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cenus 19.12.2005 12:44

Privatverkäufe im Internet
 
Hallo,

ich möchte von mir einige Sachen, die ich ausgemustert habe, privat verkaufen und habe mir gedacht, dass ich diese Sachen auf meiner Website anbieten könnte. Nun wollte ich wissen, ob ich dabei rechtlich etwas zu beachten habe oder darf ich dies ohne rechtliche Einschränkungen tun? Da es sich um reine Privatverkäufe von Gebrauchtwaren handelt, kann und möchte ich auch eine keine Gewährleistung geben, d.h. ich würde einen entsprechenden Hinweistext auf meiner Website anführen. Reicht dies aus? Oder was muß ich sonst noch beachten? Gilt das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?

mr.red 19.12.2005 13:17

einfach tun.
rechtlich hast du natürlich alles zu beachten, was gilt :ms:
wegen gewährleistung kannst du hinschreiben, aber es gibt grenzen-das was das ding können soll, muss es auch können, wenn du nicht hinschreibst, dass es kaputt ist. ich würd einfach die sachen so genau wies geht beschreiben, mit allen macken und eigenheiten und in ebay reinstellen, mit bildern.

mr.red 19.12.2005 13:18

vielleicht wär noch ratsam das ganze auf zielplubikum : "vollidiot mit gebrochenen deutschkenntnissen " auszurichten, man weiss ja nie wer drauf anbeisst

zAPPEL 19.12.2005 13:58

Warum denn nicht auf ebay verkaufen?

powerman 19.12.2005 14:41

hi,
oder geizhals.at

kikakater 19.12.2005 14:52

Re: Privatverkäufe im Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von cenus
Hallo,

ich möchte von mir einige Sachen, die ich ausgemustert habe, privat verkaufen und habe mir gedacht, dass ich diese Sachen auf meiner Website anbieten könnte. Nun wollte ich wissen, ob ich dabei rechtlich etwas zu beachten habe oder darf ich dies ohne rechtliche Einschränkungen tun? Da es sich um reine Privatverkäufe von Gebrauchtwaren handelt, kann und möchte ich auch eine keine Gewährleistung geben, d.h. ich würde einen entsprechenden Hinweistext auf meiner Website anführen. Reicht dies aus? Oder was muß ich sonst noch beachten? Gilt das Fernabsatzgesetz auch in diesem Fall?

Ja. Allerdings nur für sechs Monate.

Ausschluß jeglicher Gewähr ist nur dann zulässig, wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird UND wenn die Sachen ordnungsgemäß funktionieren. D.h. die sechs Monate stehst Du im Ernstfall u.U. - bei mangelnden Beweisen der Unschuld - gerade. Verschweige nichts und führe nicht in die Irre und Du bist aus dem Schneider.

cenus 19.12.2005 15:14

Ich will bzw würde auch nichts beschönigen und die Gegenstände so beschreiben, wie sie sind. Mir geht es nur darum, dass ich mich absichern kann, dass ich keine Gewährleistung geben kann und will. Wenn ich z.b. eine gebrauchte Umschaltbox als leicht defekt gebraucht um ein paar Euro verkaufe, dann möchte ich nicht dafür ein halbes Jahr Garantie/Gewährleistung geben.

Es gibt ja immer wieder so lustige Leute, die etwas ganz billig erwerben und dann noch ein Neugerät erwarten.

Hauptsächlich würde ich jedoch Bücher und Zeitschriften abgeben.

Ebay kommt für mich nicht in Frage, da dort in jedem Fall Kosten anlaufen, egal, ob man den Artikelo verkauft hat oder nicht.

Marc 19.12.2005 15:28

Das Ganze steht und fällt mit der Frage, ob du hier privat oder gewerblich handelst. Das tust du, wenn du planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung handelst. Wenn du vielleicht über drei Monate hinweg zwei Dutzend Dinge aus dem Hausrat verkaufst, könntest du ein solcher Grenzfall werden.

Ansonsten kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bitte nichts von „EU-Recht“ und anderen Märchen schreiben, sondern schlicht „unter Ausschluss der Gewährleistung“. Die Dinge solltest du in deinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beschreiben. Die besonderen Fernabsatzregeln gelten nicht, wenn du privat agierst.

cenus 19.12.2005 15:41

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Das Ganze steht und fällt mit der Frage, ob du hier privat oder gewerblich handelst. Das tust du, wenn du planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung handelst. Wenn du vielleicht über drei Monate hinweg zwei Dutzend Dinge aus dem Hausrat verkaufst, könntest du ein solcher Grenzfall werden.

Ansonsten kannst du als privater Verkäufer die Gewährleistung ausschließen. Bitte nichts von „EU-Recht“ und anderen Märchen schreiben, sondern schlicht „unter Ausschluss der Gewährleistung“. Die Dinge solltest du in deinem eigenen Interesse wahrheitsgemäß beschreiben. Die besonderen Fernabsatzregeln gelten nicht, wenn du privat agierst.

Danke für den Hinweis mit der Formulierung.

Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt? Ich bin diesbezüglich ein wenig irritiert.

Oli 19.12.2005 15:55

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Danke für den Hinweis mit der Formulierung.

Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt? Ich bin diesbezüglich ein wenig irritiert.

Nein - das ist nicht gewerblich. Gewerblich könnte es nur werden, wenn Du - wie oben erwähnt - planmäßig auf Dauer zum Zwecke der Gewinnabsicht verkaufst.

Das wäre in diesem Fall nicht gegeben.

Gewinnabsicht wäre z. B., wenn Du Artikel vorher günstig erwirbst (z. B. über Ebay, etc.), und dann mit einem höheren Preis wieder verkaufst.

Ciao Oliver

cenus 19.12.2005 16:54

D.h. auch wenn ich einige Gegenstände über einen längeren Zeitraum zum Verkauf anbiete, dann gilt es nicht als gewerblich. Ist das jetzt korrekt?

kikakater 21.12.2005 03:36

Re: Re: Privatverkäufe im Internet
 
Zitat:

Original geschrieben von kikakater
wenn ein gewisser professioneller Rahmen vermisst wird
Kein Gewerbe.

Gewerbe: Serienanbot eines Artikels und Anbot von Unikaten mit mehr als x tausend Euro Gewinn in Summe.

Bei der Wirtschaftskammer oder beim Finanzamt erkundigen.

Unselbständig und zusätzlich gewerbliche Tätigkeit bedeutet Sofortversteuerung nach Überschreiten von mutmasslich 720 Euro (Bagatellgrenze) Gewinn (nicht Umsatz) in einem Jahr. Das Verkaufen von benutzten Gegenständen aus eigenem Besitz lässt sich auch an diesen Grundsätzen festmachen.

Ebay ist für Auflösungen meist gut, außer es handelt sich um Ausgedinge, das ethische oder logistische Fragen (Preisgerechtigkeit, Verantwortungsaufteilung, Übergabemodalitäten) aufwirft. Im Text die Umstände kurz nahebringen, dann ist es verdeutlicht und somit kein Grund für nochmalige Erklärungen gegeben.

Woodz 21.12.2005 11:12

Re: Re: Re: Privatverkäufe im Internet
 
Wieviele Stücke willst denn Verkaufen und welchen Einnahmen erwartest du dir ca.?

cenus 21.12.2005 11:45

@kikakater
Danke für die Info!


@Woodz
Ältere und nicht mehr benötigte EDV-Bücher, diverse nicht mehr benötigte Computer-Peripheriekomponenten und aus Platzmangel mehrere Jahrgänge der Zeitschrift c't, die fast ausschließlich neuwertig sind.

Ebay wollte ich nicht, da man mit legalen Mitteln keine Garantie hat einen vernünftigen Preis zu lukireren.

Marc 21.12.2005 13:32

Hallo Cenus,

vielleicht noch deutlich vorab: Es gibt keine eindeutige Grenzziehung; gerade bei schwierigen Fällen ist es kaum möglich, mit einem klaren „ja“ oder „nein“ zu antworten. Ich habe vor einiger Zeit an einer Diskussionsveranstaltung mit Experten für Online- und Markenrecht teilgenommen. Da haben sich Professoren und renommierteste Anwälte doch klar gestritten. Insbesondere der Fall, wenn jemand einen – vielleicht geerbten – Hausrat konzertiert verkauft, ist schlicht unklar in der Bewertung. In dieser Hinsicht bin ich hier mit einigen Beiträgen, die die Existenz klarerer Kriterien suggerieren, etwas unglücklich. Es bleibt einfach bei der oben genannten Definition: „planmäßig auf gewisse Dauer, zum Zweck der Gewinnerzielung“ ist für den Alltag zu abstrakt. Es gibt einige Kriterien, die eine Beurteilung eindeutiger machen: Etwa wenn du regelmäßig die gleichen, oder nur in etwa der Farbe variierenden, neuen Produkte anbietest. So ein kleines bisschen ist es hier im Forum dann aber ein Denkfehler zu glauben, jeweils im Umkehrschluss läge dann kein gewerbliches Vorgehen vor: Etwa der zweifellos gewerbliche Second-Hand-Händler bietet ja auch nicht regelmäßig gleiche, neue Produkte an. Ein anderes Hilfskriterium wäre deshalb die Frage, ob du von vorne herein Dinge erwirbst, um sie weiterzuverkaufen. Aber auch hier gilt wieder, dass du nicht einfach den Umkehrschluss vollziehen darfst: Wer etwa selbst gemalte Bilder verkauft, kann problemlos auch gewerblich handeln. Es gibt einfach keine allzu handlichen Kriterien... deshalb werden Fälle wie deiner einfach immer streitig bleiben. So ließe sich etwa vertreten, „gerade wenn er schon selbst eine Internetpräsenz erstelle, spricht das für ein auf Dauer angelegtes....“


Zitat:

Original geschrieben von cenus
Wenn ich jetzt einen zu verkaufenden Gegentstand über mehrere Wochen oder Monate auf meiner Homepage anbiete, weil keiner ihn haben will oder weil keine die Website findet, dann wird davon ausgegangen, dass man gewerblich handelt?
Das ist glaube ich, einfach ein Missverständnis zwischen uns. Auf gewisse Dauer (what ever...) muss deine Handlung des Verkaufens einiger Dinge anlegt sein. Es kommt also darauf an, wie lange du so vorgehst, dass du dir Einnahmen – hier durch Verkäufe - verschaffst. Nur dass ein Kaufgegenstand auf gewisse Dauer angeboten wird, hat damit dann nicht direkt etwas zu tun.


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