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guvi1 08.09.2005 15:32

Mastensteuer legal
 
na dann viel Glück ,liebe Netzbetreiber,bei der EU Klage.

Belgische Mastensteuer EU-rechtskonform

Der Europäische Gerichtshof [EuGH] hat entschieden - zumindest in Belgien verstößt eine Handymasten-Steuer nicht gegen EU-Recht. In Österreich will Vizekanzler Hubert Gorbach [BZÖ] dennoch weiter gegen die "unsinnige Abgabe" kämpfen.

garfield36 08.09.2005 23:57

Nichts als heiße Luft, die er da von sich gibt.

J@ck 09.09.2005 08:12

Aber die Fälle sind seines erachtens nicht wirklich vergleichbar, hier in NÖ gibt es einen Faktor der miteinbezogen werden muss, weiss aber nichtmehr genau welcher.

garfield36 09.09.2005 10:18

Es handelt sich hier um eine Grundsatzentscheidung. Daran wird auch ein Herr Gorbach mit seinen Lippenbekentnissen nichts mehr ändern.

guvi1 09.09.2005 10:25

ich verstehe sowieso n icht,warum man dies anfechten will.
Andere Entscheidungen der EU werden doch auch begrüsst,nur das nicht gefällt will er anfechten.
Unglaubwürdig der Typ.

garfield36 09.09.2005 10:42

Abgesehen davon, billige ich diese Abgabe nicht.

guvi1 09.09.2005 12:01

was willst denn dagegen machen? Kündigen wäre einzige alternative.

Guru 09.09.2005 12:18

Äußerst vereinfachend...
 
... und hier auch falsch dargestellt...

Ein Teil der Klage (Wettbewerbsrecht, Verstoß gegen EU-Telekomrichtlinien) wurde an Belgiens nationale Gerichtsbarkeit zurückgewiesen, es wurde nur die Frage geklärt, dass die Handymaststeuer nicht gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoßen würde (nationale und internationale Betreiber zahlen gleichviel).

Ein netter Versuch Prölls, ein nicht zutreffendes Urteil für die NÖ Steuer zu verwenden, obwohl gerade der wesentliche Teil der Klage nicht entschieden wurde.

Frei nach dem Motto "Die Leut werden es eh nicht genau lesen oder gar nicht verstehen" wurde hier politisches Kleingeld gemacht - was man ja an einigen Beiträgen hier bestätigt findet.

Guru meint, dass Gorbach wohl einer der wenigen war, die gelesen UND verstanden haben, was das Urteil aussagt.

Guru

garfield36 09.09.2005 13:26

Die Realität ist nun mal, dass die Abgabe nicht gegen EU-Recht verstößt. Und da unsere Regierung keinen Einspruch gegen diese Länderabgabe erheben will, wird sie wohl in den meisten Bundesländern eingeführt werden.
Ich vermute mal, dass LH Pröll in der ÖVP einfach zu stark ist, sodass sich auch der BK nicht einzuschreiten traut. Das ist allerdings nur eine persönlich Vermutung meinerseits, für die ich keinerlei Beweise habe.

mike 09.09.2005 13:42

Wer hat hier irgendwie über die österr. Variante entschieden? Wer hat hier über das Prinzip einer Handymaststeuer entschieden? Niemand. Die belgische Klage war offensichtlich ziemlich schlecht vorbereitet und konzentrierte sich auf nur ein paar Details. Und die wurden vom EuGH nicht beanstandet. Aber alles andere, vor allem die niederösterr. Version stand nicht zur Debatte.

garfield36 09.09.2005 14:23

So wie ich das sehe, wurde hier sehr wohl grundsätzlich entschieden, dass die Abgabe für Handymasten, nicht gegen EU-Recht verstößt. Das heißt aber nicht, dass diese Abgabe in irgend einem Land eingeführt werden muss. Da aber leider unsere Regierung eine solche Landesabgabe nicht beeinsprucht, wird sie wohl auch bei uns eingeführt werden. Hoffentlich macht da Wien nicht mit. Wie dann allerdings die Berechnung der Tarife für die Kunden aussieht, würde mich schon interessieren. Die muss dann ja, je nach Bundesland, unterschiedlich aussehen. Oder nicht? :verwirrt:

mike 09.09.2005 14:47

Selbst nach dem belgischen Urteil hält meiner Einschätzung nach die Version in Niederösterreich nicht. Denn dort gings ja darum, dass ALLE zahlen müssen. Bei uns ist das eben genau nicht der Fall. Denn hier zahlen ja nur die Mobilfunkprovider. Alle anderen Sendeanlagen, selbst wenn sie genauso die Landschaft verschandeln und noch mehr strahlen zahlen nichts. Vieleicht weil viele dieser Betreiber zumindest in einem Naheverhältnis zum Land Niederösterreich stehen?

Insofern ist hier der Gleichheitsgrundsatz ja überhaupt nicht erfüllt und ein Urteil in dieser Angelegenheit unter gleichen Vorgaben müsste eigentlich komplett anders aussehen.

Aber ich gehe davon aus, dass Guru sich dieser Geschichte ausführlich im nächsten WCM annehmen wird ;)

Guru 09.09.2005 15:36

Zitat:

Original geschrieben von garfield36
Die Realität ist nun mal, dass die Abgabe nicht gegen EU-Recht verstößt. Und da unsere Regierung keinen Einspruch gegen diese Länderabgabe erheben will, wird sie wohl in den meisten Bundesländern eingeführt werden.
Ich vermute mal, dass LH Pröll in der ÖVP einfach zu stark ist, sodass sich auch der BK nicht einzuschreiten traut. Das ist allerdings nur eine persönlich Vermutung meinerseits, für die ich keinerlei Beweise habe.

Die Realität ist nun mal, dass die Abgabe nicht gegen das EU-Recht der Dienstleistungsfreiheit verstößt. Ob es gegen andere EU-rechte verstößt, wurde nicht geklärt und an die nationalen Gerichte zurückverwiesen.

Was in Österreich nun gemacht oder nicht gemacht wird, werden wir am 1.1.2006 sehen.

Guru

Guru 09.09.2005 15:39

Zitat:

Original geschrieben von garfield36
So wie ich das sehe, wurde hier sehr wohl grundsätzlich entschieden, dass die Abgabe für Handymasten, nicht gegen EU-Recht verstößt. Das heißt aber nicht, dass diese Abgabe in irgend einem Land eingeführt werden muss. Da aber leider unsere Regierung eine solche Landesabgabe nicht beeinsprucht, wird sie wohl auch bei uns eingeführt werden. Hoffentlich macht da Wien nicht mit. Wie dann allerdings die Berechnung der Tarife für die Kunden aussieht, würde mich schon interessieren. Die muss dann ja, je nach Bundesland, unterschiedlich aussehen. Oder nicht? :verwirrt:
Sorry, aber das Lesen des Urteils sollte Dir weiterhelfen - Guru mag es nicht nocheinmal wiederholen... Es ist NICHT so, wie Du schreibst.

Guru

PS: Wie die Mobilfunkprovider bei einem eventuellen Inkrafttreten des Gesetzesentwurfs ihre Tarifmodelle aktualisieren, hängt von deren Entscheidungen ab. Lassen wir uns überraschen...

Neo 10.09.2005 15:37

Es wird immer perverser.

Wenns wirklich um die Verschandelung der Natur ginge, wär ich ja durchaus mit der "Straf-Steuer" einverstanden.

Aber, wenn das ganze für die EVN rein zufällig nicht gilt, die Bürger von Pröll & Co. so offensichtlich verarscht werden, man den Mobilfunkprovidern zuerst Frequenzen verkauft, gleichzeitig mit der Auflage eine gewisse Netzabdeckung aufzubauen, dann überrascht tut, wenn die Betreiber für UMTS doch tatsächlich Masten umbauen und neu aufbauen müssen... :mad:

Poltiker sind Auslaufmodelle.
Wie lange leistet sich die Welt noch solch unnötige Profi-Lügner?

guvi1 11.09.2005 09:54

niemand zwang die Betreiber Frequenzen zu kaufen.
Sowie uns niemand zwingt den teuren Sprit zu kaufen,und anschliessend nach verbilligung zu schreien.

Guru 11.09.2005 10:58

Entschuldige, aber dieser Beitrag ist nicht wirklich als intelligente Antwort zu klassifizieren.

Guru

Burschi 11.09.2005 11:35

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
niemand zwang die Betreiber Frequenzen zu kaufen.
Sowie uns niemand zwingt den teuren Sprit zu kaufen,und anschliessend nach verbilligung zu schreien.

Es zwingt dich auch niemand zu leben. Wenns einem nicht passt, kann man sich umbringen... :D

guvi1 11.09.2005 11:51

Meine Antwort bezog sich auf Neo,der die Handybetreiber in Schutz nahm,bzgl. teuer erkaufter Lizenzen.

Ich kann nicht als Käufer später auf Entgegenkommen hoffen,ausser es wurde beim Vertrag vertraglich festgesetzt.
Wenn ich heute ein Auto nach div. Gesichtspunkten kaufe,darf ich nachher nicht Leute anklagen die vielleicht den Spritpreis verteuern,und mir dadurch meine Kaufargumente nichtig gemacht wurden.
Das meinte ich,Guru.

Neo 11.09.2005 12:20

Stell dir vor, du kaufst ein Auto bei XY und im Kaufvertrag steht die Auflage, du musst bei der hauseigenen XY-Tankstelle monatlich 1.000 Liter tanken, sonst musst du das Auto zurückgeben.

Nach 2 Monaten verlangt XY auf einmal ab dem 5. mal bei jeder Fahrt zur XY-Tankstelle 500 Euro mit der Begründung, du fährst die Tankstelle zu oft an. Wenn dir das nicht recht ist, fahr halt einfach seltener zur Tankstelle, meint Firma XY.

Dein Dilemma: Tankst du brav deine 1.000 Liter (wie von XY verlangt), musst du sehr oft an die Tankstelle und zahlst zig mal 500 Euro. Fährst du aber seltener (auch wie von XY verlangt) zur Tankstelle, schaffst du deine 1.000 Liter im Monat leider nicht.

Eigentlich eine geniale Gaunerei - wenn nicht die Zeche wieder einmal der Endkunde, also wir, zahlen dürften.

jayjay 11.09.2005 12:37

wenn ich da mobilfunkbetreiber wär würd ich auf vertragsanpassung klagen. bei so einer steuer wären die lizenz-verträge wohl so nie geschlossen worden. dann würd der staat - bei erfolg einer solchen klage - netto wohl gleichviel einnehmen.

im übrigen find ichs doch sowieso einen witz: normal sind steuern doch bundesangelegenheit! wo leben, wir, dass da jetzt jeder sein eigenes süppchen kocht? was ist das wieder für ein sinnloser verwaltungsaufwand? mit aller wahrscheinlichkeit mit null erfolg. die fehler wurden, wenn schon, dort gemacht als man die handymasten bewilligt hat.

wie bereits von anderen (insbes. guru, dem ich hier voll zustimme) geschrieben hält diese steuer wohl vor österreichischem nationalem wettbewerbsrecht nicht und dürfte wohl auch den eg-wettbewerbsregeln nicht standhalten. im urteil wurde ja nur entschieden, dass die dienstleistungsfreiheit im bezug auf die belgische (!) steuer nicht berührt ist. das vorabentscheidungsverfahren (österr. bzw. in dem fall belgische gerichte müssen beim eugh nachfragen wenn sie vermuten, dass eg-recht berührt wird) stellte also lediglich fest, dass hier (nationales) wettbwerbsrecht anzuwenden ist bzw. die grundfreiheit der dienstleistung nicht berührt ist. das war alles. und da ist noch genau gar nichts entschieden.

guvi1 11.09.2005 12:49

die Hundesteuer ist auch Ländergeregelt.

Guru 11.09.2005 13:00

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
Meine Antwort bezog sich auf Neo,der die Handybetreiber in Schutz nahm,bzgl. teuer erkaufter Lizenzen.

Ich kann nicht als Käufer später auf Entgegenkommen hoffen,ausser es wurde beim Vertrag vertraglich festgesetzt.
Wenn ich heute ein Auto nach div. Gesichtspunkten kaufe,darf ich nachher nicht Leute anklagen die vielleicht den Spritpreis verteuern,und mir dadurch meine Kaufargumente nichtig gemacht wurden.
Das meinte ich,Guru.

Noch gibt es sowas wie "Rechtssicherheit", wobei Guru davon nicht immer überzeugt ist. Der Verkauf der Lizenzen für Mobilfunkbetreiber wurde auf das Telekommunikationsrecht (TKG) und natürlich geltendes Vertragsrecht bezogen - und genau darauf haben sich Firmen und Investoren bezogen, als diese Milliardeninvestitionen vorgenommen haben.
Wenn nun "Spielregeln" geändert werden, während das Spiel im Gange ist, wie würdest Du das nennen? Rechtssicherheit? Genauso ist aber die geplante Mastensteuer - die Lizenz ist voll im Laufen und jemand erfindet ganz einfach, unter Benutzung unzähliger Ausreden (wobei zB die Zuständigkeit des Landes Niederösterreich für Telekom-regulatorische Fragen gar nicht gegeben ist) eine Steuer, die - vor allem bei kleineren Betreibern - die Wirtschaftlichkeit von Investitionen klar in Frage stellt. DAS ist das Ändern der Spielregeln während des Spieles.
Und wenn wir in Österreich jemals wieder Investitionen haben wollen, dann sollten wir uns genau überlegen, wie oft man solche Änderungen der Spielregeln machen kann, ohne die Spielpartner zu vergrämen. Vielleicht erfindet das nächste Bundesland die Straßenmaut auf seine Landesstraßen, zahlbar von den Autofirmen. Oder Raiffeisen soll zahlen, weil die Lagerhäuser Schatten werfen, oder aber es kommt eine Steuer einer Gemeinde für Internetbenutzer, weil die mehr wissen als die Gemeindepolitiker und die Gemeinde Geld benötigt...

SO kann es auf jeden Fall nicht gehen, dass letztendlich jede Entität in diesem Land macht was ihr gerade einfällt, nur weil die Ebbe in den Kassen nach Auffüllung schreit.

Guru

Guru 11.09.2005 13:01

Zitat:

Original geschrieben von guvi1
die Hundesteuer ist auch Ländergeregelt.
Weil hier (bei der Hundesteuer) die Kompetenz Ländersache ist - beim Mobilfunk ist dies allerdings Bundeskompetenz.

Guru

pc.net 11.09.2005 13:34

Zitat:

Original geschrieben von jayjay
...

im übrigen find ichs doch sowieso einen witz: normal sind steuern doch bundesangelegenheit!

...

aus der österreichischen verfassung geht im rahmen des föderalistischen systems der grundsatz hervor, dass alles was nicht ausdrücklich als bundessache deklariert ist, in die kompetenz der länder fällt ... darunter fallen somit auch diverse steuerhochheiten ...


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