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Atomschwammerl 06.11.2006 18:25

Strafverfügung
 
öhm nur mal ne frage
hab ne strafverfügung bekommen...

Der wortlaut kling als hätt ich nen mord begangen :D
"Sie haben am oa. Tatort zur oa. Tatzeit ....."

..zu wenig abstand gehalten auf der Autobahn..
irgendwann vor 3 Monaten..

Is das was besonderes ?
hab bis jetzt nur Organmandate bekommen...

bedeutet das nen Punkt im Führerschein?
oder hama überhaupt so einen Punkteführerschein?

bin ein wenig verunsichert

Samis 06.11.2006 18:35

Hallo Liebes Atomschwammerl!

Laut ÖMTC siehts so aus:

Zitat:

Punkteführerschein, Vormerksystem .
System behördlicher Maßnahmen gegen Fahrzeuglenker, die schwere Verkehrsübertretungen begangen haben. Diverse im Ausland bereits länger bestehende Systeme sind recht unterschiedlich. In Österreich ist seit 1.7.2005 im Zuge der 7. Führerscheingesetz-Novelle das so genannte Vormerksystem in Kraft.
Tjoa und das was du angestellt hast fällt leider darunter, du bekommst ein "Bummerl".

Nachzulesen unter : Vormerksystem

Lg
Samis

holzi 06.11.2006 18:35

wir haben ein Vormerksystem:

Zitat:

Vormerkdelikt - Das blüht dem "Drängler":

Beträgt der Sicherheitsabstand zwischen 0,4 und 0,6 Sekunden (das sind 14 bis 21 Meter bei 130 km/h), kann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden.
Fährt man knapper auf, nämlich zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden (sieben bis 14 Meter bei 130 km/h), droht neben einer Mindeststrafe von 72 Euro auch eine Vormerkung.
Der aggressive Drängler, der nicht einmal 0,2 Sekunden (bis sieben Meter) einhält, muss mit einer Entziehung der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate rechnen. Daneben gibt es eine saftige Verwaltungsstrafe bis 2.180 Euro oder unter Umständen sogar eine Gerichtsstrafe wegen Nötigung.
http://www.oeamtc.at/vormerksystem/

Zitat:

Der Deliktkatalog des Vormerksystems enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße. Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte setzt, braucht nichts zu befürchten.

Bei der ersten Übertretung aus einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein Verhaltenstraining.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt wird, wandert der Führerschein für drei Monate zur Behörde

Atomschwammerl 06.11.2006 21:17

pfuh danke holzi

habe 0.73 Sekunden...

also kein bummerl

Glück ghabt....

obwohl laut deinen angaben hätt ich ja gar keine strafe bekommen dürfen oder wie?

mani114 06.11.2006 21:51

Zitat:

Original geschrieben von Atomschwammerl
pfuh danke holzi

habe 0.73 Sekunden...



Das ist aber unverantwortlich... Hätte das Auto vor dir eine Vollbremsung gemacht, wärst du ungebremst reingekracht.

Oder fährst du immer Bremsbereit??

Hussl 07.11.2006 08:26

Vielleicht ein Tipp, falls man geringfügige Gesetzesübertretungen begangen hat (in deinem Fall kannst du das eh vergessen!)

Berufung auf §21 VStG (Verwaltungsstrafgesetz)

Zitat:

§ 21. (1) Die Behörde kann ohne weiteres Verfahren von der
Verhängung einer Strafe absehen, wenn das Verschulden des
Beschuldigten geringfügig ist und die Folgen der Übertretung
unbedeutend sind. Sie kann den Beschuldigten jedoch gleichzeitig
unter Hinweis auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens mit Bescheid
ermahnen, sofern dies erforderlich ist, um den Beschuldigten von
weiteren strafbaren Handlungen gleicher Art abzuhalten.

Atomschwammerl 07.11.2006 11:58

Zitat:

Original geschrieben von mani114
Das ist aber unverantwortlich... Hätte das Auto vor dir eine Vollbremsung gemacht, wärst du ungebremst reingekracht.

Oder fährst du immer Bremsbereit??

normalerweise fahr ich mit genügend abstand...

kann mich aber nicht mehr an diesen tag erinnern... da ich täglich diese strecke fahre

Hussl 07.11.2006 12:02

Oftmals muss man ja auch dicht auffahren, damit die notorischen Links-80er-Fahrer sonst nicht kapieren, dass sie dort fehl am Platze sind...

miro17 07.11.2006 12:11

Zitat:

Original geschrieben von Atomschwammerl
normalerweise fahr ich mit genügend abstand...


Das sagen alle ...;)

Qsecofr 07.11.2006 12:16

Zitat:

Original geschrieben von miro17
Das sagen alle ...;)

das mim abstand ist so eine sache, wenn ich genügend abstand halte bringt es selten was weil ddann irgendein depp sich vor mir noch reindrängelt... und damit hats sichs dann wieder

is sowas wie die abseitsfalle :P

rev.antun 07.11.2006 13:52

Zitat:

Original geschrieben von Qsecofr
is sowas wie die abseitsfalle :P
:rofl: suuuuubbbbbbaaa, was da der "schiedsrichter" dazu sagen wird bei der strafe ...

maxb 07.11.2006 15:40

Zitat:

Original geschrieben von mani114
Das ist aber unverantwortlich... Hätte das Auto vor dir eine Vollbremsung gemacht, wärst du ungebremst reingekracht.

Oder fährst du immer Bremsbereit??


Diese Diskussion hatten wir schon mal. Umso geringer der Sicherheitsabstand, desto geringer die Relativgeschwindigkeit mit der du auf den Vordermann auffährst. Also weniger ist sogesehen mehr Sicherheit :D

FearoftheDark 07.11.2006 17:15

evt. wirst du noch vorgeladen zu einer mündlichen stellungnahme... allsoo -> unbedingt hingehn! und zeig dich entsetzt und einsichtig.. dann zahlst weniger :p..

LouCypher 07.11.2006 18:56

Re: Strafverfügung
 
schön zu wissen das zu geringe sicherheitsabstände überwacht werden und nicht nur 50er zonen auf durchfahrtsstrassen bei schönwetter.

Potassium 07.11.2006 19:14

Re: Re: Strafverfügung
 
Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
schön zu wissen das zu geringe sicherheitsabstände überwacht werden und nicht nur 50er zonen auf durchfahrtsstrassen bei schönwetter.
:lol: :lol: :lol: :ja:

Atomschwammerl 07.11.2006 19:59

ich find das is doch alles nur abzocke...

Diejenigen die auf der Straße eine gefahr darstellen werden nur seltenst zur kasse gebeten...
geschweige denn der führerschein weggenommen..

@ Fear
vieleicht hätt ich Einspruch erheben sollen..


ich glaub das war an nem stück wos zu ner baustelle einspurig zusammen ging...
da kann man nicht genug abstand halten da sich ja autofahrer auch vor dir auf die spur einordnen...
Aber wer weis das noch nach 2 monaten..



naja was solls

red 2 illusion 07.11.2006 22:52

Zitat:

Original geschrieben von Hussl

Oftmals muss man ja auch dicht auffahren, damit die notorischen Links-80er-Fahrer sonst nicht kapieren, dass sie dort fehl am Platze sind...

:laola:


Genau, wann werden die links Bremser endlich mal zur Kasse gebeten.

FearoftheDark 07.11.2006 22:57

also sorry.. da fällt mir eine situation von heute ein..

ich fahr mit dem rettungswagen und bin voll beladen mit patienten.. fahr bereits im kolonenverkehr :mad: und so ein blödes arschloch fährt mir hinten bis auf 2 meter auf.. riskiert nen blick nach vorne.. sieht das da staut und ein überholen unmögl. ist und pickt mir immer noch hinten drauf :mad:

also da frag ich mich wo die polizei ist wenn mir mal sowas passiert.. aber hauptsache ich werd imemr wegen übertretungen bestraft.. :o

LouCypher 08.11.2006 08:37

wenn du mehr zeugen im auto hast als der der auffährt kannst ihn ja wegen nötigung anzeigen

Chrisi99 08.11.2006 09:28

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
also sorry.. da fällt mir eine situation von heute ein..

ich fahr mit dem rettungswagen und bin voll beladen mit patienten.. fahr bereits im kolonenverkehr :mad: und so ein blödes arschloch fährt mir hinten bis auf 2 meter auf.. riskiert nen blick nach vorne.. sieht das da staut und ein überholen unmögl. ist und pickt mir immer noch hinten drauf :mad:

also da frag ich mich wo die polizei ist wenn mir mal sowas passiert.. aber hauptsache ich werd imemr wegen übertretungen bestraft.. :o

normalerweise (bei uns halt) schreibt der Hintermann immer die Nummern auf und macht ggf. ein Photo...

eAnic 08.11.2006 12:35

Zitat:

Original geschrieben von Hussl
Oftmals muss man ja auch dicht auffahren, damit die notorischen Links-80er-Fahrer sonst nicht kapieren, dass sie dort fehl am Platze sind...
Achso, muß man das?
Also ich hab's inzwischen aufgegeben mich gegen die Linksspur-schleicher zu ärgern und löse das Problem elegant auf meine Weise. :D

fuike 08.11.2006 13:52

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Achso, muß man das?
Also ich hab's inzwischen aufgegeben mich gegen die Linksspur-schleicher zu ärgern und löse das Problem elegant auf meine Weise. :D

Dann verrat uns mal dein Geheimnis :D ...

MfG

Hussl 08.11.2006 13:56

Zitat:

Original geschrieben von fuike
Dann verrat uns mal dein Geheimnis :D ...

MfG

Entweder er fährt wieder Bahn, oder er wechselt auf die rechte Spur und bleibt dort, dann ists nämlich kein rechts überholen (glaub ich) ;)

holzi 08.11.2006 14:03

ich tippe eher auf

http://www.sarjaopas.com/kuvat/Knight_Rider_iso.jpg

und turbo boost

http://www.fortunecity.com/lavender/...5/cd2c8960.jpg

:D ;) :p

eAnic 08.11.2006 15:17

Zitat:

Original geschrieben von Hussl
Entweder er fährt wieder Bahn, oder er wechselt auf die rechte Spur und bleibt dort, dann ists nämlich kein rechts überholen (glaub ich) ;)
korrekt, rechts gaaanzz langsam überholen.


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