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interessantes zu Licht am Tag !
Erlass vom 06.April 2006 zur 27.KFG-Novelle, Verwendung von Nebellicht am Tag
1: Durch die 27.KFG-Novelle, die vom Nationalrat bereits beschlossen worden ist und am 19.April (Ausschuss) und 21.April (Plenum) im Bundesrat behandelt wird, werden die Bestimmungen des §99 Abs. 5a KFG betreffend die Verwndung von Licht am Tag geändert und auch NEBELLICHT, DASS MIT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERTEN NEBELSCHEINWERFERN AUSGESTRAHLT WIRD, als zulässige Lichtquelle für Licht am Tag erlaubt. (....) 5. Nebelscheinwerfer, die NICHT IN DIE FAHRZEUGFRONT INTEGRIERT SIND, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind KEINE zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag. Ja wissen die eigentlich was sie wollen? zumindest kann man jetzt die Nebelleuchten verwenden,die gehn ja besser zum Wechseln als Abblendlicht. Gesetz |
Ist doch eh eindeutig :confused:
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eindeutig zweideutig :D
eifnach aufdrehn und fertig.. fährt doch eh jeder mit abblendlicht, oder? meiner meinung nach eine sehr gutes gesetz.. :-) |
was verstehst du dran nicht? wennst ein auto hast, welches bereits als normalausstattung integriertes nebellicht hat, dann darfst dus unter tags als lichtquelle verwenden, wenn dus nachträglich montiert hast darfst dus nicht verwenden.
obwohl die regelung für mich äußerst undurchsichtig ist, ist sie trotzdem eindeutig. |
Zitat:
Fakt war das bis Oktober Nebelleuchten vorgesehen waren.Mit Beschluss des Gestezes dies aber nicht erlaubt wurde. Jetzt,wahrscheinlich wegen vielen defekter Abblendlichtlampen ,wieder erlaubt wurde. Ich hatte meine Steuerung schon auf Nebellampen,musste sie im Oktober rückbaueun,und kann jetzt wieder rückbauen. Und wahrscheinlich nicht nur ich. Denn Nebellampen sind besser,blenden nicht so ,und das Abblendlicht lebt länger. |
ich versteh nicht für was man sich den aufwand macht und das umbauen lässt? :confused: geldverschwendung.. einfach angewöhnen die lichetr immer beim losfahren einzuschalten, dann sparst dir das ganze.. :smoke:
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öh, sorry, aber was soll das jetzt?
nebelscheinwerfer sind doch immer in der frontschürze integriert, die beginnt ja unter den schweinwerfern :rolleyes: |
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Re: interessantes zu Licht am Tag !
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geh was soll den jetzt der blödsinn? sagt doch der name schon aus was man darf und was nicht:
"nebel"scheinwerfer bei nebel (hat außerdem nicht jedes auto!) und abblendlicht hat man tagsüber aufgedreht ich versteh den sinn dieses gesprächs nicht ganz.. |
Zitat:
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sag mal du schizo, willst jetz mitn zuckerlschlecker auch zum diskuttieren anfangen?
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Re: Re: interessantes zu Licht am Tag !
Zitat:
Bei meinem jetzigen auto sind sie in den hauptscheinwerfern integriert, ist aber ein Bj 99. Bei den modellen davor und danach waren/sind sie in der schürze integriert. |
herst! :mad: des ist doch sowas von scheißegal wo die nebelscheinwerfer jetzt dran hängen.. wenn sie beim modell so dabei waren, dann ist das ok, wenn man die nachträglich drauftut, dann nicht.. was soll da das ewig hin und her..
im übrigen wird jeder der tagsüber das licht aufdreht logischerweise das abblendlicht aufdrehn, oder? |
mir ist wurscht.
ein paar bauteile beim conrad gekauft und in den focus eingebaut. fazit: starte ich den motor ist das licht an, auch wenn der lichtschalter aus ist. ohne laufenden motor hat der lichtschalter die normale funktion wie immer. mich juckt der scheiss wenig. |
Zitat:
Wenn ich das Licht aufdrehe sind sämtliche Innenraumbeleuchtete Instrumente ebenfalls gedimmt(Kilometerzähler,Navi,Radio). Wenn man jetzt Tagfahrlichtschaltungen einbaut,darf man ab jetzt nur die Nebellampen anschalten,ohne zusätzliche Beleuchtung.Jetzt haben viele Werkstätten eine Aktion gehabt,die das einbauten und wegen des Verbotes bei Nebelleuchten die Hauptscheinwerfer anschalteten. Diese gehen natürlich jetzt schneller kaputt,das man mit anschalten der Nebellichter vermeiden kann. |
Na und? Dann gehen eben die Birndl fürs Nebellicht schneller kaputt! Ob die dann besser zum Tauschen sind?????
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Mich wundert es ja nur, daß sich unser lieber fu in diesem Thread nicht mit seinem zweiten Nick selbst bestätigt (wie zum Beispiel im Onlinebanking-Thread). Wers nötig hat...
@Topic 1. Ich habe es mir schon lange angewöhnt, daß ich nach dem Starten das Licht aufdrehe. Ist für mich genauso selbstverständlich, wie das Zusperren. 2. Die Instumentenbeleuchtung/Navi kann ich auf 0 dimmen. Somit ist es mir ziemlich egal, ob die mitleuchtet (falls es mich überhaupt stört). 3. Abblendlicht ist (zumindest bei meinem Fahrzeug) um einiges leichter zu wechseln, als die Nebelleuchten. 4. Nebelleuchten blenden einfach mehr. Hab mich schon oft über solche Läute geärgert, die wirklich immer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fahren müssen. |
wenn ihr das ganze nochmals genau lesen würdet, könntet ihr wohl erkennen, dass es nicht entscheidend ist, ob nebelscheinwerfer original oder nachgerüstet sind, sondern wo sie positioniert sind. sollten sie also in die hauptscheinwerfer oder die schürze integriert sind, so ist es in ordnung.
was absolut nicht erlaubt ist, sind die sogenannten ralllye-scheinwerfer die man vorne an die stoßstange montiert. wichtig ist dabei der 5. punkt der erläuterung: "5. Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden, sind keine zulässige Lichtquelle für die Verwendung von Licht am Tag." darin werden explizit "an" und nicht "in" die stoßstange gebaute scheinwerfer verboten. kommentare erwünscht |
Zitat:
hab mir diese woche beim jahresservice eine tagfahrlichtschaltung einbauen lassen. ich würd's sonst einfach bei strahlendem sonnenschein vergessen. umstieg auf nebelscheinwerfer werd' ich mir für nächstes jahr überlegen, aber eher nicht machen lassen. |
Es gibt für viele Autos bereits Tagfahrlicht (vor allem in den Skandinavien-Modellen), das sich auch bei manchen Modellen nachrüsten lässt. Vorteil: geringere Leistung.
Übrigens lassen sich bei sehr vielen Automodellen Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne das Abblendlicht einschalten - das hat zumindest den Vorteil, dass die Hauptscheinwerfer-Leuchtmittel nicht so oft eingehen, auch kostet eine H1/H3/Hx Einfadenlampe zumeist weniger als H4/Hy Zweifadenlampe, gar nicht zu reden von Gasentladungslampen. Guru |
Hm, interessant. Weiß nun jemand schon definitiv, ob serienmäßige Nebelscheinwerfer IMMER erlaubt sind? Weil "in die Fahrzeugfront integrierte" schließt ja mMn nicht den Stoßfänger aus.
Prinzipiell finde ich die Nebelscheinwerfer wesentlich sinnvoller, weil da eben nur vorn was leuchtet, so wie's sein soll, und ausserdem blenden die nicht. Also wenn Nebelscheinwerfer jemanden blenden dann müssen die regelrecht verkehrtrum eingebaut sein, anders kann ich mir das nicht erklären. Das Abblendlicht ist auf jeden Fall der potentiellere Blendfaktor! |
Zitat:
Hast du sie nachträglich auf der Stoßstange montiert oder sind sie auf die Stoßstange aufgesetzt: Nein Sind sie in der Fahrzeugfront eingebaut: Ja Ich werde das Tagfahrlicht auch mit den Nebelscheinwerfern machen, das ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, ohne Nachrüstscheinwerfern auszukommen. |
Zitat:
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Zeigst uns bitte wo das steht?
Guru |
In der 27. KFG Novelle wird das erst genauer stehen.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ ARBÖ: BMVIT-Erlass garantiert Straffreiheit für derzeit noch verbotenes Nebellicht am Tag Die Verwendung von Nebelscheinwerfern, die in die Fahrzeugfront integriert sind, ist bereits ab 15. April als Tagfahrlicht gestattet - obwohl die dazugehörige KFG-Novelle, die dies dezidiert erlaubt, noch nicht in Kraft ist. Ein neuer Erlass des Verkehrsministeriums vom 6. April garantiert Straffreiheit für jene Autofahrer, die vor Inkrafttreten der Gesetzesnovelle mit eingeschaltetem Nebellicht als Tagfahrlicht "erwischt werden". Bisher war die alleinige Verwendung von Nebellicht als Taglicht dezidiert verboten. Mit der 27. KFG-Novelle, die bereits im Nationalrat beschlossen wurde, aber noch vom Bundesrat behandelt und veröffentlich werden muss, darf in Zukunft auch bei Tag und guter Sicht integrierte Nebelscheinwerfer eingeschalten werden und somit als Taglicht fungieren. Weiterhin nicht als "Licht am Tag" zulässig sind jedoch Nebelscheinwerfer, die nicht in die Fahrzeugfront integriert sind, also z.B. an der Stoßstange montiert wurden. "Diese extra aufgesetzten Nebelscheinwerfer sind jedoch nur mehr bei wenigen älteren Fahrzeugen vorhanden", sagt ARBÖ-Techniker Franz Pfeiffer. "Alle neuen KFZ-Modelle sind bereits serienmäßig mit integrierten Nebellichtern ausgestattet". Das Verkehrsministerium wolle durch diese Neuregelung eine Alternative zum Abblendlicht oder den Tagfahrleuchten schaffen, die den Vorteil habe, die Glühlampen des Abblendlichtes zu schonen und dadurch deren Lebensdauer zu verlängern. Der ARBÖ rät jedoch keinesfalls Nebelscheinwerfer gemeinsam mit dem Abblendlicht zu verwenden, da es zu Überblendungen kommt. und zudem der Vorteil des "Lamperlsparens" nicht mehr gewährleistet ist. Wer jedoch ab 15. April gänzlich gegen die Lichtpflicht verstößt und keinerlei als Licht am Tag vorgesehen Lichtquelle am Tage einschaltet, muss mit einer Strafe von 15 Euro rechnen. Um die Autofahrer nicht völlig zu verunsichern, welche Lichter ab wann taglicht-tauglich sind und welche nicht, fordert der ARBÖ für alle neu zugelassenen KFZ eine einheitliche EU-weite Ausstattungspflicht mit Tagfahrleuchten, die mit Einschaltung der Zündung automatisch eingeschaltet werden. Der ARBÖ steht nach wie vor der Lichtpflicht am Tag eher skeptisch und abwartend gegenüber. Abgewartet werden vorerst die Ergebnisse einer ersten Evaluierung im nächsten Jahr, die Aufschluss über die Auswirkungen der Lichtpflicht auf die Verkehrssicherheit geben soll. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ |
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Fendiman aber will so fahren. |
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Beim Polo von meinem Sohn war da eine Ausnahme. Da brennen die Nebler auch mit dem Standlicht. Soweit ich mich erinnere ist das aber nicht erlaubt gewesen. |
peugeot 206 ist es auch möglich nebelscheinwerfer mit standlicht...
stay tuned |
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Du musst nur ein bißchen weiterdenken... Entweder mit einer Eigenbau-Relaissteuerung oder mit einem Tagfahrlichtmodul. |
Bei mir geht's auch nur mit'm Standlicht. Dammit :mad:
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Natürlich ist es laut KfG erlaubt, nur Nebelscheinwerfer/Breitstrahler zusammen mit dem Begrenzungslicht zu verwenden - ohne Abblendlicht. Und Gurus Autos konnten das bisher immer, ob VW, Audi, Toyota oder Mercedes.
Und ab der kommenden 27. KfG Novelle kann man die integrierten Breitstrahler/Nebelscheinwerfer auch ohne Begrenzungsleuchten als Tagfahrlicht verwenden (muss allerdings zB bei Tunneldurchfahrten das Begrenzungslicht auch einschalten). Guru |
Zitat:
Warum jetzt die autos serienmässig das Abblendlicht,statt einem speziellen Tagfahrlicht aktiviert haben ist mir rätselhaft. Und bei Tunnels schaltet sich das Licht bei vielen Autos automatisch ein. |
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Autos, bei denen sich das Licht selbständig einschaltet, sind aber a) noch sehr selten und b) zumeist nur in der Oberklasse zu finden. Von "vielen" Autos kann also derzeit noch keine Rede sein. Guru |
Nissan Micra
Renault Modus,wobei dauernd Abblendlicht Mazda 3 nur 3 als Beispiel alles nur billige Kleinwagen Klar,deutsche Autos haben sowas nicht ;) |
Zitat:
mein vater hats bei seinem ford mondeo bj04, aber nur weil er das "sichtpaket" dazugnommen hat |
Irrtum, das ist bereits in vielen Fällen serienmäßig.
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Zitat:
Der hat das TFL übrigends auf volle Beleuchtung geschalten. Werde deshalb schauen ob man das auf die Nebler umcodieren kann. |
interne Mitteilung im Wr. Rathaus:
wegen des grossen Erfolges vom Licht am Tag gilt ab 15.10.2006 Licht am Tag auch in Wr. Gemeindebauten |
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