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Schwammkopf 21.06.2006 17:04

Rechnungen als Privatperson ausstellen
 
Hi

Ich habe gehört dass man als Privatperson Rechnung im Jahr von bis zu 10 000€ ausstellen ohne dass man diese extra versteuern muss!
Ist das so richtig und wie muss das ganze dann aussehen dass es auch rechtlich ist und alles richtig angeführt ist!
Vielleicht kennt sich da wer von euch aus oder hat schon sowas gemacht

Danke

Dobi 21.06.2006 17:18

also 10.000€ erscheinen mir ein weinig zu hoch...

boeing2707 21.06.2006 17:26

Das kommt darauf an, was du verkaufst und ob du mit dem Verkauf einen Gewinn erzielt hast. Wenn du nichts verdient hast, brauchst du auch nichts zu versteuern.

rev.antun 21.06.2006 17:29

lies dir mal den thread durch

Schwammkopf 21.06.2006 23:20

ja ist zwar hilfreich aber auskennen tue ich mich trotzdem nicht ob ich jetzt kann oder nicht

ChRoM at 22.06.2006 15:00

Das mit den 10.000 Euro steuerfrei stimmt, aber nicht so wie Du es meinst. Das ist der Betrag der jährlich steuerfrei bleibt, was Du drüber verdienst wird versteuert. Das heißt NICHT dass Du zusätzlich zu einem etwaigen Fixjob 10.000 Euro zusätzlich steuerfrei verdienen dürftest. Worüber reden wir übrigens? Eine Dienstleistung? Die ist dann ziemlich sicher umsatzsteuerpflichtig, das ist das zweite Thema das Du zusätzlich zur Einkommensteuer beachten müsstest.

zAPPEL 22.06.2006 15:09

Umsatzsteuerpflichtig aber erst wenn man mehr als 20.000€ Umsatz im Jahr hat. Darunter kann man es sich aussuchen.

Schwammkopf 22.06.2006 16:03

was heißt das jetzt für mich, ich kann rechnungen bis 10 000 ausstellen wenn es sich um dienstleistungen handelt und
ja alles fein oder wie
und wenn ich nur 5 000 ausstelle kümmert es keinen

ChRoM at 22.06.2006 16:28

Es scheint als wärst Du zumindest mal nicht umsatzsteuerpflichtig (danke zAPPEL das mit den 20.000 Euro hatte ich verschwitzt :-) ) Was Dir im Prinzip nur eines bringt nämlich weniger Aufwand. Die Umsatzsteuer ist ja nichts was du zahlst sondern ein Durchlaufposten deN Du Deinem Kunden verrechnest und ans Finanzamt abführst.

Bezüglich Einkommensteuer kommts drauf an was Du noch verdienst. Hast Du denn zusätzliche Einkünfte? Das hast Du uns immer noch nicht verraten :-D

zAPPEL 22.06.2006 16:51

Um Rechnungen auszustellen musst du imho eine Gewerbeberechtigung haben oder ein sogenannter "Neuer Selbstständiger" sein.

@Ust:
Umsatzsteuer kann sich aber auch auszahlen zu verrechnen wenn man unter den 20.000€ ist, da man dann selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. Kommt halt darauf an ob man selbst hauptsächlich für Firmen oder für Privatpersonen arbeitet. Bei zweiteren ist es u.U. besser keine UST zu verrechnen da man dann günstiger Arbeiten kann. Wenn man für Firmen arbeitet ist es egal, denn die zahlen die UST sowieso nicht.

lg

maxb 22.06.2006 17:05

Zitat:

Original geschrieben von Schwammkopf
was heißt das jetzt für mich, ich kann rechnungen bis 10 000 ausstellen wenn es sich um dienstleistungen handelt und
ja alles fein oder wie
und wenn ich nur 5 000 ausstelle kümmert es keinen

du kannst rechnungen in beliebiger höhe ausstellen, nur musst du jemanden finden, der dir das geld gibt :D

ESt pflichtig bist du erst ab 10 000€ (im Jahr). Aufpassen würde ich auch bei Stipendien oder ähnliches. Was auf eine Rechnung gehört stand schon in dem anderen thread.


...und schreib ja keine USt drauf!!!

Schwammkopf 22.06.2006 17:40

hi

ich arbeite und es geht nur darum dass nebenbei etwas reinkommen sollte und ich gelesen habe dass ich als privatperson einfach rechnungen ausstellen kann ohne gleich ein gewerbe anzumelden

das wäre viel einfacher als gedacht

thx

fredf 22.06.2006 21:25

Wenn es so einfach ginge..

http://www.forum.steuerberater.at
Infos bei Finanzamt, Wirtschaftskammer, Steuerberater, Arbeiterkammer etc genau für deinen Fall.

maxb 23.06.2006 00:33

Zitat:

Original geschrieben von Schwammkopf
hi

ich arbeite und es geht nur darum dass nebenbei etwas reinkommen sollte und ich gelesen habe dass ich als privatperson einfach rechnungen ausstellen kann ohne gleich ein gewerbe anzumelden

das wäre viel einfacher als gedacht

thx

Wenn du lohnsteuerpflichtig bist musst du aber ab 730€ Zuverdienst im Jahr einen ESt Erklärung abgeben und zahlst dann für deine gesamten Einkünfte Steuern.

Also stellst am besten eine Rechnung um 730€ aus oder gar keine ;)

Schwammkopf 23.06.2006 08:13

aber wenn ich angestellt bin habe ich gelesen dass ich nur in meinem jahresausgleich noch meine zusätzlinchen verdienste angeben muss sonst nichts das wird dann versteuert und ich muss nachzahlen
und angeblich bis 10000 ist es nicht so schlimm erst über der summe

kann aber auch sein dass ich da fehl infos erhalten habe deswegen wollte ich wissen ob wer damit erfahrungen hat

callas 23.06.2006 09:37

maxb hat recht (leider ;) )

maxb 23.06.2006 12:05

Zitat:

Original geschrieben von Schwammkopf
aber wenn ich angestellt bin habe ich gelesen dass ich nur in meinem jahresausgleich noch meine zusätzlinchen verdienste angeben muss sonst nichts das wird dann versteuert und ich muss nachzahlen
und angeblich bis 10000 ist es nicht so schlimm erst über der summe

kann aber auch sein dass ich da fehl infos erhalten habe deswegen wollte ich wissen ob wer damit erfahrungen hat


Lade dir mald as Steuerbuch 2006 von finanzOnline runter.

http://www.bmf.gv.at/Publikationen/D...ber/_start.htm


Danach kannst du dir sicher auf einem "Bierdeckel" ausrechnen, was dich erwartet. ;)

Schwammkopf 23.06.2006 20:03

ja ok das kenne ich schon aber das bedeute ich schreibe rechnungen und versteuer es dann zahle ich es nach und das passt
so wie ich es verstehe

steht aber nicht ob ich es als privatperson auch machen kann oder nicht

diese sachen kenn ich schon thx

maxb 23.06.2006 21:01

ok, das stimmt schon so, aber ab einer gewissen Höhe an Zusatzverdienst kann es sein, dass das Finanzamt eine ESt Vorauszahlung haben will.

Schwammkopf 23.06.2006 23:28

ja aber vorrauszahlungen sind erst ab einer höheren summe nötig und dann ist es eh ok denke ich


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