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-   -   sonderkuendigungsrecht bei one & handy (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=188384)

ajw 27.03.2006 17:35

sonderkuendigungsrecht bei one & handy
 
hallo
ich bin ja mobiltelefonmaessig leider nicht so am laufenden, daher die frage an die wissenden:
ich moechte aufgrund der angekuendigten vertragsaenderungen bei one von meinem sonderkuendigungsrecht gebrauch machen.
nun habe ich aber erst vor etwa einem halben jahr ein (subventioniertes) mobiltelefon zu diesem vertrag erhalten- meine frage: muss ich befuerchten, dass mir im zuge dieser vertragskuendigung noch unerwartete kosten fuer das handy verrechnet werden, oder hat da one einfach "pech g'habt"?
die naeheliegende anfrage bei one selbst, war leider nicht sehr aussagekraeftig, und daher wuerde ich es gern genau wissen, bevor ich das kuendigungsschreiben abschicke.
rgds
ajw

pc.net 28.03.2006 08:26

welche "vertragsänderung" gibt es jetzt bei one, aufgrund derer du ein sonderkündigungsrecht hast? meist ändern die mobilfunkbetreiber die verträge erst nach der bindungsdauer bei den einzelnen verträgen, damit ihnen die leute nicht reihenweise weglaufen ;) ... oder gibt es eine AGB-änderung?

ansonsten: auch beim sonderkündigungsrecht gilt, dass du die subvention als vertragsbestandteil mit deiner gegenleistung erfüllen mußt oder die im vertrag vereinbarte "konventionalstrafe" zahlen mußt ...

zuckerlschlecker 28.03.2006 14:49

Re: sonderkuendigungsrecht bei one & handy
 
Zitat:

Original geschrieben von ajw
hallo
ich bin ja mobiltelefonmaessig leider nicht so am laufenden, daher die frage an die wissenden:
ich moechte aufgrund der angekuendigten vertragsaenderungen bei one von meinem sonderkuendigungsrecht gebrauch machen.
nun habe ich aber erst vor etwa einem halben jahr ein (subventioniertes) mobiltelefon zu diesem vertrag erhalten- meine frage: muss ich befuerchten, dass mir im zuge dieser vertragskuendigung noch unerwartete kosten fuer das handy verrechnet werden, oder hat da one einfach "pech g'habt"?
die naeheliegende anfrage bei one selbst, war leider nicht sehr aussagekraeftig, und daher wuerde ich es gern genau wissen, bevor ich das kuendigungsschreiben abschicke.
rgds
ajw

verträge können bei änderungen innerhalb eines monates sofort gekündigt werden,auch wenn es billiger wird!

Ob du für dein Handy dann was zahlen musst weis ich nicht,aber zurückgeben kannst du es immer.
Aber ich glaube gelesen zu haben das man nichts zahlen muss.

zuckerlschlecker 28.03.2006 14:52

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
welche "vertragsänderung" gibt es jetzt bei one, aufgrund derer du ein sonderkündigungsrecht hast?
Die Änderung der AGB muss ich ja nicht zustimmen,daher kann ich aussteigen.

pc.net 29.03.2006 07:57

und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was ;)

zed 29.03.2006 09:43

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was ;)
du willst bloss kündigen :p

pc.net 29.03.2006 13:31

Zitat:

Original geschrieben von zed
du willst bloss kündigen :p
sag mir nicht, was ich will ... das weiß ICH besser als du :p

Tarjan 29.03.2006 16:03

Mich würde jetzt aber auch interessieren welche angekündigten Vertragsänderungen dies sind. Hier redet ja jeder nur um den heißen Brei.

zechenkas 29.03.2006 19:54

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was ;)

ich glaube er meint die

gültig ab 15.04.2006

solvency 29.03.2006 22:15

Re: Re: sonderkuendigungsrecht bei one & handy
 
Zitat:

Original geschrieben von zuckerlschlecker
verträge können bei änderungen innerhalb eines monates sofort gekündigt werden,auch wenn es billiger wird!


da irrst du dich! das sonderkündigungsrecht besteht nur wenn eine partei (in diesem fall der kunde) benachteiligt wird.

sollte es billiger werden ist dies eine begünstigung und du kannst das sokü-recht nicht nutzen.

Tarjan 30.03.2006 00:09

Ich denke er meint die neuen Spesen für Dienste, da steht nämlich ausdrücklich dabei das alte Verträge gekündigt werden können.

ajw 30.03.2006 08:41

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
und welche AGB-änderung gibts jetzt? find nirgends was ;)
Ab 15.5.2006 gelten geänderte Entgelte für alle ONE Kunden. Die im
Folgenden angeführten Entgelte treten für Verträge, die ab 15.3.2005
geschlossen werden, mit Vertragsschluss, für Verträge, die davor
geschlossen wurden, mit 15.5.2006 in Kraft, alle übrigen
Entgeltbestimmungen bleiben unverändert aufrecht.

- Mahngebühr pro Mahnung: � 7,~
- Rücklastspesen: Es werden die von der Bank in Rechnung gestellten
Spesen sowie eine
Bearbeitungsgebühr in der Höhe von � 2,~ in Rechnung gestellt.
- SIM-Entsperren nach Sperre wegen Zahlungsverzug: � 20,�
- SIM-Sperre auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl): � 5,�
- SIM-Entsperren auf Kundenwunsch (ausgenommen bei Diebstahl und
Zahlungsverzug): � 5,~
- SIM-Tausch ausgenommen bei Diebstahl/Def ekt/SIM-Upgrade: � 20,�
- Wunschnummer: � 20,�
- Setzen/Aufhebung einer Ruf Umleitung über Service Team und ONE
World: � 5,�
- Neuerliche Bekanntgabe PIN/PUK-Gode (ausgenommen auf
www.one.at/kundenservice): �5,�
- Sonderleistungen für Telefonbucheinträge: Eintrag in fettgedruckten
Buchstaben:
� 174,42 pro Jahr; zusätzliche Zeichen: � 0,444/Zeichen pro Jahr;
Bearbeitungsgebühr: � 5,� pro Jahr.
- Besitzerwechsel: � 20,�


....hab ich so in einer newsgroup gefunden- wie gesagt bin ich am sektor mobiltelefonie nicht so sattelfest, darum die frage- aber offensichtlich ist da gar nix so fix geregelt- dass ich meine zwei vertraege aufloese steht fuer mich einigermassen fest- meine anfrage bezog sich lediglich auf die eventuell zu erwartenden restkosten fuer ein subventioniertes telefon, und da ist man anscheinend vom goodwill des providers abhaengig.
danke jedenfalls fuer die beitraege und beste gruesse
ajw

zechenkas 30.03.2006 11:27

Zitat:

Original geschrieben von ajw
und da ist man anscheinend vom goodwill des providers abhaengig.
danke jedenfalls fuer die beitraege und beste gruesse
ajw

eben nicht!
denn er verursacht ja den vertragsbruch,anders als wenn du nach 12 statt 24 mon. kündigst.

pc.net 01.04.2006 11:36

da es sich hierbei um keine regelmäßigen gebühren, sondern um einmal-gebühren handelt, die entweder aufgrund zahlungsverzuges oder auf ausdrücklichen kundenwunsch anfallen, sehe ich hier kein sonderkündigungsrecht ...

wäre ein eingriff in die regelmäßige tarifstruktur erfolgt, so bestünde IMHO ein sonderkündigungsrecht ...

Tarjan 01.04.2006 12:14

Es gibt das Sonderkündigungsrecht, nachzulesen bei den AGBs von One. Also kann sich hier eh keiner aufregen.

solvency 01.04.2006 22:08

Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
eben nicht!
denn er verursacht ja den vertragsbruch,anders als wenn du nach 12 statt 24 mon. kündigst.

es ist ein entgegenkommen des betreibers wenn er dich sofort kündigt und nicht erst mit in kraft treten der vertragsänderung.

sprich wenn die änderung erst in 1 monat gültig ist, der provider mich aber schon mit dem heutigen tag kündigt, ist dies ein entgegenkommen. immerhin verzichtet er auf 1 monat gebühren.


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