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ebay problem!
Folgendes Problem hat sich ereignet:
Ich hab einen mp3 player über ebay verkauft. Hat alles wie immer ganz wunderbar geklappt, bis die mail von ihm kommt, das er das packerl nach einer woche nach versand von mir noch nicht hat! Als er zur post gegangen ist, hat man ihm gsagt, dass das eine aushilfskraft zurückgeschickt hat, da es die wohnung seiner tochter wäre und seinen namen nicht gfunden hat oder so. Das problem war nur, ich hab vergessen einen Absender draufzuschreiben und habs als Brief aufgegeben. Also is das Packerl nirgends aufzutreiben! Es ist nicht wieder bei meinem postamt angekommen, er hats nicht kriegt, und in Linz im Postlageramt oder is es auch bis jetzt nicht! Folgender Mailverkehr ergab sich: Zitat:
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unversicherter Versand=Risiko des Käufers, da gibt es auch keinen Nachweis, oder hast du schon einen Briefkasten gesehen der eine Einwurfsbestätigung hat ;)
(btw. is nur meine Meinung, nicht die eines Juristen) btw. war extrem ungeschickt von dir dem Käufer zu schreiben, dass du keinen Absender draufgeschrieben hast |
achja, unzustellbare Sendungen ohne Absender können von der Post geöffnet werden um rauszufinden wem's gehört, das würde natürlich dauern...
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Irre ich mich oder bekommt man bei Briefaufgabe nicht eine Quittung anhand deren die Paket/Briefverfolgung möglich sein sollte ?
Offensichtlich kennt die Post auch die Paket# sonst hätte sie ja das Paket nicht tracken können. Ich würd' mal bei dem Sauhaufen (Post) ein bissi einen Aufstand machen. |
@Porli: schön langsam jetzt!
Wie hast Du die Sdg nun echt aufgegeben? Als Brief oder als Paket? Wenn als Brief, dann eingeschreiben oder nicht eingeschrieben? Falls paket oder Brief eingeschreiben ist es rel einfach - da kann man verfolgen, ob das ganze stimmt und notfalls (falls verschulden der post) geht sich das locker aus mit der Haftungsgrenze! |
also da hast einen ziemlichen blödsinn gemacht... und wirst zahlen müssen...
1) als brief ohne absender aufgeben ?? - wie kommt man auf so was beim versenden eines ebay-produkts?? 2) käufer hat recht: da du nicht mal nachweisen kannst dass du das teil überhaupt versendet hast, wirst du konsequenz tragen und a) käufer geld zurückerstatten b) klage durch käufer riskieren.. (wäre ja ein tolles geschäft - nix versenden und dann 'naiv bis dumm' stellen - so was wird sich kaum jemand gefallen lassen) lg, catch17 |
also wurde als Brief aufgegeben! ohne tracking nummer, nicht eingeschrieben!
weiß eh das dumm war, aba hab einfach vergessen den absender draufzukleben! weiß auch das ichs nicht sagen hätt sollen! aba auch er kann nicht nachweisen, dass er das pakerl nicht kriegt hat! hab grad mit unserm rechtslehrer geredet und der sagte das eigentlich eine holschuld besteht! reise des packerls ist also auf risiko des empfängers! muss es nur zur post tragen. Er hat ja auch bestätigt das das packerl bei ihm war, hat ihm ja die aushilfskraft gsagt! |
Hast Du eine Rechtsschutzversicherung? Falls ja, würde ich dem Käufer dies bekanntgeben und ihn eine "rechtliche Konsequenz" der Verleumdung androhen. Der Grund ist ganz einfach: ER hat Dir gesagt, daß die Aushilfskraft etc etc, also WUSSTE er von der Briefaufgabe.
Weiters würde ich mal bei der Post nachfragen, was die dazu sagt. Wenn diese die Aussage BESTÄTIGT (also der Brief war unterwegs und so, der Käufer HAT nachgefragt, ...) also dann ist es sicher auch beweisbar. Ob der emailverkehr alleine ausreicht, weiß ich jedoch nicht. Nur falls Du am Postamt nachfragst, dann frage NUR nach den Tatsachen und gib keine Erklärungen ab, wo dann der Postler sagt, bevor ich schuld bin, sage ich lieber meine Name ist Hase, ich weiß von nichts. ;-) Nachsatz: Ob sich der Rechtstreit wegen 17€ lohnt ist eine andere Geschichte. Ich habe etwas um 200€ nicht erhalten, Anzeige erstattet (war aber nicht der einzige der gelinkt wurde) und meine Rechtsschutzversicherung hat einen Großteil ausbezahlt, weil dies für sie billiger war als das Verfahren wo man einem "Nackerten eh nimma in die Tasche greifen kann" ;-) |
ohne einen kaszettel in der hand verschickt man auch nix !
du musst vorweisen können das du das paket versendet hast ! kannst du in dem fall nicht -> deine schuld ohne einschreiben oder paket versendet man nix (schon alleine wegen den postlern ...) überweis das geld retour und ärger dich (und sei froh das es nur peanuts sind) ! beim nächsten gibst einen eingeschriebenen brief ab ... |
genau das gleiche problem hatte ich auch schon mal bei ebay, nur daß ich der käufer war, der nichts bekommen hat
ich sehs auch so, daß nichterhalt das risiko des käufers ist, obwohl das ganze system sehr unbefriedigend ist, da könnte ja jeder verkäufer sagen, daß ers doch schon lange vorher verschickt hätte nachdems bei mir auch nicht mehr als der von dir genannte betrag war, hab ich mich geärgert und es dabei belassen... ebay ist aber für mich seit dem gestorben..., ansonsten muß man sich zwecks sicherheit (auch um sich als verkäufer zu schützen) alles per einschreiben/paket verschicken... |
So leid's mir um Dich tut, aber die "Krod muaßt Du fressn"!!
Ich kann mich den Vorschreibern nur anschließen, und würde als Dein Geschäftspartner genauso reagieren. Also: Geld retour, furchtbar ärgern und in Zukunft bei ebay Verkauf nur mehr Versand als Paket (weil da gibts dann einen Aufgabeschein) anbieten. Der Käufer zahlt eh den Postversand !! |
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Wenn der Käufer nun sogar bestätigt (so wie es porli gesagt hat), dass der Brief vom Postler zurückgeschickt würde (da der Käufer offensichtlich aus Eigenverschulden falschen Empfänger/Adresse angegeben hat), sehe ich keine Schuld bei porli (einzig die angabe, dass er den absender vergessen hat ist nicht so vorteilhaft). @porli: ich würd ebenfalls die Sache ebay melden (incl. mailverkehr) |
Also wegen 17 Euros würde ich keinen Rechtsstreit anzetteln.
Da sich der MP3-Player nicht in Luft aufgelöst haben kann, besteht durchaus die Möglichkeit, dass dieser wieder auftaucht. Die Post kann anhand der Beschreibung des verlorenen Gegenstandes den Empfänger ermitteln. Ich hatte mal einen Schmalfilm zur Entwicklung an ein Labor gesandt. Die Filmdose samt Inhalt fiel aus dem Kuvert und beide Teile wurden getrennt. Als der Film nach einigen Wochen immer noch nicht bei mir war, gab ich eine Verlustanzeige mit einer ungefähren Beschreibung des Filminhaltes auf. Nach einigen Wochen kam der entwickelte Film bei mir an. Die deutsche Post ist also sehr zuverlässig. Ob dies bei österreichischen Post ebenfalls zutrifft, kann ich nicht allerdings beurteilen. |
Net böse sein, konnte nicht widerstehen, aber mit so einem Produkt da hättest kein Problem ein zweites nachzuschicken :D
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aber entweder man schreibt den brief ein oder man gibt es als paket auf alles andere ist einfach zu riskant ! "wert" brief bei den heutigen postlern :lol: |
naja, bei 10euro kann mans risikieren, is ja kein weltuntergang.
auch kann die post wenig dafür - wenn ein absender draufgestanden wär, hättest den brief wahrscheinlich schon wieder zurück. evtl. bittest du den käufer noch ein paar tage zu warten, vielleicht findet sich der brief ja doch...ansonsten musst dus halt drauf ankommen lassen oder zahlen |
bei 10 euro mit anwalt etc. zu drohen ist sowieso lächerlich :roflmao:
falls es nicht auftaucht würd ich ihm die hälfte zurücküberweisen und punkt. |
Dass mit dem risiko liegt beim empfänger kauf ich euch nicht ab. Sonst könnte ich ja bei jedem verkauf gar nichts wegschicken und dann behaupten die post hats verschlampt. IMHO porli, musst das geld zurücküberweisen, noch dazu wo du keinen absender draufgeschrieben hast was imho fahrlässig ist.
Wär interessant mal zu hören wie das gesetzlich tatsächlich geregelt ist. Wenn das wirklich stimmt, verkauf ich sofort 1000 mp3 player um € 10,- und sag die post hats verloren und leider hab ich auch den absender "vergessen". :hammer: |
Das "Versandrisiko" kann, meines Wissens nach, auf den Käufer abgewälzt werden. Allerdings sollte man als Verkäufer auch nachweisen können, daß man versendet hat, egal wie.
Er kann es aufgrund des email-Verkehrs. Ob dies ausreicht, kann nur ein Richter klären, ob der es wegen 17€ oder so auch tut - keine Ahnung. Rechtaanwaltkosten und Gerichtskosten etc, da kostet die Suppe wesentlich mehr als das Fleisch ;-) |
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1000mp3 player zu verkaufen und nicht zu liefern ist etwas anderes - da im falle einer gerichtlichen entscheidung kaum ein richter einen fehler der post glauben würde. bei einem verkäufer, der durchweg positive bewertungen hat (und auch nur einen artikel davon versteigert), ist wohl eher anzunehmen, das es auch tasächlich abgeschickt wurde, va. da es sich ja um einen artikel mit geringem wert handelt und eine betrugsabsicht unwahrscheinlich ist. btw. würde mich aber nun mittlerweile interessieren, was ein echter jurist dazu sagen würde;) |
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es gibt auch ein paar hier im forum, die ohne bezahlung posten ;)
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:D
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Wenn es so ist wie porli sagt, dann ist EINDEUTIG der Käufer die "linke Bazille" und dann gehören ihm die Kosten. Falls es anders ist, dann umgekehrt. Aber es gibt ja die Mails ;-) |
seh ich anders. Man übergibt einfach keinen wertgegenstand an einen fremden (zb. post) ohne quittung, das tut man einfach nicht.
Es gibt ja auch onlineshops die einen unversicherten und einen versicherten versand anbieten, nur für den empfänger ist das wurscht, weil das versandrisiko beim gewerblichen verkauf an privat imho IMMER der verkäufer trägt, ob das allerdings auch beim privat an privatverkauf gilt weis ich nicht. |
Stimmt, beim Gewerblichen -> Verkäufer
Privat -> ausmachen Wie bei der Garantie. Nur die Sachmangelhaftung, die kann man nicht ausschließen. |
dann bleibt noch die frage ob sie es sich ausgemacht haben oder er einfach nur unversichert verschickt hat weil der käufer den versicherten versand nicht extra verlangt hat.
Wenn nichts vereinbart wurde kann der verkäufer wohl von versicherten versand ausgehen oder? |
Eigentlich nicht. Bei eBay stehen unten immer die Versandbedingungen. Wenn dort ein X€ versicherter Versand steht, dann ist es klar. Wenn dort ein Y€ gemäß Post oder so steht und der Käufer unsicher ist, welche Versandart dies jetzt ist, dann kann er ja nachfragen. Somit ist das "ausgemacht" was dort steht. Nachdem ich da nicht mitgesteigert habe ;-) weiß ich es nicht.
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hatte dortstehn:
unversicherter versand:... versicherter versand: bitte nachfragen! laut rechtlehrer und §905 im ABGB liegt das risiko, falls nciht anders ausgemacht beim käufer! hab mir auch schon überlegt ihm die hälfte zurückzugeben! find ich auch fair, weil dann beide den gleichen schaden haben und nicht einer allen! werd ihm mal ne mail schreiben! das es nicht gscheit war nur als brief zu schicken is mir auch klar! es war auch mehr ein versehn, weils meine mutter aufgegeben hat, da ich keine zeit hatte und sie halt nicht besser weiß, weil ichs ihr vergessen hab dazuzusagen! danke für die zahlreichen antworten! |
Auszug aus ABGB:
Zitat:
Sie kaufen bei einem Wienbesuch eine schöne italienische Deckenleuchte und vereinbaren deren Übersendung nach Innsbruck – Die „Gefahr“ trägt der Käufer ! Hier bleibt der Schuldnerwohnsitz (§ 905 Abs 1 ABGB) der Erfüllungsort; aber (!): ... den Schuldner trifft die zusätzliche Pflicht, die geschuldete Leistung an den Gläubiger abzusenden ... Und die Gefahr und (Transport)Kosten trägt (nach dem Gesetz) bereits der (Sach)Gläubiger |
Das Beispiel ist schon richtig, nur ich bin mir nicht ganz sicher, ob dein Beispiel zu deinem Fall passt.
Die Frage ist, ob ein Mailverkehr wirklich vor Gericht anerkannt wird. Wenn nicht musst du erst einmal beweisen, dass du die Ware wirklich abgeschickt hast. Das ist der Unterschied zu deinem gewählten Beispiel. Bei dem Beispiel handelt es sich um ein Packet und nicht um einen Brief. Und bei einem Packet bekommst du einen Zettel, dass du es wirklich aufgegeben hast. lg der`Fragende |
das positive an deinem problem ist das wir alle oder zumindest ich wieder was gelernt hab. Nach meinen recherchen und dem was hier steht sieht es so aus als hätte der käufer pech gehabt und du musst gar nichts zahlen, auch musst du nichts beweisen, es reicht wenn du diesbezüglich eine erklärung abgibst.
Den rechtlichen schritten würde ich somit gelassen entgegensehen. Den halben betrag zu überweisen wär ein feiner zug aber unnötig, ausserdem hast du dann den halben betrag und den mp3 player verloren, der käufer nur den halben betrag. Ich würde noch ein paar wochen warten das ding wird schon wieder auftauchen. Unfair find ich es allerdings immer noch wenn der käufer für deinen fehler bezahlen muss. |
hmmm...gibts bei ebay nicht so einen Käuferschutz oder gilt der nur im Betrugsfall? (bin zu faul zum nachschauen ;))
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Käuferschutz gilt erst ab 25 Euro.
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Zitat:
Sein Fehler war die falsche Adresse und das Pech der Aushilfe! Mein Fehler war der fehlende Absender und nur als Brief aufgegeben! Deswegen würd ich das mit dem halben preis fair finden! Käuferschutz ist erst ab höheren Beträgen, hätt ich selbst schon mal gebraucht! |
das er dir die falsche adresse gegeben hat hab ich vergessen.
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Zitat:
Übrigens: man könnte leicht durchkalkulieren, wie es vor Gericht ablaufen würde, wäre der Wert - sagen wir - 100x höher, also 1700 Euro. Würde sich mit der Sachlage ein Richter beschäftigen, würde vermutlich genau diese 50:50-Teilung rauskommen, da beide Vertragspartner ursächlich am Verlust des Gerätes Schuld tragen: der Käufer, weil er eine falsche Adresse bekannt gegeben hat und der Verkäufer, weil er die etwaige Rücksendeadresse nicht angegeben hat. Aber ich bin halt auch kein gelernter Jurist! :D |
Der Richter würde beim echten Wert € 17,- fragen obs den Streitteilen noch gut geht und schimpfen. Danach einen 50:50 Vergleich vorschlagen und wenn das nicht klappt kann er einem glauben und dem anderen nicht. z.B. Ich glaub nicht dass sie das weggeschickt haben, also gewinnt käufer. Nur z.B.
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hmm ich verstehs net ganz
ich versende auch per Post und oft als Brief.
Bei meinen Auktionen steht immer ganz deutlich Unversicherter Versand und wenn das Brieferl dann nicht ankommt ist das nicht mehr mein Problem. Die meißten wollen ja das so um Porto zu sparen. Es kann ja nicht sein auf den Wunsch des Käufers einzugehen und dann später zu Kassa gebeten zu werden. Will er eine Garantie das es ankommt dann Eingeschrieben aber zu lasten des Käufers. Also wenn mir das Passiert wäre würde ich dem Käufer schreiben das der Versand so wie gewünscht von ihm erfolgt ist nähmlich Unversichert. lg |
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