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Wer €749.- übrig hat...
und wie ich ein (Flug)Funkfreak ist sollte sich diese Box zulegen,einfach nur g...
http://www.wimo.de/frameset_d.html auf Neuigkeiten klicken und dann zum SBS 1 scrollen. ...meine nächste Anschaffung-ein Traum wird wahr:bier: |
Ist sowas nicht verboten?
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Warum sollte Amateurfunk verboten sein?
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Nur ohne Lizenz.
So wie autofahren ohne Führerschein. Aber wer macht das schon? Wolfram |
Ist ein nettes gerät!
Braucht man dazu nicht ne erlaubnis für das gerät? Weil man kann damit ja schon viel Info über die Flieger erfahren? ALso braucht man dazu ne Lizens?? Gruß Sommerflieger |
Ich rede von dem Amateur radar. Nix funk
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also für Amateurfunk braucht man eine Lizenz-es handelt sich bei dem Gerät aber nicht um ein Amateufunkgerät,auch lizensierte Amateufunker dürfen nicht am Flugfunk teilnehmen.
Aber das Gerät ist ja kein Sender-nur ein Empfänger,ob der Empfang dieser Daten erlaubt ist...ich glaube nicht...aber wer will es nachprüfen ob bei mir so ein Gerät stehen würde.Die RegTP Behörde verliert fast immer ein Strafverfahren gegen Funkscannerbenutzer die angeblich BOS-Funk abhören es aber nicht nachgewiesen kann. Meine persönliche Meinung ist:Wen störts wenn ich solche daten mitlesen kann-bin ich jetzt vielleicht ein potenzieller Terrorist,die Plizei sollte sich lieber um die dicken Fische kümmern. |
aLso du hast das gerät oder wie??
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nein,noch nicht,aber jetzt weiß ich worin ich mein Weihnachtsgeld investiere.
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Guten Morgen. Gab es hier im Forum nicht schon mal einen Beitrag indem berichtet wurde,das diese Baken nicht ständig eingeschaltet sind und dadurch auch sehr wenig angezeigt wird?
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Jo,
ich glaube da fährt man mit ACARS ein wenig besser... Wird zwar auch nicht alles Grafisch dargestellt, weil nicht jeder Flieger GPS Daten mitsendet, aber idR bekomme ich einiges an Airliner rein. |
Das mit dem BOS Funk ist etwas anders. Immerhin sind das staatliche Kanäle, wo das abhören explizit unter Strafe gestellt ist. Beim Flugfunk ist das meines wissens nach nicht so.
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doch,ist auch so,das ist ganz klar von der RegTp definiert:
Alle Aussendungen die nicht an die Öffentlichkeit gerichtet sind dürfen nicht abgehört werden.Diese neuen Regelungen gibt es meines Wissens nach seit ca.1992 nachdem der Betrieb von Funkscannern zugelassen wurde.Nun ist die Frage:Bezieht sich das Gesetz nur auf gesprochene Aussendungen oder auf alles.1992 waren wir noch nicht soweit um solche Aussendungen wie auch Arcars auf dem Heimischen PC zu decodieren. |
Was ist Arcas und wie kann man dies Decodieren am rechner?Die Frage kommt euch bestimmt doof vor aber das würde mich echt mal interessieren.Da es mich brennent interessieren würde welche Flugzeuge immoment von welcher airline und wie hoch über unserem Haus fliegen.
Gruß Florian:-) :-) |
mit Arcars senden die Flieger automatisch daten zur Bodenstation,diese könne vielfältig sein,ab und zu auch Positionsmeldungen.Frei Texte der Crew werden auch manchmal an die jeweiligen OPs Stationen gesendet.Mit der Freeware Warcars(mal Googeln) kannst du Arcars eingeschränkt mitlesen,vorrausgesetzt du besitzt einen Funkempfänger der ua. die Frequenzen 131,525Mhz und 131,725Mhz empfangen kann der wiederum an die Soundkarte angeschlossen wird.Professionellere Software ist Arcars und Arcars 2 von Airnavsystems, ist aber teuer.Bei Arcars2 wird nicht mehr unbedingt ein Funkscanner benötigt da du übers Netz Arcarsmeldungen verfolgen kannst,und das aus zb.LAX,LHR,vancover Island,AMS usw...
je nachdem welcher Server gerade online ist. Hier noch zwei interessante Links-einfach mal Ansehen und Anhören:(evtl.muß zur darstellung javascript installiert sein) http://www.members.aol.com/dheitm861...rt-monitor.htm http://www.liveatc.net/feedindex.php |
Funktionier warcars auch mit windows xp, da die seite und der download den ich gefunden habe von 2002 sind?
Gruß florian |
ja,sollte gehen.hast du einen funkscanner der Flugfunk empfängt?
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jepp habs mir runtergeladen kann es aber erst morgen ausprobieren,da mein funkempfänger momentan nich hier ist bekomme ich aber morgen wieder werde dan morgen erzählen wie es klappt.
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Such mal nach ACARS hier im Forum da gibt es schon eine threads. Öffentlichenfunkabhören... Also ich hatte mal einen Thread gestartet der im Sand verlaufen ist. Sprich, da kam nixx gescheites bei raus. Laut EU kann man einen Funkscanner benutzen, wenn man ihn auch kauft, nur darf man dann die Infos keinen dritten weitergeben und muss diese für sich behalten. Laut RegTep TKG §89 ist das abhören untersagt. Und von einigen Leuten habe ich gehört, das die EU verordnung gilt. Naja. Bisher hat sich kein Anwalt hier reingeklingt der von Telekommunikationsgesetzt nen plan hat. Also, bis mir kein Anwalt der davon ein Plan hat genau sagen kann was Tango ist, wandel ich zwischen gut und böse.
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also nochmal ganz kurz: Der Besitz und Betrieb eines Funkscanners ist in Deutschland erlaubt,es dürfen aber keine Aussendungen abgehört werden die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.Somit dürftes du
mit dem Scanner keinen Arcars Empfangen,übers Internet schon-denn gibt es noch keine Gestzliche Einschränkung. Aber darum ging es ursprünglich ja nicht,es geht ja um die SBS1 Box,das dürfte auch eine rechtliche Grauzone sein. |
Hallo Jörg,
wiederum nicht richtig! Es gibt ein EU gesetzt was sogar die Benutzung erlaubt. Du darfst es keinem dritten weiter sagen... Nachtrag: http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2004/__88.html http://bundesrecht.juris.de/bundesre...2004/__89.html |
leider wieder nicht ganz richtig: vorsätzlich,dh, wissentlich zb.den Polizeifunk abzuhören ist bei Todesstrafe verboten(da werden hier in Deutschland Schwerstkriminille und Psychopaten milder bestaft),sollte die versehentlich geschehen so dürfen diese Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden.Ich gebe zu das diese Gestze so oder so verstanden werden können.
Das der Betrieb und Besitz eines Scanners erlaubt ist hatte ich ja bereits weiter oben erwähnt.Meinen ersten Scanner hatte ich mir 1986 zugelegt. |
noch ein kleiner Nachtrag dazu: Mit dem neuen TKG von 1992 sollte dem Bürger das Recht auf freie Information eingeräumt werden welches vorher eingeschränkt war.Das Abhören von Radio und Fernsehton,Amateurfunk und CB Funk sollte somit ermöglicht werden.
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Jop, änder nichts an der Tatsache das es nun sich um 2004 handelt und nichts im text von 92 steht und das es eine neue EU verordnung gibt.
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