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Chefkoch_ico 17.02.2006 09:47

eBay, DVD-Box gekauft, DVDs zerkratzt, Verpackung beschädigt; Was nun?
 
Hallo!

Ich hab vor kurzem eine Star Trek: Enterprise, Season 2 DVD-Box bei eBay ersteigert:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...tem=6475869650

Nun hat die Box folgende Mängel:
- die DVDs selbst sind stark zerkratzt lassen sich nicht mehr korrekt abspielen.
- Die silbernen Schriftzüge auf der äußeren Hüllenfront wurden teilweise mit rotem Lackstift übermalt
- auf innerer, äußerer Hülle und auf dem Booklet steht, mit Lackstift, groß '2' bzw. '2.Staffel'
- Die äußere Pappumrandung (auf dem Artikelbild zu sehen) fehlt
- 1 tiefer Kratzer und
Klebstoffreste auf der Box

Dass sich die DVDs hängen bleiben, ist natürlich ein schwerer Mangel. Die anderen Mängel eher leichte Mängel. Das alles wurde nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt und das Artikelbild lässt auf eine vollkommen lässt darauf schließen, dass die Box vollständig und ohne wesentliche Mängel ist.

Der Verkäufer weigert sich aber, die Box zurück zu nehmen.

Beim eBay Käuferschutz müsste ich auf 25 EUR verzichten.

Irgendwie hätt ich Lust den Typen zu verklagen, ich hasse solche eBay-Schweinereien (Rechtsschutzversicherung vorhanden).

Was ist eure Meinung dazu?

CU

Arachon 17.02.2006 10:14

ich würde bei der rechtsschutzversicherung nachfragen, ob dieser fall in deiner polizze gedeckt ist. wenn ja: brief vom rechtsanwalt verfassen lassen, meist reicht das zum "einlenken" des anderen...

powerman 17.02.2006 10:28

hi,
waren diese Beschädigungen schon bei der Paketübernahme sichtbar? -> wenn ja, warum hast du nicht reklamiert? -> wenn "nein" auf Schadenersatz klagen.
bei Amazon kosten diese Dinger zur Zeit 10,-E!!

Chefkoch_ico 17.02.2006 10:46

Natürlich war das erst sichtbar nachdem ich den Umschlag aufgemacht hab. die Kratzer natürlich erst, als ich die Box aufgemacht hab. Wie soll ich die auch vorher sehen?

Bei amazon kosten die Dinger eher 100 EUR, als 10 EUR.

Ich hab ihm jetzt geschrieben, dass ich ihn verklage, wenn er das Ding nicht zurück nimmt.

Muss er eigentlich die Box zurück nehmen? Das wollte ich ursprünglich wissen.

CU

==C6== 17.02.2006 11:02

bei artikelzustand steht ja auch keine angabe, alleine das sollte dir zu denken geben:Dwenn du nach bildern einkaufst bist selber schuld, es steht auch niergends gebraucht oder neu, es steht einfach garnix da, in solchen fällen solltest mindestens über email vorher anfragen ob die dinger auch OK sind.

Chefkoch_ico 17.02.2006 11:40

Da hast recht, ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass jeder seine DVDs so behandelt wie ich.

Gut der Schaden ist e schon da. Also wenn nichts angegeben wird, gehe ich von einem tadellosen Zustand aus. Mängel können ja nicht einfach verschwiegen werden. Mit dem Artikelbild wurde ein falscher Eindruck erzeugt. Meinem Empfinden nach grenzt das schon an Betrug.

CU

Fragender 17.02.2006 11:58

Zitat:

Original geschrieben von Chefkoch_ico
Da hast recht, ich bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass jeder seine DVDs so behandelt wie ich.

Gut der Schaden ist e schon da. Also wenn nichts angegeben wird, gehe ich von einem tadellosen Zustand aus. Mängel können ja nicht einfach verschwiegen werden. Mit dem Artikelbild wurde ein falscher Eindruck erzeugt. Meinem Empfinden nach grenzt das schon an Betrug.

CU

So würde ich es auch sehen. Rechtsanwalt und aus :)

FendiMan 17.02.2006 17:02

So Typen mit privatem Bewertungsprofil sollten dich stutzig machen.
Der Typ hat ja alleine im letzten Monat 4 negative Bewertungen.

BobStar 17.02.2006 18:01

Was genau bedeutet diese "(Privat)" daraus werde ich irgendwie nicht schlau?

---edit----

Habs schon herrausgefunden sorry !! :zzz:

mFg BobStar

==C6== 17.02.2006 20:25

also das bilder bei solchen verkäufen und in prospekten nur symbolfotos sind , daran hast wohl nicht gedacht , aber man sieht doch dass das kein selbstgemachtes foto ist, ob du da irgendwie recht bekommst bezweifle ich
due wirst auf nur noch mehr kosten sitzen bleiben
saug dir die dvds aus dem netz und fertig,
auf dieser welt bescheisst nunmal jeder jeden, noch besser verkaufe sie bei EBAY:D

BURN 17.02.2006 23:59

Ich würde mich mal erkundigen, was möglich ist - bei dem Streitwert wird sich aber eine Klage wohl kaum auszahlen.

Was du aber auf alle Fälle tun kannst, ist einen Brief vom Anwalt verfassen lassen, indem er eben aufgefordert wird, den Kauf zu wandeln und alle entstanden Kosten (Anwalt, Porto)zurückzuerstatten sowie ihm weitere rechtliche Schritte angedroht werden.
Wenn die Formulierung gut gewählt ist und mit ein wenig Glück lässt er sich einschüchtern und alles passt.

Wenn ihn das nicht beeindruckt hast du entweder Pech gehabt (und bleibst auch auf den Anwaltskosten für den Brief sitzen) ODER du gehst vor Gericht (vielleicht macht es ja die RS-Vers.). Aber da weiss man eben nie wie es ausgeht (und wie gesagt: bei dem Streitwert ist das Risiko wohl zu hoch)

Oder du drehst den Spieß um und verkaufst das Ganze halt wieder über Ebay (am bestem mit einem Zweituser - dann stört dich auch die negative Bewertung nicht ;) )

Da fällt mir auch gleich ein Tipp für alle ein:
Legt euch bei Ebay immer zwei User an (ist offiziell erlaubt!): einen Kauf und einen Verkauf User - dann sei ihr auch vor den Rache-Bewertungen manch 'schwindlicher' Verkäufer sicher und müsst nicht das gute Profil eures gut-gepflegten Verkaufsuser anpatzen...

ufo88 19.02.2006 15:32

Hi!
Der hat nicht umsonst ein auf privat gesetztes Bewertungssystem!
Bei solchen Leuten sollte man nicht kaufen!!!!!!!!!!!!
Die positiven Bewertungen stammen wahrscheinlich oft von denselben Usern- so pusht man sich auf positiv!


Du kannst zumindest verhindern, das er weiter so agieren kann!
Rgeistriere Dich bei www.zitrone.org und trage den Verkäufer in die Negativliste ein! So könnte man in Zukunft viele Betrüger zur Strecke bringen!

Leider, im Moment hilfts Dir nicht ...


@Burn: Der zweite Account ist OK- aber das was Du empfiehst; wissentlich kaputte DVD´s verkaufen- nennt man BETRUG! (noch dazu vorsätzlich!)

Der
Lg
ufo88

BURN 19.02.2006 17:21

@ufo88: Da hast du natürlich Recht! War keine gut überlegte Aussage meinerseits...

Danke für dent Zitronen-Link - Die Seite scheint sehr informativ zu sein!

JetStreamer 19.02.2006 17:53

Ich sehe aber nirgendwo die Klausel wegen Privatverkauf, Rückgabe und Umtausch. So gesehen ist der Verkäufer verpflichtet die Ware wieder zurück zu nehmen!

Virtanen 19.02.2006 18:48

Zitat:

Original geschrieben von JetStreamer
Ich sehe aber nirgendwo die Klausel wegen Privatverkauf, Rückgabe und Umtausch. So gesehen ist der Verkäufer verpflichtet die Ware wieder zurück zu nehmen!
Ja, dann kann man einhaken. Also Kontaktaufnahme mit Rechtschutzversicherung, dort sind sicher Spezialisten vorhanden. Vielleicht reicht schon ein Anwaltsbrief, um das Geld zurück zu bekommen.
Manch unseriöse Verkäufer spekulieren ja damit, wegen des geringen Kaufpreises, lohnt es sich für den Käufer nicht, einen Anwalt einzuschalten.

Chefkoch_ico 20.02.2006 11:11

Hallo!

Danke für die vielen Meinungen.

Nachdem ich mit Klage gedroht hab, hat er doch eingelenkt.

Paket geht heute per NN raus. Sollte ers nicht annehmen kann ich immer noch Schritte gegen ihn einleiten.

CU


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