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kansas 23.02.2006 16:11

rückverrechnung von kurskosten
 
hallo forianer,

eine frage:

wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt.

da würde mich interessieren:

.) gibt es da nicht eine staffelung - gerade bei IT kursen ist ein kurs von vor 3 jahren ja nicht mehr wirklich aktuell...

.) ist das überhaupt rechtlich gedeckt?

.) muss das unternehmen nicht sogar für die möglichkeit sorgen, dass sich arbeitnehmer fortbilden können?

vielleicht kann da ja jemand was darüber schreiben?

lg
andi

Oli 23.02.2006 16:16

IMHO ist das voll OK und durchaus üblich.

Ein Muss des Unternehmens, für Weiterbildung der MA zu sorgen, gibt es nicht - gute Unternehmen werden aber aus eigenem Interesse die Möglichkeit schaffen.

Eine kompetente Auskunft wird Dir in jedem Fall kostenlos die AK geben können.

Jedenfalls rate ich Dir, die Fortbildung wenns geht zu nutzten, bringt auch Dir was - und wenn man die Kosten einer Schulung oft ansieht, ist es ja auch von Vorteil.

Ciao Oliver

kansas 23.02.2006 16:24

grundsätzlich verstehe ich die haltung der unternehmen auch - nur finde ich persönlich 3 jahre etwas zu lange - vor allem da es keine staffelung gibt. gerade die IT branche ist einer solchen kurzlebigkeit unterworfen, dass drei jahre alte kurse nur noch teilweise an wert haben.

Neo 23.02.2006 16:30

Von Unternehmen die dich sowas unterschreiben lassen würde ich mich schnellstens trennen.

Wenn du in einem ordentlichen Betrieb bist schätzt dich dein Arbeitgeber, bildet dich kostenlos weiter und gibt dir nachher auch noch genug Gründe, damit du dem Unternehmen treu bleibst.

zed 23.02.2006 16:32

seh ich auch so.
unternehmen die sowas notwendig haben find ich sehr sehr zweifelhaft.

Guru 23.02.2006 16:34

IMHO würde Guru sich nicht von so einem Unternehmen trennen - diese Regelung wurde geschaffen, weil es viele Leute gegeben hat, die sich ausbilden ließen und dann zu einem anderen Unternehmen wechselten.

Die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte (im speziellen in Wien) ist diese:

0. - 1. Jahr 100% sind rückzuzahlen
1. - 2. Jahr 66% sind ....".....
2. - 3. Jahr 33 - 0 % (abhängig von Inhalten)

Diese Rückzahlungsraten unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht (und werden zumeist auch gemäßigt).

Guru

zed 23.02.2006 16:38

@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.

soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!

immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt

kansas 23.02.2006 16:52

also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?

nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen.

und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet.

3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet ;) )

pc.net 23.02.2006 19:40

@zed
rückzahlungsvereinbarungen und konkurrenzklauseln sind legitim ... natürlich immer nur in einem vertretbaren rahmen ...

bedenke: es gibt nicht wenige leute, die eine teure ausbildung von ihrer firma bezahlt bekamen und dann zur konkurrenz gewechselt haben ...

Guru 24.02.2006 00:00

Zitat:

Original geschrieben von zed
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.

soll ein MA die ausbildung verweigern? - dann wird er womöglich gekündigt weil er sich nicht einsetzt. macht er mit und wechselt dann das unternehmen darf er auch zahlen. gehts noch?!

immerhin bringt so eine weiterbildung hauptsächlich dem unternehmen was (sonst würdens den spass ja ned bezahlen) und dafür sollen die unternehmen auch das "risiko" tragen dass mal wer den job wechselt

Die Weiterbildung bringt auch dem Mitarbeiter etwas. Und in einer Partnerschaft haben beide Rechte und Pflichten - dazu zählen Ausbildungskosten und Konkurrenzklauseln. Der Unternehmer zahlt und der Mitarbeiter hat was davon, natürlich auch der Unternehmer - der will ja den Mitarbeiter behalten, den er weiterbilden ließ.
Legitim sind diese Dinge also sehr wohl, in einem vernünftigen Ausmaß - Konkurrenzklauseln bis zu 6 Monate, mehr bringt ein Unternehmer eh nicht beim Arbeitsgericht durch. Und die gestaffelten Rückzahlungsverpflichtungen hat Guru ja schon erwähnt.

Guru

Guru 24.02.2006 00:01

Zitat:

Original geschrieben von kansas
also gibt es sehr wohl eine staffelung? ist diese auch gesetzlich festgeschrieben oder ist das eine ermessensfrage?

nur zur klarstellung: ich hab nicht vor ausbildung zu konsumieren und dann geplanterweise das unternehmen zu verlassen. nur drei jahre sind einfach eine lange zeit - und ich will mir da nichts verbauen.

und da der schrieb bei uns eben sehr allgemein (sprich wie wenn 100% zurückzuzahlen wären) gehalten ist, will ich da nicht einfach was unterschreiben was mir vielleicht später probleme bereitet.

3 jahre sind lang - bei der aktuellen lebenserwartung etwas mehr als ein 20igstel leben (philosophisch betrachtet ;) )

Guru schrieb, dass dies gänge Rechtspraxis beim Arbeitsgericht Wien ist. Nur genau lesen bitte...

Guru

zuckerlschlecker 24.02.2006 08:26

Zitat:

Original geschrieben von zed
@guru
dann billigst du also auch konkurrenzklauseln und dergleichen?!

defakto ist nämlich die rückzahlung von ausbildungskosten auch nichts anderes als eine konkurrenzklausel.



es gibt unternehmen,die dich nach Kündigung eine gewissen Zeitraum nicht zu einem Mitbewerber wechseln lassen.

Finde ich auch in Ordnung,wenn man an die Betriebsspionage denkt.

Und es wäre auch unmoralisch,sich vom Unternehmen A gratis auszubilden lassen,um dann bei Unternehmen B volle Kohle abzusahnen.

pong 24.02.2006 08:39

Zitat:

wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt.
Klingt ja schon fast, als ob du nur in dem Unternehmen tätig bist, damit du deine Kurse gezahlt bekommst und dich dann, aufgrund deines gehobenerm Bildungsstandards, diesem dem Rücken kehrst und von der Konkurrenz anheuern lassen willst

Und genau für sowas gibts solche Klauseln... finde ich rechtens und ok

pong

zed 24.02.2006 09:07

ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen.

da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig.

Oli 24.02.2006 09:10

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert.


FALSCH! Mein erster Arbeitgeber lies mich ebenfalls eine derartige Klausel unterschreiben (3 Jahre - mit Staffelung) - und das war 1987!

Ciao Oliver

Guru 24.02.2006 09:13

Zitat:

Original geschrieben von zed
ich find solche klauseln nicht ok.

hat sich doch erst in den letzen jahren eingebürgert. davor ist auch jahrzehntelang ohne diese klauseln gegangen.

da es für einen betriebswechsel (so gut wie) immer einen triftigen grund gibt sind solche klauseln imho auch unnötig.

Das ist seit Jahrzehnten eingebürgert, eben als diese Wechsel überhand nahmen. Und Guru findet es fair, wenn diese Regelung(en) auch fair gehandhabt wird (werden).

Guru

zed 24.02.2006 09:39

ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.

wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?!

wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können.

Guru 24.02.2006 13:25

Zitat:

Original geschrieben von zed
ja von beiden seiten fair. aber so ist es nicht.

wieso soll ich z.b. ein jahr lang branchenverbot haben und bei zuwiderhandeln 3 bruttomohnatslöhne zahlen?!

wenn jemand eine firma verlässt und zu einer "gleichen" firma wechselt, dann hat die zweitere offensichtlich vorteile zu bieten die die erstere nicht hat. und dann ist imho durchaus legitim einfach wechseln zu können.

Es gibt kein Jahr Berufsverbot - selbst wenn es in dem Vertrag drinnen stehen sollte. Mehr als 3 bis 6 Monate sind rechtlich nicht durchsetzbar.

Und eben weil ein Unternehmer in einen Mitarbeiter investiert, möchte er nicht diesen Mitarbeiter bei der Konkurrenz wiederfinden - und das sieht Guru als legitim an.

Das mag schon sein, dass die zweite Firma Vorteile bietet - auch Dein Wunsch schnell dorthin zu wechseln ist legitim - nur gibt es halt Spielregeln: entweder Dein neuer Arbeitgeber zahlt die Strafe (wird er eh tun wenn Du so wertvoll bist) oder Du wartest die Sperrzeit ab - wenn nicht, solltest Dir halt überlegen gleich zum zweiten Arbeitgeber zu gehen ;)

Guru

chrisne 24.02.2006 13:38

bei meinem arbeitgeber gibt es keine rückzahlungsvereinbarungen.
mir wäre es aber wurscht.
denn wenn ich gehe erwarte ich mir von meinen neuen arbeitgeber eine besser stellung (gehalt etc.)

pc.net 25.02.2006 10:45

mein arbeitgeber hat mit rückzahlungsvereinbarungen angefangen, als auf einen rutsch füng mitarbeiter kurz (innerhalb von 3 monaten) nach abschluss diverser kostenintensiver aus- bzw. fortbildungen die firma verlassen haben :rolleyes: ...

allerdings: konkurrenzklauseln gibts nach wie vor nicht ...


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