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Computerzeitschriften / steuerliche Absetzbarkeit ?
Kann man Computerzeitschriften (WCM, c´t usw.) steuerlich geltend machen als Werbungskosten? Beruf z.B. Programmierer
Wenn ja, in welcher Höhe (Prozent?) Richtwerte? danke |
Wenn Du in einem IT-Beruf bist, ist das kein Problem. Fachzeitschriften können zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei mir wurde das immer anerkannt.
Wichtig ist natürlich, dass Rechnungen aufgehoben werden müssen. Und auf den Rechnungen sollte schon die Bezeichnung der Zeitschrift aufscheinen (so Kassabons mit Zeitschrift ohne Hinweis, welche, werden nicht anerkannt). Evtl. kann das Finanzamt auch einen Nachweis verlangen, hiezu reicht eine formlose Bestätigung Deines DG, dass Du in der EDV tätig bist. Ciao Oliver |
vielen dank!
wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte? |
Ob sich das WCM - neben meinem iX - auch absetzen lässt?
pong |
Zitat:
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@matrox
Wie LoM schon sagte: eher nein. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du zB Teleworking machst, dann schon. Den Anteil musst du dir mit deinem Finanzbeamten "ausschnapsen"... |
c't und wcm werden bei der arbeitnehmerveranlagung nicht als fachzeitschriften anerkannt ...
zitat aus dem steuerbuch 2006: Zitat:
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Zitat:
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Zitat:
60% werden ohne weiters anerkannt. Und das WCM wird bei mir schon seit 10 Jahren bei den Werbekosten abgeschrieben (ich bin allerdings Abonomment). Ciao Oliver |
@pc.net
Ich denke mal mit dem Begriff "Zeitung" ist wohl Tageszeitung gemeint. "Fachzeitschriften", die monatlich oder 14-tägig erscheinen, machen normalerweise kein Problem beim Abschreiben. Liegt aber offenbar viel im Ermessen des Sachbearbeiters. |
Weiss jemand ob vielleicht das iX als fachlich anerkannt wird?
pong |
Zitat:
und privat kann per definition niemals als werbungskosten geltend gemacht werden. |
bei mir wurden wcm und c't nicht als Fachzeitschriften anerkannt, da sie lt. Finanzamt auch keine "Fachzeitschriften" sind (Verbreitung, Bezugsweg) :verwirrt:, obwohl ich in der IT beschäftigt bin ...
naja, die 120 € im jahr machens aber eh nicht aus :D:rolleyes: ... |
Zitat:
Ciao Olivder |
ich hatte heuer eine genaue prüfung und fachzeitschriften wurden problemlos anerkannt (wcm, limux mag, etc )
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Zitat:
dabei sollte man aber auch bedenken, daß viele firmen ihren mitarbeitern einen teil der oder die vollständigen internet-kosten vergüten. sowas nochmals absetzen zu wollen, wäre mehr als bedenklich. bei einer steuerprüfung kannst da ein problem bekommen. |
Zitat:
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ich schreibe alle meine Computersachen ( Hardware, Internet ) zu 66% ab, habe aber neben meinem Hauptjob als Sysadmin noch eine Nebenbeschäftigung als Serverbetreuer und eine Lehrtätigkeit auf der Uni ( IT-Vorlesung ).
Wie gesagt, heuer genaue Prüfung, kein Problem. |
och, man kann der finanz auch 90% berufliche nutzung reindrücken (sowohl bei hardware, kosten für internetzugang, mobiltelefon) :D
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ich wollts net übertreiben, aber das nächste jahr kommt bestimmt. :D
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interessanterweise wird das abo für den gewinn sehr wohl anerkannt..
dient zur persönlichen vermögensverwaltung, oder so.... |
Sehr interessanter Thread!
Hat jemand eine Ahnung, wie das bei Studenten aussehen könnte? Oder vielleicht Links, wo ich mich hierzu schlau machen kann? Studieren ohne Internet ist heutzutage wie Autofahren ohne Benzin ... ziemlich anstrengend :D Weiters habe ich ja WCM abonniert und würde mir für die c't und iX halt die Rechnungen aufheben. Danke erstens für den Denkanstoß und zweitens im Voraus für die Antwort(en). -Nachtrag- Bin Informatikstudent ... daher die Überlegung der Absetzbarkeit von Computerzeitschriften - wäre quasi aktuelle Fachliteratur oder so. Bei anderen Studien wär's wohl weniger einleuchtend. |
ich weiß nicht wie hoch dein einkommen neben dem studieren ist, aber du musst natürlich auch steuern zahlen, damit du was abschreiben kannst.
bzw. ist mir die formulierung nicht klar, denn ich glaube nicht daß sich diesbezüglich ein student vom nicht-studenten unterscheidet. ich habe die fachliteratur immer als werbungskosten reingenommen. das sind BERUFLICH bedingte ausgaben, die man vom arbeitgeber nicht ersetzt bekommen hat. also auch fachliteratur, die selbstverständlich etwas mit dem beruf zu tun haben muss, den man ausübt. wenn ich fragen zum steuerausgleich habe, rufe ich einfach beim finanzamt an und bekomme dort immer gute und präzise auskünfte. |
Hmm ... also werd ich mal am Besten an die Quelle wenden :)
Danke! |
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