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-   -   ebay problem mit verkäufer (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=180978)

mido 18.12.2005 20:00

ebay problem mit verkäufer
 
habe bei ebay von einer person mehrere dvds ersteigert. habe mir gedacht so spare ich versandkosten, aber nein

der verkäufer will für jede dvd !!!4€!!! versand weil diese nicht in seinem besitz sind sonder er für andere versteigert hat.

in der artikelbeschreibung wurde nicht darauf hingewiesen


meine frage dazu

ist das versteigern für andere überhaupt erlaubt (ich meine dass diese es dann auch von sich selbst verschicken)

und was kann ich da jetzt machen da die kosten für den versand doch recht hoch sind???

LouCypher 18.12.2005 20:18

normalerweise klärt man derartiges vor dem kauf, nicht nur bei ebay sondern bei jedem geschäftsabschluss. Selber schuld, zahl und heul nicht rum.

Lord Frederik 18.12.2005 20:46

wenn explizit darauf hingewiesen wurde das ein versand von mehreren billiger kommt ja sonst nein. aber normalerweise erfragt man das vorher. und sicherlich kann er für für andere versteigern. das ist sogar gang und gebe.

powerman 18.12.2005 23:39

hi,
eBay melden wenn nichts davon in den Versteigerungsakten steht! Wenn du RECHT hast-> sofort ANZEIGE erstatten!!!

mido 19.12.2005 00:08

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
normalerweise klärt man derartiges vor dem kauf, nicht nur bei ebay sondern bei jedem geschäftsabschluss. Selber schuld, zahl und heul nicht rum.
sehr hilfreich....

wie konnte ich nur soooo naiv sein und glauben wenn 1 account bei ebay angemeldet ist 10 andere ihn benutzen!!!


ich hätte ja nichts dagegen wenn er es für einen freund verwanden oder arbeitskollegen macht den er oft sieht
aber er ist nicht fähig alle dvds zusammenzubringen und als ein packet zu versenden was ich doch recht merkwürdig finde

also vlt hat jem. eine hilfreiche idee


@powerman

erklär mir deine theorie bitte genauer

pearl 19.12.2005 07:03

Zitat:

Original geschrieben von mido
sehr hilfreich....

wie konnte ich nur soooo naiv sein und glauben wenn 1 account bei ebay angemeldet ist 10 andere ihn benutzen!!!





@powerman

erklär mir deine theorie bitte genauer

ist seit kurzem verboten.
melde es ebay und der wird gesperrt!

hast doch sicher auch die AGB-Änderung bekommen.

fricki 19.12.2005 11:32

Würde ihm ein ganz nettes EMail schreiben dass du gerne gewillt bist die Versandkosten zu tragen jedoch nur wenn es von Ebay abgesegnet wird und ihn bitten ein paar Tage zu warten da du bei Ebay nachfrägst.

mido 19.12.2005 13:35

Zitat:

Original geschrieben von pearl
ist seit kurzem verboten.
melde es ebay und der wird gesperrt!

hast doch sicher auch die AGB-Änderung bekommen.


ich hab mir gestern noch die agb durchgelesn

ich würde sagen dass er gegen

Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden

und

Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

verstößt.


und wenn er diese personen nicht mal soweit kennt dass er die sachen dort abholen kann ist das für mich grund genug nicht zu zahlen!

email an ebay wurde auch gestern noch gesendet.

Hellcat 19.12.2005 14:21

Zitat:

Original geschrieben von mido
ich hab mir gestern noch die agb durchgelesn

ich würde sagen dass er gegen

Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden

und

Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar.

verstößt.

Würde ich ganz und gar nicht sagen. Es sei denn er hat diesen Leuten sein eBay Passwort gesagt mit dem Hinweis sie mögen doch bitte ihre Sachen reinstellen. Wenn er selbst die Sachen eingestellt hat, in Vertretung für seine Bekannten, kann ich da (zumindest bei diesen 2 Punkten) nichts böses feststellen.

kikakater 19.12.2005 14:40

@mido:

Jeder ist für sich selbst verantwortlich, ein Verkaufen für andere kann keine Zusatzkosten beim Versand nachziehen.

Lass Dich nicht zum edlen Deppen für jemanden machen, der keinerlei Begründung bringt, die wirklich eine Not (von mehreren, normalerweise eh schon wissen wie glaubhaft das ist) aufzeigt, warum Mehrkosten verrechnet werden sollen.

Es ist seit einiger Zeit verboten für Familienmitglieder, Freunde und Bekannte Sachen zu verkaufen.

Meine Einschränkung dazu ist eine unverschuldete Notlage. Die kann und wird von ebay nicht beanstandet werden können. Alles andere firmiert klarerweise unter "Frechheit siegt" ...

Tritt vom Kauf zurück und merke Dir, vor dem Kauf nach den gesamten Versandkosten zu fragen.

mido 19.12.2005 14:56

@hellcat

kenn mich damit wirklich nicht aus...

...aber wenn ich etwas von jem. bekomme dessen adresse nicht zu dem account passt würde ich es auf jeden fall als ÜBERTRAGEN DES KONTOS ansehen

des weiteren halte ich es für eine frechheit meine persönliche daten an mehrere dritte weiterzugeben ohne mich vor dem kauf darauf hinzuweisen

Lucky333 20.12.2005 08:38

es gibt sogenante verkaufsagenten, das ist erlaubt. muss aber in der artikelbeschreibung stehen dass er ein verkaufsagent ist.
auf alle fälle ebay melden, ich hatte auch mal ein problem aber das dauerte bis es gelöst war.

Fragender 20.12.2005 11:00

Würde mich aber freuen wenn du posten könntest, was nun ebay dazu sagt. Auf alle Fälle würde ich das in seiner Bewertung vermerken.

mido 20.12.2005 13:24

Zitat:

Original geschrieben von Fragender
Würde mich aber freuen wenn du posten könntest, was nun ebay dazu sagt. Auf alle Fälle würde ich das in seiner Bewertung vermerken.
diese mail hab ich von ebay bekommen

vielen Dank fuer Ihre Mitteilung. Mein Name ist ---. Sie haben
uns darueber informiert, dass ein eBay-Mitglied moeglicherweise gegen
die eBay-Grundsaetze verstoesst. Ich danke Ihnen fuer diesen wertvollen
Hinweis.

Wir werden die Aktivitaeten des Mitglieds ueberpruefen.

Was wir in diesem Fall konkret gegen das Mitglied unternehmen werden,
duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht mitteilen.
Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese
Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Seien Sie jedoch versichert: Wenn ein Verstoss gegen die Allgemeinen
Geschaeftsbedingungen von eBay oder die eBay-Grundsaetze vorliegt,
werden wir das Mitglied verwarnen oder es sogar gaenzlich vom Handel bei
eBay ausschliessen.

Vielen Dank, fuer Ihre aktive Mithilfe. Sie tragen damit
erheblich dazu bei, dass faires und sicheres Handeln bei eBay moeglich
ist. Ich wuensche Ihnen, dass Sie Ihre #Artikel bald erhalten.

tolles standardformular....:hammer:

aber egal... der verkäufer hat sich entschlossen sich alle dvds zusenden zu lassen und mir dann in einem packet um 5€ zu schicken....

ist sehr merkwürdig und es unterstreicht meine vermutung dass er alle dvds besitzt und sich die versandkosten behalten hätte

chaoten 25.12.2005 17:14

Hallo Ebaygeschädigte!

Ich habe bei Ebay von CAE Computertechnik eine Grafikkarte gekauft.
Beim Auspacken der gekauften Grafikkarte sah ich das 2 Kondensatoren abgebrochen waren. Also schickte ich die Grafikkarte sofort am nächsten Tag zurück.
In der Email versprach mir der Händler das die Grafikkarte sofort ausgetauscht werden sollte.
Nun sind über vier Wochen vergangen und nichts ist passiert.
Emails und Anrufe werden in überheblicher und unverschämter Art beantwortet.
Bei Ebay hab ich auch schon angerufen, die boten mir nur Standart-Käuferschutz an, d.h. ich hätte eine Menge Geld verloren!

Habt ihr Tipps für mich?

mido 26.12.2005 15:23

event. persönlich vorbeischauen und auf alle fälle eine schlechte bewertung

Lucky333 26.12.2005 22:26

Zitat:

Original geschrieben von chaoten
Hallo Ebaygeschädigte!

Ich habe bei Ebay von CAE Computertechnik eine Grafikkarte gekauft.
Beim Auspacken der gekauften Grafikkarte sah ich das 2 Kondensatoren abgebrochen waren. Also schickte ich die Grafikkarte sofort am nächsten Tag zurück.
In der Email versprach mir der Händler das die Grafikkarte sofort ausgetauscht werden sollte.
Nun sind über vier Wochen vergangen und nichts ist passiert.
Emails und Anrufe werden in überheblicher und unverschämter Art beantwortet.
Bei Ebay hab ich auch schon angerufen, die boten mir nur Standart-Käuferschutz an, d.h. ich hätte eine Menge Geld verloren!

Habt ihr Tipps für mich?

anwalt einschalten! nicht nur mit einem drohen sondern auch wirklich machen und ebay auch gleich einen brief vom anwalt schicken, immerhin schreien die ja immer rum wie toll alles bei ihnen ist und wie fair.

cenus 27.12.2005 11:39

Hm, also ich würde einmal sagen, es kommt einmal auf die Höhe des Streitwerts an. In dem Fall die Kosten der Grafikkarte. Wenn der Streitwert zu gering ist, wird sich wahrscheinlich nichts tun. Sofern man nicht eine Rechtschutzversicherung hat, würde ich mich vorher erkundigen was der Anwalt kostet.

Ich würde mich einmal an den Verein für Konsumentenschutz wenden und fragen, was man da machen kann und ob es da Chancen gibt. Im schlimmsten Fall hat der User 'chaoten' Lehrgeld bezahlt und die Erkenntnis gewonnen in Zukunft vorsichtiger zu sein.

Mir persönlich ist ebay zu riskant, teurere Sachen zu ersteigern, außer ich kenne den Verkäufer sehr gut.


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