![]() |
GIS - Gebühren
Zwei ganz lustige Fragen:
1. Muss man GIS zahlen, wenn man einen Fernseher hat, der NICHT empfangsbereit ist (keine antenne, kein Receiver, kein Telekabel) ? (Fernseher nur zu DVD-Schau-Zwecken!) 2. Muss man GIS zahlen, wenn man über den PC fernschaut? Ich hab nie gelesen, dass man für einen empfangsbereiten PC was zahlen muss? |
Auszug aus den GIS-Infos unter:
http://www.orf-gis.at/ Alle Geräte, mit denen Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, sind gebührenpflichtig und deshalb müssen Sie sie anmelden. |
das heisst also
für 1. muss man nicht zahlen für 2. schon ??? oder ist das eine Fehlinterpretation von mir? |
bei 1) bin ich mir nicht sicher, da ein tv-gerät prinzipiell zum empfangen von tv-sendern gedacht ist (auch wenn keine antenne vorhanden)
ad 2) ja - hab auf die schnelle einen artikel im standard gefunden http://derstandard.at/?url=/?id=2556...eite=3%26sap=2 |
Dankeschön!
Ich hab's ja fast befürchtet, dass das so rennt.
|
:(
ist typisch - hauptsache abkassieren :( |
@Danara
Hi Wenn du Zeit hast, dann lies dir mal das durch!;) http://www.wcm.at/forum/showthread.p...&highlight=gis |
Danke
Den Thread hab ich vorher schon gesehen, er hat aber nicht ganz meine Frage beantwortet. Aber danke trotzdem.
|
...wird interessant wenns den ORD nur mehr auf DVB-t (DVB-s) gibt, ob dass dann auch noch so zählt, wenn ich zB einen TV zu Hause ahbe, aber kein DVB-T kasterl oder keinen Receiver!
|
1: ja, ausser es ist ein reiner monitor ohner tuner.
2: ja empfangsbereit heisst das man damit grundsätzlich orf empfangen könnte wenn man es wollte. |
Dazu hätt ich auch ne frage:
Wenn man 10 jahre lang schwarz ferngesehen hat und dann den Fernseher anmeldet, muss man dann für die letzten 10 Jahre nachbezahlen? Ich hab gehört da gibt es so einen einmaligen Betrag, wie läuft das damit, bzw. wie wird man vom GIS befreit? |
nein, nichtanmelden wird nicht bestraft, bestraft wird nur wenn du falsche angaben machst. D.h. wenn die zu dir kommen und fragen, und du sagst nein ich hab keinen tv obwohl du einen hast, machst du dich strafbar. Steht aber eh in den links.
|
also nach heftigen diskussionen mit einem anderen wcm'ler hab ich mir noch ein paar dinge herausgesucht, und bin nun zu dem schluss gekommen das die gis-tv gebüren, unter voraussetzung das kein analoger/digitaler ORF empfang möglich ist, NICHT zu bezahlen sind. begründung: im bgbl steht ausdrücklich drinnen "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen."
hier noch die entsprechenden gesetzes texte Zitat:
|
Zitat:
Das Argument "ja sie haben einen Fernseher und sie könnten ja empfangen wenn sie einen Receiver hätten" wäre Schwachsinn, dann könnte man zu jedem beliebigen PC-Besitzer gehen und Gebühren verlangen weil "er könnte ja eine TV Karte einbauen und dann wäre der Computer auch empfangsbereit". Ob die GIS wohl mehr Austritte verzeichnet in nächster Zeit? ;) |
Zitat:
wir könnten dies jedoch der gis/rtr weiterleiten und mal sehen was da retourkommt ... |
eine anmerkung noch dazu, wenn es schon lauten würde "na wenn sie einen receiver hätten, dann könnten sie empfangen" -> dann ist ab sofort für jeden monitor (ohne empfangsteil) ebenfals GIS fällig, denn daran kann man ja auch einen receiver betreiben ...
würde den deppen bei der gis wohl sehr gefallen mit diesen mitteln die leute einzuschüchtern - sollten sich an die aktion des ORF's mal erinnern „Hätti-wari“ |
oida fuchs :rofl: das hab ich ja jetzt erst gelesen, der text is ja auch der wiederspruch in sich selbst, na bist du deppat ...
Zitat:
|
wenn du einen tv mit analogtuner hast, orf aber nur mehr via dvb-t sendet dann brauchst nicht zahlen.
Wenn du aber einen digitalen satempfänger hast, selbst wenn du keine orf karte hast und ich glaub selbst wenn des teil gar nicht orf tauglich ist musst schon zahlen. Radio darfst natürlich auch keines im haus haben. rundfunk empfang im freien ist allerdings nicht gebührenpflichtig. Da es aber theoretisch zumindest möglich ist orf via stream übers internet zu empfangen, auch wenns den service nur für aon kunden gibt, sind auch pcs gebührenpflichtig, glaub ich zumindest, bzw. wird geplant diese gebührenpflichtig zu machen. |
Zitat:
hab ja schon geschrieben das da drinn steht "unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen." und das ist ja eben dann NICHT der fall, um die radiogebühr kommst auf keinen fall rum. aber tv sicher. ok, ich schick das mal an gis & rtr mal sehen was uns die erzählen werden ... |
hab jetzt ene entsprechende anfrage an rtr/gis verschickt, das ergebniss werd ich euch zukommen lassen - hoffentlich sind die ergebnisse ned auch noch unterschiedlich ...
|
na dann...
Interessanter Widerspruch. :-)
Bin schon sehr gespannt was die sagen... Die Gebühren zahlt man ja nicht für den Empfang von ORF, sondern für den Empfang von IRGENDWELCHEN Sendern, dachte ich immer. d.h. auch Satellitenschüsselbesitzer sollen zahlen, auch wenn sie nur Bagdad TV sehen können. :-) Natürlich zählt das Gesetz mehr als die Verlautbarungen und Interpretationen einer Gmbh, nur leider ist die Gmbh "lauter" als der Gesetzestext. Nur für den puren Besitz eines PCs mit Internetanschluss zahlen müssen fände ich aber schon ein starkes Stück... Interessante Diskussion jedenfalls. Bin deswegen drauf gekommen, weil ich wegen der DVB-T Geschichte etwas sauer bin. Möchte nicht wissen, wieviele uninformierte Omis sich aus Panik sofort ein "günstiges" 200 Euro Gerät gekauft haben, nur um 40 Euro Förderung zu bekommen. :( Dass der analog + DVB-T Parallelbetrieb soooo mordsteuer ist kann ich mir nicht vorstellen. Wir zahlen ja alle genug Gebühren, nicht wahr? :-) |
Zitat:
|
trotz dem was da im bgbl steht :confused:
ok ich weiss schon das es da, selbst von der gis, unterschieliche aussagen gegeben hat. aber wo steht das mit den digi sat receivern? denn gerade bei denen ist ja der orf empfang gar ned möglich, solang man nicht gis zahlt. und nur der besitz eines digi satreceivers (kein TV gerät vorhanden) ist sicher kein auslöser für die gis-tv-gebühr! ich hab ja die entsprechenden argumente geliefert, kannst du mir bitte deine quelle nennen - thx |
Zitat:
wenn man sich nur das RGG durchliest ist alles klar - du hast irgenetwas daheim stehen das in irgenedeiner art und weise signale empfangen kann -> GIS brennen. nur leider ist die "technische einrichtung zum empfang" im bgbl ANDERS definiert als die liben herren es beim gis gerne hätten, mal gespannt wann da eine änderung kommen wird, um ja keinen mehr auszulassen ... >menedetter kommentare< |
RTR, sag mal gar nix dazu. gibt nur den hinweis auf nichts aussagende websites, aber dafür wenigstens "schon" geantwortet.
GIS hat noch gar ned reagiert ... |
Das ist ja ein riesen blödsinn was der orf macht. Das gleiche wäre wenn man einem PC besitzer sagen würde: " Ihr pc ist internet tauglich und sie müssen internetgebühren bezahlen!" obwohl man keinen I-net Anschluss hat^^.
:lol: |
wenn du einen laptop mit dvb-t hast, dann must auch nix zahlen, weil es ein moblies gerät ist ;)
|
naja das mit dem pc und internetanschluß ist ja in deutschland mittlerweile realität, was ich so gehört hab. da muß man jetzt auch für einen pc gez(ahlt) werden.
nur bei uns kann man ja "nur" via aon fernsehen. mit einem anschluß eines anderen providers bleibt die diese möglichkeit meines wissens nach verwehrt. hätt das mal ausprobieren wollen, aber wenn ich mich auf die aon-seite verbunden hab, mit meinem inode-anschluß, dann hat sich bei mir der router aufgehängt und das wars mit tv via internet....... eine frage noch zum empfang im freien. wenn ich jetzt meinen receiver ins freie stelle (balkon) und mit dem kabel in die wohnung, empfange ich ja auch das signal im freien und das wär ja dann auch "gebührenbefreit"??? |
Zitat:
stimmt das jetzt doch nicht?!? |
ich bin mir nicht sicher das wenn du keinen tv/sat hast aber einen pc mit internetanschluss ohne tv karte das du dann nicht zahlen musst. "rundfunk" wird mittlerweilen auch übers internet übertragen und der pc kann ihn empfangen, ob das jetzt der orf ist oder sonst wer ist eigentlich egal.
Ziel der rundfunkgebühr ist ja das jeder zahlt, versteh nicht warum sie das nicht gleich steuer nennen und die sache hat sich. |
Zitat:
|
genau, will der orf das pcs gebührenpflichtig werden muss er nur ein paar streams ins netz stellen und das wars.
|
in österreich sind pc´s mit internetanschluß noch nicht gebührenpflichtig. bitte brings ned noch auf die idee.
forza rundfunksteuer für alle :motz: |
offtopic
Da muss ich ja mal am Finanzamt fragen, ob ich nicht Kinderbeihilfe bekommen kann, denn ich hab die Antenne und meine Freundin die "Empfangsanlage". Also theoretisch möglich :D lg Tellme |
Zitat:
:D |
Gis Mensch war da!!
Hi zusammen!
ich schreibs auch hier nochmal, vielleicht liest es hier jemand schneller! ich hab mir jetzt nicht alle beiträge von diesem thema durchgelesen und hoffe, ihr helft mir trotzdem (falls das schon mal gefragt wurde). ich hab, wie alle "schwarzen schafe " immer wieder diesen brief von der GIS zwecks Anmeldung bekommen und immer ignoriert. heute wars dann soweit, dass ein typ vor meiner wohnung stand und ca. 5 min lang sturm geläutet hat und gegen die tür gepumpert hat, sodass ich echt angst bekommen hab. ich hab nur einmal kurz durchs guckloch geschaut, was er anscheinend gesehen hat, weil er mich begrüßt hat (sehr sinnig, so ein loch) und nachdem ich nicht aufgemacht hab, hat er noch mehr geläutet. dann ist er irgendwann gegangen und ich vor angst fast gestorben - ich wußte ja nicht, wer es war, erst danach hab ich an der tür den zettel gesehen. gut, nun meine frage: kommen die dann mit einem gerichtsbeschluss beim nächsten mal? soll ich es lieber anmelden?? könnt ihr mir einen rat geben??? vielen dank! lg minoo |
blöde frage: hast du telekabel oder fernsehen per "normaler" antenne?
wenn er sich vor der tür so aufführt, dann ist das ein gutes argument, daß man die tür nicht aufmacht. nachdem man ned weiß, wer das da draussen ist. passieren ja die verrücktesten dinge, was man so liest ;) |
mit einem gerichtsbeschluss sicher nicht auch nicht mit der polizei aber mit einem magistratsbeamten und denen musst dann aufmachen. Vorrausgesetzt natürlich du bist zuhause und hörst sie.
Angst haben musst keine, das schlimmste was passieren kann ist das du deinen fernseher anmelden musst mehr nicht. Von der GIS seite: Zitat:
|
Es müsste mel einer den Mut haben und sich auf die Hinterbeine stellen mit einer Rechtsschutz und einem guten Anwalt, denn es kann nicht sein das ich Gebühren zahlen muss obwohl ich nix empfangen kann, kein DVBT oder sonst was!
Is ja das selbe als ob ich mit meinem Auto auf ausländischen Autobahnen fahre und dafür aber in Österreich die Vignette zahlen muss!!! Das kann doch nicht sein. Allgemeine Info Zusammenfassung: 5. Ich habe einen schlechten oder gar keinen Empfang. Muss ich trotzdem Gebühren zahlen? Ja. Die österreichische Gesetzeslage schreibt die Gebührenpflicht von Rundfunkempfangseinrichtungen zwingend vor, wenn in einem Haushalt ein Radio- bzw. Fernsehgerät empfangsbereit gehalten wird. Die Rundfunkgebühren sind demgemäß unabhängig von Häufigkeit und Güte der Sendungen zu bezahlen. Österreich ist ein Gebirgsland, deshalb kann es schon vorkommen, dass in manchen Regionen die Versorgung mit Fernsehprogrammen über terrestrische Anlagen (Fernsehantennen) technisch mangelhaft oder gar nicht möglich ist (z.B. in Seitentälern im Gebirge). Seit einiger Zeit sendet der ORF seine Programme digital über den Satellit ASTRA 1 G. Dadurch ist es jetzt möglich, auch dort eine gute Programmqualität zu liefern, wo dies bisher nicht oder nur mangelhaft möglich war. http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=anmeldung&artikel=5 7. Ich schaue nie ORF-Programme. Muss ich trotzdem anmelden und Rundfunkgebühren zahlen? Ja. Denn die Melde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Programme angesehen bzw. gehört werden. Die österreichische Gesetzeslage schreibt die Gebührenpflicht von Rundfunkempfangseinrichtungen zwingend vor, wenn in einem Haushalt ein Radio- bzw. Fernsehgerät empfangsbereit gehalten wird. Die Rundfunkgebühren sind demgemäß unabhängig von Häufigkeit und Güte der Sendungen zu bezahlen. http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=anmeldung&artikel=7 15. Was passiert, wenn ich nicht oder falsch anmelde? Keine oder eine falsche Meldung bedeutet eine Verwaltungsübertretung. Nämlich dann, wenn der begründete Verdacht besteht, dass falsche Angaben zum Bestehen einer Gebührenpflicht gemacht wurden oder trotz Mahnung die Auskunft verweigert wird. In diesem Fall veranlasst die GIS eine Überprüfung durch die Bezirksbehörde. Diese leitet dann gegebenenfalls ein Verwaltungsverfahren ein. Das kann zu einer Verwaltungsstrafe von bis zu 2.180 Euro führen! http://www.orf-gis.at/faq.php?thema=...ung&artikel=15 |
Naja, wenn ich´s ganz von der anderen Seite her betrachte, komme ich zu folgendem Schluss:
Alle Haushalte mit und OHNE TV-/Radio-Gerät müssten GIS-Gebühr zahlen, denn wenn es grundsätzlich genüge, ein Gerät zu haben – na wer schließt aus, dass ich mir jetzt gleich eines kaufe? Und dann????? Stell mir aber auch vor, was das Hauptkriterium bei der Anstellung bei der GIS ist: ARROGANZ!!! Schaut mal, wie deren Seiten geschrieben stehen…. ORF, GIS und DVB-T sind alle am selben Standort – hat dazu jemand Gedanken? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:34 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag