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rev.pragon 13.07.2007 02:58

Hitzebeständige LED LEuchten. Null Plan
 
Hi. Ich suche (fragt mich aber bitte nicht warum) eine Leuchtanlage für den KFZ Bereich. Sprich das Teil soll mit dem 12V Bordnetz laufen, und da es im Bereich der Front (Kühlergrill montiert wird) auch dementsprechend ein bissl Wärme vertragen. Farbe rot sollts auch leuchten. :D Wer nen Tip.?

So ne Art LED, kein rotes Birndl für die SW.....

mendaxx 13.07.2007 07:27

http://www.knight-rider-online.de/frontansicht.jpg
Sowas? :D

rev.antun 13.07.2007 10:42

:rofl: ned schlecht ...

alterego100% 13.07.2007 11:56

Nimm doch gleich Alles, ist doch ein Schnäppchen. ;)

rev.pragon 13.07.2007 15:09

Zitat:

Eine in Fankreisen oft diskutierte Frage könnte mit diesem Video-Material vielleicht sogar beantwortet werden. Der Hauptdarsteller David Hasselhoff behauptet bis heute steif und fest, dass "K.I.T.T." homosexuell war und ihn mit unmoralischen Angeboten neckte. Er sagte: "Wir haben ein paar nicht jugendfreie Outtakes von Knight Rider." "K.I.T.T." soll dauernd gefragt haben, ob er Michael nach Hause bringen dürfe – und das "in einer sehr verruchten Stimme", wie Hasselhoff betonte. Laut amerikanischen Medienberichten sind einige der Szenen auf diesem unveröffentlichten Filmmaterial zu finden.
muhahahahahahahahaha :D

ne spaß leute. jetzt im Ernst. Sowas in der Art, aber das soll ned so leuchten und blonken und surren und brummen-.

mendaxx 13.07.2007 17:09

http://jagatee.net/static/images/gaykitt.jpg

scnr :D

rev.pragon 13.07.2007 17:17

:hammer:

Baron 02.08.2007 14:08

Vielleicht in GELB?
So eine schöne "warme" Farbe :D
:laola:
:streichel:

rev.pragon 02.08.2007 14:27

aus ende i gibs auf. danke. werd ma da selber irgendwas basteln und schluss. :ms:

Guru 02.08.2007 15:39

Abgesehen davon, darf ein Kfz in Österreich nach vorne nur weisses Licht aussenden, nicht jedoch gelb, grün, rot oder blau...

LG

Guru

rev.antun 02.08.2007 15:53

nimm infrarotleds :D

Baron 02.08.2007 16:16

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
nimm infrarotleds :D
oder UV?:-)

Baron 02.08.2007 16:19

Die sogenannten "schwarzlichtleuchtdioden":D

Guru 02.08.2007 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Baron
Die sogenannten "schwarzlichtleuchtdioden":D
Kann man dann gleich zum Euroscheine prüfen nehmen ;)

LG

Guru

Baron 02.08.2007 16:54

Aber nur von vorne!:D

Potassium 02.08.2007 17:17

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Abgesehen davon, darf ein Kfz in Österreich nach vorne nur weisses Licht aussenden, nicht jedoch gelb, grün, rot oder blau...

LG

Guru

Blinker?
Und Einsatzfahrzeuge dürfen nach vorne Blaues Licht aussenden :p :D

Guru 02.08.2007 17:22

dauernd, steht im KfG

Guru

rev.pragon 02.08.2007 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Abgesehen davon, darf ein Kfz in Österreich nach vorne nur weisses Licht aussenden, nicht jedoch gelb, grün, rot oder blau...

LG

Guru

außer das KFZ steht.

Ja i werd ma scho was finden.

Guru 02.08.2007 20:13

Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
außer das KFZ steht.

Ja i werd ma scho was finden.

Ob das Fahrzeug steht oder fährt, es gilt der §20 KfG. Hier die zutreffenden Punkte:

Zitat:

(7) Die in den Abs. 1 bis 5 angeführten Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler dürfen nicht blenden; sie dürfen die Wirkung der vorgeschriebenen Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler nicht beeinträchtigen. Nach vorne darf, außer mit fluoreszierenden Farben bei Feuerwehrfahrzeugen oder Rettungsfahrzeugen, nie rotes Licht, nach hinten, außer bei Rückfahrscheinwerfern, rückstrahlenden Kennzeichentafeln, reflektierenden Warntafeln im Sinne des § 102 Abs. 10a und 10c, Zeichen für Platzkraftwagen (Taxi-Fahrzeuge), retroreflektierenden Markierungen, Konturmarkierungen sowie charakteristischen Markierungen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Erkennbarkeit schwerer und langer Fahrzeuge im Sinne der ECE-Regelung Nr. 104 und reflektierenden Tafeln (Aufklebern) für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, nie weißes oder gelbes Licht aus- oder rückgestrahlt werden können; dies gilt jedoch nicht für die Kenntlichmachung von Fahrzeugen des Straßendienstes, von Fahrzeugen, deren größte Länge oder größte Breite die im § 4 Abs. 6 Z 2 und 3 festgesetzten Höchstgrenzen überschreitet, oder von über das Fahrzeug hinausragenden Ladungsteilen oder Geräten mit fluoreszierenden Farben oder rückstrahlendem Material. Leuchten mit Blinklicht sind ausschließlich bei Fahrtrichtungsanzeigern (§ 19)
oder als Warnleuchten, Leuchten mit Drehlicht ausschließlich als Warnleuchten zulässig. Leuchten mit Drehlicht sind Leuchten, bei denen die die Richtung der Lichtaussendung bestimmenden Teile rotieren. Blaues Licht darf außer mit den im Abs. 1 lit. d und Abs. 5 angeführten Scheinwerfern und Warnleuchten nicht aus- oder rückgestrahlt werden. Wenn Bedenken bestehen, ob die Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder ihre Anbringung den Vorschriften entsprechen, hat die Behörde hierüber ein Gutachten eines gemäß § 125 bestellten Sachverständigen oder der Bundesanstalt für Verkehr einzuholen.

(3) Mit Parkleuchten dürfen nur Personenkraftwagen sowie Fahrzeuge, die nicht länger als 6 m und nicht breiter als 2 m sind, ausgerüstet sein. Parkleuchten müssen so beschaffen und angebracht sein, daß mit ihnen während des Parkens bei Dunkelheit und klarem Wetter nach vorne und nach hinten anderen Straßenbenützern das Fahrzeug auf mindestens 50 m erkennbar gemacht werden kann. Mit Parkleuchten darf nach vorne nur gelbrotes, gelbes oder weißes und nach hinten nur gelbrotes oder rotes Licht ausgestrahlt werden können.

(4) Andere als die im § 14 Abs. 1 bis 7, in den §§ 15 und 17 bis 19 und in den Abs. 1 bis 3 angeführten Schweinwerfer, Leuchten und Rückstrahler oder andere Lichtfarben dürfen nur mit Bewilligung des Landeshauptmannes an Kraftfahrzeugen und Anhängern angebracht werden und nur, wenn der Antragsteller hiefür einen dringenden beruflichen oder wirtschaftlichen Bedarf glaubhaft macht. Diese Bewilligung ist nach Maßgabe der Bestimmungen der Abs. 5 bis 7 zu erteilen, wenn die Verkehrs- und Betriebssicherheit dadurch nicht beeinträchtigt wird und wenn nicht zu erwarten ist, daß andere Verkehrsteilnehmer durch diese Leuchten und Lichtfarben abgelenkt oder getäuscht werden können, wie insbesondere bei beleuchteten Werbeflächen oder Leuchten, die so geschaltet sind, daß der Eindruck bewegter Lichter entsteht.
LG

Guru

rev.pragon 02.08.2007 20:30

Punkt 3 sagt alles aus.

Ich will ja jetzt auch nicht als Rowdy oder so angesehen werden, aber mir gings nicht darum ob ich das haben darf oder nicht, sondern ob es solche Leuchten gibt. ;)

Guru 02.08.2007 20:33

Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
Punkt 3 sagt alles aus.

Ich will ja jetzt auch nicht als Rowdy oder so angesehen werden, aber mir gings nicht darum ob ich das haben darf oder nicht, sondern ob es solche Leuchten gibt. ;)

Wennst genau definierst, was Du Dir vorstellst, dann wird's vielleicht einfacher. Fertige LED-Streifen in weiß bzw. gelb für 12 Volt gibts auf jeden Fall...

Guru

rev.pragon 02.08.2007 20:49

Re: Hitzebeständige LED LEuchten. Null Plan
 
Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
und da es im Bereich der Front (Kühlergrill montiert wird) auch dementsprechend ein bissl Wärme vertragen. Farbe rot sollts auch leuchten.
das mit den Streifen weiß ich. Habe welche daheim für Fußraumbeleuchtung, aber die sind nicht für dementsprechende Wärme im Kühlerbereich ausgelegt.
Also ein bissl Wärme sollts schon vertragen weil auf der super tollen Verpackung steht nicht oben wieviel Hitze das Teil aus hält.

In erster Linie gings mir nur darum obs eben irgendwelche Leuchten gibt die ein bissl Wärme vertragen.

schichtleiter 02.08.2007 20:59

LEDs: Tmax. ca. 85°C
Kaltlichtkathoden halten angeblich einiges aus, konkrete Werte hab ich leider nicht gefunden. und: sie werden immer heller je heisser sie werden :p
Inverter ausreichend dimensionieren ;)

mendaxx 02.08.2007 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Kann man dann gleich zum Euroscheine prüfen nehmen ;)
Damit könnte man Geldfälscher am Zebrastreifen "überführen" :lol:

rev.pragon 03.08.2007 03:20

ok passt. thx.

rev.antun 03.08.2007 11:19

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Kann man dann gleich zum Euroscheine prüfen nehmen ;)

LG

Guru

die infrorodleds kommen aber besser am radarfoddo :D

Guru 03.08.2007 11:42

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
die infrorodleds kommen aber besser am radarfoddo :D
Dann müssens aber nach hinten leuchten...

Vielleicht als Nummerntafelumrandung?

Guru

BTW: nachdem das ja nicht sichtbares Licht ist und im Kraftfahrgesetz das nicht definiert oder verboten ist, wär das doch eine echte Lücke für ein Nischenprodukt - Kennzeichenhalter mit IR Scheinwerfer. Sofort einen Businessplan machen ;)

rev.antun 03.08.2007 11:55

Zitat:

Original geschrieben von Guru
BTW: nachdem das ja nicht sichtbares Licht ist und im Kraftfahrgesetz das nicht definiert oder verboten ist, wär das doch eine echte Lücke für ein Nischenprodukt - Kennzeichenhalter mit IR Scheinwerfer. Sofort einen Businessplan machen ;)
so hab ich es mir auch gedacht ;) gründen wir ein unternehmen und bekommen dafür noch eine "jungunternehmerförderung" :hehe:

rev.pragon 03.08.2007 20:21

hey hey das ganze is aber auf meinem mist gewachsen, also sollt ich auch den Löwenateil am Gewinn bekommen. :D

Wenns schief geht schieb ichs auf euch. :D

Baron 03.08.2007 21:15

Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
hey hey das ganze is aber auf meinem mist gewachsen, also sollt ich auch den Löwenateil am Gewinn bekommen. :D

Wenns schief geht schieb ichs auf euch. :D

Löwenanteil - Gewinn- Löwenanteil verantwortung- und investment.... scheiss kapitalismus gell:D

BTW. Könnt man so wircklich Ir Kameras austricksen? (überbelichtung):eek:

Guru 04.08.2007 00:11

Ja, vor allem elektronische. CCD sind bis in den infraroten bereich empfindlich...

Beispiel: nimm eine fernbedienung und betrachte sie durch eine Digicam oder Videocam. Wenn Du eine Taste drückst, kannst Du deutlich die LED pulsieren sehen.

LG

Guru


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