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zechenkas 15.04.2006 18:23

interessantes zu Licht am Tag !
 
Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag

1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.

(....)

5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag.


Ja wissen die eigentlich was sie wollen?
zumindest kann man jetzt die Nebelleuchten verwenden,die gehn ja besser zum Wechseln als Abblendlicht.

Gesetz

str1ker 15.04.2006 21:12

Ist doch eh eindeutig :confused:

FearoftheDark 15.04.2006 21:25

eindeutig zweideutig :D


eifnach aufdrehn und fertig.. fährt doch eh jeder mit abblendlicht, oder?

meiner meinung nach eine sehr gutes gesetz.. :-)

flocky 15.04.2006 23:23

was verstehst du dran nicht? wennst ein auto hast, welches bereits als normalausstattung integriertes nebellicht hat, dann darfst dus unter tags als lichtquelle verwenden, wenn dus nachträglich montiert hast darfst dus nicht verwenden.
obwohl die regelung für mich äußerst undurchsichtig ist, ist sie trotzdem eindeutig.

zuckerlschlecker 16.04.2006 10:42

Zitat:

Original geschrieben von flocky
was verstehst du dran nicht? wennst ein auto hast, welches bereits als normalausstattung integriertes nebellicht hat, dann darfst dus unter tags als lichtquelle verwenden, wenn dus nachträglich montiert hast darfst dus nicht verwenden.
obwohl die regelung für mich äußerst undurchsichtig ist, ist sie trotzdem eindeutig.

ich verstehe es ja,aber wenn man die Vorgeschichte kennt nicht.

Fakt war das bis Oktober Nebelleuchten vorgesehen waren.Mit Beschluss des Gestezes dies aber nicht erlaubt wurde.
Jetzt,wahrscheinlich wegen vielen defekter Abblendlichtlampen ,wieder erlaubt wurde.
Ich hatte meine Steuerung schon auf Nebellampen,musste sie im Oktober rückbaueun,und kann jetzt wieder rückbauen.
Und wahrscheinlich nicht nur ich.
Denn Nebellampen sind besser,blenden nicht so ,und das Abblendlicht lebt länger.

FearoftheDark 16.04.2006 11:50

ich versteh nicht für was man sich den aufwand macht und das umbauen lässt? :confused: geldverschwendung.. einfach angewöhnen die lichetr immer beim losfahren einzuschalten, dann sparst dir das ganze.. :smoke:

zuckerlschlecker 16.04.2006 12:16

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
ich versteh nicht für was man sich den aufwand macht und das umbauen lässt? :confused: geldverschwendung.. einfach angewöhnen die lichetr immer beim losfahren einzuschalten, dann sparst dir das ganze.. :smoke:
stimmt schon,aber für Leute mit Navi,Radio wirds problematischmda alles gedimmt ist am tag.

pirate man 16.04.2006 12:44

öh, sorry, aber was soll das jetzt?
nebelscheinwerfer sind doch immer in der frontschürze integriert, die beginnt ja unter den schweinwerfern :rolleyes:

maxb 16.04.2006 12:48

Zitat:

Original geschrieben von pirate man
öh, sorry, aber was soll das jetzt?
nebelscheinwerfer sind doch immer in der frontschürze integriert, die beginnt ja unter den schweinwerfern :rolleyes:

genau die darfst du nicht verwenden.

pirate man 16.04.2006 13:10

Re: interessantes zu Licht am Tag !
 
Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
... die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt.
und wozu dann diese änderung? ich kenn kein auto wo die nebelscheinwerfer NICHT in der stoßstange sind

FearoftheDark 16.04.2006 13:27

geh was soll den jetzt der blödsinn? sagt doch der name schon aus was man darf und was nicht:

"nebel"scheinwerfer bei nebel (hat außerdem nicht jedes auto!)
und abblendlicht hat man tagsüber aufgedreht

ich versteh den sinn dieses gesprächs nicht ganz..

zechenkas 16.04.2006 13:36

Zitat:

Original geschrieben von maxb
genau die darfst du nicht verwenden.
doch,nur original integrierte,also keine selbst angebauten!

flocky 16.04.2006 13:53

sag mal du schizo, willst jetz mitn zuckerlschlecker auch zum diskuttieren anfangen?

maxb 16.04.2006 14:25

Re: Re: interessantes zu Licht am Tag !
 
Zitat:

Original geschrieben von pirate man
und wozu dann diese änderung? ich kenn kein auto wo die nebelscheinwerfer NICHT in der stoßstange sind
ich glaube das hängt vom aktuellen autodesign trend bzw. der lichttechnik ab.

Bei meinem jetzigen auto sind sie in den hauptscheinwerfern integriert, ist aber ein Bj 99. Bei den modellen davor und danach waren/sind sie in der schürze integriert.

FearoftheDark 16.04.2006 14:50

herst! :mad: des ist doch sowas von scheißegal wo die nebelscheinwerfer jetzt dran hängen.. wenn sie beim modell so dabei waren, dann ist das ok, wenn man die nachträglich drauftut, dann nicht.. was soll da das ewig hin und her..

im übrigen wird jeder der tagsüber das licht aufdreht logischerweise das abblendlicht aufdrehn, oder?

chrisne 16.04.2006 18:06

mir ist wurscht.
ein paar bauteile beim conrad gekauft und in den focus eingebaut.
fazit: starte ich den motor ist das licht an, auch wenn der lichtschalter aus ist.
ohne laufenden motor hat der lichtschalter die normale funktion wie immer.

mich juckt der scheiss wenig.

zechenkas 16.04.2006 21:04

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
herst! :mad: des ist doch sowas von scheißegal wo die nebelscheinwerfer jetzt dran hängen.. wenn sie beim modell so dabei waren, dann ist das ok, wenn man die nachträglich drauftut, dann nicht.. was soll da das ewig hin und her..

im übrigen wird jeder der tagsüber das licht aufdreht logischerweise das abblendlicht aufdrehn, oder?

herst kapierst du das nicht?
Wenn ich das Licht aufdrehe sind sämtliche Innenraumbeleuchtete Instrumente ebenfalls gedimmt(Kilometerzähler,Navi,Radio).
Wenn man jetzt Tagfahrlichtschaltungen einbaut,darf man ab jetzt nur die Nebellampen anschalten,ohne zusätzliche Beleuchtung.Jetzt haben viele Werkstätten eine Aktion gehabt,die das einbauten und wegen des Verbotes bei Nebelleuchten die Hauptscheinwerfer anschalteten.
Diese gehen natürlich jetzt schneller kaputt,das man mit anschalten der Nebellichter vermeiden kann.

PowerPoldi 16.04.2006 21:43

Na und? Dann gehen eben die Birndl fürs Nebellicht schneller kaputt! Ob die dann besser zum Tauschen sind?????

JetStreamer 16.04.2006 22:10

Mich wundert es ja nur, daß sich unser lieber fu in diesem Thread nicht mit seinem zweiten Nick selbst bestätigt (wie zum Beispiel im Onlinebanking-Thread). Wers nötig hat...


@Topic
1. Ich habe es mir schon lange angewöhnt, daß ich nach dem Starten das Licht aufdrehe. Ist für mich genauso selbstverständlich, wie das Zusperren.

2. Die Instumentenbeleuchtung/Navi kann ich auf 0 dimmen. Somit ist es mir ziemlich egal, ob die mitleuchtet (falls es mich überhaupt stört).

3. Abblendlicht ist (zumindest bei meinem Fahrzeug) um einiges leichter zu wechseln, als die Nebelleuchten.

4. Nebelleuchten blenden einfach mehr. Hab mich schon oft über solche Läute geärgert, die wirklich immer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren müssen.

not 16.04.2006 22:31

wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.

was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.

wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:


"5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."

darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.

kommentare erwünscht

maxb 16.04.2006 23:20

Zitat:

Original geschrieben von not
wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.

was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert.

wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung:


"5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange
montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag."

darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten.

kommentare erwünscht

jo, du hast recht :o


hab mir diese woche beim jahresservice eine tagfahrlichtschaltung einbauen lassen. ich würd's sonst einfach bei strahlendem sonnenschein vergessen. umstieg auf nebelscheinwerfer werd' ich mir für nächstes jahr überlegen, aber eher nicht machen lassen.

Guru 19.04.2006 21:32

Es gibt für viele Autos bereits Tagfahrlicht (vor allem in den Skandinavien-Modellen), das sich auch bei manchen Modellen nachrüsten lässt. Vorteil: geringere Leistung.

Übrigens lassen sich bei sehr vielen Automodellen Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne das Abblendlicht einschalten - das hat zumindest den Vorteil, dass die Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel nicht so oft eingehen, auch kostet eine H1/H3/Hx Einfadenlampe zumeist weniger als H4/Hy Zweifadenlampe, gar nicht zu reden von Gasentladungslampen.

Guru

ruffy_mike 20.04.2006 16:34

Hm, interessant. Weiß nun jemand schon definitiv, ob serienmäßige Nebelscheinwerfer IMMER erlaubt sind? Weil "in die Fahrzeugfront integrierte" schließt ja mMn nicht den Stoßfänger aus.

Prinzipiell finde ich die Nebelscheinwerfer wesentlich sinnvoller, weil da eben nur vorn was leuchtet, so wie's sein soll, und ausserdem blenden die nicht.

Also wenn Nebelscheinwerfer jemanden blenden dann müssen die regelrecht verkehrtrum eingebaut sein, anders kann ich mir das nicht erklären. Das Abblendlicht ist auf jeden Fall der potentiellere Blendfaktor!

FendiMan 20.04.2006 16:41

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
Hm, interessant. Weiß nun jemand schon definitiv, ob serienmäßige Nebelscheinwerfer IMMER erlaubt sind? Weil "in die Fahrzeugfront integrierte" schließt ja mMn nicht den Stoßfänger aus.
Was ist da noch unklar?
Hast du sie nachträglich auf der Stoßstange montiert oder sind sie auf die Stoßstange aufgesetzt: Nein
Sind sie in der Fahrzeugfront eingebaut: Ja

Ich werde das Tagfahrlicht auch mit den Nebelscheinwerfern machen, das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, ohne Nachrüstscheinwerfern auszukommen.

zechenkas 20.04.2006 18:13

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike

Prinzipiell finde ich die Nebelscheinwerfer wesentlich sinnvoller, weil da eben nur vorn was leuchtet, so wie's sein soll, und ausserdem blenden die nicht.


das schaffst du aber erst wieder nur mit spezialschaltung,denn die Nebler dürfen ohne begrenzungslicht gar nicht leuchten,also leuctet auch das hecklicht.

Guru 20.04.2006 18:31

Zeigst uns bitte wo das steht?

Guru

Karl 20.04.2006 18:39

In der 27. KFG Novelle wird das erst genauer stehen.

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ARBÖ:

BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag

Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist.

Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden".

Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren.

Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet".

Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern.

Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist.
Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen.

Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden.

Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll.

------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

zuckerlschlecker 20.04.2006 21:21

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Zeigst uns bitte wo das steht?

Guru

bis jetzt war es so,und kein auto in österreich kann mit den serienmässigen Lichtschaltern nur Nebler einschalten.

Fendiman aber will so fahren.

Karl 20.04.2006 22:36

Zitat:

Original geschrieben von zuckerlschlecker
bis jetzt war es so,und kein auto in österreich kann mit den serienmässigen Lichtschaltern nur Nebler einschalten.


Das stimmt. Die Nebler durften bisher nur gleichzeitig mit dem Abblendscheinwerfern brennen. Die Schalter sind so ausgeführt das es mechanisch gar nicht anders geht.

Beim Polo von meinem Sohn war da eine Ausnahme. Da brennen die Nebler auch mit dem Standlicht. Soweit ich mich erinnere ist das aber nicht erlaubt gewesen.

cruchot 20.04.2006 22:46

peugeot 206 ist es auch möglich nebelscheinwerfer mit standlicht...

stay tuned

FendiMan 20.04.2006 22:49

Zitat:

Original geschrieben von zuckerlschlecker
bis jetzt war es so,und kein auto in österreich kann mit den serienmässigen Lichtschaltern nur Nebler einschalten.

Fendiman aber will so fahren.

Ja, so werde ich fahren.
Du musst nur ein bißchen weiterdenken...

Entweder mit einer Eigenbau-Relaissteuerung oder mit einem Tagfahrlichtmodul.

ruffy_mike 21.04.2006 02:08

Bei mir geht's auch nur mit'm Standlicht. Dammit :mad:

Guru 21.04.2006 02:26

Natürlich ist es laut KfG erlaubt, nur Nebelscheinwerfer/Breitstrahler zusammen mit dem Begrenzungslicht zu verwenden - ohne Abblendlicht. Und Gurus Autos konnten das bisher immer, ob VW, Audi, Toyota oder Mercedes.

Und ab der kommenden 27. KfG Novelle kann man die integrierten Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht verwenden (muss allerdings zB bei Tunneldurchfahrten das Begrenzungslicht auch einschalten).

Guru

zechenkas 21.04.2006 08:13

Zitat:

Original geschrieben von Guru


Und ab der kommenden 27. KfG Novelle kann man die integrierten Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht verwenden (muss allerdings zB bei Tunneldurchfahrten das Begrenzungslicht auch einschalten).

Guru

stimmt,aber deshalb werden die Autos sicher nicht umgebaut,so dass man nur das Nebellicht aktivieren kann.
Warum jetzt die autos serienmässig das Abblendlicht,statt einem speziellen Tagfahrlicht aktiviert haben ist mir rätselhaft.

Und bei Tunnels schaltet sich das Licht bei vielen Autos automatisch ein.

Guru 21.04.2006 12:13

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
stimmt,aber deshalb werden die Autos sicher nicht umgebaut,so dass man nur das Nebellicht aktivieren kann.


Und bei Tunnels schaltet sich das Licht bei vielen Autos automatisch ein.

Ob bei nachträglich eingebauten Tagfahrlichtmodulen die Abblendlichter oder die Nebelscheinwerfer angeschlossen werden, dürfte den gleichen Aufwand bedeuten - es ist daher auch letzere Lösung logisch (und möglich).

Autos, bei denen sich das Licht selbständig einschaltet, sind aber a) noch sehr selten und b) zumeist nur in der Oberklasse zu finden. Von "vielen" Autos kann also derzeit noch keine Rede sein.

Guru

zechenkas 21.04.2006 12:25

Nissan Micra
Renault Modus,wobei dauernd Abblendlicht
Mazda 3
nur 3 als Beispiel
alles nur billige Kleinwagen

Klar,deutsche Autos haben sowas nicht ;)

pirate man 21.04.2006 13:18

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
Und bei Tunnels schaltet sich das Licht bei vielen Autos automatisch ein.
is gut möglich, aber bei den meisten davon isses wohl nicht serienmäßig
mein vater hats bei seinem ford mondeo bj04, aber nur weil er das "sichtpaket" dazugnommen hat

mike 21.04.2006 13:29

Irrtum, das ist bereits in vielen Fällen serienmäßig.

Karl 21.04.2006 14:51

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Natürlich ist es laut KfG erlaubt, nur Nebelscheinwerfer/Breitstrahler zusammen mit dem Begrenzungslicht zu verwenden - ohne Abblendlicht. Und Gurus Autos konnten das bisher immer, ob VW, Audi, Toyota oder Mercedes.

Und ab der kommenden 27. KfG Novelle kann man die integrierten Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht verwenden (muss allerdings zB bei Tunneldurchfahrten das Begrenzungslicht auch einschalten).

Guru

Also bei meinem eine Woche alter Golf+ kann ich die Nebelscheinwerfer nur gleichzeitig mit den Abblendscheinwerfern einschalten.

Der hat das TFL übrigends auf volle Beleuchtung geschalten. Werde deshalb schauen ob man das auf die Nebler umcodieren kann.

zechenkas 21.04.2006 15:33

interne Mitteilung im Wr. Rathaus:

wegen des grossen Erfolges vom Licht am Tag gilt ab 15.10.2006 Licht am Tag auch in Wr. Gemeindebauten


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