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Frage zur GIS Gebühr
Hallo zusammen!
Wenn der analoge ORF eingestellt wird und ich mir trotzdem kein dvbt kasterl zulegen will und auch den orf nicht über dvbs empfangen kann (weil keine orf karte), kurz gesagt- ich habe dann keine möglichkeit den orf zu schauen- muss ich dann trotzdem die gis gebühr für das tv berappen? mfG, exacta :smoke: |
du besitzt anscheinend einen PC mit Internetanschluss -> ja du musst für TV zahlen
pong |
Gis Gebühr
Hallo
Hier Info-Links für PC: http://www.orf-gis.at/info_f2.htm für den restlichen Haushalt: http://www.orf-gis.at/faq_detail.php?id=1 @pong Nur teilweise richtig, "Internet-Radio" ist nicht gebührenpflichtig. Gruß Hugo Habicht |
wo bitte steht das ein pc mit internetanschluss gebührenpflichtig ist?
Das einzige was momentan scheinbar gilt ist das jedes zum rundfunkempfang taugliche gerät meldepflichtig ist, egal ob die empfangbare rundfunkart überhaupt verfügbar ist oder nicht. Theoretisch also auch ein ntsc fernseher mit dem man bei uns überhaupt nichts empfangen kann. Strafbar sind afaik aber nur falsche angaben (nein ich hab kein tvgerät) nicht aber das schwarzsehen bzw. dem kontrollor den zutritt bzw. die auskunft zu verweigern. Zitat:
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Zitat:
Ciao Oliver |
Zitat:
Wo Geld zum holen ist, finden sich auch die Winkeladvokatie wider pong |
Zitat:
Ciao Oliver |
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Zitat:
pong |
dann lies die letzten 3 seiten ;)
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Mir wurde mal gesagt, das man für die Benutzung einer Rundfunkempfangsanlage zahlt, somit sobald du einen TV hast auch wenn du nur DVD guckst musst du zahlen, echt traurig.
Aber ich nutze den ORF einfach so, wenn ich mal nicht schlafen kann schalte ich ein und das kann wunder bewirken :zzz: ... ;) |
Das stimmt so nicht.
Die Antwort steht in dem Thread, den ich verlinkt habe. |
Zitat:
pong |
Da würde ich nur noch ohne Tuner kaufen, andererseits wenn ich wieder mal nicht schlafen kann habe ich keinen ORF mehr :( *scherz*
lg Gothic |
Also nur damit ich das richtig verstehe. hab gerade gelesen, dass ich fuer meinen Internetanschluss zahlen muss:
Wenn ich nur Internet, aber keinen Fernseher/Radio habe, muss ich GEbuehren zahlen. Dann haette ich doch glatt zwei Denkanstoesse: Ich muss also Gebuehren zahlen, weil ich auf die ORF Seite surfen KOENNTE! Soll das heissen, dass jeder Internetuser ins Gefaengnis kommen koennte, weil er auf verbotene Seiten gehen KOENNTE. Ich mein, es gibt so viel illegalen Mist im Internet, die, gluecklicherweise strafbar sind. Aber jeder Internetuser KOENNTE dort hin surfen. Also alle gleich ins Gefaengnis? Denn jeder KOENNTE auf die ORF Seite surfen, und deswegen muss gleich jeder zahlen. Und noch eine zweite Sache: Ich hab einen Kumpel in Deutschland. Der KOENNTE ja auch auf die ORF Seite surfen. Muss der jetzt auch gleich zahlen? Sagt doch das Gesetz "EMPFANGEN" koennen. Sind wir jetzt aber genau, empfange ich uebers Internet genau gar nichts. Ich downloade, ueber einen Internetanschluss, fuer den ich so oder so schon bezahle. Somit bezahle ich fuer den Scheiss doppelt. Tschuldigung fuer die Aussprache, aber irgendwann geht einem der Dreck wirklich auf die Nerven, wofuer man alles zahlen muss. Gut, was brauche ich um ORF Sachen anschaun zu koennen: Einen Mediaplayer, und einen Codec. Ich hab Linux, also nix mit Mediaplayer, und Codecs hab ich auch keine installiert. Muss ich jetzt zahlen, oder nicht? Denn mein PC ist somit NICHT empfangsbereit. cu hawa |
Hi
GIS musst du nur bezahlen, wenn du zu Hause ein RUNDFUNKEMPFANGSGERAET hast!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Alles Klar? |
also doch nix mit pc? da hat ja damals der standard was andres geschrieben
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Zitat:
und wenn in deiner wohngegend ein signal empfangbar ist,musst du zahlen. ob du dich nicht anschliesst ist egal. ausser du hast keine empfangsgeräte zu hause. |
also doch nix mit pc?
Das habe ich nicht gesagt!! Lies dir mal den Thread durch! Z.B.: Dieser Link von HUGO HABICHT http://www.orf-gis.at/info_f2.htm |
ja, den thread hab ich gelesen. und wenn ich einen pc mit internetanschluss hab, dann brenne ich dafuer, so isses doch, oder? weil ich koennte ja auf die orf hp gehen und fernsehen.
und dann war meine frage, ob alle internetuser gleich ins gefaengnis kommen, weil sie koennten ja auf verbotene seiten gehen, wovon es laut medienbercihten ja unmengen gibt. also kommen wir jetzt ins gefaengnis, oder nicht? was ich nicht verstehe ist, jeder sexseitenanbieter schafft es, eine minuetliche oder sonstige abrechnung uebers internet zu haben. nur der orf kann dies nicht, und deswegen muss ich einfach mal gis zahlen? mein internetanschluss kostet somit 30 euro fuer das xdsl und 20 euro gis, also 50 euro kostet mein internetzugang. das find ich mal guenstig. ein traum, da freu ich mich jetzt |
Frage zur GIS Gebühr
Hallo hawaigaign
Du verwechselt da etwas. Rundfunk- und/oder Fernsehempfang ist NICHT !!!!! mit Internetstreaming (egal ob TV oder Radio) gleichzusetzen. In Österreich ist ein internetfähiger PC/MAC usw. derzeit noch nicht gebührenpflichtig. Gruß Hugo |
Rundfunkgebühr
Leider wird immer wieder bezüglich der von der GIS
eingehobenen Beträge viel Falsches verbreitet und der Betrag immer nur als Ganzes betrachtet. Laut Gesetz und auf der GIS-Homepage nachzulesen heisst der von der GIS eingehobene Gesamtbetrag "Rundfunkgebühr". Diese Rundfunkgebühr setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Rundfunkgebühr für Fernsehempfangseinrichtungen incl. Radio: ============================================== 1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium) 2) Fernsehgebühr (erhält das Finanzministerium) 3) Fernsehentgelt (nur dieses erhält der ORF!) 4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt) 5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein) 6) 10% Umsatzsteuer (wird nur vom Fernsehentgelt berechnet) B) Rundfunkgebühr für Radioempfangseinrichtungen (ohne Fernsehen): ================================================== = 1) Radiogebühr (erhält das Finanzministerium) 2) Radioentgelt (erhält der ORF) 4) Kunstförderung (im Verhältnis 70 zu 30 auf Bund und Land aufgeteilt) 5) Landesabgabe (fließt in das jeweilige Landesbudget ein) 6) Umsatzsteuer (wird nur vom Redioentgelt berechnet) Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen ohne Radio ist nicht vorgesehen. Rundfunkgebühr nur für Fernseheinrichtungen (incl. Radio OHNE ORF-Empfang) ist ebenso nicht vorgesehen. Warum eigentlich nicht? Das heisst also bei der jetzigen Diskussion um die Einführung von DVB-T und Abschaltung des terrestrisch analogen Fernsehsignals geht es einzig und allein um den Wegfall des Fernsehentgelts (welches aber letztendlich der Löwenanteil an der Rundfunkgebühr ist). Die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe sind UNABHÄNGIG vom ORF-Empfang. Diese Bestandteile muß man auch dann bezahlen, wenn man nur deutsche Privatsender über eine analoge SAT-Antenne empfängt. Nur das (ORF-)Fernsehentgelt ist ABHÄNGIG davon, ob man den ORF empfangen kann oder nicht. Beispiel: ====== - nur analoge Sat-Antenne vorhanden (kein ORF-Empfang möglich) - kein DVB-T taugliches Gerät vorhanden - analog terrestrisches Signal abgeschaltet ==> nach momentaner Gesetzeslage muß in diesem Fall KEIN ORF-Fernsehtentgelt bezahlt werden, sondern nur die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe. Ich würde in diesem Fall nur das Radio anmelden. Das weis auch die GIS, darum verlangen Sie vom Gesetzgeber auch eine Präzisierung des Gesetzes. mfg antzs |
Zur Präzisierung:
Bundesland ............ Radio ...... TV+Radio Wien .................. 6,17 ...... 21,28 Niederösterreich ...... 6,05 ...... 20,98 Burgenland ............ 5,65 ...... 19,48 Oberösterreich ........ 5,05 ...... 17,18 Salzburg .............. 5,95 ...... 20,28 Steiermark ............ 6,35 ...... 21,88 Kärnten ............... 6,30 ...... 21,88 Tirol ................. 5,85 ...... 20,28 Vorarlberg ............ 5,05 ...... 17,18 es wäre also eine schöne ersparnis ... |
Re: Rundfunkgebühr
Zitat:
bitte sehr: Besteht mit Einführung des digitalen Fernsehens in Österreich weiterhin Gebührenpflicht? Die Antwort ist einfach: prinzipiell ja. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Rundfunkgebühren ergibt sich aus § 2 Abs. 1 Rundfunkgebührengesetz (RGG). Dort heißt es: "Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung …. in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer) hat die Gebühren nach § 3 (Anm.: Rundfunkgebühren) zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten." Das bedeutet, dass die Rundfunkgebühren zu entrichten sind, sobald Rundfunkempfangsanlagen betriebsbereit gehalten bzw. betrieben werden. Gebührenpflicht besteht bei empfangsbereiten Geräten Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte (bestehend aus ORF-Entgelt, Rundfunkgebühr für den Bund, Landesabgabe und Kulturförderungsbeitrag) durch die GIS von all jenen Haushalten eingehoben wird, die über betriebsbereite Geräte verfügen. Es ist dabei nicht definiert, welche Programme mit dem Gerät - rein technisch - empfangen werden können. Die Entscheidung über die für den Empfang am besten geeigneten Empfangsanlagen liegt beim Konsumenten. Diesem obliegt auch die durch den Umstieg auf digitalen terrestrischen Empfang eventuell notwendige Nachrüstung, da diese nicht im Einflussbereich des Programmanbieters (weder des ORF, noch ATV oder eines sonstigen Privatprogrammanbieters) liegt, sondern von der Europäischen Kommission beschlossen wurde und deren Umsetzung im Auftrag der „RTR Rundfunk- und Telekom Regulierungsbehörde“ erfolgt. Zusammengefasst vertritt die GIS die Rechtsmeinung, dass immer dann Rundfunkgebühren zu entrichten sind, wenn Rundfunkprogramme (Radio und/oder TV) konsumiert werden können und zwar unabhängig davon, ob und wie oft die Programme des ORF mit diesen Geräten empfangen werden. Eine diesbezügliche Präzisierung durch den Gesetzgeber wird im Zuge der Einführung von DVB-T erwartet. Damit besteht im Zuge der Einführung von DVB-T auch für Besitzer von analogen Satellitenanlagen weiterhin in vollem Umfang Gebührenpflicht. |
Rundfunkgebühren
@wuzzerwundi
Die Sache mit der Abschaltung des analogen terrestrischen Signals ist zur Zeit nicht eindeutig geklärt. (Was der GIS meiner Meinung nach ziemliches Unbehagen bereitet :D) Zitat:
sie es zur Zeit nicht durch das Gesetz untermauern können. Deshalb schreibt die GIS ja folgenden Satz im Anschluss: Zitat:
http://www.deranwalt.at/show.asp?id=...=Wissenswertes Besonders interessant ist in diesem Artikel der 4. Absatz: Zitat:
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Programmentgelt
Ich habe mich bezüglich Programmentgelt und Empfangbar-
keit der ORF-Programme noch einmal erkundigt. Es scheint so, dass das Gesetz bezüglich ORF-Programmentgelt angepasst wurde: Zitat:
Programmentgelt bezahlen muss, auch wenn man es technisch nicht einmal empfangen kann! Wer verfasst denn solche schwachsinnigen Gesetzestexte? Zitat:
Vorhandensein eines Fernsehempfangsgeräts und keiner technischen Möglichkeit die ORF-Programme zu empfangen, die Fernsehgebühr, die Kunstförderung und die Landesabgabe unabhängig vom ORF-Programmentgelt zu bezahlen. ORF-Gesetz: http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Ru...FGesetze_ORF-G antzs |
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