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-   -   WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=187703)

Oli 17.03.2006 11:21

WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
 
Ich parkte gestern um 19:05 am Wiener Naschmarkt Parkplatz. Die Kurzpark geht dort bis 20:00 Uhr.

Habe daher brav einen Parkschein (1/2h) ausgefüllt, ab 19:15 und hinter die Windschutzscheibe gelegt (ganz links).

Als ich kurz vor 20:00 zum Auto zurückkam, hatte ich einen Erlagschein im Auto, Zeit 19:08, Begründung kein Parkschein.

Der Sheriff hat sich sicher nicht die Mühe gemacht, mit einer Lampe zu überprüfen, ob ein Parkschein im Auto lag (dort ist es sehr finster).

Ich bin jetzt keinesfalls bereit, die Strafe zu bezahlen - also an alle Wiener - wie soll ich jetzt vorgehen?

Ich denke, wenn ich jetzt anrufe, werden die das nicht anerkennen, denn ich könnte ja den Schein nachträglich ausgefüllt haben ...

(das Kurzparksystem in Wien ist sowieso ein Schwachsinn sondergleichen, vor allem für Touristen - ist aber ein anderes Thema).

Ciao Oliver

maxb 17.03.2006 11:27

EDIT 19:08 hab ich erst jetzt gelesen. Ist komisch.

holzi 17.03.2006 11:32

Hast du einen zeugen, der deine angaben bestätigen könnte?

Oli 17.03.2006 11:53

Ja, ich hatte einen Beifahrer, der das bezeugen kann.

Ciao Oliver

zed 17.03.2006 12:01

im schlimmsten fall warens halt insgesamt 3 leute die mit dir mitgefahren sind, dann dürft das problem erledigt sein würd ich mal sagen ;)


im übrigen ist die aktion eine frechheit :mad:

holzi 17.03.2006 12:04

http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/strafz.htm

vielleicht hilft das weiter

James 17.03.2006 12:11

Bin zwar kein wiener aber hatte sowas auch schon

würde wenns geht mit dem zeugen zum zuständigen persönlich hingehen... und deinen fall vortragen entweder sie machen, ansonsten musst halt klagen wo ich denke du eher gewinnen würdest aber der aufwand... und das wissen die

jayjay 17.03.2006 12:28

einfach ned zahlen, dann kommts zum verfahren.
stellt sich halt die frage: das parkticket muss gut sichtbar angebracht werden. da ist aussage gegen aussage - in dubio pro reo. ;)

holzi 17.03.2006 12:50

es steht ja nirgends dass man das Parkticket auch beleuchten muss ;)

zed 17.03.2006 13:19

Zitat:

Original geschrieben von holzi
es steht ja nirgends dass man das Parkticket auch beleuchten muss ;)
pscht. sei blos still ;)
du bringst sonst nur dumme leute auf dumme gedanken :D

Neo 18.03.2006 19:02

Ich kenne jetzt die Parkregelung in Wien nicht, aber rein logisch, wo ist das Problem?

Du hattest einen Parkschein der 30 Minuten gegolten hat.
Nach deinen eigenen Aussagen hast du aber fast 55 Minuten geparkt.
Wann der Strafzettel ausgestellt wurde, ist doch in Wirklichkeit nebensächlich, oder?

zechenkas 18.03.2006 19:40

Re: WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
 
Zitat:

Original geschrieben von Oli
Ich parkte gestern um 19:05 am Wiener Naschmarkt Parkplatz. Die Kurzpark geht dort bis 20:00 Uhr.

Habe daher brav einen Parkschein (1/2h) ausgefüllt, ab 19:15 und hinter die Windschutzscheibe gelegt (ganz links).



Ciao Oliver

19:15 !
du kamst aber um 19:05,also zu recht bestraft.

Cesar 18.03.2006 19:45

Auf deinem Parkschein steht doch sicher die Uhrzeit, wann du ihn gezogen hast!
Und auf dem Strafzettel steht sicher auch die Zeit, wann du ihn bekommen hast ;)

Wenn ide Bullerei was möchte, legst du ihnen beide Zettel vor die Näse, müsste doch reichen.

Eindeutigere Beweise gibbet nicht!

Funktioniert allerdings nur, wenn du nicht zuspät gekommen bist ;)

enjoy2 18.03.2006 20:08

imho nein, es ist nicht egal, wann der Strafzettel ausgestellt worden ist.

Eine Strafe darf erst dann ausgestellt werden, wenn geltendes Recht verletzt wurde und nicht wenn es verletzt werden könnte.

Neo 18.03.2006 20:13

Zitat:

Original geschrieben von enjoy2
imho nein, es ist nicht egal, wann der Strafzettel ausgestellt worden ist.
Rechtlich mag das stimmen.

Was ich unabhängig von der Ausstellungszeit des Strafzettels nicht verstehe, wenn ich mich um 19:05h auf einen Parkzettel stelle, muss ich mir dann nicht einen Parkzettel ab 19:05h ausstellen, oder falls nur 15-Minuten-Intervalle wählbar sind ab 19:00h?

MANX 18.03.2006 20:21

Zitat:

http://www.wien.gv.at/verkehr/parkraum/schein.htm


Anzukreuzen ist immer die Ankunftszeit. Eine angefangene Viertelstunde kann unberücksichtigt bleiben, zum Beispiel:

* Ankunftszeit: 10.06 Uhr
Am Parkschein anzukreuzen: Stunde 10 und Minute 15
Manx

Neo 18.03.2006 20:25

Kenn mich nicht mehr aus.

zuckerlschlecker 19.03.2006 08:31

Zitat:

Original geschrieben von Cesar
Auf deinem Parkschein steht doch sicher die Uhrzeit, wann du ihn gezogen hast!

Parkschein in Wien holt man in der Trafik,wo soll da die Uhrzeit stehen?
Das muss man selbst alles ausfüllen.

LouCypher 19.03.2006 11:03

wenn deine angaben stimmen, einfach nicht zahlen und bei der verhandlung den wisch als beweis vorlegen und die sache ist erledigt. Jeder parkschein hat eine eindeutige nummer, die auch am strafzettel eingetragen wird, somit kann das teil eindeutig zugeordnet werden.

Sollte eigentlich auch reichen wenn du den parkschein an die ma6(?) faxt. Hab das immer gemacht wenn ich vergessen hab meine pauschalkarte reinzulegen, einfach fax oder einschrieben schicken und die sache ist erledigt.

Oli 19.03.2006 18:43

Re: Re: WIEN: Strafe trotz Parkschein - Sauerei
 
Zitat:

Original geschrieben von zechenkas
19:15 !
du kamst aber um 19:05,also zu recht bestraft.

@Neo und @zechenkas:

Ich kam un 19:05. Auf der Parkscheinrückseite steht geschrieben, dass angefangene 15 min unberücksichtigt bleiben können, somit habe ich den Parkschein korrekt ausgefüllt.

Die Strafe wurde um 19:08 ausgestellt, wenn ich jetzt später zurückgekommen bin, ändert es daran nichts, dass die Strafe ungerechtfertigt ausgestellt wurde!

Ciao Oliver

Oli 19.03.2006 18:48

Zitat:

Original geschrieben von Neo
Kenn mich nicht mehr aus.
Ganz einfach. Du kannst die Wiener Parkscheine nur im 15min Takt ausfüllen, wobei angebrochene 15min nicht gelten. Du hast jedoch recht, dass System ist sehr kompliziert.

Will man z. B. 1,5 h parken, kann man z. B. 3 x 1/2 Std. Parkscheine ausfüllen, muss jedoch auf ALLEN die gleiche Beginnzeit eintragen. Ich musste mal Strafe zahlen (bin Nichtwiener), weil ich die Parkscheine "hintereinander" ausfüllte.

----

Hab heute ein Mail an die MA gesandt (Danke Holzi für den Link) - halt Euch auf den laufenden.

Ciao Oliver

Neo 19.03.2006 18:59

Du schreibst aber auch du bist erst gegen 20h zurückgekommen, also 15 Minuten nach Ablauf des Parkscheins.

Ist das gedeckt?

FendiMan 19.03.2006 20:05

Wenn um 19.55 Uhr kontrolliert worden wäre, wäre der Strafzettel korrekt gewesen.

Ich würde nicht einzahlen und auf die Anzeige warten, dann Einspruch unter Angabe des Zeugen und einer Kopie des Parkscheines einlegen.

callas 19.03.2006 21:09

du bist im recht, also passts. Falls du einen vernünftigen Sachbearbeiter kriegst, ists gleich erledigt, ansonsten solange beeinspruchen, bis sie w.o. geben. Hat die letzten 5x bei mir auch funktioniert ( 2 Parken + 3x Radar, alle ungerechtfertigt ).

zed 19.03.2006 21:50

Zitat:

Original geschrieben von Neo
Du schreibst aber auch du bist erst gegen 20h zurückgekommen, also 15 Minuten nach Ablauf des Parkscheins.

Ist das gedeckt?


das interessiert nicht ;)
zu dem zeitpunkt der strafzettelausstellung war das parken in ordnung und die strafe ist somit ungerechtfertigt.

Chrisi99 19.03.2006 21:52

gibts in Wien ned auch solche Automaten wo man den Schein rausbekommt?


dachte das wäre mittlerweile Standard...

zed 19.03.2006 22:01

Zitat:

Original geschrieben von Chrisi99
gibts in Wien ned auch solche Automaten wo man den Schein rausbekommt?


dachte das wäre mittlerweile Standard...

nein.


wien ist eben anders :D
(dort musst deine parkscheine sozusagen blanko in der trafik kaufen und dann nach bedarf selbst ausfüllen)

Chrisi99 19.03.2006 22:16

Zitat:

Original geschrieben von zed
nein.


wien ist eben anders :D
(dort musst deine parkscheine sozusagen blanko in der trafik kaufen und dann nach bedarf selbst ausfüllen)

wie in Graz ... damals... im Mittelalter ;)

zechenkas 20.03.2006 08:12

Zitat:

Original geschrieben von zed
nein.


wien ist eben anders :D

und erst die Wiener :lol:

Alex1 20.03.2006 09:17

Wien ist Ars.. was parken betrifft. Egal ob Kurzparkzonen oder Parkpickerl, das sind alles Aktionen von Gehirnamputierten.

Oli: du hast jedenfalls mein Mitleid. Ich hoffe, dass die Sache gut ausgeht.

LouCypher 20.03.2006 09:26

normalerweise parkt man in wien auch via sms und nicht mit den alten zetteln, vor allem weil man damit ungestraft endlos verlängern kann.

Oli 20.03.2006 09:37

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
normalerweise parkt man in wien auch via sms und nicht mit den alten zetteln, vor allem weil man damit ungestraft endlos verlängern kann.
Eine 1/2 Std. parken mit Parkschein kostet 40c, wenn ich mit SMS parke, sind die Kosten der SMS, die ja auch noch dazukommen, unverhältnismässig hoch.

Ciao Oliver

LouCypher 20.03.2006 10:26

wenn man kein firmenhandy hat ist das natürlich ein argument.

rev.antun 20.03.2006 11:12

aber in solchen situationen sind die sms kosten gerechtfertigt ;)

Neo 20.03.2006 13:52

Zitat:

Original geschrieben von zed
das interessiert nicht ;)
zu dem zeitpunkt der strafzettelausstellung war das parken in ordnung und die strafe ist somit ungerechtfertigt.

Mich schon!

Mir ist egal wann der Strafzettel ausgestellt wurde und ob Oli nun die Strafe bezahlen muss oder nicht, mir geht es darum, ob das in die Toleranz reinfällt, wenn man einen Parkschein bis 19:45h hat aber erst um 20h zurückkommt.

Oli 20.03.2006 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Neo
Mich schon!

Mir ist egal wann der Strafzettel ausgestellt wurde und ob Oli nun die Strafe bezahlen muss oder nicht, mir geht es darum, ob das in die Toleranz reinfällt, wenn man einen Parkschein bis 19:45h hat aber erst um 20h zurückkommt.

Abgesehen davon, dass

- dies wiegesagt dies nichts mit der Strafe zu tun hat
- ich nicht um 20:00 sondern vorher zurückgekommen bin

interessiert es mich auch, ob es in Wien eine Toleranzgrenze für Überziehungen gibt. In den meisten Städten gilt ja hier auch eine 15min Regelung - wie schauts in Wien aus?

Ciao Oliver

Neo 20.03.2006 14:59

Zitat:

Original geschrieben von Oli
interessiert es mich auch, ob es in Wien eine Toleranzgrenze für Überziehungen gibt. In den meisten Städten gilt ja hier auch eine 15min Regelung - wie schauts in Wien aus?
Genau das interessiert mich eben auch. Wie gesagt - ich will dich ja nicht anzeigen oder was böses tun. ;)

pc.net 20.03.2006 15:02

meine interpretation:
es gibt nur parkscheine für zumindest 30 min. ... wenn ich um 19:05 ankomme, kann ich die angefangene viertelstunde unberücksichtigt lassen, also beginn 19:15 ...

somit bleibt bei ende der gebührenpflicht um 20:00 entweder eine lücke von 15 min (parkschein für eine halbe stunde) oder eine überzahlung von mindestens 15 min (parkschein für eine ganze stunde) ...

bei parkscheinautomaten in modernen :ms: städten wird hier bei überzahlung (zb. 1h) dann die restliche viertelstunde mit ende am folgetag innerhalb der gebührenpflichtigen zeit geschrieben - bei 1h, mit lösen des parkscheins um 19:05 ist das ende somit der folgetag 08:15 (sofern die gebührenpflicht um 08:00 beginnt) ...

nachdem ich den parkschein aber nicht am automaten lösen kann und von dieser regelung nichts am manuell auszufüllenden parkschein steht, ich noch am gleichen abend wegfahre, und ich keine überzahlung vorhabe, löse ich nur einen parkschein für 30 min. ...

rechtlich gedeckt dürfte es zwar nicht sein, aber möglicherweise könnte hier eine ausjudizierung zum ergebnis führen, dass auch parkscheine für 15 min. aufgelegt werden müssen, oder diese 15 min. toleriert werden müssen :rolleyes: ...

Br@in 20.03.2006 15:23

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Hab heute ein Mail an die MA gesandt (Danke Holzi für den Link) - halt Euch auf den laufenden.

Ciao Oliver

Wette 10 EUR auf "keine Antwort" ;)

LouCypher 20.03.2006 16:40

so weit ich weis wird in wien die übertretung der kurzparkzeit nicht geahndet, solange man dafür zahlt. Als ich meine pauschalkarte hatte bin ich täglich 8 stunden und mehr im ersten gestanden, nie gabs eine strafe (zum teil 100m vom hauptquartier der parkkapplständer). Gibt man trotz zb. 1,5 std limit scheine für 3 stunden rein und steht solange gibts auch keinen strafzettel.

Gleiches gilt fürs sms parken, grundsätzlich kannst ohne strafe den ganzen tag parken und nur 10min sms scheine ordern, solange du das timing nicht verhaust (und es dir nicht zu blöd wird).

Nachdem der schein abläuft gibts allerdings 0 toleranz. Bin mir allerdings zu 99% sicher (hab 3 jahre lang im ersten mit auto, ohne parkpickerl gelebt und gearbeitet) das wenn die parkzone um 20h endet und man um 19h kommt 30min ausreichen (19:15-19:45) hab das sicher schon 100erte male gemacht und nie eine strafe bekommen, und "glück" hat man in wien sicher nicht auf dauer.


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