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WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
Ich parkte gestern um 19:05 am Wiener Naschmarkt Parkplatz. Die Kurzpark geht dort bis 20:00 Uhr.
Habe daher brav einen Parkschein (1/2h) ausgefüllt, ab 19:15 und hinter die Windschutzscheibe gelegt (ganz links). Als ich kurz vor 20:00 zum Auto zurückkam, hatte ich einen Erlagschein im Auto, Zeit 19:08, Begründung kein Parkschein. Der Sheriff hat sich sicher nicht die Mühe gemacht, mit einer Lampe zu überprüfen, ob ein Parkschein im Auto lag (dort ist es sehr finster). Ich bin jetzt keinesfalls bereit, die Strafe zu bezahlen - also an alle Wiener - wie soll ich jetzt vorgehen? Ich denke, wenn ich jetzt anrufe, werden die das nicht anerkennen, denn ich könnte ja den Schein nachträglich ausgefüllt haben ... (das Kurzparksystem in Wien ist sowieso ein Schwachsinn sondergleichen, vor allem für Touristen - ist aber ein anderes Thema). Ciao Oliver |
EDIT 19:08 hab ich erst jetzt gelesen. Ist komisch.
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Hast du einen zeugen, der deine angaben bestätigen könnte?
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Ja, ich hatte einen Beifahrer, der das bezeugen kann.
Ciao Oliver |
im schlimmsten fall warens halt insgesamt 3 leute die mit dir mitgefahren sind, dann dürft das problem erledigt sein würd ich mal sagen ;)
im übrigen ist die aktion eine frechheit :mad: |
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Bin zwar kein wiener aber hatte sowas auch schon
würde wenns geht mit dem zeugen zum zuständigen persönlich hingehen... und deinen fall vortragen entweder sie machen, ansonsten musst halt klagen wo ich denke du eher gewinnen würdest aber der aufwand... und das wissen die |
einfach ned zahlen, dann kommts zum verfahren.
stellt sich halt die frage: das parkticket muss gut sichtbar angebracht werden. da ist aussage gegen aussage - in dubio pro reo. ;) |
es steht ja nirgends dass man das Parkticket auch beleuchten muss ;)
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Zitat:
du bringst sonst nur dumme leute auf dumme gedanken :D |
Ich kenne jetzt die Parkregelung in Wien nicht, aber rein logisch, wo ist das Problem?
Du hattest einen Parkschein der 30 Minuten gegolten hat. Nach deinen eigenen Aussagen hast du aber fast 55 Minuten geparkt. Wann der Strafzettel ausgestellt wurde, ist doch in Wirklichkeit nebensächlich, oder? |
Re: WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
Zitat:
du kamst aber um 19:05,also zu recht bestraft. |
Auf deinem Parkschein steht doch sicher die Uhrzeit, wann du ihn gezogen hast!
Und auf dem Strafzettel steht sicher auch die Zeit, wann du ihn bekommen hast ;) Wenn ide Bullerei was möchte, legst du ihnen beide Zettel vor die Näse, müsste doch reichen. Eindeutigere Beweise gibbet nicht! Funktioniert allerdings nur, wenn du nicht zuspät gekommen bist ;) |
imho nein, es ist nicht egal, wann der Strafzettel ausgestellt worden ist.
Eine Strafe darf erst dann ausgestellt werden, wenn geltendes Recht verletzt wurde und nicht wenn es verletzt werden könnte. |
Zitat:
Was ich unabhängig von der Ausstellungszeit des Strafzettels nicht verstehe, wenn ich mich um 19:05h auf einen Parkzettel stelle, muss ich mir dann nicht einen Parkzettel ab 19:05h ausstellen, oder falls nur 15-Minuten-Intervalle wählbar sind ab 19:00h? |
Zitat:
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Kenn mich nicht mehr aus.
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Zitat:
Das muss man selbst alles ausfüllen. |
wenn deine angaben stimmen, einfach nicht zahlen und bei der verhandlung den wisch als beweis vorlegen und die sache ist erledigt. Jeder parkschein hat eine eindeutige nummer, die auch am strafzettel eingetragen wird, somit kann das teil eindeutig zugeordnet werden.
Sollte eigentlich auch reichen wenn du den parkschein an die ma6(?) faxt. Hab das immer gemacht wenn ich vergessen hab meine pauschalkarte reinzulegen, einfach fax oder einschrieben schicken und die sache ist erledigt. |
Re: Re: WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
Zitat:
Ich kam un 19:05. Auf der Parkscheinrückseite steht geschrieben, dass angefangene 15 min unberücksichtigt bleiben können, somit habe ich den Parkschein korrekt ausgefüllt. Die Strafe wurde um 19:08 ausgestellt, wenn ich jetzt später zurückgekommen bin, ändert es daran nichts, dass die Strafe ungerechtfertigt ausgestellt wurde! Ciao Oliver |
Zitat:
Will man z. B. 1,5 h parken, kann man z. B. 3 x 1/2 Std. Parkscheine ausfüllen, muss jedoch auf ALLEN die gleiche Beginnzeit eintragen. Ich musste mal Strafe zahlen (bin Nichtwiener), weil ich die Parkscheine "hintereinander" ausfüllte. ---- Hab heute ein Mail an die MA gesandt (Danke Holzi für den Link) - halt Euch auf den laufenden. Ciao Oliver |
Du schreibst aber auch du bist erst gegen 20h zurückgekommen, also 15 Minuten nach Ablauf des Parkscheins.
Ist das gedeckt? |
Wenn um 19.55 Uhr kontrolliert worden wäre, wäre der Strafzettel korrekt gewesen.
Ich würde nicht einzahlen und auf die Anzeige warten, dann Einspruch unter Angabe des Zeugen und einer Kopie des Parkscheines einlegen. |
du bist im recht, also passts. Falls du einen vernünftigen Sachbearbeiter kriegst, ists gleich erledigt, ansonsten solange beeinspruchen, bis sie w.o. geben. Hat die letzten 5x bei mir auch funktioniert ( 2 Parken + 3x Radar, alle ungerechtfertigt ).
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Zitat:
das interessiert nicht ;) zu dem zeitpunkt der strafzettelausstellung war das parken in ordnung und die strafe ist somit ungerechtfertigt. |
gibts in Wien ned auch solche Automaten wo man den Schein rausbekommt?
dachte das wäre mittlerweile Standard... |
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wien ist eben anders :D (dort musst deine parkscheine sozusagen blanko in der trafik kaufen und dann nach bedarf selbst ausfüllen) |
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Wien ist Ars.. was parken betrifft. Egal ob Kurzparkzonen oder Parkpickerl, das sind alles Aktionen von Gehirnamputierten.
Oli: du hast jedenfalls mein Mitleid. Ich hoffe, dass die Sache gut ausgeht. |
normalerweise parkt man in wien auch via sms und nicht mit den alten zetteln, vor allem weil man damit ungestraft endlos verlängern kann.
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Ciao Oliver |
wenn man kein firmenhandy hat ist das natürlich ein argument.
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aber in solchen situationen sind die sms kosten gerechtfertigt ;)
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Mir ist egal wann der Strafzettel ausgestellt wurde und ob Oli nun die Strafe bezahlen muss oder nicht, mir geht es darum, ob das in die Toleranz reinfällt, wenn man einen Parkschein bis 19:45h hat aber erst um 20h zurückkommt. |
Zitat:
- dies wiegesagt dies nichts mit der Strafe zu tun hat - ich nicht um 20:00 sondern vorher zurückgekommen bin interessiert es mich auch, ob es in Wien eine Toleranzgrenze für Überziehungen gibt. In den meisten Städten gilt ja hier auch eine 15min Regelung - wie schauts in Wien aus? Ciao Oliver |
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meine interpretation:
es gibt nur parkscheine für zumindest 30 min. ... wenn ich um 19:05 ankomme, kann ich die angefangene viertelstunde unberücksichtigt lassen, also beginn 19:15 ... somit bleibt bei ende der gebührenpflicht um 20:00 entweder eine lücke von 15 min (parkschein für eine halbe stunde) oder eine überzahlung von mindestens 15 min (parkschein für eine ganze stunde) ... bei parkscheinautomaten in modernen :ms: städten wird hier bei überzahlung (zb. 1h) dann die restliche viertelstunde mit ende am folgetag innerhalb der gebührenpflichtigen zeit geschrieben - bei 1h, mit lösen des parkscheins um 19:05 ist das ende somit der folgetag 08:15 (sofern die gebührenpflicht um 08:00 beginnt) ... nachdem ich den parkschein aber nicht am automaten lösen kann und von dieser regelung nichts am manuell auszufüllenden parkschein steht, ich noch am gleichen abend wegfahre, und ich keine überzahlung vorhabe, löse ich nur einen parkschein für 30 min. ... rechtlich gedeckt dürfte es zwar nicht sein, aber möglicherweise könnte hier eine ausjudizierung zum ergebnis führen, dass auch parkscheine für 15 min. aufgelegt werden müssen, oder diese 15 min. toleriert werden müssen :rolleyes: ... |
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so weit ich weis wird in wien die übertretung der kurzparkzeit nicht geahndet, solange man dafür zahlt. Als ich meine pauschalkarte hatte bin ich täglich 8 stunden und mehr im ersten gestanden, nie gabs eine strafe (zum teil 100m vom hauptquartier der parkkapplständer). Gibt man trotz zb. 1,5 std limit scheine für 3 stunden rein und steht solange gibts auch keinen strafzettel.
Gleiches gilt fürs sms parken, grundsätzlich kannst ohne strafe den ganzen tag parken und nur 10min sms scheine ordern, solange du das timing nicht verhaust (und es dir nicht zu blöd wird). Nachdem der schein abläuft gibts allerdings 0 toleranz. Bin mir allerdings zu 99% sicher (hab 3 jahre lang im ersten mit auto, ohne parkpickerl gelebt und gearbeitet) das wenn die parkzone um 20h endet und man um 19h kommt 30min ausreichen (19:15-19:45) hab das sicher schon 100erte male gemacht und nie eine strafe bekommen, und "glück" hat man in wien sicher nicht auf dauer. |
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