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chrisne 21.01.2007 15:11

vignette
 
frage:
ich lese immer, dass nicht mehr als zwei Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden sollen.

darf ich jetzt mehr drauf haben oder nicht?

weiss das wer?

JetStreamer 21.01.2007 15:14

Also ich hab immer was von 3 gehört. Das wird daran liegen, dass sich die Farben irgendwann mal wiederholen müssen. Bei Kontrollen wird es dann schwierig, wenn dann 2 Vignetten mit fast identischer Farbe auftauchen.

JetStreamer 21.01.2007 15:16

Auf der Asfinag Seite:

Zitat:

Nach Ablauf der zeitlichen Gültigkeit ist die Vignette zu entfernen: Vignette an einer Ecke anheben und alle Schichten gemeinsam abziehen. Klebereste anfeuchten, einwirken lassen und nur mit Wasser entfernen.
Es dürfen maximal zwei österreichische Vignetten gleichzeitig kleben
http://www.asfinag.at/index.php?idtopic=55

FearoftheDark 21.01.2007 15:17

:lol: ich dacht auf der vignette steht ohnehin das jahr drauf? die müssen dann halt genauer schaun..

und nein.. es ist nicht erlaubt mehrere zu haben ;)

JetStreamer 21.01.2007 15:18

Aber so ist es auf den ersten Blick auch im Vorbeifahren zu erkennen ;)

chrisne 21.01.2007 15:26

weiss einer von euch in welchen § das geregelt ist?

JetStreamer 21.01.2007 15:27

Hört sich fast so an, als ob es einen Streitfall gibt...

chrisne 21.01.2007 15:29

nein gar nicht.
nur was die asfinag schreibt und was gesetzlich geregelt ist, sind 2 verschiedene paar schuhe.
und wenn ich die alte vignette nicht gleich runter geben muss, dann lasse ich sie einfach oben.

enjoy2 21.01.2007 21:02

hmm, eigentlich ist es so, wie die Asfinag schreibt, denn sie hat eine Mautordnung zu erlassen, in welcher dies geregelt ist, siehe hier

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/t...29%20#hitfirst
Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 § 15

allerdings steht in dieser Mautordnung folgendes:



Zitat:

Im Interesse der Verkehrssicherheit und um eine wirksame und benutzerfreundliche Kontrolle
der Entrichtung der zeitabhängigen Maut zu gewährleisten, sollte tunlichst neben der jeweils
gültigen Vignette höchstens eine zweite Vignette am Kraftfahrzeug angebracht sein.
http://www.asfinag.at/docs/Mautordnu...015_070101.pdf
Punkt 7 - Seite 16

imho eine "Kann"-Bestimmung, keine "IST"-Bestimmung, eine Bestrafung diesbezüglich würde wahrscheinlich eingestellt werden, da keine zwingende Vorschrift vorliegt.

ich persönlich finde aber 3 Vignetten schon störend ...

PS: ein wenig nachlesen im RIS ist net so schwierig :D

tom 21.01.2007 21:19

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
und wenn ich die alte vignette nicht gleich runter geben muss, dann lasse ich sie einfach oben.
welch zufall - ich hab heute (endlich) die neue aufgeklebt & weil das Wetter ja zum Frühjahrsputz einlädt 4 alte (06, 05, 04 und 03) entfernt. Irgendwann im Herbst hatte ich eine Routinekontrolle bei der Autobahnabfahrt Inzersdorf (A23), wobei auch die Plakette kontrolliert wurde. Beschwert hat sich dabei eigentlich keiner, dass da auch noch drei alte drauf waren. (und das war so eine typische "wir wollen kassieren" Kontrolle)

bhoernchen 22.01.2007 10:46

dürfen die wastel mich jetzt eigentlich aufhalten?oder an der weiterfahrt hindern?.was wenn ich nicht stehenbleib?

harry1983 22.01.2007 11:14

Ja dürfen die, denn in 90% der Fälle steht auch irgendwo am Fahrbahnrand eine Polizeistreife, und wenn die das mitbekommen will ich ned in deiner Haut stecken ^^
Ich glaube mal gelesen zu haben dass die Mautkräfte die Befugnis haben dich anhalten zu dürfen. Ich such mal, vielleicht find ichs.

chrisne 22.01.2007 12:31

ja dürfe sie. und sie dürfen sogar deinen führerschein kontrollieren.

Potassium 22.01.2007 15:35

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
ja dürfe sie. und sie dürfen sogar deinen führerschein kontrollieren.
muss man ihn auch herzeigen? was ist wenn man sich weigert? ausweisen muss man sich doch nur gegenüber der polizei und den grenzbeamten. num erro?

chrisne 22.01.2007 15:45

Zitat:

Original geschrieben von Potassium
muss man ihn auch herzeigen? was ist wenn man sich weigert? ausweisen muss man sich doch nur gegenüber der polizei und den grenzbeamten. num erro?
nö.
habe einmal eine bericht im atv gesehen wo die wappler den schein kontroliert haben. hat mich auch gewundert. dann habe ich das einmal nachgelesen.
die sind berechtigt dafür

harry1983 22.01.2007 16:20

Lernt man glaub ich sogar in der Fahrschule dass die das dürfen :P

Potassium 22.01.2007 16:21

Zitat:

Original geschrieben von harry1983
Lernt man glaub ich sogar in der Fahrschule dass die das dürfen :P
DAS ham wir SICHER nicht gelernt. Und ich habs erst im Sommer gemacht ;)
Werd mal ein paar Juristen dazu befragen.

chrisne 22.01.2007 16:25

Zitat:

Original geschrieben von harry1983
Lernt man glaub ich sogar in der Fahrschule dass die das dürfen :P
wie ich den schein gemacht habe, hat es noch gar keine maut gegeben. ;)

bhoernchen 22.01.2007 18:45

na sicher !!!!meinen führerschein...lach ma an ast....möchte gern die gestzliche grundlage wissen..organe der straßenaufsicht-was dürfen die. anhalten , ja, aber, wenn ich nicht stehenbleib habens den schlauch.weil in die persöhnliche freiheit eingreifen dürfen glaub ich nur exekutive und justiz und sonst keiner...wo käm ma den da hin wenn ein so ein verkappter möchtegernpolizist meinen führerschein kontrollieren würde...

Guru 22.01.2007 18:50

Viel Vergnügen, wird teuer werden. Empfehle den Ast aus einem seltenen Holz zu lachen, vielleicht deckt der Verkaufserlös einen Teil der Unkosten.

Guru

TONI_B 22.01.2007 19:01

Super GURU :lol: :lol: :lol: :lol:

enjoy2 22.01.2007 19:10

@bhoernchen, Lesen würde bilden

§ 18 des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 ist eine Empfehlung

PS: könnte noch etwas Holz zum Innenausbau brauchen, muss kein exotisches Holz sein
3x4cm Latten in 5m Länge wären recht, ca. 40 Stück bitte, danke schön
PPS: Witzesammlung, siehe "Kommt ein Mann zum Arzt" Thread, bzw. ein paar könnte ich dir im Bedarfsfall schicken

jayjay 22.01.2007 20:19

nur weils in einem gesetz steht heisst das noch lange nicht, dass es auch so ist. gerade die ausgliederung von hoheitlichen tätigkeiten war in der vergangenheit vielfach verfassungswidrig.
ich persönlich finde es zumindest bedenklich, wenn immer mehr hilfssheriffs rumrennen ...

TONI_B 22.01.2007 21:12

Was ist so tragisch, wenn die ASFINAG die Vignette kontrolliert?

Potassium 22.01.2007 21:59

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Was ist so tragisch, wenn die ASFINAG die Vignette kontrolliert?
Nicht Vignette, Führerschein ;)
Kommt ja bald die MA48 und verlangt den Führerschein -_-

bhoernchen 22.01.2007 22:11

obs da schon an durchjudizierten fall gibt?

TONI_B 22.01.2007 22:47

bhörnchen hat auch gefragt, ob die ASFINAG anhalten darf, um die Vignette zu kobtrollieren.

Rotinom 22.01.2007 23:13

scheiß auf die asfinag! auf ein weiters, vignetten freies jahr. :D

ist immerhin fast ein voller tank, so ca. 300km! :D

enjoy2 22.01.2007 23:15

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
nur weils in einem gesetz steht heisst das noch lange nicht, dass es auch so ist. gerade die ausgliederung von hoheitlichen tätigkeiten war in der vergangenheit vielfach verfassungswidrig.
ich persönlich finde es zumindest bedenklich, wenn immer mehr hilfssheriffs rumrennen ...

diese Aussage von einen Juristen, bzw. angehenden Juristen? ;)

wow, imho ist es schon so, dass es erstmal so ist, wie es im Gesetz steht, bis zu den Zeitpunkt, wo dies aufgehoben wird, lerne aber gerne dazu

hast du ein Beispiel für eine derartige Aufhebung?

chrisne 22.01.2007 23:17

Zitat:

Original geschrieben von enjoy2
hast du ein Beispiel für eine derartige Aufhebung?
eine generelle oder was hilfssheriffs betrifft?

enjoy2 23.01.2007 00:06

Zitat:

nur weils in einem gesetz steht heisst das noch lange nicht, dass es auch so ist. gerade die ausgliederung von hoheitlichen tätigkeiten war in der vergangenheit vielfach verfassungswidrig.
dazu würde ich ein Urteil wissen, wo dies als Verfassungswidrig eingestuft wurde

Guru 23.01.2007 00:10

Na dann...

Guru

jayjay 23.01.2007 00:11

Zitat:

Original geschrieben von enjoy2
diese Aussage von einen Juristen, bzw. angehenden Juristen? ;)

wow, imho ist es schon so, dass es erstmal so ist, wie es im Gesetz steht, bis zu den Zeitpunkt, wo dies aufgehoben wird, lerne aber gerne dazu

hast du ein Beispiel für eine derartige Aufhebung?

seit ein paar monaten fertig ;)

du hast natürlich recht, dass erstmal gilt was in einem gesetz steht. allerdings würde etwa ein strafbescheid aufgehoben wenn er sich auf ein verfassungswidriges gesetz stützt (und man das ganze vor den vfgh bringt). und da stellt sich wiederum die frage, was die asfinag-leute machen, wenn man ihnen einfach nicht den führerschein zeigt. polizei anrufen ;)
strafbescheide wurden zuletzt etwa bei der im konkreten fall verfassungswidrigen section control aufgehoben. das habe ich damit gemeint.

im speziellen fall müsste man darüber streiten ob es eine staatliche kernkompetenz ist einen führerschein zu kontrollieren. die letzten jahre gab es ja viele ausgliederungen mit hoheitlichen aufgaben: etwa die e-control, schienen-control, austro-control usw.

entscheidend ist dabei, dass es zu keiner verletzung von grundrechten kommt (recht auf datenschutz bzw. ich muss nur der polizei meinen führerschein zeigen), die kontrollmöglichkeiten des rechnungshofes gewahrt bleiben und es ministerverantwortlichkeit (oberstes weisungsrecht) gibt um nur einige kriterien anzuführen. hier könnte man eine verletzung von grundrechten behaupten.

wie die halbgötter am judenplatz dann entscheiden steht dann sowieso in den sternen :rolleyes:

jayjay 23.01.2007 00:18

Zitat:

Original geschrieben von enjoy2
dazu würde ich ein Urteil wissen, wo dies als Verfassungswidrig eingestuft wurde
etwa teile der ausgliederung der zivildienstverwaltung.
G 36/04, V 20/04

ich finde im internet leider keine älteren (interessanteren) entscheide ...

TONI_B 23.01.2007 09:12

Aber Privatisierung und Ausgliederung ist doch ach so modern und gut. Weil die bösen Beamten verdienen doch so viel. Private können doch alles viel besser und billiger machen...


Ok, dem Argument von jayjay, dass zu viele hoheitliche Aufgaben abgegeben werden und sich daraus Probleme ergeben können, kann ich mich anschließen. Aber warum die Kontrolle einer Vignette ein Problem darstellt, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man zu einem Konzert geht, kontrolliert auch der "Kleiderschrank auf zwei Beinen" meine Eintrittskarte(=Vignette).


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