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Gericht (BRD): Verfolgung von Tauschbörsennutzern nun illegal !!!
Quelle: Die Welt
http://www.welt.de/data/2005/12/16/818268.html "Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls", sagte Anwalt Ernst Georg Berger, der Versatel rechtlich vertritt. Auch andere Internetzugangsanbieter würden sich künftig jetzt nicht mehr von Geschädigten und deren Vertreter unter Druck setzen lassen. Mike |
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Der Adi dreht sich im Grabe um....Denunziantentum darf nicht untergehen :p |
Eine Pauschalgebühr ist das einzig Sinnvolle um das Tauschen und das Nutzen von Daten gerecht abzugelten.
99 Cent für eine 192 Khz Musikdatei mit Kopierschutz ist Boykottgrund (wegen Wucherei aufgrund des Überzahlens und Kontrolliert werdens) wie auch CDs oder DVDs mit Kopierschutz. Eine DRM Datei ist an und für sich ungerecht (da ein kontrollierender Blick auf sämtliche Aktivität gesetzt wird) und deswegen nicht durchsetzungsfähig. Für Privatkopien gibt es eine Rohlingsabgabe. Es ist der Zugang zum Kopieren durch die Herausgeber zu ermöglichen. Das ist alles geltendes Recht. Digitaldaten zu überhöhen einerseits oder auch das Mehrfachabzocken EIN und DESSELBEN Menschen ist ungerecht. Daran misst es sich. Nicht in Digital Millenium Gesetzen, die Ungerechtigkeit in die Köpfe als gerecht hineinbekommen wollen. Zusätzlich durch Lobbyisten noch mehr anstellen wollen wie Wegnahme des lebenslänglichen Nutzungsrechts und quasi über die Hintertür ein Defacto Verbot der Privatkopie. Sieben Privatkopien sind erlaubt für Musik, Film und Buch im weiteren Sinn wie es Software darstellt. |
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Ich denke auch die Freiwilligkeit kann genutzt werden. Wie sich herausgestellt hat kann man die Kunst nicht weiter als Verstaatlichte halten, jetzt alles in verstaatlichte Bezahltbmodelle reinpressen sieht nach Hilflosigkeit aus. Klug wäres die "kleinen Künstler" in OnlinePortale zu locken, sowas wie eine HitParade draus machen. So wie ich DRM verstanden hab, kommts nicht drauf an ob die Files selber erstellt wurden oder nicht, bestimmter Code wird unauffällig vernichtet. |
@kikakater
bin (fast)völlig Deiner Meinung wenn ich schon für z.B. einen Song bezahle, dann verd. nochmal möchte ich mir den Song nicht nur am z.B. iPod anhören können, sondern genausogut auf 'ne CD brennen und im Auto anhören!!! und sind wir uns doch ehrlich: wenn ich mir so die Gagen für die Musiker anschau, und dann jedes Jahr von der Musikindustrie höre, dass schon wieder ein "Rekordgewinn" gemacht wurde, dann kann das ganze getue um die "Raubkopiererei" doch eh nur einen einzigen Sinn und Zweck erfüllen. Den eh schon vollen Hals noch mehr vollzustopfen. Und bitteschön, dafür, dass die Musikindustrie die neuen Medien (Internet) total verschlafen hat können die Konsumenten nun wirklich am wenigsten!!! Wie oft wurde gefordert, dass halt auf einer CD vielleicht nur 2-3 gute Songs drauf sind, die man gerne hätte und es eine Möglichkeit geben sollte sich halt einzelne Lieder irgendwie legal beschaffen zu können, zu einem angemessenen Preis, und auf 'ne CD zu brennen? Und was hams gmacht - NIX!!! Ich kann mich noch sehr gut an die Zeit erinner, als damals die MC's + Cassettenrecorder auf den Markt kamen. Da war das geschrei der Musikindustrie auch riesengross. Genauso wie der Aufschrei der Filmindustrie bei Einführung der Videorecorder. Könnte mich aber nicht entsinnen, dass dadurch auch nur eine einzige Firma zusperren hätte müssen, ganz im Gegenteil!!! Genauso besch... finde ich diese blöde Scannerpauschalabgabe vonwegen Urheberrecht. Wenn das nicht bald gestoppt wird kommen wir noch soweit, dass ich dem Instalateur eine "Copyrightabgabe" zahlen muss, nur weil ich seine Rechnung in meinem PC archiviere :-) Mike |
Zitat:
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wozu 99cent pro drm verstümmeltem song zahlen wenn man auf www.allofmp3.com ab 2$ ganze alben kaufen kann? als echtes mp3 und auf wunsch sogar mit custom bitrate.
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Zitat:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/61447 http://de.wikipedia.org/wiki/Allofmp3 Gruß Wembley |
Viel interessanter ist doch die Geschichte, wenn ein russischer Musiksender zwar die Rechte für die Ausstrahlung auf russischem Staatsgebiet hätte, nicht jedoch auf den Rest der Welt.
Wer nun die Größe Russlands kennt, weiß, dass für vernünftige Sender in der Zwischenzeit Satelliten verwendet werden, die natürlich auch woanders empfangbar sind (in Digitalqualität!). Wird nun die Musikindustrie verlangen, dass die Satelliten nur mehr exakt die Grenzen einhalten müssen? Zuzutrauen wäre es ihnen... Und jetzt soll bitte Guru jemand den Unterschied zwischen Rundfunksender (auch über Satelliten) und Broadcast via Internet erklären ;) Guru |
Weil es gerade passt:
Hier ein fast schon zwei Jahre altes Interview mit einem (meines Wissens nach ehemaligen) Dialerbetreiber, der von Estland aus ein "Radioprogramm", das vor allem auf deutschsprachige User ausgerichtet war, betrieb. Die dort zur Verfügung stehenden Top-100-Lieder konnten "mitgeschnitten" werden (man beachte den Unterschied zum Begriff "Download", was seinen Aussagen nach einen erheblichen Unterschied bei den Lizenzierungskosten ausmacht(e)), allerdings nachdem man sich per Dialer einwählte. Für Österreich dürfte er wahrscheinlich den Höchstpreis von 3,63 Euro pro Minute gewählt haben. Man muss diesen Text natürlich mit der nötigen kritischen Distanz lesen, vor allem wenn er davon spricht, wie toll die Dialer doch sind (waren), aber im allgemeinen ist das Interview, vor allem dieses Thema hier betreffend, nicht uninteressant. P.S. Dieses "Angebot" gibt es nicht mehr. http://www.affiliate.de/affiliate-valueradio.htm Gruß Wembley |
Re: Gericht (BRD): Verfolgung von Tauschbörsennutzern nun illegal !!!
Zitat:
so pauschal, wie du es in der Überschrift bezeichnest - „Verfolgung von Tauschbörsennutzern nun illegal“ – ist die Sache nicht. Im Grunde war schon der Artikel der Welt etwas missverständlich; deine Zusammenfassung hat dann aber eigentlich wirklich nichts mehr damit zu tun, worum es ursprünglich – bloß – ging. Das ist wirklich nicht böse gemeint! :-) Der Hintergrund ist der: Die Provider sind aus Datenschutzgründen verpflichtet, erhobene Daten sofort zu löschen. Es gibt aber Ausnahmen, insbesondere dürfen die Daten über die Vergabe von IP-Adressen zu Abrechnungsgründen gespeichert werden. Dieser Ausnahmetatbestand ist in der Praxis der absolute Regelfall. Für Kritik hat das insbesondere deshalb gesorgt, weil viele Datenschützer und Kunden die Auffassung vertreten, im Falle eine Flaterate bräuchten doch zu Abrechnungszwecken keine Daten gespeichert werden – weil ja eben ohnehin pauschal abgerechnet wird. Trotzdem speichern fast alle Provider bei Flaterates die für die Strafverfolger wichtigen Daten. Wenn nicht pauschal abgerechnet wird, speichern erst recht sämtliche Provider. In dem vorliegenden Fall geht es darum, dass die Musikindustrie denjenigen kleinen und unbedeutenden Teil der Provider, die zumindest bei Flaterates doch nicht speichern, verpflichten wollte, eben doch zu speichern. Damit könnte die Musikindustrie anschließend die tauschenden Musikfreunde identifizieren und verklagen. Ein Provider hat sich dagegen gewehrt: Die MI dürfe ihn zu nichts verpflichten, was ihm gesetzlich verboten ist – immerhin geht es um das Fernmeldegeheimnis als Grundrecht der Bürger. Das Gericht hat dem nun zugestimmt: Wer nicht speichert, darf auch nicht von der MI dazu verpflichtet werden. Praktisch relevant ist diese Sache fast gar nicht, denn ohnehin speichern fast alle, insbesondere die Großen. Das der Autor des Artikels als Folge dessen von einer Verschnaufpause für Filesharer spricht, halte ich deshalb für etwas misslich. Dass nun die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen gar „illegal“ sein soll, ist dann wirklich extrem überzogen. Für einen ganz geringen Kundenkreis ist das eine Urteil relevant. Andere Landgerichte würden und werden (insb. in München...) aber sicher anders entscheiden. Und die allermeisten Provider speichern ja schon von sich aus... Ich halte das Urteil für eine ziemlich unbedeutende Fußnote. Was im Rahmen von solchen Missverständnissen hier da rein interpretiert wird, übersteigt die Bedeutung des einen landgerichtlichen Urteils um ein Vielfaches. |
@Marc
stimmt, Du hast natürlich völlig recht!!! hab den Artikel dummerweise nur kurz überflogen (deshalb auch der Link zum selbernachlesen) und die Überschrift etwas unglücklich formuliert. |
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