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-   -   mängel bei gebrauchtwagen. wie kann ich vorgehen? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=201961)

rev.pragon 24.10.2006 12:19

mängel bei gebrauchtwagen. wie kann ich vorgehen?
 
Hallo. Folgendes. Ich hab mir am 31.7 einen Audi A4 90PSTDI BJ96 mit 202.000km um 5800Euronen bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft.
Heute war ich beim Winter Check und mein Mechaniker (guter Bekannter) hat öfters gesagt "Das gefällt mir aber gar nicht", als sonst irgendwas.
Bei der kompletten Vorderachse sind die Gelenke im Eimer. Beide Räder schlagen aus, daß es eine Freude ist. Der Motor/Achsträger ist angerostet. Es ist zwar noch kein Loch drin, aber er hat gemeint das sei nur eine Frage der Zeit.
Ich habe damals leider (aus Gutgläubigkeit) keinen Ankaufstest machen lassen. Ich wohne in WN der Händler in Graz, das war mir dann doch ein wenig zu umständlich. Naja hinterher ist man immer gescheiter.
Habe vom Händler 1 Jahr Garantie auf Motor und Getriebe bekommen. Nur die beiden Dinge sind soweit eh in Ordnung.
Dann kommt noch hinzu, daß die Karre (wieder mal und entegegen meiner Wünsche) tiefer gelegt ist. Deshalb bin ich beim Arbö "aufgesessen" und das war auch nicht toll weil der hat nur gemeint, falls was hin wird und es ist nicht eingetragen, muß ich es zahlen. Ganz toll.
Jetzt hab ich im Vertrag nachhaltig folgende Klausel gefunden:
Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe vorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorkgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
In wie weit kann ich das jetzt mit der Achse dem Träger und der Tieferlegungsgeschichte verbinden? Bin ich im Recht, was kann ich tun? Immerhin gehts hier um viel Geld und die Reperatur ist auch nicht billig. Ich hab den Vertrag nachhaltig eingescannt.

http://img208.imageshack.us/img208/3...rt01jh0.th.jpg

http://img208.imageshack.us/img208/3...rt02qy3.th.jpg

Chrisi99 24.10.2006 12:31

Keinen Ankaufstest? Das ist ja wie russisches Roulett..

aber da die Frist noch nicht abgelaufen ist und es so wie du sagst im Vertrag steht ist der Mangel beim Übergeber (Verkäufer) zu melden (Mangelrüge).

Gemäß 3/A könnte das natürlich unter die Reparaturen fallen!

Wie ein WNätter in Graz kaufen kann ist mir aber auch ein Rätsel!


MANX 24.10.2006 13:07

Re: mängel bei gebrauchtwagen. wie kann ich vorgehen?
 
Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
...
Jetzt hab ich im Vertrag nachhaltig folgende Klausel gefunden:
Der Verkäufer hat für Mängel, die bei Übergabe vorhanden sind, einzustehen. Wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe vorkommt, wird vermutet, dass er bei Übergabe vorhanden war. Für später hervorkgekommene Mängel trifft den Käufer die Beweislast.
...

Hi!

Das ist IMHO die gesetzl. verankerte Gewährleistungsregelung, die hier aber nicht anzuwenden ist, da es kein versteckter Mangel war/ist.

Grüße

Manx

MANX 24.10.2006 13:13

Nachtrag
 
... Details zu offenkundigen Mängeln:

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11144

Grüße

Manx

rev.pragon 24.10.2006 13:25

Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
Wie ein WNätter in Graz kaufen kann ist mir aber auch ein Rätsel!
car4you ;)

hab jetzt gerade mit meiner Rechtsschutzversicherung telefoniert die meinen auch ich wäre im Recht und ich solle mich auf jeden Fall mit dem in Verbindung setzen.
Jetzt werd ich noch mit meinem Anwalt telefonieren. Dem die ganzen Unterlagen und alles zeigen mit ihm reden, eben alles offen legen wie es wirklich ist und wenn der mich auch noch recht gibt, dann werd ich mal ein freundliches Gespräch mit besagtem Händler führen und dann sehen wir weiter.
laut versicherung hat sie gemeint ich bin auf jeden fall, eben wegen dieser 6 Monate in der stärkeren Position. Er müsse nachweisen daß besagte Mängel noch nicht existierten als er mir den Wagen verkauft hat. Derartige Probleme können aber nicht in so kurzem Zeitraum auftreten. Hab den Wagen mit 202.000km gekauft und hab jetzt 210.000 drauf. Hat auch mein Mechaniker- Mensch gesagt.

tellme 24.10.2006 13:31

Aus Erfahrung:

Da wirst du nicht wirklich eine Chance haben. Der Kübel ist 10 Jahre alt mit über 200.000km. Da fallen die von dir angeführten Mängel in den Punkt 3A deines Kaufvertrages. Das sind normale Verschließerscheinungen.
Eventuell könntest du den Händler wegen der Tieferlegung drankriegen, wenn diese nicht genehmigt ist und die Schäden an den Gelenken eine Folge davon sind. Chancen sind aber schlecht, denn die Gutachten kosten wahrscheinlich mehr als der Kübel wert ist.

lg
Tellme

rev.antun 24.10.2006 13:50

²rellme: bist du jurist?

tellme 24.10.2006 13:58

Nein, aber in jungen Jahren mit genau so einem Kaufvertrag fürchterlich eingefahren. An der Vorderachse waren alle Kugelgelenke mit zu viel Spiel, die Kreuzgelenke der Vorderachse gaben bei vollem Einschlag Geräusche von sich, zu viel Spiel in den Motorlagern usw. usw.
Das alles sind aber keine Schäden, sondern ganz normale, alters- und kilometergemäße Verschleißerscheinungen. Und diese sind laut deinem Vertrag bei dem Auto zu reparieren.

Es geht hier nicht um Fristen der Gewährleistung, sondern darum, das du unterschrieben hast, das du ein reparaturbedürftiges Auto kaufst.

Ich habe mir damals eine blutige Nase geholt und den Kübel mit schönem Verlust wieder verkauft.



lg
Tellme

rev.pragon 24.10.2006 14:44

tja wie gesagt. um 9 hab ich am freitag termin bei meinem anwalt und dann werden wir weiter sehen.

wizard 24.10.2006 16:46

Ähmm es gehört NICHT zum Thema und ich will ned "klugscheißen".
Ich fahre genau den gleichen Wagen, gleiches baujahr alles gleich.

1.) 5800 für das Auto mit den Kilometern ist meiner Meinung zu hoch.
meiner hat 121000 und ich habe ihn geschätzt bekommen auf 4000, Zustand ist ok, paar Kratzer und Abnützungen, das wars aber auch schon

2.) Das mit den Radlagern, Gelenken vorne, ist ein Audileiden, das beginnt bei ca 60000, bei mir mussten vorher 3 mal die Querträger teilweise getauscht werden, hatte ein Geräusch als würde das Rad wegbrechen. Stell dich auf jedenfall drauf ein, dass das in irgendeiner Form wiederkommt

Zum Thema, ich sage auch, du hast gute Chancen, dass der Händler das reparieren muss, zumal es gravierende Mängel sind, die er Dir nicht gesagt hat.

Kontrolliere auch auf jedenfall wie oft und wann zuletzt der Zahnriemen getauscht wurde, ist bei dem Auto auch so eine Sache.
Wenn der reißt, na mehr brauch ich ehh ned sagen, geht aber auf eigene Kosten, ehh klar.


Gruß

LouCypher 24.10.2006 16:51

lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

rev.pragon 24.10.2006 17:56

Zitat:

Original geschrieben von wizard
Ähmm es gehört NICHT zum Thema und ich will ned "klugscheißen".
Ich fahre genau den gleichen Wagen, gleiches baujahr alles gleich.

1.) 5800 für das Auto mit den Kilometern ist meiner Meinung zu hoch.
meiner hat 121000 und ich habe ihn geschätzt bekommen auf 4000, Zustand ist ok, paar Kratzer und Abnützungen, das wars aber auch schon

2.) Das mit den Radlagern, Gelenken vorne, ist ein Audileiden, das beginnt bei ca 60000, bei mir mussten vorher 3 mal die Querträger teilweise getauscht werden, hatte ein Geräusch als würde das Rad wegbrechen. Stell dich auf jedenfall drauf ein, dass das in irgendeiner Form wiederkommt

Zum Thema, ich sage auch, du hast gute Chancen, dass der Händler das reparieren muss, zumal es gravierende Mängel sind, die er Dir nicht gesagt hat.

Kontrolliere auch auf jedenfall wie oft und wann zuletzt der Zahnriemen getauscht wurde, ist bei dem Auto auch so eine Sache.
Wenn der reißt, na mehr brauch ich ehh ned sagen, geht aber auf eigene Kosten, ehh klar.


Gruß

tja das mit dem preis is ne sache. ich persönlich hab ihn für relativ günstig gefunden. ja 200.000km is zwar viel, aber ich habs "eben leider" geschluckt. Angenommen hab ich auch nicht viel. Der letzte Pickerl war im Februar 06 beim ÖAMTc und der hat keine Mängel fest gestellt. Der Zahnriemen wurde erst bei 180.000km getauscht.
Daß das ein Audileiden ist wurde mir heute auch erklärt. Daß es wieder kommt ist klar bei so nem Wagen, aber wenn du gesehen hättest wies da unten bei den Lagern und beim Träger ausschaut dann wärst auch so geschockt wie ich. Ich mein ich bin eh selber schuld das is fix.

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

ja da hast eigentlich recht. aber jetzt wart ich mal den freitag ab,

tellme 24.10.2006 18:34

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
lol, der preis ist ein hammer! 5800,- für so eine alte kiste mit 200t km :lol:

ich würde meinen wenn der wagen pickerl tauglich ist musst die reperatur selber zahlen und wenn nicht muss der händler blechen, schliesslich hast du den wagen als fahrbereit gekauft.

Ich möchte hier ja nicht als Knofel dastehen, aber ich lese am Rand des Kaufvertrages genügend fahrbereit. Das ist ja wie in der Schule, gerade noch durchgekommen.
Und von pickerltauglich lese ich auch nichts, eher das Gegenteil wie schlecht behobene Unfallschäden, Rostschäden und abgefahrene Reifen.
Nach der Beschreibung fährt das Fahrzeug zwar aber es ist nicht sicher, das es das geradeaus tut.

Also ich würde sagen, eingfahrn mit der Gurkn, so leid es mir tut.

lg
Tellme

LouCypher 24.10.2006 18:46

Für "betriebs und zulassungsfähig" gibts sicher eine rechtliche definition, ich denke aber das dies zumindest bedeutet das der wagen für die nächsten 6 monate das pickerl bekommen sollte.

Eine klasse 3 bewertung ist bei dem alter normal.

Rotinom 25.10.2006 00:06

warum kaufen sich die leute immer gurken mit über 200tkm und erwarten dann einen wagen im neuwagenzustand?

bei 200tkm ist nun mal so ziemlich alles im popo was hin werden kann. die ganzen gummis, lager, dichtungen...

ohne ankaufstest kauft man kein auto gebraucht, egal wie schön es aussehen mag und was der händler alles verspricht.

alles, was er nicht beheben MUSS, wird er auch nicht beheben. ich glaube nicht, dass du da viel chancen hast. vielleicht hast ja einen ganz kulanten händler erwischt, aber ich bezweifle das.

wo in graz hast das auto gekauft? irgendwo in der kärntnerstraße? :D;)

Rotinom 25.10.2006 00:14

hat dir der händler nicht gesagt, dass das auto tiefergelegt ist? ok, sowas sollte man sehen... ;-)

du weißt hoffentlich, wenn du die tieferlegung nicht typisiert hast, du angehalten wirst und bei einer überprüfung ein schwerer mangel an "fahrwerk/stabilisatoren" festgestellt wird, dir a) bei gefahr im verzug die kennzeichen an ort und stelle abgenommen werden, b) du einen punkt im vormerksystem bekommst, da du wissentlich ein nicht zum verkehr zugelassenens fahrzeugt bewegt hast (keine eintragung des fahrwerks - erlöschen der betriebserlaubnis) und du c) kein pickerl bekommst (sofern du das pickerl bei einer seriösen werkstatt machen lässt)

also entweder gutachten besorgen und typisieren oder mit dem händler sprechen. ;)


gefahr im verzug hast schnell, z.b. wenn du unter 11cm bodenfreiheit hast oder ein nicht typisiertes fahrwerk in kombination mit nicht typisierter rad/reifenkombination.

rev.pragon 25.10.2006 00:45

den händler geb ich (noch nicht) bekannt.
bzgl fahrwerk: ja ich muß ehrlich sagen mir ist es am Anfang nicht wirklich aufgefallen. Freude über neues Auto eben. Erst später kams mir merkwürdig vor. Erst als ich beim Arbö aufgesessen bin und die roten Federn gesehn ahb, hats gedämmert.
Bzgl. nicht typisiert usw.... ja das weiß ich auch.
im schlimmsten fall hab ich eben pech gehabt dann muß die karre sowieso weg. Ich hoff halt eben nicht. Aber mal sehn was am Freitag raus kommt.....

Guru 25.10.2006 13:17

Zitat:

Original geschrieben von rev.pragon
den händler geb ich (noch nicht) bekannt.
bzgl fahrwerk: ja ich muß ehrlich sagen mir ist es am Anfang nicht wirklich aufgefallen. Freude über neues Auto eben. Erst später kams mir merkwürdig vor. Erst als ich beim Arbö aufgesessen bin und die roten Federn gesehn ahb, hats gedämmert.
Bzgl. nicht typisiert usw.... ja das weiß ich auch.
im schlimmsten fall hab ich eben pech gehabt dann muß die karre sowieso weg. Ich hoff halt eben nicht. Aber mal sehn was am Freitag raus kommt.....

Sollte die Tieferlegung nicht typisiert sein, so ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Kaufs weder verkehrs- noch zulassungsfähig gewesen - es kann sogar sein, dass ein Rechtsanwalt eine "arglistige Täuschung" erkennt und damit eine Rückabwicklung des Kaufs erreichen kann. Allerdings wirst Du dann für die gefahrenen Kilometer einen Abschlag hinnehmen müssen.

Guru

rev.pragon 25.10.2006 13:42

na gut sollt es soweit kommen und ich bekomm das Geld zurück, kann ich mir das auch leisten, es geht mich nur an. Mal schaun aber danke für den Tip.

rev.pragon 27.10.2006 12:08

so anwalt meint folgendes:
ich brauch mal die meinung eines kfz sachverständige. wegen der tieferlegungssache kann ich ihn auf jeden fall dran kriegen.
Jetzt hör ich mich mal um bzgl. dem SV und dann sehn wir weiter.

Alex1 27.10.2006 12:21

Alles Gute!

Dumdideldum 28.10.2006 16:38

Wünsch dir auch viel Glück.
Dass ein Ankauf eines Gebrauchten, vorallem mit diesen gelaufenen Kilometern ohne Check durch ARBÖ/ÖAMTC ein Riesenfehler ist, wurde schon deutlich gemacht.

Was mir sehr komisch vorkommt ist, dass der Check im Februar 06 keine Mängel listet (hast du den Pickerlzettel?) und von da bis heute solche Schäden aufgetreten sind, die bei solch alten Gurken schleichend auftreten.

Wenn die Tieferlegung nicht typisiert wurde und du darüber auch nicht in Kenntnis gesetzt wurdest, dann stehen meiner Meinung nach deine Karten nicht so schlecht.

Halt uns auf jeden Fall am Laufenden.

Rotinom 28.10.2006 17:29

was steht in deinem vertrag?

klasse 1 - 4 zum ankreuzen?

wenn er klasse 3 angekreuzt hat, dann wirst bei einigen sachen vielleicht doch keine so guten chancen haben.

klasse 3: mechanischer zustand

mittlerem km-stand entsprechende reperaturen und wartungsarbeiten erforderlich, z.b. stoßdämpfer oder zündkerzen defekt.

wenn er klasse 4 angekreuzt hat, noch schlimmer ;)

größrere reperaturen und überholarbeiten erforderlich, verkehrssicherheit nicht gegeben. nicht fahrbereit.

unter klasse 2 findet sich ein punkt "unpassendes zubehör", vielleicht meinte er damit die sportfedern.


ich würde sagen, es kommt auch sehr darauf an, welchen vertag du unterschrieben hast. ich rede jetzt nicht von irgendwelchen "kaufverträgen", das steht zum beispiel auch auf dem original VW kaufvertrag, der grad vor mir liegt.

Rotinom 28.10.2006 19:56

größere und reparaturen sollte es heißen... :rolleyes:

Chrisi99 28.10.2006 20:32

Zitat:

Original geschrieben von Rotinom
größere und reparaturen sollte es heißen... :rolleyes:
guckst du Seite 1. Und ja, es ist 3!

Rotinom 29.10.2006 12:52

ups, sorry. ja ja, die bilder und meine firewall. die werden oft nur als X dargestellt und nicht geladen. :rolleyes: :cool:

rev.pragon 29.10.2006 15:21

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Was mir sehr komisch vorkommt ist, dass der Check im Februar 06 keine Mängel listet (hast du den Pickerlzettel?) und von da bis heute solche Schäden aufgetreten sind, die bei solch alten Gurken schleichend auftreten.
ja pickerlbericht hab ich vom öamtc. geblendet von dem teil hab ich nix angenommen das was is, aber naja.
morgen weiß ich (vl ) mehr.

Rotinom 03.11.2006 20:33

was gibt's news?

rev.pragon 04.11.2006 12:56

aso ja hab am 7 termin. den muß i aber leider verschieben. wie gesagt sobalds was neues gibt geb ich bescheid.

jayjay 04.11.2006 14:38

ich hab mir jetzt nichts durchgelesen, nur halt dein ausgangsposting, vielleicht ist ja was neues für dich dabei:

wenn dir die tieferlegung nicht gesagt wurde kannst du den vertrag wegen arglistiger täuschung oder auch wegen irrtum anfechten, er wäre dann nicht gültig zustandegekommen (wurzelstörung) - du bekommst dein geld (bereicherungsrechtlich) zurück.

weiters haftet dir der verkäufer für die fahrtüchtigkeit des autos (erste 6 monate beweislastumkehr, dann musst du das ganze beweisen). da das gewährleistungsrecht erst relativ kürzlich novelliert wurde gibts noch wenig judikatur, was denn nun alles einen mangel (insbesondere bei einem gebrauchtwagen) darstellt. ist deine verkehrssicherheit nicht gewährleistet würde zumindest ich von einem mangel ausgehen da du das auto ja zum fahren und nicht als "bastlerfahrzeug" gekauft hast. der verkäufer müsste dir das auto also (auf seine kosten!) reparieren.

rev.pragon 05.11.2006 01:31

tja das mit der tieferlegung, is ne sache. da stimmen mir schon mehr leute zu, nur leider muß i den termin verschieben.
hatte gestern abend einen kleinen "crash".
ich deute das mal als bestimmtes Zeiche.
Der Querträger ist nur geschraubt somit gleich gewechselt. Die Stoßstange is komplett im Öl, macht aber auch nix.
Am Montag hol ich die Teile, is dann in ein paar Stunden getauscht.
Berichte dann wenns was neues gibt.
Scheiße aber auch.

chrisne 05.11.2006 01:32

ja dumm

rev.pragon 05.11.2006 01:33

nummer zwei

rev.pragon 05.11.2006 01:33

es waren mir halt eben ein paar Sträucher im Weg. Ich fotografier das Ding morgen.

Rotinom 05.11.2006 11:06

talent scheinst aber auch keines zu sein :rolleyes:

fahr' lieber mehr mit den öffies... ;)

verschieb' deine termine halt nicht so lange, dass du über die 6 monate kommst.

am besten du verkaufst die kiste als bastlerfahrzeug und schaust dich dann nach einem neuen, verkehrssicheren auto um.

rev.pragon 05.11.2006 18:30

mh mal guggn. thx.

J@ck 23.11.2006 14:16

Updates?

rev.pragon 23.11.2006 20:46

ja ich hol mir morgen termin bei gutachter dann geb ich bescheid.

rev.pragon 14.12.2006 01:02

so morgen/heute fahr ich in die werkstatt damit sich der den Wagen mal anschaun kann. Dann sehn wir weiter.

Br@in 15.12.2006 20:28

wie siehts aus jetzt?


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