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red 2 illusion 26.06.2006 11:21

Böse Nachforderung bei NachnahemeLieferung
 
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Kann ein Händler 3Wochen nach der Bezahlung und Lieferung, weitere Geldforderungen stellen? ohne sich vollkommen lächerlich zu machen?

In dem Fall, eien NachnahmePaket, wurde eine 30kg Versandpauschale verrechnet aber nur ein 5kg Paket geliefert. Da ich die Versandkosten zurückhaben wollte meinte der Wiener-Händler, es wären noch mehr Teile im Paket gewesen, die er auf der Rechnung und im Lieferschein vergessen hätte.:eek: Sofort kam eine weitere Rechnung über Teile die gar nicht geliefert wurden.´:eek:

Kranke Firma, was ist zu tun?

holzi 26.06.2006 11:25

ignorieren, der händler kann, wie man so schön sagt, scheissen gehen. auf dem Klagsweg wird er damit nicht durchkommen.
gegen die versandpauschale wirst du vermutlich nichts unternehmen können (ausser es war vorher anders ausgemacht)

red 2 illusion 26.06.2006 12:00

Zitat:

Original geschrieben von holzi

gegen die versandpauschale wirst du vermutlich nichts unternehmen können

Naja, der hat jetzt einen InkassoBefehl geschickt. Soll ich die Klage abwarten oder meinerseits Klagen, somit könnte ich die Versandkosten ja auch nach Wochen noch zurückfordern.

Läst sich das PaketGewicht als Beweis für eine Lieferung vorbringen?

holzi 26.06.2006 12:13

Zitat:

Original geschrieben von red 2 illusion
Naja, der hat jetzt einen InkassoBefehl geschickt. Soll ich die Klage abwarten oder meinerseits Klagen, somit könnte ich die Versandkosten ja auch nach Wochen noch zurückfordern.

Läst sich das PaketGewicht als Beweis für eine Lieferung vorbringen?

von so einer unverschämtheit hab ich noch nie gehört - wecher händler ist das, damit ich dort nicht unabsichtlich einkaufe.

ein inkassobüro hat auch nicht mehr rechte als der händler mit seiner rechnung. wie der händler nach 3 wochen draufkommt, dass er mehr geschickt haben soll als auf dem lieferschein steht ist sicher eine spannende geschichte^^
wenn du eine rechtschutzversicherung hast übergib der einfach die angelegenheit und mach dir keine gedanken mehr drüber...

Wenn das gewicht am paket angegeben ist, ist das ein guter beweis.

PS. Ein sinnvolles gespräch mit dem händler ist nicht möglich?

red 2 illusion 26.06.2006 12:38

Zitat:

Original geschrieben von holzi


PS. Ein sinnvolles gespräch mit dem händler ist nicht möglich?
holzi PN.

Mal sehen, hab heute meine Belege rausgeschickt und alle laufenden Bestellungen gestrichen. Als einzigen Beweis legt der Händler das Paketgewicht vor, was sich aber aus einer viel zu großen Verpackung und dem Karton ergibt mit dem es ausgelegt worden ist.

Ich hab schon öfter merkwürdige Probleme mit WienerHändlern gehabt, vielleicht sollte ich da nix mehr Bestellen.

lalaker 26.06.2006 13:10

War das erste Paket vollständig oder fehlten Teile deiner Bestellung?

Wenn ein Händler vergißt. verkaufte Ware auf die Rechnung, etc. zu schreiben, lacht ihn der Richter doch aus, was soll das.

Wenn du allerdings Produkte mit einem Gewicht von ca. 30 kg bestellt hast, und diese sind unvollständig geliefert wurden, hättest das gleich melden sollen.

Wenn aber die Lieferung mit dem 5 kg Paket vollständig war und du nix weiteres bestellt hast, macht sich der Händler nur lächerlich.

Du hast doch sicherlich eine Bestellbestätigung.

red 2 illusion 26.06.2006 13:23

Zitat:

Original geschrieben von lalaker


Wenn aber die Lieferung mit dem 5 kg Paket vollständig war und du nix weiteres bestellt hast, macht sich der Händler nur lächerlich.

Du hast doch sicherlich eine Bestellbestätigung.

War ein Schnäppchen von Restposten. Über die Bestellung gibts nichts schrieftliches. Geliefert wurd, Zitat: " was noch da war".

Zitat:

und diese sind unvollständig geliefert wurden
War von Anfang an eine TeilLieferung vereinbart, einige Teile mussten aus den Filialen eingezogen werden, daher ist diese eine Bestellung dann unvollständig in 3Paketen bei mir angekommen. Bezahlt wurde bei Übergabe durch den Leiferanten in bar und dafür hab ich den Lieferschein und eine Rechnung bekommen.

Auf einem Beleg steht 30kg VersandPauschale, dass soll nun der Beweis für die Lieferung von noch mehr Hardware sein:eek:
Weiter steht da noch 5kg Gesamtgewicht:eek:

gunnarh 26.06.2006 13:24

Hast Du das Paket im Beisein eines Zeugen geöffnet? Ich achte generell beim Öffnen von Paketen auf die Anwesenheit z.b. eines Kollegen.

Generell: Wer etwas behauptet (im konkreten Fall behauptet der Händler er hätte Dir die Teile geschickt) muss er dies auch beweisen (bzw. glaubhaft machen). Wenn Du das Paket kommissionell geöffnet hast, sollte Deine Behauptung "Es war exakt das im Paket, was am LS stand" glaubhaft sein.

holzi 26.06.2006 14:56

naja, das mit dem öffnen vor zeugen is immer so eine sache, einerseits wird man wahrscheinlich immer einen freund/familienmitglied finden der das bestätigt (soll keine aufforderung sein) - andererseits kann niemand verlangen jedesmal den nachbarn zu bitten dabei zu sein wenn man sein paket bekommt - das sollte auch ein richter wissen.
wie auch immer wird sich der händler (@red, thx für PN, dort kauf ich sowieso nicht mehr ein ;) ) wird sich schwer tun zu belegen, dass er sachen vergessen hat (soll ein kollege zugesehen haben wie er sachen einpackt die nicht auf der rechnung standen - lächerlich).
Mit der Versandpauschale als beweis kann er sich brausen, einerseits steht auf deinem paket/lieferschein 5kg, zum anderen bedeutet pauschale in deinem fall ja "abrechnung einer leistung unabhängig vom genauen gewicht, das is kein beweis dass auch wirklich 30kg drin waren.

Da du sagst es waren mehrere pakete - vielleicht is eines auf dem postweg verlorengegangen...

red 2 illusion 26.06.2006 16:30

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Hmmm, seltsammerweise steht auf der nun erhaltenen Zahlungsaufforderung keine Teile drauf, kann also nichtmal nachvollziehen ob was doppelt verrechnet wurde, oder wieviele Sendungen es wirklich waren.

Ich hab nun gebeten den Nachweis zu erbringen was alles Versendet wurde. Wäre aber auch nicht meine Aufgabe das zu Prüfen, schließlich bleibt die Ware bis zur Zustellung, Eigentum vom Händler.


Bin ich als Nachnahmekunde nicht vor unberechtigten Forderungen geschützt?

JetStreamer 26.06.2006 17:55

Bei Nachnahme sollte eigentlich auch der Inhalt verrechnet werden. Aussderem zählen die Waren, die auf dem Lieferschein angeführt werden. Wenn er im Nachhinein drauf kommt, er hat was vergessen ist das imho sein Problem und nicht deines.
Mit deiner Unterschrift bestätigst du ja die Übernahme des Pakets laut Lieferschein.

powerman 26.06.2006 18:03

hi,
@"..Mit deiner Unterschrift bestätigst du ja die Übernahme des Pakets laut Lieferschein..." DAS ist nicht GANZ RICHTIG,
SONDERN => die Übernahme des unbeschädigten Paketes durch den Zusteller und Zahlung des Nachnahmebetrages!

@: weiters: geht aus deinen Ausführungen nicht hervor, ob du die bestellte Ware
1. gänzlich per Nachnahme
2. Teilieferung erhalten hast.
3. eine Paket-Pauschale bis 30,-Kg ist zulässig. Bei Teillieferung kann nur einmal die Paket-Pauschale verrechnet werden, da es ja nicht deine SChuld der Teillieferung ist.

@"...auf der nun erhaltenen Zahlungsaufforderung.." hast du die bestellte WARE erhalten? Um Detailaufstellung == was war im welchen Paket == der GESAMMTEN Lieferung ansuchen...

Ein Auszug eines österreichischen Shops:

Versandkostenpauschale innerhalb Österreichs:
per Bankeinzug: EURO 3,90 (bitte Bankverbindung angeben) Neukundenbestellungen liefern wir per Bankeinzug bis zu einem maximalen Warenwert von EUR 70,- aus. Erstbestellungen mit höherem Auftragswert werden automatisch auf Lieferung per Nachnahme umgeschaltet.
per Nachnahme: EURO 8,90

Mindermengenzuschlag: EURO 2,50 bei einem Warenwert unter EURO 17,50
Portofreie Lieferung: ab einem Warenwert von EURO 100,-

red 2 illusion 26.06.2006 19:47

Zitat:

Original geschrieben von powerman

Portofreie Lieferung: ab einem Warenwert von EURO 100,-

Welcher Shop ist das?



Die Versandpauschalt wurmt micht doch immer noch, war sozusagen auch der Auslöser von dem Problem, weil der Händler mit der angeblichen grossen Lieferung diese bestätigt sieht.
Zitat:

eine Paket-Pauschale bis 30,-Kg ist zulässig. Bei Teillieferung kann nur einmal die Paket-Pauschale verrechnet werden, da es ja nicht deine SChuld der Teillieferung ist.
Für die Nachlieferung wurde der standart Paketpreis verrechnet. Also ~40EUR Versandkosten für nichtmal 200EUR Restposten und Gebrauchtware.

Herwig 27.06.2006 00:39

Fuer allgemeine rechtliche Auskuenfte kann ich dir aus eigener Erfahrung help.orf.at empfehlen. Das ist nicht die Help-TV-Sendung mit der "anstrengenden" Moderatorin, sondern die Redaktion hinter der Oe1-Radio-Sendung.

Bei den (Bezirks-)Gerichten gibt es einmal in der Woche eine kostenlose Rechtsberatung, so weit ich weiss, von amtierenden Richtern durchgefuehrt. Dort kannst du mal abchecken, wie deine Chancen aus Sicht eines Richters aussehen.

Anwaelte haben auch ein kostenloses Erstgespraech, allerdings hab ich in diesem Zusammenhang schon mal gelesen, dass diese Typen das Gespraech rasch abblocken oder ins Leere laufen lassen, da sie sonst zu vieles kostenlos erzaehlen und um ihr Geschaeft umfallen wuerden.

Manche Arbeiterkammern stellen sich ebenfalls recht geschickt an bei Konsumentenschutzsachen, bei manchen hoert man aber nur heisse Luft, da muss man Glueck haben.

powerman 27.06.2006 03:35

hi,
@red 2 illusion: wollte keine Werbung machen....
Portofreie Lieferung ab 100,-€: pearl.at

powerman 27.06.2006 06:30

hi,
ergänzend wäre noch der Konsumentenschutz.

nordbahnfredi 27.06.2006 08:57

Wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hast wende dich an die Arbeiterkammer.

Satan_666 27.06.2006 09:56

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer
Bei Nachnahme sollte eigentlich auch der Inhalt verrechnet werden. Aussderem zählen die Waren, die auf dem Lieferschein angeführt werden. Wenn er im Nachhinein drauf kommt, er hat was vergessen ist das imho sein Problem und nicht deines.
Mit deiner Unterschrift bestätigst du ja die Übernahme des Pakets laut Lieferschein.

So ganz kann das nicht stimmen; es gibt ja auch den Tatbestand des Irrtums und auf den könnte sich der Verkäufer stützen. Könnte ja auch beispielsweise so sein, dass der einen Mitarbeiter hat, der schlampig arbeitet und dies nicht sofort bemerkt. Wenn also mehr geliefert wurde als verrechnet, ist der Lieferant auch nachträglich berechtigt, den entsprechenden Differenzbetrag einzufordern. Im Streitfall natürlich nur so weit es sich auch gerichtlich 'beweisen' lässt.

Wenn es im gegenständlichen Fall so ist, dass tatsächlich nur die Ware geliefert wurde, die auf dem Lieferschein und auf der Rechnung angeführt sind (und sich dies gewichtsmäßig mit den Angaben am Paket deckt), dann wird sich der Lieferant wohl im Beweisnotstand befinden.

Also abwarten und alle Unterlagen aufheben.

Ger_17 27.06.2006 12:36

Wende dich einfach an die Arbeiterkammer

Ich würde dir die AK NÖ Tel.: 01/588830 empfehlen. Es ist egal in welchem Bundesland du wohnst du kannst dich an jede AK wenden, aber die in NÖ gehen am schnellsten zum Tel. ;)

Vlt. wirst du 1-2 mal weiterverbunden aber die bieten wirklich kompetente Hilfe an - mir wurde von den NÖern schon mehrmal geholfen.

fricki 27.06.2006 12:56

Das ist wirklich mehr als heavy ....

Dem Inkassoschreiben würde ich keine Bedeutung schenken würde jedoch die Firma anrufen und denen sagen dass sich ein Rechtsanwalt schon damit beschäftigt. Somit kannst du die ein bisschen "abblocken".

Wenn das Paket mit der Ware 5 Kilogramm ausgemacht hat (was du ja am Paketaufkleber obenstehen hast) würde ich mir keine Gedanken darüber machen .. da würde ich es sogar auf einen Prozess ankommen lassen und dann eine Gegenklage machen.

Wenn keine Teile auf der Rechnung stehen kann der Verkäufer noch weniger machen da er in der Beweislast ist was er dir gesandt hat. Er MUSS auf Anfrage eine komplette Aufstaffelung geben.

Wenn er dir auf die Rechnung schreibt "alles was da ist" (oder sinngemäß) und der Preis steht auch oben dann würde mich interessieren wie er dir nochwas verrechnen kann wenn du "alles was da ist" zum angeführten Preis gekauft hast. So gesehen ist ja dann beim Händler nichts mehr da was er nachverrechnen kann.

Aber sowas gehört definitiv in die Zeitung !! Wäre interessant ob WCM da nichts machen kann !!!!

Welcher Händler ist das ? Ich kaufe auch öfter bei Wiener Händlern ein und möchte nicht ein ähnliches Problem haben.

red 2 illusion 27.06.2006 16:52

.


Also, ersmal will ich noch versuchen durch das Angebot die laufenden Bestellungen doch abzuwickeln zum einlenken zu bewegen.

Streitwert ist ~~~50EUR, Warenwert noch geringer wenn überhaupt vorhanden.

Da ich Ware aus dem ganzen EU-Umland kaufe, fällt mir halt schon gehäuft auf: bei Wiener Händlern ist das Klima rau....

Zitat:

Wäre interessant ob WCM da nichts machen kann !
Ich werd in der Richtung selber aktiv werden, falls es notwendig wird. Derzeit bin ich mir sicher, die Angelegenheit hat keinen Boden und wird sich bald erledigt haben.


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