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vignette
frage:
ich lese immer, dass nicht mehr als zwei Vignetten gleichzeitig auf der Windschutzscheibe befinden sollen. darf ich jetzt mehr drauf haben oder nicht? weiss das wer? |
Also ich hab immer was von 3 gehört. Das wird daran liegen, dass sich die Farben irgendwann mal wiederholen müssen. Bei Kontrollen wird es dann schwierig, wenn dann 2 Vignetten mit fast identischer Farbe auftauchen.
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Auf der Asfinag Seite:
Zitat:
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:lol: ich dacht auf der vignette steht ohnehin das jahr drauf? die müssen dann halt genauer schaun..
und nein.. es ist nicht erlaubt mehrere zu haben ;) |
Aber so ist es auf den ersten Blick auch im Vorbeifahren zu erkennen ;)
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weiss einer von euch in welchen § das geregelt ist?
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Hört sich fast so an, als ob es einen Streitfall gibt...
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nein gar nicht.
nur was die asfinag schreibt und was gesetzlich geregelt ist, sind 2 verschiedene paar schuhe. und wenn ich die alte vignette nicht gleich runter geben muss, dann lasse ich sie einfach oben. |
hmm, eigentlich ist es so, wie die Asfinag schreibt, denn sie hat eine Mautordnung zu erlassen, in welcher dies geregelt ist, siehe hier
http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/t...29%20#hitfirst Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 § 15 allerdings steht in dieser Mautordnung folgendes: Zitat:
Punkt 7 - Seite 16 imho eine "Kann"-Bestimmung, keine "IST"-Bestimmung, eine Bestrafung diesbezüglich würde wahrscheinlich eingestellt werden, da keine zwingende Vorschrift vorliegt. ich persönlich finde aber 3 Vignetten schon störend ... PS: ein wenig nachlesen im RIS ist net so schwierig :D |
Zitat:
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dürfen die wastel mich jetzt eigentlich aufhalten?oder an der weiterfahrt hindern?.was wenn ich nicht stehenbleib?
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Ja dürfen die, denn in 90% der Fälle steht auch irgendwo am Fahrbahnrand eine Polizeistreife, und wenn die das mitbekommen will ich ned in deiner Haut stecken ^^
Ich glaube mal gelesen zu haben dass die Mautkräfte die Befugnis haben dich anhalten zu dürfen. Ich such mal, vielleicht find ichs. |
ja dürfe sie. und sie dürfen sogar deinen führerschein kontrollieren.
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Zitat:
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Zitat:
habe einmal eine bericht im atv gesehen wo die wappler den schein kontroliert haben. hat mich auch gewundert. dann habe ich das einmal nachgelesen. die sind berechtigt dafür |
Lernt man glaub ich sogar in der Fahrschule dass die das dürfen :P
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Zitat:
Werd mal ein paar Juristen dazu befragen. |
Zitat:
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na sicher !!!!meinen führerschein...lach ma an ast....möchte gern die gestzliche grundlage wissen..organe der straßenaufsicht-was dürfen die. anhalten , ja, aber, wenn ich nicht stehenbleib habens den schlauch.weil in die persöhnliche freiheit eingreifen dürfen glaub ich nur exekutive und justiz und sonst keiner...wo käm ma den da hin wenn ein so ein verkappter möchtegernpolizist meinen führerschein kontrollieren würde...
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Viel Vergnügen, wird teuer werden. Empfehle den Ast aus einem seltenen Holz zu lachen, vielleicht deckt der Verkaufserlös einen Teil der Unkosten.
Guru |
Super GURU :lol: :lol: :lol: :lol:
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@bhoernchen, Lesen würde bilden
§ 18 des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 ist eine Empfehlung PS: könnte noch etwas Holz zum Innenausbau brauchen, muss kein exotisches Holz sein 3x4cm Latten in 5m Länge wären recht, ca. 40 Stück bitte, danke schön PPS: Witzesammlung, siehe "Kommt ein Mann zum Arzt" Thread, bzw. ein paar könnte ich dir im Bedarfsfall schicken |
nur weils in einem gesetz steht heisst das noch lange nicht, dass es auch so ist. gerade die ausgliederung von hoheitlichen tätigkeiten war in der vergangenheit vielfach verfassungswidrig.
ich persönlich finde es zumindest bedenklich, wenn immer mehr hilfssheriffs rumrennen ... |
Was ist so tragisch, wenn die ASFINAG die Vignette kontrolliert?
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Zitat:
Kommt ja bald die MA48 und verlangt den Führerschein -_- |
obs da schon an durchjudizierten fall gibt?
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bhörnchen hat auch gefragt, ob die ASFINAG anhalten darf, um die Vignette zu kobtrollieren.
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scheiß auf die asfinag! auf ein weiters, vignetten freies jahr. :D
ist immerhin fast ein voller tank, so ca. 300km! :D |
Zitat:
wow, imho ist es schon so, dass es erstmal so ist, wie es im Gesetz steht, bis zu den Zeitpunkt, wo dies aufgehoben wird, lerne aber gerne dazu hast du ein Beispiel für eine derartige Aufhebung? |
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Na dann...
Guru |
Zitat:
du hast natürlich recht, dass erstmal gilt was in einem gesetz steht. allerdings würde etwa ein strafbescheid aufgehoben wenn er sich auf ein verfassungswidriges gesetz stützt (und man das ganze vor den vfgh bringt). und da stellt sich wiederum die frage, was die asfinag-leute machen, wenn man ihnen einfach nicht den führerschein zeigt. polizei anrufen ;) strafbescheide wurden zuletzt etwa bei der im konkreten fall verfassungswidrigen section control aufgehoben. das habe ich damit gemeint. im speziellen fall müsste man darüber streiten ob es eine staatliche kernkompetenz ist einen führerschein zu kontrollieren. die letzten jahre gab es ja viele ausgliederungen mit hoheitlichen aufgaben: etwa die e-control, schienen-control, austro-control usw. entscheidend ist dabei, dass es zu keiner verletzung von grundrechten kommt (recht auf datenschutz bzw. ich muss nur der polizei meinen führerschein zeigen), die kontrollmöglichkeiten des rechnungshofes gewahrt bleiben und es ministerverantwortlichkeit (oberstes weisungsrecht) gibt um nur einige kriterien anzuführen. hier könnte man eine verletzung von grundrechten behaupten. wie die halbgötter am judenplatz dann entscheiden steht dann sowieso in den sternen :rolleyes: |
Zitat:
G 36/04, V 20/04 ich finde im internet leider keine älteren (interessanteren) entscheide ... |
Aber Privatisierung und Ausgliederung ist doch ach so modern und gut. Weil die bösen Beamten verdienen doch so viel. Private können doch alles viel besser und billiger machen...
Ok, dem Argument von jayjay, dass zu viele hoheitliche Aufgaben abgegeben werden und sich daraus Probleme ergeben können, kann ich mich anschließen. Aber warum die Kontrolle einer Vignette ein Problem darstellt, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man zu einem Konzert geht, kontrolliert auch der "Kleiderschrank auf zwei Beinen" meine Eintrittskarte(=Vignette). |
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