comic figuren aufmotzen willst, hast du überhaupt keine chance, kannst sie selber zeichnen.

und jetzt frage ich mich: wem tut es weh, wer hat einen schaden wenn ich 40 fotos für die weiterbildung unserer kinder aus dem web oder aus büchern kopiere, solange ich mich nicht damit bereichere ??????

gruß mayer

Ich pflichte Dir bei - was die moralische Seite betrifft. Dennoch: rechtlich gesehen hast Du gegen Gesetze verstoßen. Basta!

Und ich habe mich bislang absichtlich über die geforderte Höhe nicht geäußert. Ich finde die auch total überzogen. Leider gibt es im Internet immer mehr Abzocker, die nichts anderes zu tun haben, als genau solche Fälle wie den Deinigen ausfindig zu machen. Und schon deswegen würde ich darauf trachten, nichts Fremdes auf meiner Homepage zu zeigen.

ff 03.09.2007 14:54

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Und schon deswegen würde ich darauf trachten, nichts Fremdes auf meiner Homepage zu zeigen.
Na dann kommen beim naechsten WCM-Treffen alle als Neanderthaler verkleidet, damit er ordentliche Fotos fuer sein Geschichts-Web machen kann. ;)

lg
ff

PS: Danke fuer das Interesse und Hilfe an alle in diesem Thread

pc.net 03.09.2007 15:40

Zitat:

Original geschrieben von ff
Na dann kommen beim naechsten WCM-Treffen alle als Neanderthaler verkleidet, damit er ordentliche Fotos fuer sein Geschichts-Web machen kann. ;)
off-topic:

was heißt hier verkleidet ... die schaun ja immer so aus :ms::eek::verwirrt:

holzi 03.09.2007 15:44

Wie schon gesagt wurde, bitte haltet uns auf dem Laufenden - soetwas wird sicher auch noch anderen "passieren". Ein geringes Bußgeld wär ja akzeptabel, aber nicht gleich ein paar tausend Euro!

ff 03.09.2007 15:49

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
off-topic: was heißt hier verkleidet ... die schaun ja immer so aus :ms::eek::verwirrt:
off-topic:
Na klar, wer nicht von den Hardlinern hier? ;)
Aber ich wollte nur hoeflich bleiben ...

Leider ist die Angelegenheit ja leider ernst. Und wer sicher keine "Leiche im Keller" aehhh "Fremddatei auf der Homepage" hat, werfe die erste Keule. Und sei es nur ein Icon oder ein "Mail-Button" etc.

lg
ff

snake22 03.09.2007 23:31

Zitat:

Original geschrieben von ff
Und wer sicher keine "Leiche im Keller" aehhh "Fremddatei auf der Homepage" hat, werfe die erste Keule. Und sei es nur ein Icon oder ein "Mail-Button" etc.
*werf* :D

Na gut, "Fremddatei" ist ja kein Problem, wenn es der Ersteller erlaubt. Bei OpenSource-Software wie CMS, Foren, usw. ist ja im Prinzip auch alles von anderen erstellt, aber die erlauben ja zB unter der GPL-Lizenz die Benutzung von diesen Sachen.

Ich halte die Summe auch für mehr als nur überzogen. Überhaupt, wenn das stimmt, was ich im verlinkten Artikel gelesen habe, dass jemand das Bild selbst geschossen hat (wenns stimmt), von dem Marions Ehemann behauptet, es ist von ihm...

Sesa_Mina 04.09.2007 00:24

Jetzt würd mich aber trotzdem interessieren... Ist jetzt das Österreichische oder Deutsche Gesetz anzuwenden?

Die Straftat wurde ja in Österreich von einem Österreicher begangen.

Daher müsste nach meinem Rechtsverständnis das Österreichische Gesetz zur Anwendung kommen. In Ö. gelten allerdings für Abmahnungen und dergleichen andere Bemessungsgrundlagen. Und zwar derart andere dass es sich für Anwälte und Kläger finanziell nicht lohnt dies durchzudrücken.

Wenn also tatsächlich Österreichisches Recht anzuwenden ist, dann ist die Forderung definitiv Maßlos überhöht.

Also bitte mal um Auskunft dazu.

Hat der Kläger auf seiner Webseite denn überhaupt einen Gerichtsstand angegeben?


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