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wie Blanko-Wechsel ausstellen?
Mahlzeit,
meinereiner bräuchte mal bitte dringend eure Hilfe zum Thema Wechsel ausstellen. Ich habe mich bereit erklärt für einen Freund als Bürge für einen Kreditvertrag zu erklären und würde jedoch als Sicherstellung einen Blanko Wechsel ausstellen. Leider ist es schon ein paar Jährchen hier, seit ich das gelernt habe weshalb ich mir auch nicht mehr sicher bin, was denn da alles drauf stehen muß. |
kann Dir zwar nicht direkt bei Deinem Problem helfen, aber einen gut gemeinten Rat geben:
als Kreditbürge für einen "Freund" einzustehen würde ich mir an Deiner stelle GRÜNDLICHST überlegen. Die Gerichte sind voll mit Klagen von Leuten die sowas gemacht haben und auf den Schulden sitzen geblieben sind weil sie bürgten. Selbst nach Scheidungen ist dass ein sehr heisses Eisen !!! Auf diese Weise sind z.B. in meinem Bekanntenkreis schon 3 SEHR SEHR gute Freundschaften (trotz mehrfacher Vorwarnung) auf's übelste in die Brüche gegangen!!! Mike |
Hallo,
danke für den Rat. Ich habe mir die Sache natürlich sehr gut überlegt und wäre wohl nie damit einverstanden gewesen, wenn ich die Person nicht so genau kennen würde. Aber wie du bereits richtig erwähnt hast: Man weiß ja nie was kommt. Sei's denn eine Scheidung oder sonstige private Gründe. Deshalb auch der Einwand dies nur gegen einen Wechsel zu machen, da dieser im Ernstfall einklag- sowie vollstreckbar ist. |
Geh am besten ins nächste Papiergeschäft, da gibts um ein paar Cent entsprechende Vordrucke zu kaufen.
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Blanko Wechsel??
Hallo? Ich hoffe du weist was du das unterschreibst. Es ist eine normale Bügschaft schon gründlich zu überlegen. Wenn du es dir schon gut überlegt hast das würde ich eine normale Ausfallsbürgschaft übernehemen -- außer du bist vielleich an einem Geschäft beteiligt und weist über alles genau bescheid. Wechsel = Bargeld und würde jedem der nicht ganz genau weis was er da unterschreibt davon Abraten. Das sagt Wiki zum Wechsel |
Zitat:
Ich finde es wirklich nett, daß du dich auf die Seite des Kreditnehmers stellst, allerdings mußt du auch auch die Seite des Bürgschaftübernehmers (mich) sehen, welcher sich trotz des Vertrauensbeweises finanziell absichern will. @Jack Ryan: Danke für den Tip! Schon besorgt :) |
Zitat:
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Kann ned anders: Würde nie sowas machen!
Hat der keine Familie? Wie lange ist der schon dein Freund? Hat der selber Sicherheiten? ... Lass dich ja ned reinlegen! Und frag mal bei nem Volksanwalt oder sowas nach, wegen Absicherung. ... Oh Mann, wenn ich sowas machen würde, würde ich schwitzen, da kann die Freundschaft schon nicht mehr Bestand haben. Hat der dich angeredet? Sowas würd ich nie bei wem machen. Lieber würd ich in der Gosse landen, und schon gar nicht nen Freund. Wieso ausserdem nen Kredit um Himmels Willen? Welcher Depp nimmt denn nen Kredit auf??? o.O Und läßt noch dazu nen Freund bürgen? Ne ich denk nu gar nimma weiter drüber nach...Weiss ja warum ich keine Freunde will. |
Ich weiß ja gar nicht inwiefern dir der Wechsel nutzen sollte. Wenn dieser "Freund" seinen Kredit nicht zurückzahlen kann, dann wirst du auch kein Geld sehen ... Oder sehe ich da etwas falsch?
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blanko-wechsel ist gleich selbstmordversuch auf raten............
wechsel über bestimmte höhe nun ja - akzeptabel - blanko nie und nimmer akzeptabel.......... |
kann mir einmal einer sagen was ein blanko-wechsel ist ;)
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Kommt direkt aus der Hölle! :D ;)
ebenso wie Bürgschaften... |
würde mich auch interessieren?
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mit einem Wechsel gibts du deinem Gläubiger einen 30 jährigen pfändbaren/exekutierbaren Anspruch auf die Summe auf die der Wechsel ausgestellt ist.
Im Forderungsfall ist ein Wechsel anderen Schulden bevorrangt. Bei einem Blankowechsel schreibt der Gläubiger die Summe rein, die ihm richtig erscheint .... |
nur wenn der andere kein geld mehr hat bringt das auch nix.
aber danke. ich glaube jetzt verstehe ich es ;-) |
Zitat:
Aber LF hat es richtig formuliert. Einen Blankowechsel zu akzeptieren grenzt an Wahnsinn und zwingt den Bezogenen dazu, möglichst nicht in die Verlegenheit kommen zu lassen seinen Forderungen nachzukommen. Weil faktisch könnte ich diesen dann auch auf 300.000,-- EUR austellen und ihn dann einklagen. :-) |
Zitat:
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*sing* Let it be *sing*
Was wenn der nix hat, was will man dann Pfänden und was hast du dann vom Wechsel? Keine Ahnung wie das dann geht...Aber wahrscheinlich dem Geld immer hinterherlaufen musst. Ich kenn dich ja etwas besser nun...lass dich nicht auf falsche Freunde ein bitte. Ein Freund würde einen nie um sowas bitten, aber weiss ja nicht wie hoch die Summe ist. OT: Ich persönlich: keine Freunde mehr und Schluss...hab schon genug mit meiner Familie zu kämpfen. Aber bin Misanthrop wie schon an andrer Stelle erwähnt, und das ist gut so für mich... |
Naja, ein Blanko-Wechsel ist schon ein schlagkräftiges Instrument. :ms:
Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man z.B. beim Ableben des Bezogenen schlecht dasteht. |
wie mr.red richtig schreibt kannst mit einem wechsel nur den jeweiligen betrag unabhängig vom grundlagengeschäft einfodern. andere sachen kannst aufgrund des in österreich bei beweglichen sachen geltenden faustpfandprinzips so nicht einfordern.
ab einem gewissen betrag würde ich nur faustpfand (schmuck usw.) oder hypothek (grundbuch). nachtrag: wennst dich ein bisschen einlesen willst: http://www2.uibk.ac.at/zivilrecht/bu...n=3#DerWechsel |
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