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alberta300_01 18.01.2006 17:06

Rundfunkgebührkontrolleure
 
Ich weiß, es gibt schon so ein Thread zu diesem Thema, aber ich möchte gerne all diejenigen einmal fragen, die das schon erlebt haben, mit welcher Taktik die GIS-Kontrolleure versuchen, sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen bzw. mit Strafen drohen?

Was sagen sie und wie überrummpeln sie einen (wenn der fernseher im Hintergrund läuft ist es ja klar) und welche gschichtln drücken sie, um den Leuten Angst einzujagen?

Ich frage das, da ich damit rechne, bald Besuch von der Gis zu bekommen, habe in der Wohnung einen alten Fernseher stehen, der eigentlich deffekt ist und nur dazu dient, Videofilme anzuschauen. Ich schaue überhaupt nie Fernsehen, weiß aber daß die GIs das wenig interessieren wird. Möchte mich also hiermit vorbereiten, damit ich nicht aus verblüffung die Kontrolleure reinlasse...:)

mfg

Maex 18.01.2006 17:56

Kurz 2 Dinge: Du müsstest den Tuner bei deinem Fernseher ausbauen lassen und dir dafür eine Bestätigung geben lassen. Dann erst ist das Argument "Ich tu nur Video schauen" gültig.
Außerdem ist auch ein Radioempfangsgerät gebührenpflichtig. Also darfst du kein einziges HiFi Gerät, das Radio empfangen kann in der Wohnung haben.

Ich meine: das Beste ist, wenn sie da sind, bittest du sie um ein Formular und beißt in den sauren Apfel.

Mich wollten sie wegen einem falschen Telefonbucheintrag (Hausnummer 1/8/9 statt 189 im Elternhaus) per Post zum Zahlen bringen. Ein Anruf meinerseits hat allerdings den Irrtum geklärt.

xyladecor 19.01.2006 00:36

gaaaanz dumme frage, wenn kein tv-tuner und kein radioempfangsgerät
im haus ist, ich aber mit dem pc z.b. FM4 über den webstream höre,
muss ich dann auch GIS entrichten?

ciao ciao

Sesa_Mina 19.01.2006 00:42

Ich denk mal die Art und Weise wie der "Content" an dein Auge oder Ohr gelangt ist denen recht egal. Du konsumierst, also solltest du ehrlicherweise auch dafür zahlen. Ausserdem muss das Staatliche TV & Radioprogramm ja auch irgendwie finanziert werden... Auch Müll kostet schliesslich was ;)

sonntagsflieger 19.01.2006 05:00

Meine zwei Cent als juristischer Laie:
Erstens: du mußt sie nicht reinlassen, auch wenn an der Wohnungstür deutlich Fernseh- oder Radioton zu hören ist. Die GEZ-Leute haben keinerlei hoheitliche Befugnisse. Du müßtest nichtmal die Polizeir reinlassen, wenn die keinen Durchsuchungsbefehl haben (Theoretisch. Es gibt da noch so Sachen wie "Gefahr im Verzuge").

Zweitens: wenn Du Fernsehempfänger oder Radio hast und auch benutzt, solltest du das auch bezahlen. Damit finanzierst du weniger das so genannte Unterschichtenfernsehen als die eher hochwertigeren Sendungen auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen.

Alles andere wäre Leistungserschleichung, auch wenn die Handhabe zu deren Verfolgung eher ungenügend ist.

Juro 19.01.2006 08:46

Zitat:

Original geschrieben von sonntagsflieger Damit finanzierst du weniger das so genannte Unterschichtenfernsehen als die eher hochwertigeren Sendungen auf den öffentlich-rechtlichen Kanälen.
Meinst Du damit Dancing Stars, Forsthaus Falkenau oder Star Mania? Die Art und Weise wie der ORF agiert bringt mich - als langjähriger GIS-Zahler - auf die Palme. Ich bin gerne dazu bereit für Leistung zu zahlen, leider bietet der ORF genau in diesem Sektor immer weniger und paßt sich immer mehr dem deutschen privaten Einheitsbrei an.

Wenn Du ein empfangsfähiges Gerät besitzt, mußt Du zahlen, dazu gehört aber KEIN Webradio, sehr wohl aber ein Fernsehempfänger im PC.

lg
juro

mgic 19.01.2006 11:11

Zitat:

Original geschrieben von Juro
Meinst Du damit Dancing Stars, Forsthaus Falkenau oder Star Mania? Die Art und Weise wie der ORF agiert bringt mich - als langjähriger GIS-Zahler - auf die Palme. Ich bin gerne dazu bereit für Leistung zu zahlen, leider bietet der ORF genau in diesem Sektor immer weniger und paßt sich immer mehr dem deutschen privaten Einheitsbrei an.
lg
juro

Ich tröste mich immer damit, daß der ORF auch an 3Sat beteiligt ist. Leider kommen die informativen Beiträge immer von den deutschen und schweizerischen Sendern. ORF1 und ORF2 schaue ich seit Jahren nicht mehr, da keine Hausantenne, sondern nur analoger SAT-Empfang. Die Gebühr zahle ich zwar, dafür muß ich mich dann über den ORF Mist nicht ärgern.
Ich sehe das Ganze eher volkswirtschaftlich. Jetzt bezahle ich 21 € im Monat, dafür gibt es weniger (Langzeit-)Arbeitslose.

LouCypher 19.01.2006 11:51

wenn ich mich recht erinnere sind tragbare radiogeräte frei. Desshalb musst im auto keine zusatzgenehming fürs autoradio mehr mitführen so wies früher notwendig war.

Maex 19.01.2006 15:53

Also auf http://www.orf-gis.at steht einiges an Information - Leider nicht alles.

@Juro: Hast du das mit dem Webradio irgendwo schriftlich?

@Lou: Autoradios sind definitiv frei. Tragbare Geräte nicht?!.
  • * Wenn Sie eine Rundfunkempfangseinrichtung, also ein Gerät, mit dem Sie Radio- und/oder Fernsehprogramme empfangen können, besitzen, dann müssen Sie das melden. Und zwar ganz unabhängig davon, wie oft Sie Ihr Gerät einschalten und welche Programme Sie hören oder sehen.

    * Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.

    * Portable-Geräte: Dort wo sie sich befinden, müssen sie gemeldet werden.

    * Service Hotline 0810 00 10 80

sonntagsflieger 19.01.2006 16:12

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
wenn ich mich recht erinnere sind tragbare radiogeräte frei. Desshalb musst im auto keine zusatzgenehming fürs autoradio mehr mitführen so wies früher notwendig war.
Ich kenne mich mit den Regelungen in Österreich nicht aus. In Deutschland ist es jedenfalls so, daß man als Privatmann jeweils nur einen Fernseher und ein Radio bezahlt. Damit ist dann automatisch sowohl das Autoradio als auch der PC abgegolten, genauso wie der Zweit- und Drittfernseher und das Radio im MP3-Player :-)

xyladecor 19.01.2006 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Sesa_Mina
Ich denk mal die Art und Weise wie der "Content" an dein Auge oder Ohr gelangt ist denen recht egal. Du konsumierst, also solltest du ehrlicherweise auch dafür zahlen. Ausserdem muss das Staatliche TV & Radioprogramm ja auch irgendwie finanziert werden... Auch Müll kostet schliesslich was ;)
ja im prinzip hast du recht, meine frage war auch rein theoretisch von interesse, und ich zahle auch dafür, aber wie so viele bin ich halt nicht damit einverstanden, was mir der ORF für das teure geld präsentiert, denn ich bin nun mal kein volksmusik/schlager/klassik-
/schnulzenfilmfreak, doch niemand anderer wird mit dem programm von ORF2 bedient.

desweiteren bin ich nicht damit einverstanden, dass sich ORF wie ein privater gibt, aber da bin ich ja bekanntlich nicht alleine....

ciao ciao

cenus 19.01.2006 17:50

Zitat:

Original geschrieben von xyladecor
gaaaanz dumme frage, wenn kein tv-tuner und kein radioempfangsgerät
im haus ist, ich aber mit dem pc z.b. FM4 über den webstream höre,
muss ich dann auch GIS entrichten?

ciao ciao

Ja!

cenus 19.01.2006 17:55

Wenn du eine Empfangsgerät hast, dann melde es einfach an.

Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.

chrisne 20.01.2006 18:06

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Ja!
dein ja halte ich für ein gschichtl ;)

habe da vor ein paar wochen selbst einmal bei der gis angerufen und die aussage der mitarbeiterin

_nur_ empfangsgeräte müssen bezahlt werden. dazu zählt kein internet anschluss und somit kein webradio.
auch zählt kein videoabspielgerät welches keinen tuner hat.

darum habe ich extra nocheinmal nach gefragt. folgende frage:
wenn ich auf meinen computer übers internet radio höre also und ich keinen radio/fernseh empfänger habe (obwohl radio kann man auch alleine nehmen), dann brauche ich keine gis bezahlen.

antwort: ja

und wenn mir fad wäre, dann könnte ich mir jeden tag orf aufnehmen lassen und mir jeden tag orf über video anschauen und müsste nix zahlen.
nur darf kein tuner im gerät drinnen sein. also dieser ist auszubauen.

Oesi 20.01.2006 20:14

Zitat:

Original geschrieben von chrisne

und wenn mir fad wäre, dann könnte ich mir jeden tag orf aufnehmen lassen und mir jeden tag orf über video anschauen und müsste nix zahlen.
nur darf kein tuner im gerät drinnen sein. also dieser ist auszubauen.

klar die gebühr ist ja eine Rundfunkgebühr und keine ORF Gebühr - das das öffentlich rechtliche Fernsehen (ORF)einen grossen Teil der Gebühren bekommt ist zwar richtig aber nicht der Grund für diese Gebühr

unter diesem
link mal die Gebührentabelle zur Info.

Empfänger der Gebühr:

Bundesministerium für Finanzen
Länder & Bund
auch noch ne Umsatzsteuer

und natürlich der ORF


aber wie gesagt der Grund für die Gebühr ist nicht nur der ORF sondern auch die anderen Empfänger - desshalb auch die genaue "Eintreibung" der Gebühr!

sonntagsflieger 20.01.2006 23:31

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.
Das halte ich für Unsinn. Wer sollte das wohl sein, der in Deine Wohnung eindringen darf?

Das darf nur die Polizei und die auch nur mit Duchsuchungsbefehl. Hat sie keinen, läßt du sie nicht rein. Aus die Maus.

So ist es in Deutschland, aber ich glaube nicht, daß das in Österreich anders ist.

fredf 20.01.2006 23:36

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Du mußt den GIS-Menschen nicht reinlassen, aber er kommt dann wieder mit Begleitung, die die entsprechende Befungnis zum Betreten deiner Wohnung haben und dann wird es teuer.
Wegen des Verdachtes der Hinterziehung der Rundfunkgebühr wird von keinem Richter einem Durchsuchungsbefehl stattgegeben, ergo falsch.

cenus 25.01.2006 14:48

Es heißt nicht Durchsuchungsbefehl, sondern hat eine andere Bezeichnung. de-facto wird deine Unterkunft nicht durchsucht, sonder in Augenschein genommen(?), aber so genau weiß ich es nicht. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

gunnarh 25.01.2006 16:27

Praktisch wird die GIS Dich schriftlich auffordern mitzuteilen, warum für Deine Wohnung keine Meldung vorliegt. Antwortest Du NICHT wird sie die Bezirksverwaltungsbehörde informieren. Antwortest Du zwar, aber nicht wahrheitsgemäß (oder die GIS vermutet zumindest es wäre nicht wahrheitsgemäß) wird vermutlich ebenfalls die BH eingeschaltet. Meldest Du Dich als Reaktion auf deren Schreiben einfach an passiert Dir vermutlich nichts. Im Endeffekt kann es also dabei sehr wohl zu einer Wohnungsbetretung durch die BH oder Polizei kommen (es wird dabei aber nur die Wohnung "begangen" und nicht durchsucht - Durchsuchen wäre ja völlig am Ziel vorbei, denn es heißt ja im RGG ausdrücklich "zum Empfang bereit gehalten".


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