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wallhall 23.04.2007 20:14

Kündigung Webspace-Provider
 
Frage zur Kündigung bei meinem Webspace-Anbieter

Ich habe meinen Webspace bei awebs - jetzt quickstep - per E-Mail gekündigt und auch ein Fax geschickt mit der Bitte um Bestätigung.

Nach 10 Tagen habe ich immer noch keine Antwort erhalten. Muss ich nun befürchten, dass mir awebs bzw. quickstep Probleme bereiten will?

Wie schaut den die rechtliche Seite aus? Muss mir meine Kündigung bestätigt werden??

Danke für eure Antworten

holzi 23.04.2007 20:43

Kündige per eingeschriebenem Brief, alles andere is Wischiwaschi.

wallhall 24.04.2007 07:35

genügt es mit Fax und E-Mail, oder ist es notwendig einen eingeschriebenen Brief zu schicken.

Und muss er den Erhalt bestätigen oder nicht?

rev.antun 24.04.2007 07:40

wie holzi schon gesagt hat - eingeschrieben - ist so wie beim geld, nur bares ist wahres :D

aticio 24.04.2007 10:45

Melde dich wieder obs geklappt hat.

Quickstep/Lueger ist (Im Moment??) etwas schwer zu Erreichen.

wallhall 24.04.2007 14:32

Danke für die Antworten, leider bin ich für einen eingeschriebenen Brief bereits über meiner Kündigunsfrist. Aber vielleicht antwortet Herr Lueger oder jemand anderer doch noch.

Klar halte ich euch am laufenden ...

wallhall 22.06.2007 16:14

.. also, habe jetzt eine Zahlungserinnerung erhalten ...?! mit der Drohung die offene Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben.

Mal sehen wie weit Lueger gehen will ....

ich warte mal ab, wie die auf meine Antwort reagieren.

Christoph 22.06.2007 21:15

Hallo wallhall,
hast Du auch eine Kündigung per Fax geschickt oder nur die Bitte um Bestätigung?
Sprich: wenn Du ein Fax sendest gilt dies normalerweise als zugestellt (wenn´s keine Fehlermeldung gab). Wenn Du also geschrieben hast, daß Du den Vertrag kündigst (z.B. ich ersuche um Bestätigung, daß sie die Kündigung meines ... zum XX.YY.2007 erhalten haben, wie in meinem Mail vom ... mitgeteilt ...) und Du ein Mail mit Bestätigung gesandt hast, dann würde ich meine, daß das reichen sollte.

Anderenfalls würde ich das ganze Prozedere nochmal mache, wie oben beschrieben:
Vollständigen Kündigungstext, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Bestätigung (!!!) nochmals per Fax und auch per Mail mit Lesebestätigung(!!!)

wallhall 11.07.2007 11:04

Servus Christoph,

hab das ganze beim ersten mal auch gefaxt, aber auch darauf keine Antwort erhalten.

Auf mein letztes E-Mail wurde nicht reagiert, dafür hab ich jetzt wieder eine neue Zahlungsaufforderung bekommen ??

Also entweder hat diese Firma keine gute Buchhaltung oder Hr. Lueger ist etwas überfordert. Telefonisch erreichbar ist auch niemand, also ich bin jedenfalls sehr froh, gewechselt zu haben.

samc 11.07.2007 11:31

was steht in den AGBs des providers zu den kündigungsformalitäten?

ich würde aber auf jeden fall per eingeschriebenem brief kündigen! überhaupt, nachdem du auf deine mails/faxe keinerlei reaktion erhalten hast.

rev.antun 11.07.2007 12:12

Zitat:

Original geschrieben von holzi
Kündige per eingeschriebenem Brief, alles andere is Wischiwaschi.
... nun ein fax würd ich aber nicht als "wischiwaschi" bezeichnen :rolleyes:

samc 11.07.2007 12:16

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
... nun ein fax würd ich aber nicht als "wischiwaschi" bezeichnen :rolleyes:
wenn in den AGBs zb drinnen steht, dass du nur per "einschreiben" stornieren kannst, dann ist fax leider schon "wischiwaschi".

rev.antun 11.07.2007 12:48

:rolleyes: ja herr doktor ...

samc 11.07.2007 13:15

tja, das ist nun mal so...

denn wenn zb in den AGBs steht:
4.1. Zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse sind, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragspartner sind berechtigt, Verträge schriftlich per Einschreiben unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist mit jedem Monatsende zu kündigen.

dann ist das fax nun mal "wischiwaschi", denn du hast ja genau diese AGBs auch unterschrieben...

wallhall 11.07.2007 16:36

Ich hab jetzt nachgeschaut, dürfte sich aber von den AGB's des(vormaligen) AWEBS unterscheiden, hab jetzt aber leider keinen Vergleich.

In den AGB's steht nur "schriftlich", nachdem ich mehrmals per E-Mail und Fax dieser Firma mitgeteilt habe dass ich meinen Vertrag kündige, wird dass doch hoffentlich reichen?

Ich versuche auch schon einige Tage anzurufen, komme aber nur in die Mailbox. Schaut auch irgendwie eigentartig aus, mit ständigen Zahlungserinnerungen unter Androhung eines Inkassobüro genervt zu werden ..., als ob ich nichts anderes zu tun hätte.

str1ker 11.07.2007 16:44

Schreibt einen eingeschriebenen Brief! Bitte was ist daran so schwer?

So habe ich es bisher immer gemacht ;) (Das ist der sicherste Weg!)

garfield36 11.07.2007 22:50

Ein Fax fällt wohl auf jeden Fall unter "schriftlich"!

Sesa_Mina 11.07.2007 23:04

Schreib den verdammten eingeschriebenen Brief. Damit kannst du eindeutig beweisen dass du das Schreiben zu einem bestimmten zeitpunkt verschickt hast.

Obs ankommt oder nicht bzw obs von denen in die Rundablage abgelegt wird ist dabei egal.

samc 11.07.2007 23:43

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
Schreibt einen eingeschriebenen Brief! Bitte was ist daran so schwer?

So habe ich es bisher immer gemacht ;) (Das ist der sicherste Weg!)

ja, würde ich an deiner stelle auch tun! ist dann egal, was die damit machen... aber du hast einen nachweis, dass du ordnungsgemäss gekündigt hast! ich hab diverse kündigungen (versicherungen, abos, etc.) immer per einschreiben erledigt.


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