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ChrisM 04.12.2005 22:27

Filesharing aktuelle Rechtslage und Praxis
 
Liebe Leute,

habe heute gegoogelt bezüglich des obigen Themas und mir ist das in Österreich noch immer nicht klar bzw. ich habe nichts gefunden außer alte Kommentare, d.h. vor September 2005. Ich habe folgende Fragen:

1. Wie ist die aktuelle Rechtslage in Ö (gab es nicht im September eine Entscheidung des OGH bez. ISP Auskunftspflicht)?

2. Wie wird die aktuelle Rechtslage derzeit durchgesetzt (Kann mich erinnern dass die RIIA 150 Ösis mittels Vergleich in die Knie gezwungen hat, auch ein Bekannter war darunter)

3. Wie riskant ist Filesharing in Ö ?

4. Hat jemand "negative" Erfahrungen mit der RIIA oder seinem ISP ?

5. Welches Filesharingprogramm wenn überhaupt ist noch zu empfehlen (Habe lange edonkey benutzt um meine Tagebuchseiten zu sharen)

lg

ChrisM:confused:

John_Doe 05.12.2005 01:22

solange du keine illegalen Sachen sharesd ist Filesharing natürlich überhaupt nicht riskant ;)

Wenn ich deine Absichten richtig rausgelesen habe möchtest du das aber machen, für das würde ich dir von Filesharíng abraten!

Die Rechtslage in A ist meines Wissens so, dass du momentan noch gefahrlos runterladen, aber mit Strafe hochladen kannst...

abcxyz 05.12.2005 01:43

jup

und in Oesterreich ist es derzeit noch erlaubt DVDs aus Videotheken auszuleihen und fuer Freunde und Familie zu rippen...dies wird sich laut einem Anwalt in Wien auch nicht - auf Grund unserer Mentalitaet - so schnell aendern.

shadow2043 05.12.2005 10:43

Und natürlich hängt es auch davon ab, was du saugst. Wenn du jetzt z.B. aktuelle Spiele wie Earth2160 runterlädst, wo der Publisher eine Schweizerfirma zum Spionieren beauftragt hat, dann wirst du ziemlich sicher Post kriegen, jedenfalls in D. Keine Ahnung, wie's in A ist.
Gilt für Video und Musik ähnlich, ist aber noch beiweitem nicht so org wie im Amiland. ;) Ist jedenfalls dem Bruder einer Freundin in München passiert. Aber mit 50 € Strafe und 150 € Anwaltskosten kommt man im Vergleich zu Schreckensszenarios im Amiland noch glimpflich davon. oO
Hier nichtlizenziertes Material runterladen ist nicht illegal, richtigerweise gesagt, es ist nicht legal. ;) Die Lizenzhalter werden sich halt nicht die Mühe machen dich wegen etwas zu verklagen, was die im jeweiligen Land eh nicht verkaufen. (Wie froh ich doch bin, ein Animefan zu sein. :D)

Und natürlich: Kriegst keine Post, kriegst keinen Ärger. :ms:

Oli 05.12.2005 13:07

Musik darf in Österreich an Freundeskreis weitergegeben werden, Software NICHT (IMHO ist daher der Download von Software strafbar).

Abmahnungen gibt es in Österreich nicht (d. h. Anwaltskanzleien versenden keine Massenbriefe zur Aufforderung von Zahlungen, wie in Deutschland).

Ciao Oliver

LouCypher 05.12.2005 13:35

AFAIK gilt noch immer die regel: upload - böse, download - wurscht.

Oli 05.12.2005 14:07

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
AFAIK gilt noch immer die regel: upload - böse, download - wurscht.
... aber bitte kein Softwaredownload (es sei denn OpenSource, Freeware, wo es halt erlaubt ist).

Ciao Oliver

christian1701 05.12.2005 14:31

Der download einer Software kann eigentlich nicht strafbar sein, nur die Installation sowie die Verwendung ohne dafür eine Lizenz zu haben.
Aber da ich kein Rechtsgelehrter bin, würde ich keinem raten sich auf mich zu berufen ;-)

shadow2043 05.12.2005 16:48

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Aber da ich kein Rechtsgelehrter bin, würde ich keinem raten sich auf mich zu berufen ;-)
Richtig, denn es kann ja keiner (zumindest legal :ms: ) bestimmen, wer die Software installiert und wer nicht. Die große MAFIA (und die Softwarehersteller :D) interessiert sich nur für die Info, wer sich was runtergeladen hat. Klar nach dem Motto: Der hats runtergeladen, den nehmen wir uns vor. :D
Aber das ist ja zum Glück noch nicht so arg in A, aber man ist deswegen noch lange nicht geschützt.

Marc 06.12.2005 00:48

Zitat:

Original geschrieben von ChrisM
1. Wie ist die aktuelle Rechtslage in Ö– (gab es nicht im September eine Entscheidung des OGH bez. ISP Auskunftspflicht)?

2. Wie wird die aktuelle Rechtslage derzeit durchgesetzt (Kann mich erinnern dass die RIIA 150 Ösis mittels Vergleich in die Knie gezwungen hat, auch ein Bekannter war darunter)

3. Wie riskant ist Filesharing in Ö ?

Kennst du meine(n) Artikel aus dem WCM dazu? Wir sind ja eigentlich mehrfach auf das Thema eingegangen.

Der Upload von Musik ist eine Urheberrechtsverletzung. In Österreich (und Deutschland) gab es da für einige Nutzer in der Tat rechtliche Probleme. Das Sonderproblem in Österreich ist, dass die Nutzern nur dann identifiziert werden können, wenn Informationen über die Vergabe der dynamischen IPs nicht als grundrechtlich geschützte Verkehrsdaten betrachtet werden International werden sie das meist – aktuell gibt’s aber auch in Deutschland mal wieder ein anderes Urteil, obwohl gerade das BVerfG darüber verhandelt. Dem Verfahren hatte ich beigewohnt – ist im aktuellen Heft erklärt. In Österreich hat in der Frage das OLG Wien unterschiedlich entschieden. In der Praxis ist der Upload von Musik also illegal, das Verfolgungsrisiko ist praktisch aber in Österreich (und Deutschland)sehr gering.

Der Download von Musik ist nicht abschließend geklärt, in der derzeitigen Rechtslage aber wohl eher legal – so ähnlich, wie du ja auch aus dem Radio aufnehmen darfst. Zwar trommelt die Musikindustrie hier vehement, auch der Download sei legal, wenn nicht die MI das inzwischen sogar als völlig unstreitig verkaufen will – in der Praxis gibt es aber keinen Fall, in dem ein User für Downloads belangt wurde. Die MI weiß schon, warum sie da zwar trommelt, dann aber die Finger davon lässt…

Bei urheberrechtlich geschützter Software ist die Sache ausgesprochen eindeutig: Es gibt keine Privatkopie, und Up- und Download sind unstreitig illegal. Trotzdem gab es bisher praktisch keine Verfolgungen. Einzig in Deutschland machte ein Hersteller von sich reden, als er massenhaft Uploader von einem von ihm produzierten Spiel anzeigte. Auch hier bekamen aber wieder nur die Uploader das Problem. Dafür gab’s dann aber in der Tat etwa Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen.


Zitat:

Original geschrieben von ChrisM
5. Welches Filesharingprogramm wenn überhaupt ist noch zu empfehlen (Habe lange edonkey benutzt um meine Tagebuchseiten zu sharen)
Insgesamt bist du damit also mit einem No-Upload-Mod für Musik schon in der Theorie auf der rechtlich sicheren Seite. Bei Software bleibt die Urheberrechtsverletzung, auch wenn in der Praxis noch keine Verfolgungen stattfanden. Da sich dies aber jederzeit ändern könnte, rate ich dir vom Download geschützter Software natürlich ab.


Zitat:

Original geschrieben von abcxyz
und in Oesterreich ist es derzeit noch erlaubt DVDs aus Videotheken auszuleihen und fuer Freunde und Familie zu rippen...dies wird sich laut einem Anwalt in Wien auch nicht - auf Grund unserer Mentalitaet - so schnell aendern.
Schon seit dem 22.6.2001 verlangt die EU-Richtlinie 2001/29/EG vom nationalen Gesetzgeber, technische Schutzmaßnahmen rechtlich zu sichern. § 90c UrhG verbietet in Österreich als Folge dessen, technische Schutzmaßnahmen auszuhebeln. Das gilt nach ganz herrschender Meinung damit auch für CSS-geschützte DVDs. Interessant wäre die Frage, ob CSS wirklich ein Kopier- oder nur ein Vermarktungsschutz ist. Die Ansicht der Gerichte ist hier aber eindeutig.

Eine andere Frage ist, inwieweit solche verbotenen Maßnahmen verfolgt oder sanktioniert werden.

Insbesondere spielt hier auch die „Österreichische Mentalität“ nur sehr eingeschränkt eine Rolle. Wie oben gezeigt, verdonnert die EU die Mitgliedsstaaten dazu, entsprechende Regelungen umzusetzen. Der nationale Gesetzgeber ist hier also gar nicht mehr grundlegend gefragt.


Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Der download einer Software kann eigentlich nicht strafbar sein, nur die Installation sowie die Verwendung ohne dafür eine Lizenz zu haben.
Nee. Das „Vervielfältigungsrecht“ heißt ja nun einmal „Vervielfältigungsrecht“ und nicht erst „Nutzungsrecht“. Ich möchte außerdem noch schnell darauf hinweisen, dass ein zivilrechtliches Verbot nicht unbedingt gleichbedeutend mit einem strafrechtlichen Sanktionsandrohung ist. „Verboten“ also nicht automatisch = „strafbar“

ChrisM 06.12.2005 10:25

Praxis ?
 
Danke Marc für den sehr ausführlichen Kommentar. Leider kannte ich den WCM Artikel nicht, da ich nur hin und wieder die Print-Ausgabe kaufe (wenn ich Zeit zum lesen habe).

Die Rechtslage ist mir damit klar.

-Was mich jetzt noch interessieren würde, wie sieht die Praxis in Österreich aus?

Soweit ich das in den Medien verfolgt habe sind ja die ominösen 150 User die es erwischt hat nicht verklagt worden, sondern die "sind außergerichtlich geeinigt worden".

-Weiters würde mich interessieren wie die ISP dazu stehen?

Mir ist schon klar, dass wenn man gerichtlich gegen die ISP auf Herausgabe der IP vorgeht, dass Sie das dann machen, aber wie reagieren die ISP auf bloße Anfragen von Anwälten und Firmen. Im Prinzip steht ja für die ISP der Kunde im Mittelpunkt und nicht deren Verfolgung.

Generell ist mir auch klar das Filesharing von geschützten Inhalten kein Kavaliersdelikt ist. Ich selbst hätte auch was dagegen wenn man meine Entwicklung ohne meine Einwilligung vervielfacht.

Mir geht’s bei der Diskussion nicht darum, dass die Preise von CD´s oder DVD´s generell zu hoch sind bzw. Programme eine Stange Geld kosten und dadurch Filesharing moralisch legitimiert wird, sondern es geht mir darum, zu wissen, welches reale Risiko besteht.Kann ich das Risiko tragen, dann sag ich mal ist mir die angedrohte Strafe egal, wenn nicht dann lasse ich die Finger davon.

Lg und Danke ChrisM

:-)

Don Manuel 06.12.2005 10:30

[OT]
Ich empfehle das gute alte IRL-P2P.
Fördert die sozialen Kontakte
und ist noch für lange Zeit die sicherste Variante ;).
[/OT]

downhillschrott 06.12.2005 10:37

Zitat:

Die Rechtslage ist mir damit klar.
Ich kenne keine Rechtslage die wirklich klar ist ;) und die hier finde ich an sich schon gar nicht klar, aber ich bin kein Jurist.

Zitat:

Mir geht’s bei der Diskussion nicht darum, dass die Preise von CD´s oder DVD´s generell zu hoch sind bzw. Programme eine Stange Geld kosten und dadurch Filesharing moralisch legitimiert wird, sondern es geht mir darum, zu wissen, welches reale Risiko besteht.Kann ich das Risiko tragen, dann sag ich mal ist mir die angedrohte Strafe egal, wenn nicht dann lasse ich die Finger davon.
Es wird dir keiner in einem öffentlichen Forum darauf eine andere Antwort geben, als es bleiben zu lassen und es ist fraglich wie lange die Moderatoren eines Forum andere Antworten so stehen lassen können.

Nehmen wir einmal an, es gäbe böse Leute die die arme, kundenfreundliche und fürsorgliche Musikindustrie wie zB. Sony betrügen wollen, welche Möglichkeiten dies möglichst gefahrlos zu tun hätten diese?

Es geht hier natürlich nur um eine Evaluierung dieser Möglichkeiten und wie man diese im Interesse der Musikindustrie möglichst gut unterbinden kann.

Marc 06.12.2005 11:20

Re: Praxis ?
 
Zitat:

Original geschrieben von ChrisM
-Weiters würde mich interessieren wie die ISP dazu stehen?

Mir ist schon klar, dass wenn man gerichtlich gegen die ISP auf Herausgabe der IP vorgeht, dass Sie das dann machen, aber wie reagieren die ISP auf bloße Anfragen von Anwälten und Firmen. Im Prinzip steht ja für die ISP der Kunde im Mittelpunkt und nicht deren Verfolgung.

Die stehen nach der uneinheitlichen Rechtsprechung sehr in der Zwickmühle:

Gelten IP-Adressen als grundrechtlich geschützte Verkehrsdaten, dann dürfen die Telcos nach § 93 TKG diese Daten nicht an Dritte (Anwälte, MI…) herausgeben. Einzig im Falle des § 149a StPO müssen die Diensteanbieter mit den Strafverfolgungsbehörden (und nur mit den) kooperieren. Erst indirekt durch Akteneinsicht gelangt dann die Kenntnis um die Identität der Nutzer an die Anwalte der Musikindustrie.

Der 17. Senat des Oberlandesgericht Wien hat dann der Auffassung des 22. Senats widersprochen: IP-Adressen seien demnach insgesamt problemlos abfragbare Stammdaten. Einer Identifizierung von P2P-Nutzern steht demnach nichts im Wege.

Damit stehen die Diensteanbieter nun ziemlich im Regen: Sollten sie herausgeben, oder dürfen sie es gar nicht? Hinzu kommt, dass mit § 87b UrhG ein Auskunftsanspruch besteht, dessen Tragweite ebenfalls höchst umstritten ist. In Deutschland existiert analog dazu der § 101 UrhG – hier gingen auch die Urteile kreuz und quer, ob nicht schon nach dieser Vorschrift aus dem UrhG die Provider Auskünfte geben müssen. Erst in jüngster Zeit zeichnete sich eine Linie ab, die das verneinte.

Die Provider werden über dieses Chaos nicht glücklich sein. Egal wie sie es machen, wird eine Seite aufschreien, dass sie es falsch machen.

Aus der Praxis – allerdings eher in Deutschland – kann ich dir sagen, dass die Provider im Zweifel zunächst einmal gar nichts herausgeben. Eben weil auch in Deutschland eine Strafandrohung für die Provider für den Falle einer Verletzung des Fernmeldegeheimnisses besteht.



Zitat:

Original geschrieben von ChrisM
Generell ist mir auch klar das Filesharing von geschützten Inhalten kein Kavaliersdelikt ist. Ich selbst hätte auch was dagegen wenn man meine Entwicklung ohne meine Einwilligung vervielfacht.
Nüchtern gesprochen eben doch. Rational sachlich bezeichnet geht es hier um nebenstrafrechtliche Bagatellkriminalität. Die Rechteinhaber stehen ja gerade vor dem Problem, dass die Strafen für die Urheberrechtsverletzung so gering sind, dass § 149a StPO nicht greift, der mindestens eine Strafandrohung von einem Jahr verlangt.

Kurz: Es gibt kaum Delikte, die strafrechtlich geringer bestraft werden als Urheberrechtsverletzungen. Was ist denn dann ein Kavaliersdelikt? Falschparken ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. :-)

Ich sehe letztlich hier das eigentliche, und moralische Problem: Seit Jahrzehnten dürfen Musikfans aus dem Radio aufnehmen und auch an Freunde kopieren. Nun soll aber plötzlich eine Tauschbörse nach Ansicht der MI schon kein Kavaliersdelikt mehr sein, sondern wird sprachlich sogar „Raubkopie“ auf die Stufe der Schwerstkriminalität gestellt. Raub erfordert Gewalt gegen eine Person als Mittel zur Wegnahme. Eine Urheberrechtsverletzung ist etwas anderes als eine Wegnahme: Nicht fehlt dem „Opfer“ später etwas, sondern der „Täter“ hat nur einen Zugewinn – das ist vom Unrechtsgehalt etwas ganz anderes. Insbesondere aber die Sache mit der Gewalt ist absurd. Wer einmal nachts niedergeschlagenes Opfer eines Raubes in der Fußgängerzone geworden ist, leidet vielleicht sein Leben lang unter der Angst. Damit den Tauschbörsenbetrieb auf eine Stufe zu stellen, ist eine Unverschämtheit.

Letztlich geht es doch darum, dass die Musikindustrie sich hier um ihre Gewinne sorgt. Ist es nun in einer Demokratie moralisch, breiteste Teile des Volkes mit dem, was es gerne macht, zu kriminalisieren, damit weltweit gerade einmal fünf Konzerne größere Gewinne einfahren?

ChrisM 06.12.2005 11:34

Was jeder tut oder lässt muss jeder für sich entscheiden und Faktum ist, dass es viele tun und keiner weiß genau Bescheid auf welches Risiko er sich einlässt.

Ich will keine Tips wie ich mit welchem Tool was Illegales am gefahlosesten machen kann, dazu gibt es andere Foren und diverse Pages.

Ich glaube, dass die Diskussion darüber für einige von Interesse sein kann, und sei es nur darum, zu wissen, auf welches Risiko man sich einlässt bzw. was einem erwartet wenn man erwischt wird.

Prinzipiel gesehen gehts in Richtung Aufkärung über Risiken, wobei ich jeden User für mündig genug halte selbst die richtige Entscheidung zu treffen, was er mit dem gewonnen Wissen aus der Diskussion macht.

ChrisM 06.12.2005 11:40

Danke Marc
 
für den ausführlichen und guten Kommentar, damit kommt wieder mehr Licht in die Sache.

maxb 06.12.2005 12:20

Kavaliersdelikt
 
Zitat:

Original geschrieben von Marc

Nüchtern gesprochen eben doch. Rational sachlich bezeichnet geht es hier um nebenstrafrechtliche Bagatellkriminalität. Die Rechteinhaber stehen ja gerade vor dem Problem, dass die Strafen für die Urheberrechtsverletzung so gering sind, dass § 149a StPO nicht greift, der mindestens eine Strafandrohung von einem Jahr verlangt.

Kurz: Es gibt kaum Delikte, die strafrechtlich geringer bestraft werden als Urheberrechtsverletzungen. Was ist denn dann ein Kavaliersdelikt? Falschparken ist ja nur eine Ordnungswidrigkeit. :-)

Genaugenommen ist der Download von SW schon per Gesetz ein Kavaliersdelikt... ;)

Zitat:

Der Eingriff ist jedoch dann nicht
strafbar, wenn es sich nur um eine unbefugte Vervielfältigung oder
um ein unbefugtes Festhalten eines Vortrags oder einer Aufführung
jeweils zum eigenen Gebrauch oder unentgeltlich auf Bestellung zum
eigenen Gebrauch eines anderen handelt.

schichtleiter 07.12.2005 23:40

Die Kiberer selbst interessierts sowieso an scheiss :D
Sind nur die dahinterstehenden Firmen die eventuell Stress machen.

Habe selbst folgendes Szenario erlebt (vor ~1Jahr):
Wohnung der Nachbarn wird von der Interpol aufgrund des Verdachtes der Mitgliedschaft in einem KiPo-Ring gestürmt, Rechner mitgenommen.
Eine Woche oder so später hams den Rechner wieder krigt mit der Aufforderung, mal bitte das Trojaner-Sammelsurium zu entfernen und zum mp3-download in Zukunft statt Kazaa ein besseres Programm zu verwenden...:rofl:
Glücklicherweise scheinen unsere Cops sich im Gegensatz zu den germanischen noch mit den echten Verbrechern zu befassen!
Habe von diesem Rechner übrigens so ca. 50 verschiedene Trojaner, ein paar Viren und gigabyteweise Ad/Spyware entfernt :rolleyes:

Don Manuel 08.12.2005 10:59

Zitat:

Original geschrieben von schichtleiter
Die Kiberer selbst interessierts sowieso an scheiss :D
Sind nur die dahinterstehenden Firmen die eventuell Stress machen.
...

Vorläufig ja,
wenn allerdings erwähnte Firmen lange genug Stress machen
und dadurch mittels Präzendenzfällen das "Unrechtsbewußtsein" auch bei der Pozelei wächst,
wird's wohl anders werden :(

Marc 08.12.2005 11:35

Zitat:

Original geschrieben von schichtleiter
Glücklicherweise scheinen unsere Cops sich im Gegensatz zu den germanischen noch mit den echten Verbrechern zu befassen!
Hallo, hier gibt es aber Mechanismen, die schwierig zu vermitteln sind: Der Staat muss bei Verdacht einer Straftat ermitteln. Übrigens führt die Ermittlungen der Staatsanwalt, die Polizisten sind Hilfsbeamte. Es steht nicht ohne weiteres der Staatsanwaltschaft und erst recht nicht den Polizisten zur Disposition, den kleinen Grafitti-Schmierer laufen zu lassen und nur den Kipo-Bandenchef auf’s Korn zu nehmen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet hier, dass gegen alles ermittelt werden muss. Es gibt nur bei kleineren Delikten Ausnahmen: Da wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Ich weiß, dass das nach außen häufig pedantisch und unsinnig erscheint. Es stecken aber recht grundlegende Werte dahinter.

Don Manuel 08.12.2005 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Hallo, hier gibt es aber Mechanismen, die schwierig zu vermitteln sind: Der Staat muss bei Verdacht einer Straftat ermitteln. Übrigens führt die Ermittlungen der Staatsanwalt, die Polizisten sind Hilfsbeamte. Es steht nicht ohne weiteres der Staatsanwaltschaft und erst recht nicht den Polizisten zur Disposition, den kleinen Grafitti-Schmierer laufen zu lassen und nur den Kipo-Bandenchef auf’s Korn zu nehmen. Rechtsstaatlichkeit bedeutet hier, dass gegen alles ermittelt werden muss. Es gibt nur bei kleineren Delikten Ausnahmen: Da wird die Tat nur auf Antrag verfolgt. Ich weiß, dass das nach außen häufig pedantisch und unsinnig erscheint. Es stecken aber recht grundlegende Werte dahinter.
Diese Sätze sind für die reale Praxis der österreichischen Exekutive aber blanke Theorie.
Es gibt im Gegensatz dazu eine ständig geübte Routine auf allen Ebenen,
was man (gegenwärtig) besser ignoriert, um nicht in der Arbeit zu ersticken.
Würde ein Streifenpozelist alles ausnahmslos zur Anzeige bringen,
was ihm auf dem Weg an Illegalität begegnet,
hätte er nach 2 Stunden Streife eine in der Realität unbewältigbare Menge Arbeit.
Und, wie gesagt, das gilt nicht nur für Streifenpozelisten...

annabauer 10.09.2008 07:55

Hi,

ich wärme diesen alten Thread wieder auf, weil ich ihn grad in Google gefunden hab und gerade wieder eine Welle läuft.

Es kursieren in Österreich grad Abmahnungen wegen Filesharing über eDonkey. Die Abmahnung kommt soviel ich weiss von einer Kanzlei in Vorarlberg (Bregenz) namens Längle Fussenegger Singer. Darin wird argumentiert, dass irgendein Tool (Software) namens Filewatch oder so ähnlich eingesetzt wurde, mit der die IP-Adresse herausgefunden wurde.

Die Strafen die dafür drohen (werden vom Rechtsanwalt genannt) sind recht saftig (Urheberrecht-Verletzung, Strafrecht, Pornografiegesetz wegen zur Verfügungstellung an Minderjährige). Gefordert werden rund 800 Euro für die Nutzung und die Kosten der Kanzlei.

Ich frage mich nun, ob das alles zulässig sein kann, was die Kanzlei da macht, da ein Freund von mir betroffen ist. Ich hab mich auch schon auf die Suche nach einem Anwalt gemacht. Bisher bin ich auf Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck gestossen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist und auch eDonkey-Sachen auf seiner Website unter http://www.raoe.at/leistungsangebot/urheberrecht/ nennt.

Gibt es vergleichbare Fälle ? Wer ist noch betroffen ?

LG
Anna

LouCypher 10.09.2008 09:26

wenn hochgeladen hat ist er dran, runterladen ist erlaubt. Wobei es natürlich interessant ist wie er von der ip adresse auf den namen des users gekommen ist weil ein provider diese daten ohne gerichtsbeschluss eigentlich nicht rausrücken darf.

Don Manuel 10.09.2008 09:30

Beim filesharing kannst aber am leichtesten runterladen, wenn Du auch hochlädst, ohne wird's zäh oder hackig ;)

maxb 10.09.2008 09:48

Zitat:

Zitat von annabauer (Beitrag 2308138)
Es kursieren in Österreich grad Abmahnungen


kostenpflichtigen Abmahnungen gibt es bei uns gar nicht, zumindest nicht in vergleichbarer form wie in D.

-> Mistkübel

http://www.internet4jurists.at/sonstiges/abmahnung1a.htm

harry1983 10.09.2008 10:01

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2308176)
Beim filesharing kannst aber am leichtesten runterladen, wenn Du auch hochlädst, ohne wird's zäh oder hackig ;)

Bin ich froh dass ich Newsgroups verwende ;) Da braucht man nix raufladen :P

LouCypher 10.09.2008 10:46

Zitat:

Zitat von Don Manuel (Beitrag 2308176)
Beim filesharing kannst aber am leichtesten runterladen, wenn Du auch hochlädst, ohne wird's zäh oder hackig ;)

also das ist definitiv falsch, ich hab noch nie einen torrent hochgeladen und saug trotzdem mit maximaler bandbreite. Bei den newsgroups hast halt einen massiven overhead und ausserdem musst noch extra zahlen, da fährst mit torrents imho besser.

Don Manuel 10.09.2008 11:39

Bei Torrent lädst Du zumindest von der Datei hoch, die Du grad runterlädst.

LouCypher 10.09.2008 11:59

ich? sicher nicht, kommt immer drauf an welchen client du verwendest.

holzi 10.09.2008 12:03

es gibt clients, die das hochladen verhindern - die werden aber auch von manchen dl-quellen geblockt ;)

LouCypher 10.09.2008 12:18

was in der praxis aber keine auswirkung hat, verwende azureus mit dem shu mod.

amazingmaze 10.09.2008 16:36

Zitat:

Zitat von annabauer (Beitrag 2308138)
Hi,

ich wärme diesen alten Thread wieder auf, weil ich ihn grad in Google gefunden hab und gerade wieder eine Welle läuft.

Es kursieren in Österreich grad Abmahnungen wegen Filesharing über eDonkey. Die Abmahnung kommt soviel ich weiss von einer Kanzlei in Vorarlberg (Bregenz) namens Längle Fussenegger Singer. Darin wird argumentiert, dass irgendein Tool (Software) namens Filewatch oder so ähnlich eingesetzt wurde, mit der die IP-Adresse herausgefunden wurde.

Die Strafen die dafür drohen (werden vom Rechtsanwalt genannt) sind recht saftig (Urheberrecht-Verletzung, Strafrecht, Pornografiegesetz wegen zur Verfügungstellung an Minderjährige). Gefordert werden rund 800 Euro für die Nutzung und die Kosten der Kanzlei.

Ich frage mich nun, ob das alles zulässig sein kann, was die Kanzlei da macht, da ein Freund von mir betroffen ist. Ich hab mich auch schon auf die Suche nach einem Anwalt gemacht. Bisher bin ich auf Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck gestossen, der auf Urheberrecht spezialisiert ist und auch eDonkey-Sachen auf seiner Website unter http://www.raoe.at/leistungsangebot/urheberrecht/ nennt.

Gibt es vergleichbare Fälle ? Wer ist noch betroffen ?

LG
Anna

in meiner Familie ist gestern genau das eingetreten.

Habe die Details in diesem Thread beschrieben: http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=230508

Es ist wirklich zum Haareraufen..

Windfux 10.09.2008 17:10

eDonkey, was ist das? :hammer:

müsst ihr immer noch in der steinzeit runterladen?

amazingmaze 10.09.2008 17:27

Zitat:

Zitat von Windfux (Beitrag 2308293)
eDonkey, was ist das? :hammer:

müsst ihr immer noch in der steinzeit runterladen?

emule ist steinzeit?

bittorrent war auch schon sehr oft das Ziel von Abmahnungen

Windfux 10.09.2008 18:15

aso, hab ich das letzte mal vor 10 Jahren benützt :D

klapper am besten deinen anwalt ab, oder warte bis geldeintreiber vor der tür stehn, vor irgendwelchen zetteln lass ma si net einschüchtern.

holzi 10.09.2008 19:50

http://shual-antiwahn.blogspot.com/2...er-singer.html

LDIR 11.09.2008 12:32

In wie weit schützt PeerGuardian2 mit aktuellsten Listen? Offenbar beginnt man schon Anime-Fans abzumahnen, und laut einigen Aussagen beträgt der Schutz bei PeerGuardian2 nur 5% (immer noch besser als 0%).
Quelle:
http://forums.animesuki.com/showthread.php?t=69784

harry1983 11.09.2008 13:04

Inwieweit? Naja sagen wirs so. Seit den mittlerweile fast 5 Jahren war er sehr effektiv. Hatte nie ein Problem. Zusätzlich zu den offiziellen Listen musst dir dann halt noch eigene erstellen bzw. andere besorgen ;)

Forensurfer 11.09.2008 20:01

Als erstes, Danke für so einen Beitrag. Wenn auch net viel Hilfe da stehen.
Weiss ich das ich nicht der einzige bin der in den letzte Tagen so einen Brief bekommen habe von der Kanzlei Längle Fussenegger.

Habe mal heute meinen Tag auf suche nach Hilfe verbracht und so einige Internetseiten gefunden.

Hier ein paar Links:
http://shual-antiwahn.blogspot.com/2...er-singer.html

http://shual-antiwahn.blogspot.com/

http://www.zahnarzt-dr-mueller.com/aktuell.html

Jedoch war ich Heute Noch Persönlich auf der AK Mistelbach - leider kein Konsumentenschutz.
Telefonisch bei der AK Niederösterreich/Konsumentenschutz - Leider nicht zuständig für Urheberrechtsverletzung.

Aber sie gaben mir die Tel.: 02742 71 6500 der Rechtsanwaltskammer.
Wo ich mich wegen eines Anwalts für eine kostenlose Beratung erkundigt habe.

Daher alle die Morgen den 12.9.08 Zeit haben bzw nicht zu weit von Mistelbach entfernt wohnen.
Findet euch in Mistelbach, Hauptplatz 38 zwischen 13:00 und 17:00 bei Hr. Mag Schuller ein.

Werde nach meiner Auskunft das Ergebniss hier dann Posten.

Tipp wie auch schon auf einer der Links steht:
Erstmal beruigen und den Brief nicht viel bedeutung zu geben,
Einen Rechtsbeistand zu Rate zu ziehen (denke wenn alle zu einen gehen ist das aussagekräftiger),
und den Kopf net hängen lassen.

Mfg Forensurfer

Forensurfer 13.09.2008 12:16

Also nach dem ersten gespräch mit dem Anwalt.
Kamm ihn hauptsächlich suspeckt vor wie dieser Anwalt vorgeht.
Da er gesetzteswiedrig handelt. Mit zb der behauptung das der Empfänger Minderjährigen (unter 16 Jahren) Pornografisches Material zur verfügung stellt.
Weiters kann ich noch nicht viel zu dem Fall sagen. Da es weitere Untersuchungen benötigt. werd mich aber wieder hier melden.
Für alle betroffenen. Sucht euch einen Anwalt eures vertrauen und Zahlt nicht gleich alles was man von euch verlangt.
Das grösste Porblem sind unsere Ängste.
Nur weil jemand etwas von Pornografischem Material schreibt. lassen sich die meisten abschrecken. Da es ja sonnst bekannt wird das man vieleicht Pornos schaut bzw etwas damit zu tun hat.
Ich finde das es kein grund zum schenieren ist.

mfg Forensurfer


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