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Mike Ray's eBooks: PDF nicht druckbar
Moinsen,
ich gebe zu, ich bin ein rettungslos visualisierender Typ und nachdem ich mir die 737 PIC zugelegt hatte, gesehen habe, dass da kein AOM beiliegt habe ich mir kurzerhand den 737 Checkride von Cpt. Mike Ray als PDF gesaugt. Ausgedruckt. Studiert. Davon war ich so hellauf begeistert, dass direkt ein weiteres Manual her musste. Und so habe ich mir heute die PDF-Version "Flying the Boeing 700 series" im Simmarket gekauft. Anders als der o.g. Checkride ist das downgeloadete PDF-File allerdings trotz Keyfile-Eingabe derart geschützt, dass ich es nicht ausdrucken kann. Leider enthielt die Produktbeschreibung im Simmarket hierauf keinen Hinweis. Hätte ich gewusst, dass ich die 282 Seiten am Monitor lesen müsste :eek: , hätte ich mir das Ding gar nicht gezogen. Simmarket kann mir nicht sagen, ob das ein technisches Problem oder Absicht ist. Und vom Hersteller (Mike Ray bzw. UTEM) habe ich noch keine Rückmeldung. Was meint Ihr dazu? Gibt es wohlmöglich sogar eine legale Lösung, das korrekt von mir gekaufte pdf-file trotzdem auszudrucken? Hattet Ihr auch schon mal dieses Problem? |
Moin Christian,
ich bin auch kein Adobe-Experte, aber mich interessierte einfach Dein Thema, und deshalb habe ich mal in der Readme des Adobe Readers gestöbert. Dort findest Du unter dem Registerstichwort Verwendungsrechte die Möglichkeiten des Schutzes von pdf-Dokumenten beschrieben. Ich will den ganzen Text jetzt hier nicht per Hand tippen, denn leider kann er ja nicht per c/p einfach kopiert werden. Aber sinngemäß bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich mit dem Verfasser in Verbindung zu setzen, damit er Dir die Druckfreigabe ermöglicht. Am besten ist es wohl, Du liest Dir das selbst mal durch. Tschüß Erich |
Hallo Erich,
danke für den Hinweis. Gegen die Möglichkeit, PDF's zu sperren gegen unerlaubte Verbreitung und Weitergabe ist ja vollkommen OK. Selbst ein Sperren der Druckfunktion fände ich noch OK - wenn ich vor dem Kauf oder beim Kauf darauf hingewiesen worden wäre. Deswegen interessierte mich auch, ob andere ihre eBooks ausdrucken können oder nicht. Bislang hatte ich jedenfalls keine Probleme... Der Autor schweigt noch immer... |
Re: Mike Ray's eBooks: PDF nicht druckbar
Zitat:
Ob du legal einen Ausdruck anfertigen darfst, richtig sich nach § 95a UrhG: Ein Ausdruck ist eine erlaubte Privatkopie nach § 53 UrhG. Nur darfst du die dann nicht anfertigen, wenn du dafür eine „wirksame, technische Schutzmaßnahme“ umgehen musst. Der Adobe Reader besitzt eine Funktion, die ein vom Autor ungewolltes Ausdrucken verhindert. Das ist aber keine wirksame, technische Schutzmaßnahme, denn es handelt sich lediglich umein Flag, was in der Datei gesetzt ist. Andere Programme für das PDF-Format drucken solche Dateien ohne Probleme. Der Adobe Acrobat (also nicht der Reader) warnt deshalb auch beim Erstellen einer solchen Datei, dass es eigentlich kein wirklicher Schutz ist. Entsprechend kann die vermeintliche Ausdruck-Sperre auch keine wirksame technische Maßnahme nach § 95a UrhG sein. Zwar setzt Wirksamkeit keine Unüberwindbarkeit voraus. Wenn aber lediglich ein Programm von vielen den Ausdruck gewollte nicht bietet, hängt aber bloß vom Zufall ab, ob der Anwender die Sperre überhaupt – so wie du – bemerkt. Ja wird nicht im Mindestmaß wirksam geschützt, und das räumt Adobe auch selber ein. Daher die Lösung, wie du legal zu einem Ausdruck deiner Datei kommst: Nutze einfach ein anderes Programm, was PDFs lesen kann. Bei einer gängigen Linux-Distribution etwa hast du gleich mehrere installiert. Ohne Miguel in den Rücken fallen zu wollen, kannst du Simmarket ja bei einem Schriftwechsel einmal dezent hierauf hinweisen: § 95d UrhG Kennzeichnungspflichten 1) Werke und andere Schutzgegenstände, die mit technischen Maßnahmen geschützt werden, sind deutlich sichtbar mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen zu kennzeichnen. |
Wow, Marc,
vielen Dank für die hervorragende Stellungnahme. Das beruhigt. Jetzt muss ich nur noch sehen, wo ich ein von Dir genanntes anderes Programm zum Lesen von PDFs herbekomme bzw. finde. Ich habe zu Hause eine CD, mit der ich in ein Linux-OS booten kann. Wenn ich Glück habe, kann ich dann darüber die Datei drucken, richtig? Nochmal danke. Und ich halte Euch auf dem Laufenden, was UTEM und/oder Simmarket sagen... PS: Den Hinweis auf die Kennzeichnungspflicht habe ich schon gegeben. Bislang keine Reaktion. |
Du kannst auch andere PDF Reader für Windows ausprobieren. Meine kurze Suche nach "free pdf reader" hat folgende, ganz gute Links ergeben:
http://www.foxitsoftware.com/pdf/rd_intro.php http://www.visagesoft.com/products/pdfreader/ http://www.cadkas.com/downengpdf5.php http://www.bravaviewer.com/reader.htm |
Ich habe mittlerweile etliche alternative Reader ausprobiert (Foxit, GSView etc.), doch leider führen alle zu den gleichen Problemen:
entweder sie zeigen das Dokument noch nichtmal an mit dem Hinweis, dass das PDF passwortgeschützt sei. :mad2: (und obwohl ich das Passwort zum Öffnen ja besitze, gibt es keine Möglichkeit der alternativen Anzeige außerhalb des AcrobatReaders.) oder sie zeigen das Dokument nach Eingabe des Registrierungsschlüssels zwar an, lassen dann aber - wie der AcrobatReader - kein Drucken zu (so z.B. der eXPert Reader von Visage)... Es ist zum Verzweifeln... |
Hallo Christian,
das ist ja wirklich übel. Ich wollte mir die pdf Dokumerntation eventuell auch holen. Das kann ja wohl wirklich nicht angehen, dass der Nutzer mal wieder der Dumme ist. Es ist doch nur verständlich, dass man das Handbuch ausdrucken will um dann die Verfahren im FS2004 durchgehen zu können. Über 200 Seiten online lesen, nein danke. Ich werde mir nun, wenn überhaupt noch, die gedruckte Version holen. Das hilft Dir momentan leider nicht weiter, aber eventuell Anderen wie mir die nun vor der pdf Version gewarnt sind. Gruß, Jörg |
Ghostscript kann dir helfen
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Probiert mal
http://www.crackpdf.com/ Da gibt's eine Trial version, die 50 Mal gestartet werden kann. Ausprobieren kostet nichts. Legal ist es auch, weil das PDF ja rechtmäßig erworben wurde. Geld für so ein Programm ausgeben würde ich übrigens nicht. Die Suche nach "remove security print acrobat pdf" führt hunderten Programmen, von denen sicher auch welche Freeware sind. |
Mit Ghostscript habe ich's schon versucht. Mit folgendem Ergebnis:
AFPL Ghostscript 8.54 (2006-05-17) Copyright (C) 2005 artofcode LLC, Benicia, CA. All rights reserved. This software comes with NO WARRANTY: see the file PUBLIC for details. Scanning PDF file **** This file requires a password for access. **** The file was produced by: **** >>>> šÎ’↸ÓÍ9¤jž¿#Ö#¢Y <<<< Error: /invalidfileaccess in pdf_process_Encrypt Dass das file ein Passwort braucht ist mir klar. Das habe ich ja auch, kann's aber über Ghostscript wohl nicht eingeben... |
Ich weiss garnicht, warum Ihr so ehrfurchtsvoll mit so einer Sache umgeht?!
Ich würde bei Simmarket mein Geld zurückverlangen, weil es einfach eine Unverschämtheit ist, für ein PDF-Dokument Geld zu verlangen, das man nicht ausdrucken kann (ohne das darauf hingewiesen wird). Denn es ist verkehrsüblich, PDF-Dokumente ausdrucken zu können und du als Kunde musstest davon ausgehen können. Die gedruckte Version könnte mann schliesslich auch kopieren und weiterverbreiten. Mal wiede einer der Fälle, in denen das Sicherheitsinteresse des Autors höher bewertet wird als das berechtigte Verwertungsinteresse des Kunden. Da würde ich nicht lange fackeln und mein Geld zurückfordern bzw. bei Weigerung den Kreditkarten-Provider beauftragen, die Zahlung zu stornieren und nicht erst mit "vorsichtigen Bitten und Anfragen" um Verständnis bitten. Als Kompromisslösung kannst du Simmarket als dem Vertreiber ja anbieten, dass sie dir eine gedruckte Version zuschicken. Die Online-Verkäufer werden immer dreister und das muss man nicht noch mit Demut fördern. |
@ Alex:
CrackPDF war ein netter Versuch. Leider beschränkt sich die Freeware-Version auf die Hälfte des PDF-Dokuments. Auf diese Weise konnte ich jetzt wenigstens die ersten 141 Seiten drucken. Leider etwas verkleinert, aber man soll ja nicht undankbar sein... :p Dir auf jeden Fall trotzdem Danke für den Tipp. Nichtsdestotrotz meine ich, dass ein Produkt, das ich trotz des legalen Kaufs erst cracken muss, irgendwie mangelhaft ist... |
@ Mike:
Ich gebe Dir vollkommen Recht. Ich werde da auch schon meine Käuferrechte geltend machen. In erster Linie war ich aber zunächst daran interessiert, das Produkt nutzen zu können. Und vielleicht kommt da ja noch was. Ansonsten bin ich selbst Jurist und werde mir schon was einfallen lassen... :p (Davon habe ich dann nur leider Mike Ray's schönes Buch nicht...) |
PDF zu PS File und danach wieder zu PDF konvertieren auch schon versucht?
http://www.cs.wisc.edu/~ghost/gsview/get48.htm damit kann man Ghostscript leichter bedienen |
Die obige Fehlermeldung stammte aus GSview in Verbindung mit Ghostscript...
:( |
Nu hat sich Mike Ray gemeldet:
"Hi Christian, I have received your e-mail and you have raised an issue that is an important one. Right now we are trying to decide if allowing the printing of the downloaded document constitues a violation of copyright laws. I will have a decision regarding this matter shortly and I will get back to you." Damit ist zunächst mal klar, dass es sich nicht um einen technischen Fehler oder ein Versehen handelt. Was ich nicht verstehe, warum kann ich ein PDF von Mike Ray (Checkride 737) ausdrucken und das andere (Flying the Boeing 700 series) nicht? Vom Copyright sehe ich da keinen Unterschied... Und hat er nicht selbst das Copyright? :confused: :rolleyes: |
Hi Christian,
versuch doch mal bei Simmarket den Kauf zu wamdeln. Das Handbuch gibt es schliesslich seit 10/2005 auch für €5 mehr als gebundene Ausgabe. Und für €5 kannst Du das PDF auch nicht drucken. Gebundene Ausgabe. |
Hallo Börries,
das würden die bei Simmarket schon machen. Ich wollte das Manual allerdings als "Urlaubslektüre" schon zum Ende der Woche haben. Und da die gebundene Version direkt aus USA verschickt wird, ist das zeitlich nicht möglich. Daher habe ich mit Simmarket vereinbart, zumindest noch bis Ende der Woche zu warten, was Herr Ray zu der Sache meint, bis wir weiteres verabreden... |
Zitat:
Vorliegend geht es nicht um eine Frage des US-Copyrights, sondern um das deutsche Urheberrecht. Mike Ray mag in seinem Land prüfen, was er will – auf dein Anliegen kann ihm eine solche Frage keine Antwort liefern – und ich befürchte, er sieht dieses Problem nicht. Ich möchte auch noch einmal betonen, dass aus meiner Sicht eine Verletzung des Urheberrechtsgesetzes mit dem Verkauf bereits erfolgt ist, da Simmarket unter Missachtung von § 95d UrhG die geschützte Datei vertrieben hat. Das Urheberrecht ist keine Einbahnstraße für die Designer, sondern regeln einen fairen Rechteausgleich zwischen Urheber und Nutzer. Ich beobachte jedenfalls mit Sorge, dass in der Flusiszene Tendenzen, Rechte von den Anwendern weg auf die Designer zu verlagern, sich besonders deutlich und häufig in rechtswidriger Weise zeigen. Ich kann nur die Simmer bekräftigen, sich hier weiter gegen eine illegale Beschneidung der eigenen Rechte zu wehren. Im Falle von FSD, FS-Meteo … haben wir uns im Interesse der Simmer stark gemacht. Uns fällt das sicherlich auch leicht, weil wir nicht mit großen Herstellern verbändelt sind. Lange Rede, kurzer Sinn: Ich denke, dass Hersteller und Händler einsehen müssen, dass ein Kunde, der ein PDF-Dokument kauft, auch erwarten darf, dieses ausdrucken zu können, wenn er nicht klar vor dem Kauf über anderes informiert wurde. Den § 95d UrhG hat man ja nun einmal aus gutem Grund geschaffen. Ich möchte aber auch betonen, dass ich Simmarket hier in der Vergangenheit als konzilianter als viele andere Hersteller erlebt habe. |
Für alle Nicht-Juristen:
konzilant = umgänglich, freundlich, verbindlich :D ;) |
Zitat:
Ich habe mich in dieser Sache auch gleich an Mike Ray und Simmarket gewandt, aber bisher noch keine Antwort bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser Mangel behoben wird, denn mit einem nicht ausdruckbaren Dokument kann ich auf Dauer auch nichts anfangen. Auf der Website von Simmarket findet sich jetzt allerdings bei den eBooks von Mike Ray der Hinweis, dass sich diese nicht ausdrucken lassen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Hinweis noch nicht existierte, als ich das Dokument vor einigen Wochen erworben hatte. Seltsam finde ich, dass das Checkride 737-eBook laut Christian wohl bisher ausdruckbar war. Da läuft wohl etwas ziemlich schief bei der Veröffentlichung der Bücher. In jedem Fall finde ich es absurd, dass man ein bezahltes pdf-Dokument nicht ausdrucken kann. Ich warte noch bis Ende der Woche auf Antworten von Simmarket und M. Ray und werde mich dann ggf. noch einmal bezüglich dieser unerfreulichen Angelegenheit mit diesen in Verbindung setzen. Bisher war ich mit Simmarket eigentlich sehr zufrieden. Von der Praxis, nicht ausdruckbare pdf-Dokumente zu verkaufen, sollte man allerdings sehr schnell Abstand nehmen. Andreas |
Nur für den Fall, dass Simmarket sich diesmal unkooperativ zeigt, hier mal der Link zur Seite aus dem Google-Cache vom 18.07., da steht es noch nicht. Vielleicht hilft euch das ja...
http://66.249.93.104/search?q=cache:...e&ct=clnk&cd=1 |
Zitat:
Der Hinweis in der derzeitigen Form geht noch immer von einem falschen Verständnis der Sache aus: Es steht gar nicht zur Disposition des Rechteinhabers, eine Vervielfältigung in Form eines privaten Ausdrucks zu erlauben oder nicht („not allowed“) . § 53 UrhG ist gerade eine gesetzliche „Schranke“ – die Norm beschränkt die Rechte des Urhebers, bestimmten Umgang mit seinen Werken zu verbieten. („Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern …“). Das Recht des Kunden, für sich selbst das gekaufte Werk auszudrucken, steht also gar nicht zur Disposition von Mike Ray. Gleichwohl existiert mit § 95a UrhG eine „Schranken-Schranke“, wie es der Jurist nennt. Vulgo: Eine Ausnahme zur Ausahme: Gesetzlich nicht erlaubt ist die private Vervielfältigung dann jedoch wieder, wenn eine wirksame technische Schutzmaßnahme dafür umgangen werden müsste. Auch hier obliegt es dann aber nicht dem Autor, etwas zu „verbieten“, vielmehr erfolgt die Wertung unmittelbar aus dem Gesetz. Die Frage ist, ob der Schutz im Adobe Reader überhaupt den Anforderungen des § 95a UrhG genügt. Wenn nicht, dürfte in jedem Fall der Käufer das Werk ausdrucken, egal, ob der Autor glaubt, das verbieten zu können, oder nicht. Neben diese urheberrechtliche Frage ist sicherlich der Aspekt der „Mangelhaftigkeit der Kaufsache“ offensichtlicher: Zitat:
Freilich darf jedermann wenig sinnige Produkte anbieten. Nur muss er eben auch dann über die zentralen Macken der verkauften Dinge unterrichten. Wer ein PDF kauft, wird sich ohne nähere Beschreibung seitens des Käufers darauf verlassen dürfen, das auch ausdrucken zu können. Eben dafür existiert ja die Vorschrift des § 95d UrhG. Man stelle sich vor, ein Auto zu verkaufen. Dem anschließend über den fehlenden Motor irritierten Käufer erklärt man, dass das Fahren mit dem Auto nun wirklich nicht erlaubt sei … Ich glaube, das würde sich auch kein Käufer gefallen lassen. |
@ Lennart: Vielen Dank für deinen Hinweis! Das ist sehr interessant: Man hat offensichtlich über Google die Möglichkeit Websites zu einem bestimmten Datum aufzurufen. Wo und wie genau ist dies möglich?
@ Marc: Danke für die juristischen Informationen! Ich hoffe, dass Simmarket und Mike Ray auch zu der Erkenntnis gelangen, dass man eBooks ausdrucken können sollte. Sonst wäre das nämlich das erste und letzte Buch, das ich von Mike Ray erworben habe. Andreas |
Marc, als in der Thematik offenbar wesentlich bewanderterer Jurist als ich sprichst Du mir aus der Seele.
Ich finde es sehr merkwürdig, dass Simmarket zwar reagiert, indem die einschränkenden Hinweise nun in der Produktbeschreibung genannt werden (dort waren sie Anfang dieser Woche, als ich das pdf kaufte, definitiv noch nicht). Mit dem Kunden setzt man sich gleichwohl nicht in Verbindung und bietet ihm eine konstruktive Lösung an. Ich fange langsam an, meine Standard-Kundenbeziehung zu Simmarket zu überdenken. Sehr seltsam finde ich auch den Hinweis beim 737-Checkride. Den habe ich vor einigen Wochen gekauft und er ließ sich problemlos ausdrucken. Und jetzt kommt der Clou: den 737-Checkride habe ich als eBook nicht im Simmarket gekauft sondern bei SimWare... :rolleyes: Was sollte das für einen Unterschied machen? Warum hat Mike Ray im Simmarket ein Copyright-Problem, was er bei SimWare nicht hat? Es wird immer mysteriöser. Und den Kunden lassen sie im Regen stehen. :heul: |
komisch, bei mir funktioniert die Konvertierung ohne Probleme, dass Ausdrucken geht vorher auch nicht ;)
siehe auch PN |
Zitat:
Andreas |
Zitat:
Dort war/gibt es ein Angebot = DANVFR Fotoreale Szenerie von Dänemark. Eigentlich sehr teuer (85 Euro), aber auf einigen Screenshots war eine sehr schöne Stadtszenerie von Kopenhagen zu sehen. Da ich gern in Kopenhagen bin und die Stadt mir was bedeutet, habe ich die Szenerie gekauft und den hohen Preis akzeptiert, weil ja offensichtlich die tolle Stadtszenerie dabei war. Nach der Installation musste ich aber feststellen, dass dies keinesfalls der Fall war. nach einigen Recherchen im Danvfr-Forum fand ich heraus, daß die Stadt-Szenerie von einem Freeware-Designer stammt (Copenhagen City Scenery v3.0 Prerelease von Soeren H. Nicolaisen u. a.). Die hatte man dann einfach installiert und auf den Angebots-Screenshots gezeigt. Darauf wurde auf den Simmarket-Seiten auch nicht hingewiesen. Ich habe mich dann beschwert und denen mitgeteilt, das ich den hohen Preis eigentlich nur gezahlt habe, weil ich annahm, daß die Stadszenerie dabei sei, worauf man mir von Simmarket schrieb, ich könne mir ja die Freeware-Szenerie runterladen. Ich verwende aber grundsätzlich keine Freeware und habe mein geld zurücjverlangt. Einen Tag später waren dann die Screenshots mit der Stadtszenerie entfernt worden. In meinem Simmarket-Troubleticket teilte man mir mit, dass es keine Screenshots mit einer Stadtszenerie gäbe (dreist, was? - ich hatte mir natürlich vorher eine Kopie von dem ursprünglichen Angebot gemacht). Positiv anmerken möchte ich allerdings, daß man mir dann "ausnahmsweise" eine Gutschrift erteilt hat (insofern würde ich hier für Correctness durchaus eine 2-3 geben ;)). Nur den Fehler zugeben - soweit wollte man dann auch nicht gehen. Ich glaube, eine Konkurrenz täte Simmarket langsam ganz gut. |
Zitat:
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@ Lennart: Danke für die Erklärung! Ich kannte diese Google-Funktion bisher nicht.
Es gibt übrigens Neuigkeiten bezüglich der nicht ausdruckbaren eBooks von Mike Ray. Ich habe gerade eine E-Mail von Simmarket bekommen, in der mir mitgeteilt wird, dass der Betrag dafür zurückerstattet wird, da der Autor sich weigere eine druckbare Version zur Verfügung zu stellen. Ich finde, das ist eine sehr kundenfreundliche Maßnahme seitens Simmarket. Warum Mike sein pdf-Dokument nicht ausgedruckt sehen möchte, bleibt mir ein Rätsel. Die gedruckt vertriebenen Versionen der Handbücher könnte man ja schließlich auch kopieren, wenn man wollte. Naja, sei's drum. Trotzdem sind Mikes Bücher nach wie vor sehr empfehlenswert und ich werde mir jetzt wohl die gedruckte Variante bestellen müssen. Andreas |
Mir hat Simmarket das gleich mitgeteilt und mit dieser Art von Service bin ich dann wieder sehr zufrieden. Ehrensache, dass ich den gutgeschriebenen Betrag schnellstmöglich wieder bei Simmarket umsetze... :look:
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Zitat:
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