WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Guru, e-Zitate & Off Topic (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=15)
-   -   hauskauf mit notar; auch noch anwalt? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=188176)

Michi B 24.03.2006 12:38

hauskauf mit notar; auch noch anwalt?
 
ich kenne ja schon die vielseitigkeit der wcm-user ;) deshalb die frage

will mir ein haus kaufen, daß der notar alles erledigt ist klar, der ist ja unparteiisch;
ist es sinnvoll auch noch einen anwalt ins boot zu holen, der im gegensatz zum notar nur meine interessen vertritt, das honorar von anwälten ist echt ein wahnsinn :mad: (jus hätte ich studieren sollen) oder reichts wenn man eh den notar hat?

utakurt 24.03.2006 13:06

Wozu einen Anwalt - in diesem Fall....
 
...worum willst denn streiten - es geht ja nur um einen Vertrag!

Schau auf jeden fall, ob das haus nicht irg endwie belastet ist!

Über den Preis und wer der kostentragendende Part ist werdet Ihr Euch ja schon einigs ein, oder?

rev.antun 24.03.2006 13:07

... würde einen RA auf jedenfall zuziehen. die finden oft "kleinigkeiten" in den kaufverträgen, die sich im nachhinein als üble brocken herausstellen. die sind ihr geld schon wert.

mr.red 24.03.2006 13:37

also ein notar sollte sowas schon ganz locker draufhaben. letztlich ises eine kostenfrage obs ein notar oder ein anwalt macht, solltest jedenfalls handeln gehn!

http://www.notariatskammer.at/folder6.htm
Zitat:

Treuhandschaft - der Dritte, ohne den es oft nicht geht

Nehmen wir einen ganz normalen Hauskauf: Der Käufer will erst zahlen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, aber der Verkäufer will erst die Grundbuchseintragung vornehmen, wenn er das Geld hat. Ein Teufelskreis, der sich erst auflöst, wenn die beiden einen Dritten dazuholen - einen Treuhänder. Dann ist alles ganz einfach: Der Käufer überweist das Geld dem Treuhänder, dieser läßt daraufhin die Grundbuchseintragung vornehmen. Erst wenn alles abgesichert ist, gibt er das Geld weiter an den Verkäufer - und alle sind zufriden.

mr.red 24.03.2006 13:39

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
... würde einen RA auf jedenfall zuziehen. die finden oft "kleinigkeiten" in den kaufverträgen, die sich im nachhinein als üble brocken herausstellen. die sind ihr geld schon wert.
ja das stimmt, gilt aber auch für den notar und betrifft kaufverträge von amateuren die ihn sich selber (ab)geschrieben haben.

Michi B 24.03.2006 14:02

naja wie gesagt, der notar ist ja quasi neutral und bevorzugt ja keine der parteien, sondern macht alles nach geltendem recht...
der anwalt würde sich dann nur um meinen vorteil bemühen und vielleicht irgendwelche sachen in den vertrag reinschreiben, auf die man selber nicht kommt, naja jetzt is halt die frage...:aio:

mr.red 24.03.2006 14:06

schmarrn, willst a haus kaufen oder jemanden legen? ersteres beim notar oder anwalt, zu letzterem sag in nix

rev.antun 24.03.2006 14:20

es geht eher darum das man ned selber gelegt wird ;) oder wie man so schön sagt, das ma ned auf die seife steigt :D

zed 24.03.2006 14:33

im grossen und ganzen: wo willst beim hauskauf gelegt werden?! :confused:

wenn die liegenschaft nicht belastet ist und der kaufpreis feststeht gibts imho keine hindernisse mehr.

aber wenn dir unwohl ist - und grad im fall dieser meist doch grössten investition im leben - dann nimm dir doch bitte einen anwalt. um die paar hundert euro auf oder ab wirds doch beim hauskauf schon wurscht sein und dann kannst beruhigt sein.

was du ja derzeit offensichtlich nicht gerade bist ;)

rev.antun 24.03.2006 14:38

Zitat:

Original geschrieben von zed
im grossen und ganzen: wo willst beim hauskauf gelegt werden?! :confused:
e.g. der verkäufer kann nicht schnell genug sein klumpert rausräumen. er bietet dir einen € als "sybolischen" betrag im monat das er es für kurze zeit in der garage oder sonst wo am grundstück stehen lassen kann. dann ist das wie ein mietvertrag zu sehen.

und wenn es dann uneinigkeiten gibt hast ein problem den typen loszuwerden. meist passiert eh nix, aber sicher ist sicher ...

mr.red 24.03.2006 17:48

also irgendwie dreht sich des im kreis:lol:

PowerPoldi 24.03.2006 19:12

Also im Vertrag gibt's einen klaren Stichtag der Schlüsselübergabe aus und pasta. Termine wie bis wann alles geräumt werden soll/muss lassen sich sicher auch im Vertrag reinschreiben; aber nicht auf die Folgen vergessen, was bei Terminversämnis passieren soll, z.b. Ausräumen lassen auf Kosten des Verkäufers.

Als Sicherheit solltest Du bei Vertragsabschluß noch einen "RANGORDNUNGSBESCHEID" erwirken.
Von Vertragsabschluß bis zur Eintragung im Grundbuch vergehen bis zu 6 Monate; erst wenn Du im Grundbuch bist, bist rechtlich gesehen der Eigentümer.
Wenn jetzt in der Zeit zwischen Vertragsabschluß und Grundbucheintragung der Verkäufer in finanzielle Schwierigkeiten kommt, dann ist es möglich auf die Immobilie zu greifen, weil der Verkäufer noch im Grundbuch steht und Du schaust durch die Finger.

Cindy 24.03.2006 21:17

also bitte, sowas macht man NUR mit anwalt. dem notar ist das blunzen was in dem vertrag drinnen steht, der bestätigt nur, dass du das wirklich unterschrieben hast.

mann mann mann

lg
cin

Jack Ryan 24.03.2006 21:54

Stimmt nicht ganz. Auch ein Notar ist ein Jurist und sollte eigentlich Ahnung von Vertragsrecht haben (ist gerade im Grundstücksbereich normalerweise Spezialgebiet der Notare)

Eine Grundbuchseintragung dauert normalerweise keine 6 Monate sondern ist in ein paar Tagen über die Bühne, sofern alle Dokumente vorliegen. Länger dauert es normalerweise nur in Sonderfällen zB wenn Wohnungen noch im Bau sind oder wenn die Liegenschaft aus einer Versteigerung stammt.

Grundsätzlich würde ich aber auf jeden Fall einen Treuhänder einschalten, speziell wenn Du den Hauskauf über die Bank (teil-)finanzierst.
Natürlich kostet der Geld, aber bei einer so großen Anschaffung sollte das auch nicht mehr ins Gewicht fallen und du brauchst Dich um nix zu kümmern und kannst Dich darauf verlassen, daß alles klappt...

Cindy 24.03.2006 22:03

naja ok, war überspitzt formuliert.
also ich würd auch auf alle fälle dazu raten ein treuhandkonto zu verwenden z.b. über deinen rechtsanwalt, damit dich der verkäufer nicht übers ohr hauen kann - vertrauen ist gut, kontolle ist besser. z.b. du überweist den kaufpreis auf das konto, dem verkäufer wird das geld erst vom treuhandkonto überwiesen wenn du im gundbuch stehst. (was nicht das blödeste ist ;))
belastungen im grundbuch hast du eh checken lassen?

lg
cin

mike 24.03.2006 22:05

@Jack: Klingt so als hättest noch nie mit einem Notar zu tun gehabt ;)

Meiner bisherigen Erfahrung nach würde ich nicht ohne zwei eigene Anwälte zu einem Notar gehen :rolleyes:

Insofern, wie Cindy richtig sagt: Solche Dinge NIE ohne eigenen und möglichst guten Anwalt erledigen.

Jack Ryan 24.03.2006 22:17

Persönlich noch nicht, stimmt. Aber beruflich hab ich mit Hausfinanzierungen und Grundbuchsabwicklung zu tun. Und aus meiner Erfahrung heraus würde ich zu einem Anwalt nur mit 2 guten Freunden (zB Smith&Wesson :D ) gehen ;)

wolsei 24.03.2006 23:10

Re: hauskauf mit notar; auch noch anwalt?
 
Zitat:

Original geschrieben von Michi B
ich kenne ja schon die vielseitigkeit der wcm-user ;) deshalb die frage

will mir ein haus kaufen, daß der notar alles erledigt ist klar, der ist ja unparteiisch;
ist es sinnvoll auch noch einen anwalt ins boot zu holen, der im gegensatz zum notar nur meine interessen vertritt, das honorar von anwälten ist echt ein wahnsinn :mad: (jus hätte ich studieren sollen) oder reichts wenn man eh den notar hat?

Wozu noch einen Anwalt dazu ? Willst doppelt zahlen ?

Notar erledigt alles in so einem Fall.
Und ich muss es wissen. Ich arbeite bei einem Notar !

wolsei 24.03.2006 23:13

Zitat:

Original geschrieben von Cindy
naja ok, war überspitzt formuliert.
also ich würd auch auf alle fälle dazu raten ein treuhandkonto zu verwenden z.b. über deinen rechtsanwalt, damit dich der verkäufer nicht übers ohr hauen kann - vertrauen ist gut, kontolle ist besser. z.b. du überweist den kaufpreis auf das konto, dem verkäufer wird das geld erst vom treuhandkonto überwiesen wenn du im gundbuch stehst. (was nicht das blödeste ist ;))
belastungen im grundbuch hast du eh checken lassen?

lg
cin

Auch das mit dem Treuhandkonto erledigt der Notar.
Es gibt dafür eine eigene Notartreuhandbank.

Der Notar ist sogar dazu verpflichtet dich über Belastungen im Grundbuch aufzuklären.

Michi B 25.03.2006 00:52

ja stimmt, treuhandkonto haben notare auch, der überweist natürlich erst nach eintragung ins grundbuch...
unwesentlich wären die anwaltskosten nicht, da muß man locker mit mind. 3000 und aufwärts rechnen (was ich so gehört hab)

die frage stellt sich einfach deshalb, weil es ja die gewährleistung, wie man sie von normalen produkten gewohnt ist, nicht vorhanden ist, wär natürlich blöd, wenn man nach einem jahr draufkommt, daß statt ziegeln styropor verwendet wurde :lol:

mr.red 25.03.2006 03:49

aba geh, die treuhänderische abwicklung inkl vertrag und allem pipapo kostet bei einem guten anwalt für ein durchschnittliches grundstück (ohne haus) net viel mehr als 700€. der anwalt/notar hat eh nix zu tun, der vertrag is derselbe wie seit urzeiten, das grundbuchsgesuch schreibt die sekretärin, das lästige sind nur die klienten.

Michi B 25.03.2006 13:29

naja die treuhänderische abwicklung beim notar kostet rund 2-3% des kaufpreises...
der anwalt verlangt (was ich von einem makler gehört hab) auch noch 1% oder mehr der bemessungsgrundlage... da kommt man lcoker auf mehr als 3000 (nur für den anwalt!);)

mr.red 25.03.2006 13:37

jo, stimmt schon. mein preis is so ca 8 jahre her und war ein pauschalpreis, daher vergleichen und handeln.

wolsei 25.03.2006 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Michi B
naja die treuhänderische abwicklung beim notar kostet rund 2-3% des kaufpreises...
der anwalt verlangt (was ich von einem makler gehört hab) auch noch 1% oder mehr der bemessungsgrundlage... da kommt man lcoker auf mehr als 3000 (nur für den anwalt!);)


Auch der Notar macht seine Arbeit nicht gratis.

Wie teuer das ganze dann insgesamt wird, hängt in erster Linie vom Kaufpreis ab. Ach ja und das Finanzamt will auch noch was haben.


Aber die eigentliche Frage war ja, ob er einen Anwalt ZUSÄTZLICH hinzuziehen soll/muss. Und dazu sage ich eindeutig: NEIN

TeeKiller 25.03.2006 15:16

Naja, ich würde mal sagen daß das imo auch vom Notar abhängig ist - sprich wie er gewählt wurde? Theor. unparteiisch - ja, aber wenn er der G'spusi von Vertragspartei B ist, wird der Vertrag zwar juristisch korrekt (dafür muß er ja einstehen), doch u.U. eher zum Vorteil des anderen ausgelegt sein.

Gibt zwar wohl nicht allzuviele Möglichkeiten beim Hauskauf, aber vielleicht gibts div. Klauseln, die ein Rücktrittsrecht bei groben od. dem Verkäufer zwar bekannten, aber nicht gemeldeten Mängeln einräumen.

Die Klassiker wie "...über dem halben Wert" & Co sind zwar u.U. gängig (k.A. wie's damit beim Hauskauf aussieht - sollte mich eigentlich auch damit auseinandersetzen, da wir schon seit bald 1 Jahr suchen), könnten aber für dich negative Folgen haben.

hast keinen Anwalt im Bekanntenkreis, der dir "einen Preis" machen könnte (*g* "I moch ihnan scho an Preis - warum a net, waunn i jed'n aundan ah an Preis moch...")

3of4 25.03.2006 20:58

also egal ob anwalt oder notar, du kannst bei beiden furchtbar einfahren, wenn sie fachlich nicht kompetent sind:
zb. hat einer unserer Nachbarn ein servitutrecht für seinen kanalabfluss, blöderweise aber genau durch die mitte vom grundstück grundstück des anderen nachbarn.
nun, er hat sein grundstück verkauft (nicht belastet, widmungsmässig in ordnung).
nur, wie der neue nachbar sein hausbau begonnen hat, hat er die rohre gefunden --> anders umleiten wäre nicht ohne pumpwerk möglich (wir wohnen am berg), im hobbykeller die spülung des nachbarns durchlaufen lassen wäre auch nicht wirklich die wahre lösung, aber leider steht es irgendwo als art servitut festgeschrieben...
fakt ist: er kann keinen keller bauen, oder er muss seinem nachbarn eine pumpanlage und sämtliche grabungsarbeiten für einen neuen kanalanschluss zahlen

freakout 25.03.2006 21:33

mach dir mit dem notar, den du bestimmen kannst einen fixpreis für die vertragerrichtung aus - die sind in der regel verhandlungsbereit

statt einem rechtsanwalt würde ich einen bau-sv für eine bautechnische objektüberprüfung beauftragen

wolsei 26.03.2006 16:13

außerdem gibt es bei der Arbeiterkammer einen Rechts-Service, bei dem Du kostenlos den Vertrag vom Notar überprüfen lassen kannst.

hometown 26.03.2006 16:52

NEIN
 
brauchst im Regelfall keinen.

Halt im Grundbuch nachsehen etc. solltest von selber machen.

Das kannst auch so bzw. sogar online wennst freigeschalten bist.

Also kein wirkliches Problem, weiters würde ich mir so einige Gegebenheiten checken (zb. gewisse Rechte und Pflichte) die des öfteren nicht umbedingt drinnen stehen. (etwas nachfragen bei Nachbarn kann nie Schaden).

:D

The_Lord_of_Midnight 30.03.2006 21:49

Zitat:

Original geschrieben von 3of4
also egal ob anwalt oder notar, du kannst bei beiden furchtbar einfahren, wenn sie fachlich nicht kompetent sind:
zb. hat einer unserer Nachbarn ein servitutrecht für seinen kanalabfluss, blöderweise aber genau durch die mitte vom grundstück grundstück des anderen nachbarn.
nun, er hat sein grundstück verkauft (nicht belastet, widmungsmässig in ordnung).
nur, wie der neue nachbar sein hausbau begonnen hat, hat er die rohre gefunden --> anders umleiten wäre nicht ohne pumpwerk möglich (wir wohnen am berg), im hobbykeller die spülung des nachbarns durchlaufen lassen wäre auch nicht wirklich die wahre lösung, aber leider steht es irgendwo als art servitut festgeschrieben...
fakt ist: er kann keinen keller bauen, oder er muss seinem nachbarn eine pumpanlage und sämtliche grabungsarbeiten für einen neuen kanalanschluss zahlen

entschuldigung, ein servitut ist doch im grundbuch eingetragen, oder nicht ?
man kauft doch kein grundstück ohne vorher einen grundbuch-auszug anzusehen ?
und wenn ihm das servitut nicht passt, dann darf er eben nicht kaufen oder muss eine entsprechende preisminderung geltend machen ?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:15 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag