WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Consumer Electronics (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Frage zur GIS Gebühr (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=202508)

exacta 31.10.2006 09:35

Frage zur GIS Gebühr
 
Hallo zusammen!

Wenn der analoge ORF eingestellt wird und ich mir trotzdem kein dvbt kasterl zulegen will und auch den orf nicht über dvbs empfangen kann (weil keine orf karte), kurz gesagt- ich habe dann keine möglichkeit den orf zu schauen- muss ich dann trotzdem die gis gebühr für das tv berappen?

mfG,
exacta :smoke:

pong 31.10.2006 09:46

du besitzt anscheinend einen PC mit Internetanschluss -> ja du musst für TV zahlen

pong

Hugo Habicht 31.10.2006 16:27

Gis Gebühr
 
Hallo

Hier Info-Links

für PC:
http://www.orf-gis.at/info_f2.htm

für den restlichen Haushalt:
http://www.orf-gis.at/faq_detail.php?id=1




@pong

Nur teilweise richtig, "Internet-Radio" ist nicht gebührenpflichtig.

Gruß
Hugo Habicht

LouCypher 31.10.2006 19:19

wo bitte steht das ein pc mit internetanschluss gebührenpflichtig ist?

Das einzige was momentan scheinbar gilt ist das jedes zum rundfunkempfang taugliche gerät meldepflichtig ist, egal ob die empfangbare rundfunkart überhaupt verfügbar ist oder nicht. Theoretisch also auch ein ntsc fernseher mit dem man bei uns überhaupt nichts empfangen kann.

Strafbar sind afaik aber nur falsche angaben (nein ich hab kein tvgerät) nicht aber das schwarzsehen bzw. dem kontrollor den zutritt bzw. die auskunft zu verweigern.

Zitat:

Nicht zu melden

* ist der Rundfunkempfang außerhalb von Gebäuden (Autoradio)
das würde imho bedeuten das wenn die dvb-t box inkl. antenne draussen steht und nur der monitor drinnen musst auch nichts zahlen.




Oli 01.11.2006 09:48

Zitat:

Original geschrieben von pong
du besitzt anscheinend einen PC mit Internetanschluss -> ja du musst für TV zahlen

pong

Korrekt, aber nur wennst in Deutschland wohnst.

Ciao Oliver

pong 01.11.2006 10:37

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Korrekt, aber nur wennst in Deutschland wohnst.

Ciao Oliver

http://derstandard.at/?url=/?id=2556962

Wo Geld zum holen ist, finden sich auch die Winkeladvokatie wider

pong

Oli 01.11.2006 11:19

Zitat:

Original geschrieben von pong
http://derstandard.at/?url=/?id=2556962

Wo Geld zum holen ist, finden sich auch die Winkeladvokatie wider

pong

Unglaublich - Knebelverträge der GIS.

Ciao Oliver

FendiMan 01.11.2006 11:31

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...threadid=42717

pong 01.11.2006 16:29

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...threadid=42717
Gibts vielleicht eine Kurzzusammenfassung, denn einen 11-seitigen Thread welcher Anfang 2002 begonnen, möchte ich jetzt nicht auf heute noch aktuellen Inhalt filtern

pong

pc.net 01.11.2006 16:47

dann lies die letzten 3 seiten ;)

Gothic 01.11.2006 18:16

Mir wurde mal gesagt, das man für die Benutzung einer Rundfunkempfangsanlage zahlt, somit sobald du einen TV hast auch wenn du nur DVD guckst musst du zahlen, echt traurig.

Aber ich nutze den ORF einfach so, wenn ich mal nicht schlafen kann schalte ich ein und das kann wunder bewirken :zzz: ... ;)

FendiMan 01.11.2006 18:47

Das stimmt so nicht.
Die Antwort steht in dem Thread, den ich verlinkt habe.

pong 01.11.2006 21:34

Zitat:

somit sobald du einen TV hast auch wenn du nur DVD guckst musst du zahlen
Kaufst dir einen TV ohne Tuner bzw. lässt diesen ausbauen, ist auch GIS hinfällig

pong

Gothic 01.11.2006 22:13

Da würde ich nur noch ohne Tuner kaufen, andererseits wenn ich wieder mal nicht schlafen kann habe ich keinen ORF mehr :( *scherz*

lg

Gothic

hawaigaign 15.11.2006 22:45

Also nur damit ich das richtig verstehe. hab gerade gelesen, dass ich fuer meinen Internetanschluss zahlen muss:

Wenn ich nur Internet, aber keinen Fernseher/Radio habe, muss ich GEbuehren zahlen.

Dann haette ich doch glatt zwei Denkanstoesse:

Ich muss also Gebuehren zahlen, weil ich auf die ORF Seite surfen KOENNTE!
Soll das heissen, dass jeder Internetuser ins Gefaengnis kommen koennte, weil er auf verbotene Seiten gehen KOENNTE. Ich mein, es gibt so viel illegalen Mist im Internet, die, gluecklicherweise strafbar sind. Aber jeder Internetuser KOENNTE dort hin surfen. Also alle gleich ins Gefaengnis?
Denn jeder KOENNTE auf die ORF Seite surfen, und deswegen muss gleich jeder zahlen.

Und noch eine zweite Sache:
Ich hab einen Kumpel in Deutschland. Der KOENNTE ja auch auf die ORF Seite surfen. Muss der jetzt auch gleich zahlen?

Sagt doch das Gesetz "EMPFANGEN" koennen. Sind wir jetzt aber genau, empfange ich uebers Internet genau gar nichts. Ich downloade, ueber einen Internetanschluss, fuer den ich so oder so schon bezahle. Somit bezahle ich fuer den Scheiss doppelt. Tschuldigung fuer die Aussprache, aber irgendwann geht einem der Dreck wirklich auf die Nerven, wofuer man alles zahlen muss.

Gut, was brauche ich um ORF Sachen anschaun zu koennen:
Einen Mediaplayer, und einen Codec.
Ich hab Linux, also nix mit Mediaplayer, und Codecs hab ich auch keine installiert. Muss ich jetzt zahlen, oder nicht? Denn mein PC ist somit NICHT empfangsbereit.

cu

hawa

sillybilly 15.11.2006 22:58

Hi
GIS musst du nur bezahlen, wenn du zu Hause ein

RUNDFUNKEMPFANGSGERAET

hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Alles Klar?

hawaigaign 15.11.2006 23:12

also doch nix mit pc? da hat ja damals der standard was andres geschrieben

wuzzerwundi 15.11.2006 23:16

Zitat:

Original geschrieben von hawaigaign
A

Sagt doch das Gesetz "EMPFANGEN" koennen.
hawa

richtig,empfangen können.
und wenn in deiner wohngegend ein signal empfangbar ist,musst du zahlen.

ob du dich nicht anschliesst ist egal.
ausser du hast keine empfangsgeräte zu hause.

sillybilly 15.11.2006 23:17

also doch nix mit pc?

Das habe ich nicht gesagt!!
Lies dir mal den Thread durch!
Z.B.: Dieser Link von HUGO HABICHT http://www.orf-gis.at/info_f2.htm

hawaigaign 17.11.2006 20:03

ja, den thread hab ich gelesen. und wenn ich einen pc mit internetanschluss hab, dann brenne ich dafuer, so isses doch, oder? weil ich koennte ja auf die orf hp gehen und fernsehen.
und dann war meine frage, ob alle internetuser gleich ins gefaengnis kommen, weil sie koennten ja auf verbotene seiten gehen, wovon es laut medienbercihten ja unmengen gibt. also kommen wir jetzt ins gefaengnis, oder nicht?

was ich nicht verstehe ist, jeder sexseitenanbieter schafft es, eine minuetliche oder sonstige abrechnung uebers internet zu haben. nur der orf kann dies nicht, und deswegen muss ich einfach mal gis zahlen? mein internetanschluss kostet somit 30 euro fuer das xdsl und 20 euro gis, also 50 euro kostet mein internetzugang. das find ich mal guenstig.

ein traum, da freu ich mich jetzt

Hugo Habicht 17.11.2006 23:12

Frage zur GIS Gebühr
 
Hallo hawaigaign

Du verwechselt da etwas.
Rundfunk- und/oder Fernsehempfang ist NICHT !!!!! mit Internetstreaming (egal ob TV oder Radio) gleichzusetzen.
In Österreich ist ein internetfähiger PC/MAC usw. derzeit noch nicht gebührenpflichtig.

Gruß
Hugo

antzs 21.11.2006 13:54

Rundfunkgebühr
 
Leider wird immer wieder bezüglich der von der GIS
eingehobenen Beträge viel Falsches verbreitet und der
Betrag immer nur als Ganzes betrachtet.

Laut Gesetz und auf der GIS-Homepage nachzulesen heisst der
von der GIS eingehobene Gesamtbetrag "Rundfunkgebühr".
Diese Rundfunkgebühr setzt sich aus folgenden Bestandteilen
zusammen:

Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen incl. Radio:
==============================================
1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium)
2) Fernsehgebühr (erhält das Finanzministerium)
3) Fernsehentgelt (nur dieses erhält der ORF!)
4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt)
5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein)
6) 10% Umsatzsteuer (wird nur vom Fernsehentgelt berechnet)

B) Rundfunkgebühr für Radioempfangseinrichtungen (ohne Fernsehen):
================================================== =
1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium)
2) Radioentgelt (erhält der ORF)
4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt)
5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein)
6) Umsatzsteuer (wird nur vom Redioentgelt berechnet)

Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen ohne Radio ist
nicht vorgesehen.

Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen (incl. Radio OHNE ORF-Empfang) ist ebenso nicht vorgesehen.
Warum eigentlich nicht?

Das heisst also bei der jetzigen Diskussion um die
Einführung von DVB-T und Abschaltung des terrestrisch
analogen Fernsehsignals geht es einzig und allein um den
Wegfall des Fernsehentgelts (welches aber letztendlich der
Löwenanteil an der Rundfunkgebühr ist).

Die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe sind UNABHÄNGIG vom ORF-Empfang. Diese Bestandteile muß man
auch dann bezahlen, wenn man nur deutsche Privatsender über
eine analoge SAT-Antenne empfängt.

Nur das (ORF-)Fernsehentgelt ist ABHÄNGIG davon, ob man den ORF empfangen kann oder nicht.

Beispiel:
======
- nur analoge Sat-Antenne vorhanden (kein ORF-Empfang möglich)
- kein DVB-T taugliches Gerät vorhanden
- analog terrestrisches Signal abgeschaltet
==>
nach momentaner Gesetzeslage muß in diesem Fall
KEIN ORF-Fernsehtentgelt bezahlt werden, sondern nur
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe.
Ich würde in diesem Fall nur das Radio anmelden.

Das weis auch die GIS, darum verlangen Sie vom Gesetzgeber auch eine Präzisierung des Gesetzes.

mfg antzs

pc.net 21.11.2006 16:57

Zur Präzisierung:

Bundesland ............ Radio ...... TV+Radio

Wien .................. 6,17 ...... 21,28
Niederösterreich ...... 6,05 ...... 20,98
Burgenland ............ 5,65 ...... 19,48
Oberösterreich ........ 5,05 ...... 17,18
Salzburg .............. 5,95 ...... 20,28
Steiermark ............ 6,35 ...... 21,88
Kärnten ............... 6,30 ...... 21,88
Tirol ................. 5,85 ...... 20,28
Vorarlberg ............ 5,05 ...... 17,18



es wäre also eine schöne ersparnis ...

wuzzerwundi 21.11.2006 22:25

Re: Rundfunkgebühr
 
Zitat:

Original geschrieben von antzs

Beispiel:
======
- nur analoge Sat-Antenne vorhanden (kein ORF-Empfang möglich)
- kein DVB-T taugliches Gerät vorhanden
- analog terrestrisches Signal abgeschaltet
==>
nach momentaner Gesetzeslage muß in diesem Fall
KEIN ORF-Fernsehtentgelt bezahlt werden, sondern nur
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe.
.

mfg antzs

da irrst du.

bitte sehr:

Besteht mit Einführung des digitalen Fernsehens in Österreich weiterhin Gebührenpflicht?
Die Antwort ist einfach: prinzipiell ja.

Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG).
Dort heißt es: "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung …. in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten."

Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden.
Gebührenpflicht besteht bei empfangsbereiten Geräten
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde“ erfolgt.

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.

Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht.

antzs 22.11.2006 13:20

Rundfunkgebühren
 
@wuzzerwundi

Die Sache mit der Abschaltung des analogen terrestrischen
Signals ist zur Zeit nicht eindeutig geklärt. (Was der
GIS meiner Meinung nach ziemliches Unbehagen bereitet :D)

Zitat:

Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung,
dass immer dann Rundfunkgebühren zu ...
Das heisst doch, dass das nur die MEINUNG der GIS ist und
sie es zur Zeit nicht durch das Gesetz untermauern können.

Deshalb schreibt die GIS ja folgenden Satz im Anschluss:

Zitat:

... Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet.
Zu diesem Thema passt auch folgender Artikel:

http://www.deranwalt.at/show.asp?id=...=Wissenswertes

Besonders interessant ist in diesem Artikel der 4. Absatz:

Zitat:

Die Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, ob mit
den Empfangseinrichtungen Programme des öffentlich-
rechtlichen Rundfunks empfangen werden können oder –wie zB
bei Kabel- oder Satellitenanschlüssen- nicht. Können aus
gerätetechnischen oder auch aus geographischen Gründen (zB
im Gebirge) keine Programme des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks empfangen werden, so ist bei Vorhandensein von
Empfangseinrichtungen die Rundfunkgebühr ebenso wie auch
der sogenannte „Kunstförderungsbeitrag“ dennoch zu
entrichten, nicht aber die in der Regel gleichzeitig mit
dieser eingehobene Programmgebühr.
mfg antzs

antzs 23.11.2006 18:41

Programmentgelt
 
Ich habe mich bezüglich Programmentgelt und Empfangbar-
keit der ORF-Programme noch einmal erkundigt.

Es scheint so, dass das Gesetz bezüglich ORF-Programmentgelt
angepasst wurde:

Zitat:

ORF-Gesetz, BGBl. I Nr.159/2005
§31.(3)
Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und
der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen. ...
Das würde also dann doch bedeuten, dass man das
Programmentgelt bezahlen muss, auch wenn man es technisch
nicht einmal empfangen kann!
Wer verfasst denn solche schwachsinnigen Gesetzestexte?

Zitat:

ORF-Gesetz
§31.(4)
Das Programmentgelt ist gleichzeitig mit den Rundfunk-
gebühren und in gleicher Weise wie diese einzuheben;
eine andere Art der Zahlung tilgt die Schuld nicht.
Das heisst man hat keine gesetzliche Möglichkeit bei
Vorhandensein eines Fernsehempfangsgeräts und keiner
technischen Möglichkeit die ORF-Programme zu empfangen,
die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe
unabhängig vom ORF-Programmentgelt zu bezahlen.

ORF-Gesetz:
http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...FGesetze_ORF-G

antzs


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:29 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag