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realaquila 18.01.2006 16:55

Dienstleistung verkaufen / verrechnen ohne Gewerbe?
 
Hallo,

ich hab mich ein wenig im Internet erkundigt und da wiederspricht sich ja bei diesem Thema wirklich alles. Mein Frage ganz konkret:

Darf ich einer Firma Dienstleistung verkaufen - Rechnung stellen, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben? Gibt es da eine Regelung bzw. Obergrenzen etc.?

lg
realaquila

Lord Frederik 18.01.2006 17:31

in einer firma - sollte diese formulierung stimmen - eindeutig nein.

realaquila 18.01.2006 18:31

*rofl* Was mach ich wenn ich das trozdem getan habe (Honorarnote ausgestellt)?

maxb 18.01.2006 20:01

Kommt auf die Dienstleitung drauf an, aber bei vielen Sachen geht das schon.

realaquila 18.01.2006 22:13

IT-Dienstleistung, äähm Computer aufsetzen und konfigurieren und so a Zeugs....

maxb 19.01.2006 10:31

Ich glaub' unter 730€ / Jahr ist es keinesfalls gewerblich.

realaquila 19.01.2006 11:35

Ja, genau das hab ich auch gehört... Das Problem ist, ich hab es bisscher wirklich immer nur gehört und eben deshalb so gehandelt.
Aber leider find ich das nirgend´s in schriftlicher Form. Vielleicht hat ja noch jemand im Forum einen Link od. sowas.

Smokey 23.01.2006 22:07

honorarnote ist ja wieder was anderes.

hast du eh nicht ink. mwst draufgeschrieben? am besten mwst einfach nicht draufschreiben in der honorarnote.

dann bist du dort als freier dienstnehmer quasi angemeldet.

denke ich mal

mfg smokey

Oli 24.01.2006 09:06

Bevor da noch so halbwahre bzw. falsche Tipps kommen, würde ich empfehlen, die WKO http://portal.wko.at/ zu kontaktieren, das kostet nichts und die geben darüber hinaus eine korrekte und kompetente Antwort.

Zum Thema Honorarnote/MWst möchte ich noch kurz anmerken, dass es nicht genügt, KEINE MWSt. auszuweisen, sondern - je nach dem, ob man selbst VST-Abzugsberechtigt ist, oder nicht - den entsprechenden Satz ausweist.

D. h. incl. 0%, incl. 20% etc. Jedenfalls hat das keineswegs damit zu tun, ob man quasi angemeldet ist, oder nicht.

Darüberhinaus gibt es seit einigen Jahren einige zusätzliche Pflichtfelder auf Honorarnoten wie SV-Nr., UID (wenn vorhanden), Geburtsdatum, etc.

Also bitte - bevor es vielleicht später ärgerlich wird - kostenlosen Rat einholen.

Ciao Oliver

realaquila 28.01.2006 22:26

Das wird mal das vernünftigste sein mit der WKO.... Ich frag mal meinem Buchhalterfreund ob der was weiß ich posts dann hier...

Danke vorerst....

sunfire 15.02.2006 23:56

Hallo!

Steuerfreies Jahreseinkommen bis 730,- Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit und bis 10.900 Euro Gesamteinkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit.
Diese Zahlen gelten für 2006.
Sollte der Gewinn 730 Euro übersteigen, gilt die Grenze von 10.900 nicht zu übersteigen.

SV-Grenze monatlich, 333,16 Euro ab 2006.

Sollte Deine Frage dennoch nicht beantwortet sein, kannst Du auch gerne einen Post in unser neues Forum machen. Link siehe Signatur.

Grüße sunfire

Marc 21.02.2006 17:05

Ich kenne nur die deutsche Rechtslage: Hier wird die Selbstständige Tätigkeit noch einmal zwischen freiberuflich und gewerblich unterschieden:

Als Anwalt, Steuerberater, Journalist... arbeitest du selbstständig, aber als Freiberufler. Keine Gewerbesteuer ...

Ist das in Österreich anders?

christian1701 07.03.2006 15:00

Ist bei uns nicht anders.
Aber Computeraufsetzen hat nichts mit freiberuflich zu tun. Ist ein ganz normales Gewerbe dass einen Gewerbeschein benötigt.

Eddy 22.03.2006 21:05

Freies Gewerbe
 
Freies Gewerbe, Voraussetzung einwandfreier Leumund.
Auf der Wirtschaftskammer kannst du dich anmelden: EDV- Dienstleistung.
Kannst du z.B. nebenberuflich machen, zahlst Grundumlage und Unfallversicherung.
Höchstumsatzgrenze weiss ich jetzt nicht genau (im Jahr 2000 war's 65000 Ös), aber du kannst ja deine Ausgaben (z.B. Hardware, Software, Kilometer usw.) abschreiben...
Einfache Einnahmen- Ausgabenrechnung genügt...
Du stellst Rechnungen ohne die Mwst. auszuweisen (Kleingewerbetreibender) und zahlst für deinen Gewinn Einkommenssteuer...


Eddy

Eddy 22.03.2006 21:07

Gewerbeschein hast du dann natürlich...

Eddy

Chefkoch_ico 31.03.2006 23:46

Hallo!

Ich stehe vor einem ähnlichen Problem.

Ich könnte für 2100 EUR eine Software entwicklen. Bin Hauptberuflich auch in dieser Sparte tätig. Für meinen jetzigen Arbeitgeber ist das OK, schon abgecheckt.

Aber, ich hab keinen Gewerbeschein. Wie kann ich das ganze verrechnen? Schwarz is nix gut. Und wieviel bleiben von den 2100 EUR übrig?

lg

Eddy 01.04.2006 20:21

Dein Jahresergebnis (abzüglich deiner Aufwendungen) zählt für die Einkommensteuer.
Wenn du das Gewerbe anmeldest kannst du sofort starten, beim Steuerausgleich wird dann ja nach dem, wieviel du verdient hast, Einkommensteuer berechnet.
(Wenn du es nebenberuflich ausübst als Kleinunternehmer, brauchst du keine Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausweisen)

Je mehr du in deine Firma investierst (Hard- Software, GWG usw.), umso weniger zahlst du am Ende Einkommensteuer...

Dadurch kann man nicht sagen, wieviel von den 2100 Euro übrigbleiben, was zählt ist das Jahresergebnis, denn dieser Job ist vielleicht ja erst der Anfang...

Auf jeden Fall führt dein erster Weg zur Wirtschaftskammer...

Eddy


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