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-   -   problem mit gastherme (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=195721)

flocky 21.07.2006 21:39

problem mit gastherme
 
zeas

ich hab in der wohnung eine ganz normale gastherme. vor ein paar wochen hab ich abgasgeruch bemerkt, manchmal stärker, manchmal schwächer. dann hab ich mal einen techniker von der firma kommen lassen die bei uns im haus beschäftigt is, der hat gemeint die therme gehört gereinigt. heut beim duschen hat die therme plötzlich aufgehört zu heizen, betriebsflamme is da aber keine heizflamme und es leuchtet die "kontrollleuchte der abgassicherung". jetz hab ich mal eine zeit lang gewartet und nichts hat sich getan.
so wie ich das versteh hat die abgassicherung jetz ausgeschalten und bleibt in ihrem zustand bis der installateur da wieder was richtet. nur gut, dass mir sowas immer zwischen freitag und sonntag passiert :rolleyes:

hat irgendjemand eine ahnung davon und kann mir vl. was drüber sagen? kann ich selber die abgassicherung wieder rückstellen?

Matchless 22.07.2006 00:14

normalerweise haben Thermen eine Störungstaste - draufdrücken und sie startet wieder. Wenn nicht, richts dir etwas vom Gesparten her.

PS: Originalzitat vom meinem Installateur:
" mit´n Gas passiert so gut wie nie was, aber wenn doch, dann wirds blutig"
;)

Chrisi99 22.07.2006 00:27

bei der Hitze is a kalte Dusche eh genau richtig ;)

FendiMan 22.07.2006 00:48

Da kann es mit dem Abzug Probleme gegeben haben.
Im schlimmsten Fall hättest du tot sein können (CO-Vergiftung).
Wenn die Therme in einem kleinen Badezimmer hängt, beim Duschen die Tür offen lassen, damit genügend Frischluft in den Raum kommen kann.

flocky 22.07.2006 01:02

ja in diversen foren im i-net hab ich in jedem thread eh mind. 4 mal von lebensgefahr gelesen. schlecht war mir noch nie oder dgl. badetür hat lüftungsschlitze, meinst das reicht vl. nicht? heisl is gegen über vom bad quer durchs vorzimmer, dort is das kippfenster offen. im winter hats durch die wohungstür unten durchgezogen, hab ich dann abgedichtet aber im winter hab ich eigentlich nie probs gehabt, erst wies wärmer geworden is.

FendiMan 22.07.2006 01:59

Zitat:

Original geschrieben von flocky
badetür hat lüftungsschlitze, meinst das reicht vl. nicht?
Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
beim Duschen die Tür offen lassen

flocky 22.07.2006 02:40

Zitat:

Original geschrieben von FendiMan
beim Duschen die Tür offen lassen
Zitat:

Original geschrieben von flocky
badetür hat lüftungsschlitze, meinst das reicht vl. nicht?
:D

Lord Frederik 22.07.2006 04:20

flocky du solltest nicht so leichtfertig mit deinem leben umgehen. normalerweise ist das ding einfach komplett verdreckt und gehört gereinigt. je nach therme funktioniert das ding von selbst wieder - bei den billigstdorfern meistens oder der techniker stellt das ziemlich gut versteckte ding wieder richtig. ist meist eine bi-metallfeder die er mittauscht. eine therme ist wie dein pc ;) wennst den nicht putzt mag er irgendwann bei der hitze auch nicht mehr. eine thermenreinigung kostet mit wegzeit so an die 100 euros und man sollte es alle 2 jahre durchführen lassen. manche sagen jedes jahr, nun ansichtsache und mit 2 jahrestakt hatte ich noch nie probleme. selber putzen bringt genau nix den meist wird die halbe therme zerlegt. habs mal probiert war eine einziges fiasko und dann richtig teuer............

callas 22.07.2006 10:19

dazupassend:

Unfallserie mit Gasthermen in Wien

rev.antun 22.07.2006 11:40

es gibt bei den meisten thermen eine service/techniker taste da rennt die therme auf jeden fall wieder, aber max 20min und dann gehts wieder auf störung.

check das mal im handbuch ...

flocky 22.07.2006 12:23

handbuch gibts keins, nur eine kurz beschreibung die in der klappe pickt die man runterklappt um zu den controls zu kommen.

² tom

ja ich weiß eh, danke, hat mir der installateur eh auch gesagt und bei denen kostets 99 euro. wär halt nur schön wenn das irgendwie während dem we gehen würde.

edit:

² callas

sehr interessant, dürfte wirklich am wetter liegen. bin letztes jahr im november eingezogen und thermenservice hab ich noch nie gemacht. muss die hausverwaltung sowas eigentlich vor einer vermietung veranlassen?

pc.net 22.07.2006 12:52

thermenwartung fällt AFAIK in den bereich des mieters ...

wenn die therme aber schon ein halbes jahr nach wohnungsübernahme solche spompernadln mach, dann würd ich schon den vermieter in die pflicht nehmen ...

flocky 22.07.2006 12:58

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
thermenwartung fällt AFAIK in den bereich des mieters ...

wenn die therme aber schon ein halbes jahr nach wohnungsübernahme solche spompernadln mach, dann würd ich schon den vermieter in die pflicht nehmen ...

meinst ich sollt mal das service machen und dann schaun dass ich die hausverwaltung zu den kosten heranziehen kann oder erst mal nachfragen ob die bestimmte auflagen dafür haben?

pc.net 22.07.2006 13:19

am montag:

vermieter kontaktieren - über problem informieren und lösung suchen (gedankenprotokoll des telefongesprächs kann später durchaus hilfreich sein) ... ev. steht auch ein passus im mietvertrag ...
  1. wenn vermieter die wartung beauftragt, dem wartungstechniker zum vereinbarten termin den zugang zur therme ermöglichen.
  2. wenn vermieter die wartung nicht beauftragt - wartung selbst beauftragen, rechnung und servicebericht aufbewahren.
    je nach rechtlicher situation weiter vorgehen (ev. kommen in diesem thread noch genauere infos ... oder aber du holst zB. bei der arbeiterkammer weitere infos ein - bzw. schaust in die mietrechts-broschüre)


hab da in der broschüre einen interessanten absatz gefunden:

Zitat:

Pflichten des Vermieters/Rechte des Mieters nach § 1096 ABGB

■ Der Vermieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene
Kosten im brauchbaren Zustand zu übergeben und zu erhalten.
■ Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter im vereinbarten Gebrauch
des Mietgegenstandes nicht zu stören. Der Vermieter muss den
Mieter auch vor Störungen durch Dritte (zB andere Mieter) schützen.
■ Der Mieter ist unter bestimmten Voraussetzungen zur Mietzinsminderung
berechtigt.
a) Erhaltungspflicht des Vermieters nach ABGB
Die gesetzliche Regelung bedeutet, dass der Vermieter zu allen Erhaltungsarbeiten
im Mietgegenstand verpflichtet ist. Sie kommt aber nur
dann zur Anwendung, wenn im individuellen Mietvertrag nichts anderes
vereinbart wurde (ausführlich dazu im Kapitel „Der Mietvertrag“).
In praktisch allen Mietverträgen ist aber die Erhaltungspflicht des
Vermieters für den Mietgegenstand gemäß § 1096 ABGB meist sehr
umfangreich vertraglich ausgeschlossen. Meist sind sogar bestimmte
Erhaltungspflichten auf den Mieter überwälzt oder es ist eine Vereinbarung
vorgesehen, wonach die Erhaltungspflicht generell dem Mieter
überbunden wird.

...

Beispiele aus der Rechtsprechung zur Erhaltungspflicht des
Vermieters (§ 3 MRG)


...
Eine funktionsuntüchtige Therme, selbst wenn die Schadensbehebung
einen größeren Aufwand fordert, fällt dann nicht in die Erhaltungspflicht
des Vermieters gemäß § 3 MRG, wenn dadurch keine
Gefahr von Wasserschäden besteht. (Allenfalls besteht aber eine
Erhaltungspflicht des Vermieters gemäß § 1096 ABGB.)


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