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Schmerzengeld
Ein Fußgänger wird von einem Auto niedergestoßen und verletzt. Er hat mehrere Wochen lang starke Schmerzen, aber nach einem Monat ist alles wieder verheilt. Der Fußgänger ist noch Schüler und hat daher keinen Verdienstausfall und auch sonst keinen nennenswerten materiellen Schaden. Der Fußgänger konnte nicht mehr ausweichen weil der Autofahrer zu schnell unterwegs war. Varianten:
Fall A: er hatte untertags mächtig Ärger und ist dem Fußgänger bewußt nicht ausgewichen, weil er sich abreagieren wollte Fall B: er wollte zum Pokalspiel im Abendprogramm nicht zu spät kommen und wollte, konnte aber nicht mehr rechtzeitig ausweichen Fall C: seine Tochter lag in der Früh fiebrig im Bett, daheim war das Telefon kaputt, seine Frau hat sich nicht gemeldet und er war dementsprechend in Sorge; dem Fußgänger wollte, konnte aber nicht mehr rechtzeitig ausweichen Der Fußgänger begehrt Schmerzengeld direkt vom Autofahrer (aus irgendeinem Grund keine Versicherung). Es geht nicht um die absolute Höhe, sondern ob zwischen den Fällen ein Unterschied besteht und wenn ja, in welcher Rangfolge. Danke fürs lesen und die Teilnahme. |
Ich habe für alle gleich gestimmt, da meiner Meinung nach es für den Fußgänger irrelevant ist, aus welchen Grund der vom Autofahrer niedergestoßen wurde. Das Schmerzensgeld soll ja den erlittenen Schaden begleichen.
Weiters bin ich auch der Meinung, dass ein Schüler sehr wohl einen Verdienstausfall hat, den er muß den versäumten Lernstoff ja immerhin nachholen, und das auf Kosten seiner Freizeit. |
Is das ein realer Fall, oder nur so??
Für mich ist klar, daß alles gleich zu bewerten wäre... Soll jetzt z.B.: ein Amokläufer, der jemanden erschossen hat, nicht bestraft werden, nur weil er einen schlechten Tag hatte????? :confused: :confused: |
Das gleich bewerten beziehe ich hier auf das Schmerzensgeld. Bei Strafsachen fürs Strafausmaß muss man schon das persöhnliche Motiv mitbewerten.
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Prinzipiell betrachtet liegt dem aber sehr wohl der gleiche Gedanke zugrunde..
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vom schmerzensgeld her, natürlich alles gleich ( leider )
1. glaube ich nicht das der autofahrer das 1. zu protokoll gibt 2. bei einem etwaigen strafprozess wirds aber nicht wurscht sein, sondern da wird wohl die reihenfolge a,b und c die reihenfolge der strafhöhe vorgeben. 3. ein schüler hat genausolche schmerzen wie jeder andere, ergo es heißt ja schmerzensgeld und nicht verdienstausfallsgeld. in diesem punkt - schmerzensgeld - ist österreich sowieso noch ein entwicklungsland - soll heißen keine amerikanischen verhältnisse aber sehr wohl ein bischen mehr realität in der rechtsprechung bezüglich der höhe. 4. in diesem fall würde ich persönlich ein schmerzensgeld von 2o.ooo per woche im spital und 1o.ooo per woche krankenstand für angemessen halten. 5. bei einer etwailigen gerichtsverhandlung würde ich den lenker a, zur bezahlung des schmerzengelds in jedem der a,b und c fälle verurteilen. warum - die versicherung müßte zahlen und nur bei pkt a wäre fahrlässigkeit gegeben und die versicherung würde sich schadlos in form eines regresses halten können. zusätzlich gebs bei pkt a, 3 monate unbedingt plus 1 jahr bedingt, bei pkt. b, 3 monate bedingt, und bei pkt c. 3 monatsgehälter sprich 90 tagssätze unbedingt. |
frage: wie kommst auf sowas?
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Ich habe "für alle gleich" gestimmt weil:
Es nicht darauf ankommt warum der Autofahrer nicht ausgewichen ist sondern auf die länge des Krankenstandes und die Art der verletzungen. @Punschkrapfen: Zitat:
Fall B und C ist gleich, aber ich finde zwischen wollte und konnte is ein großer unterschied. Denn wenn er nicht mehr ausweichen wollte dann gilt das gleiche wie bei Fall A, konnte er aber nicht mehr ausweichen durch zu erhöhte geschwindikeit, handelte er fahrlässig, wobei bei Fall C eventuell mildernte umstände in betracht gezogen werden könnten. |
Zitat:
:eek: Lord Frederik hört sich wie ein Richter an!?:D |
Ist ein konstruierter Fall. Ich schreibe eine Jus-Dissertation über die Verwendung des Zivilrechts zu Strafzwecken und es herrscht Streit in der Rechtswissenschaft über die Zulässigkeit, die Zwecke, etc.
Dass alle drei Fälle bei der Zumessung von Schmerzengeld von der überwiegenden Mehrheit als gleich zu behandeln eingestuft wurde, hat mich überrascht. In Deutschland würde ich vielleicht andere Ergebnisse erzielen? Wichtig ist die Entscheidung von "Laien" zu analysieren, weil in den USA der Schadenersatz von einer Laienjury festgestellt wird. Tatsächlich geht das Deliktsrecht von einer Alles-oder-Nichts Liquidation aus und es kommt vor allem nicht auf die innere Tatseite an (im Zivilrecht, nicht im Strafrecht). In Österreich scheint auch so judiziert zu werden(?), nicht aber in Deutschland. zB OLG Nürnberg bei einem fahrlässig verursachten Autounfall: "Der Schmerzensgeldanspruch hat anders als gewöhnliche Schadensersatzansprüche nicht nur eine Ausgleichs-, sondern auch eine Genugtuungsfunktion. Wie der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs festgestellt hat, wohnt dem Schmerzensgeld zwar kein unmittelbarer Strafcharakter mehr inne, doch schwingt in ihm der Ausgleichscharakter der Buße und der Genugtuung mit (BGHZ 18, 149). Auch wenn die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes gerade bei Verkehrsunfällen in der Regel im Vordergrund steht, kann die Genugtuungsfunktion jedenfalls dann nicht außer Betracht bleiben, wenn der Unfall durch grob fahrlässiges Verhalten herbeigeführt worden ist. Ein im besonderen Maß die verkehrsübliche Sorgfalt verletzendes Verhalten des Schädigers rückt das Geschehen für den Geschädigten aus dem Bereich des allgemeinen Lebensrisikos heraus, weshalb es erforderlich wird, in solchen Fällen die Genugtuungsfunktion bei der Bemessung des Schmerzensgeldes mit zu berücksichtigen (OLG Köln, VM 2000, 70). Mag der Verletzte noch geneigt sein, einen Schaden als sein Schicksal hinzunehmen, wenn er durch geringe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurde, wird sich der Umstand, daß der Schädiger grob fahrlässig gehandelt hat, bei ihm mit Recht verbitternd auswirken (BGH, a.a.O.)." ... Das Schmerzensgeld muß aber nicht nur deshalb gegenüber der landgerichtlichen Einschätzung erhöht werden, weil dieses eine Reihe von festgestellten Unfallfolgen bei seinen Überlegungen nicht bewertet hat. Es muß vor allem auch deshalb angehoben werden, weil das Erstgericht das Verschulden der Schädigerin nicht als schmerzensgelderhöhenden Faktor in seine Abwägung einbezogen hat . Dh die deutsche Rechtspraxis spricht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlich zugefügten Personenschaden mehr Schmerzengeld zu als bei ~leichter Fahrlässigkeit. Die Differenz wird allerdings nicht gesondert ausgewiesen. Die Amerikaner haben dafür ein eigenes Rechtsinstitut: die punitive damages; die soll eben "reckless behaviour" durch einen höheren Schadenersatz ausgleichen. Es gilt zu zeigen, daß (zumindest) die deutsche Rechtssprechung in Teilbereichen (bei Caroline von Monaco - Urteil ging das ja noch weiter, da wurden auch Spezialpräventive Zwecke des Schadenersatzes als Grund für eine Erhöhung genannt) heute ebenso wie die Amerikaner punitive damages verhängen, das Kind aber nicht beim Namen nennen. Dass in Österreich offenbar tatsächlich anders judiziert wird, ist interessant. OLG Nürnberg 12/2000: http://www.jurascout24.com/_private/...l23-131200.htm der "Urfall" aus 1955: http://www.alpmann-schmidt.de/urteil...bghz18.149.htm |
Punschkrapfen,
bis ma bös, wenn ich das nicht vollinhaltlich durchgelesen hab ? :D :verwirrt: |
hab auch für alle gleich gestimmt weil die Höhe des Schmerzensgeld nicht vom Motiv der Strafe sondern von deren Auswirkungen abzuleiten ist.
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Na ich denke schon, daß es nicht egal ist, warum man was gemacht hat. Denn ein bißchen Menschlichkeit muß schon noch sein, auch wenn sich natürlich viel Leute eine gute Ausrede suchen werden. Das kennt man ja, daß z.B. die Frage der Vorsätzlichkeit eine ganz wesentliche ist. Das soll aber nicht heißen, daß die Strafe unverhältnismäßig gering ausfallen darf bzw. soll.
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Ich glaube kaum dass jemand zugeben wird er hat nen schlechten Tag gehabt und hat deswegen den Passanten niedergefahren und um ganz sicher zu gehen ist er noch mal im Retourgang drüber.
Wie schon LF angeschnitten hat ist dass Strafausmass dass er ja an dass Gericht (Staat) zahlen muss von Begleitumständen (schlechte Sicht,Passant läuft durch fliessenden Verkehr)abhängig. Für dass Schmerzensgeld jedoch ist es sgal da gibt es bei Rechtsanwälten und Versicherungen sogar Listen wieviel wofür bezahlt wird (Ist natürlich nur ein Richtwert) |
@lom Einer fährt dich um, weil er einen schlechten Tag hat, ein anderer fährt dich um weil er zuviel Alkohol im Blut hatte, in beiden Fällen bist du querschnittgelähmt, und unter welchen Vorraussetzungen kriegst du dann mehr? Tut es etwa mehr weh wenn einer mit 150 km/h über dich drüberfährt und dabei sauer auf seine Mutter ist, oder wenn einer mit 150 km/h über dich drüberfährt, weil er den Tacho nicht mehr lesen kann.
Das was du meinst ist die Strafe, nicht die "Entschädigung". Und ich weiß nicht wie dass wirklich ist, aber ich glaube unter gewissen Umständen zahlt ja auch die Versicherung(sicher nicht bei einer Amokfahrt) |
@Mailbomber
Denkst du nicht, daß es z.B. ein Unterschied ist, ob man z.B. jemanden vorsätzlich ermordet oder ob es ein Unfall ist ? PS: Ich bin sicher nicht der Meinung, daß man alles tolerieren soll oder daß irgendwelche Trinkgeldstrafen in Ordnung sind. Ich hab schon genug Unfälle gesehen und ich find das ganze überhaupt nicht mehr lustig oder als Kavaliersdelikt. |
Ich würde dafür plädieren, daß das Schmerzensgeld für das Opfer immer gleich hoch ist, aber bei nachweislicher Vorsätzlichkeit oder grober Fahrlässigkeit noch eine zusätzliche Strafe an den Staat zu bezahlen ist.
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ich unterscheide hier, ebenso wie einige Andere, zwischen Schmerzensgeld und Strafe. Das Schmerrzensgeld sollte gleich sein, den die Beeinträchtigung ist ja immer die gleiche. Die Strafe hängt natürlich vom Motiv ab. Anders kann das jedoch sein, wenn man das Schmerzensgeld nicht nur als Beeinträchtigungsersatz betrachtet, sondern auch als Buße.
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@Lord, ich glaube du hast nicht verstanden was ich meine, obwohl ich extra in der dritten Zeile von unten etwas für dich dazugeschrieben habe.
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@all
Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem "primitivem" Rechsempfinden stellt sich die Sache ja so dar: Schmerzensgeld soll eine Entschädigung für die entstandenen Schmerzen darstellen - und wie so viele bereits bemerken, ist dies unabhängig vom Motiv des "Täters", der die Schmerzen zugefügt hat. Hier gibt es meines Wissens nach einen "Katalog", der zur Berechnung der Höhe des Schmerzensgeld (in Österreich) herangezogen wird. Andere Länder -> andere Sitten (siehe USA, wo es ja Schmerzensgeld-Forderungen im Millionen- bis Milliardenhöhe gibt). Strafe wird bezahlt, weil der "Täter" gegen unsere künstlichen Spielregeln (= Gesetze) verstoßen hat - und diese Strafe wiederum ist relativ unabhängig von den zugefügten Schmerzen. Daher ist es - für mich als Schmerzensgeld-Forderer - auch egal, ob ich von jemanden mit 150 km/h niedergemäht werde, weil er sauer auf seine Mutter ist oder sich einen "Dusel" angesoffen hat und mich dabei keine Schuld trifft. Anders die Strafe, die ja von vielen Faktoren abhängig ist - letztlich auch vom Richter. :ms: |
In den USA muss der Staatsanwalt nicht alle Delikte verfolgen, während er hierzulande dazu gezwungen ist (Opportunitätsprinzip in den USA, Legalitätsprinzip hier). Private übernehmen daher in einigen Fällen die Rolle des Anklägers (private attorney general rationale). Der Private muss dann aber die Kosten des Vorverfahren selbst tragen und ebenso das Risiko, dass er auf diesen Kosten sitzenbleibt. Zusätzlich erfüllt er eine Aufgabe zum Wohl der Allgemeinheit. Dadurch darf er auch als erfolgreicher Ankläger die Strafe einsacken.
Insgesamt ist es eine Art Privatisierung der Strafverfolgung. Dies mag in den Augen vieler Europäer befremdlich wirken, ist aber nur ein Ausfluß der unterschiedlichen Einstellung des Bürgers zum Staat. Ob das Schmerzengeld eine Privatstraffunktion ausübt, ist umstritten. Der BGH argumentiert mit der gesamthaften Wirkung einer körperlichen Schädigung und meint, daß sich vorsätzlich, rücksichtslos, etc. zugefügte Schmerzen beim Opfer schwerer auswirken als ungewollte, fahrlässige. Er sieht also auch gewisse seelische Komponenten von körperlichen Schmerzen, und dort wirken sich verschiedene Gründe für die Schmerzzufügung eben unterschiedlich aus. Offenbar soll das keine Strafe für den Schädiger sein, sondern tatsächlich nur eine Entschädigung für das Opfer. Nur der Schmerzbegriff ist weiter gefaßt. |
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