WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=73)
-   -   Computerzeitschriften / steuerliche Absetzbarkeit ? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=200281)

matrox 30.09.2006 16:20

Computerzeitschriften / steuerliche Absetzbarkeit ?
 
Kann man Computerzeitschriften (WCM, c´t usw.) steuerlich geltend machen als Werbungskosten? Beruf z.B. Programmierer

Wenn ja, in welcher Höhe (Prozent?)
Richtwerte?

danke

Oli 30.09.2006 16:57

Wenn Du in einem IT-Beruf bist, ist das kein Problem. Fachzeitschriften können zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei mir wurde das immer anerkannt.

Wichtig ist natürlich, dass Rechnungen aufgehoben werden müssen. Und auf den Rechnungen sollte schon die Bezeichnung der Zeitschrift aufscheinen (so Kassabons mit Zeitschrift ohne Hinweis, welche, werden nicht anerkannt).

Evtl. kann das Finanzamt auch einen Nachweis verlangen, hiezu reicht eine formlose Bestätigung Deines DG, dass Du in der EDV tätig bist.

Ciao Oliver

matrox 30.09.2006 17:04

vielen dank!

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?

pong 30.09.2006 17:44

Ob sich das WCM - neben meinem iX - auch absetzen lässt?

pong

The_Lord_of_Midnight 01.10.2006 04:21

Zitat:

Original geschrieben von matrox
wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.

TONI_B 01.10.2006 06:27

@matrox
Wie LoM schon sagte: eher nein. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du zB Teleworking machst, dann schon. Den Anteil musst du dir mit deinem Finanzbeamten "ausschnapsen"...

pc.net 01.10.2006 12:52

c't und wcm werden bei der arbeitnehmerveranlagung nicht als fachzeitschriften anerkannt ...

zitat aus dem steuerbuch 2006:
Zitat:

Fachliteratur Rz353
Aufwendungen für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger) sind als Werbungskosten absetzbar.
Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus. Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke gelten nicht als Fachliteratur. Auch Aufwendungen für Zeitungen stellen grundsätzlich privaten Aufwand
dar.
Rz394

soferne die zeitschriften aber von der firma aboniert werden sieht die sache wieder anders aus ;) ...

maxb 01.10.2006 14:15

Zitat:

Original geschrieben von matrox

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?

mindestens zu 60%, der richtwert für den privatanteil liegt bei 40%. wenn du ein an das festnetz gebundes ADSL hast, kannst du auch die Telefongrundgebühr dazunehmen.

Oli 01.10.2006 16:16

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.
Natürlich kann man den privten Internetzugang auch als Werbekosten geltend machen. Wenn es beruflich erforderlich ist, und dazu zählt z. B. wenn man als IT Mitarbeiter per VPN oder ähnlich auf das Firmennetz zugreift - und auch nicht nur für Homeworker.

60% werden ohne weiters anerkannt.

Und das WCM wird bei mir schon seit 10 Jahren bei den Werbekosten abgeschrieben (ich bin allerdings Abonomment).

Ciao Oliver

TONI_B 01.10.2006 17:51

@pc.net
Ich denke mal mit dem Begriff "Zeitung" ist wohl Tageszeitung gemeint. "Fachzeitschriften", die monatlich oder 14-tägig erscheinen, machen normalerweise kein Problem beim Abschreiben. Liegt aber offenbar viel im Ermessen des Sachbearbeiters.

pong 01.10.2006 18:19

Weiss jemand ob vielleicht das iX als fachlich anerkannt wird?

pong

The_Lord_of_Midnight 01.10.2006 19:41

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Natürlich kann man den privten Internetzugang auch als Werbekosten geltend machen.
er hat ja geschrieben privat ;)
und privat kann per definition niemals als werbungskosten geltend gemacht werden.

pc.net 02.10.2006 08:59

bei mir wurden wcm und c't nicht als Fachzeitschriften anerkannt, da sie lt. Finanzamt auch keine "Fachzeitschriften" sind (Verbreitung, Bezugsweg) :verwirrt:, obwohl ich in der IT beschäftigt bin ...

naja, die 120 € im jahr machens aber eh nicht aus :D:rolleyes: ...

Oli 02.10.2006 11:55

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
er hat ja geschrieben privat ;)
und privat kann per definition niemals als werbungskosten geltend gemacht werden.

wenn er die private Nutzung seines privaten Internetzugangs meint, dann gehts nicht, ist es die berufliche Nutzung seines privaten Internetzugang, dann ja ;)

Ciao Olivder

callas 02.10.2006 18:32

ich hatte heuer eine genaue prüfung und fachzeitschriften wurden problemlos anerkannt (wcm, limux mag, etc )

The_Lord_of_Midnight 02.10.2006 23:04

Zitat:

Original geschrieben von Oli
wenn er die private Nutzung seines privaten Internetzugangs meint, dann gehts nicht, ist es die berufliche Nutzung seines privaten Internetzugang, dann ja ;)

Ciao Olivder

damit kommen wir dem fall schon bedeutend näher :p

dabei sollte man aber auch bedenken, daß viele firmen ihren mitarbeitern einen teil der oder die vollständigen internet-kosten vergüten.
sowas nochmals absetzen zu wollen, wäre mehr als bedenklich.
bei einer steuerprüfung kannst da ein problem bekommen.

The_Lord_of_Midnight 02.10.2006 23:06

Zitat:

Original geschrieben von callas
ich hatte heuer eine genaue prüfung und fachzeitschriften wurden problemlos anerkannt (wcm, limux mag, etc )
ja, war bei mir auch nie ein problem.

callas 03.10.2006 09:21

ich schreibe alle meine Computersachen ( Hardware, Internet ) zu 66% ab, habe aber neben meinem Hauptjob als Sysadmin noch eine Nebenbeschäftigung als Serverbetreuer und eine Lehrtätigkeit auf der Uni ( IT-Vorlesung ).

Wie gesagt, heuer genaue Prüfung, kein Problem.

pc.net 03.10.2006 09:25

och, man kann der finanz auch 90% berufliche nutzung reindrücken (sowohl bei hardware, kosten für internetzugang, mobiltelefon) :D

callas 03.10.2006 12:16

ich wollts net übertreiben, aber das nächste jahr kommt bestimmt. :D

zigeina 04.10.2006 11:16

interessanterweise wird das abo für den gewinn sehr wohl anerkannt..

dient zur persönlichen vermögensverwaltung, oder so....

mendaxx 27.11.2006 23:53

Sehr interessanter Thread!

Hat jemand eine Ahnung, wie das bei Studenten aussehen könnte? Oder vielleicht Links, wo ich mich hierzu schlau machen kann?

Studieren ohne Internet ist heutzutage wie Autofahren ohne Benzin ... ziemlich anstrengend :D
Weiters habe ich ja WCM abonniert und würde mir für die c't und iX halt die Rechnungen aufheben.

Danke erstens für den Denkanstoß und zweitens im Voraus für die Antwort(en).

-Nachtrag-
Bin Informatikstudent ... daher die Überlegung der Absetzbarkeit von Computerzeitschriften - wäre quasi aktuelle Fachliteratur oder so. Bei anderen Studien wär's wohl weniger einleuchtend.

The_Lord_of_Midnight 28.11.2006 07:59

ich weiß nicht wie hoch dein einkommen neben dem studieren ist, aber du musst natürlich auch steuern zahlen, damit du was abschreiben kannst.

bzw. ist mir die formulierung nicht klar, denn ich glaube nicht daß sich diesbezüglich ein student vom nicht-studenten unterscheidet.

ich habe die fachliteratur immer als werbungskosten reingenommen. das sind BERUFLICH bedingte ausgaben, die man vom arbeitgeber nicht ersetzt bekommen hat.
also auch fachliteratur, die selbstverständlich etwas mit dem beruf zu tun haben muss, den man ausübt.

wenn ich fragen zum steuerausgleich habe, rufe ich einfach beim finanzamt an und bekomme dort immer gute und präzise auskünfte.

mendaxx 28.11.2006 13:48

Hmm ... also werd ich mal am Besten an die Quelle wenden :)
Danke!


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:59 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag