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rechlicher schutz bzw frage
wie kann man sich vor rechtlichen troubles schützen, wenn man e.g. in seinem lokal/cafe etc. den gästen einen i-net zugang ermöglicht. so wie es auch etliche gratis w-lan zugänge gibt. es könnte ja ein gast user eine aktivität ausüben die nun rückverfolgt wird, und dann ist man ja selbst drann.
den zugang server seitig soweit einschränken ist sicher eine möglichkeit, aber schlupflöcher gibt es ja leider immer :( wie sieht eigentlich hier die gesetzteslage aus? TIA |
:(
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Direkte Antwort auf deine Frage hab ich nicht.
Aber wenn es sich um ein Hotel handelt, würde ich Gastzugänge machen und einfach mitloggen (Hotelgäste müssen sich ausweisen) damit hätte man zumindest eine Aufzeichnung darüber. |
danke für die antw, mitloggen ist sowieso pflichtlektion nur möchte ich wissen wie man das prob des freien gastzugangs, in diesem fall in einem lokal, rechtlich so absichert das es nicht den besitzer des inet zugangs erwischt.
eine lösung ist das sich nur gäste einloggen können, und man es nicht privat/geschäflich nutzt :( |
ap mit radius absichern und jeden gast unterschreiben lassen. der gast wird dann auf eine eigene startseite umgeleitet wo er sein kennwort eingeben kann. bei einem hotel wird der gast ja genau erfasst (wohnort,..), also sollte es auch verfolgbar sein.
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Auszug aus: http://www.internet4jurists.at/intern27.htm
Zitat:
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hmm...das öffnet aber viele Schlupflöcher für Inernetkriminalität :rolleyes:
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eben, nur eine lösung dafür muss es ja geben weil es gibt ja genügend freie zugänge in diversen lokalitäten. siehe auch hier
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Klingt aber plausibel:
Ich hätt noch nie gehört dass die MPAA / RIAA einen Internetprovider dafür haftbar gemacht haben weil deren User illegale Daten aus dem Netz saugen. |
nun ja, aber hier sieht es ein wenig anders aus
provider -> kunde(lokalbesitzer) -> gast :( |
schon, aber dann bräuchtest du nur ein offenes w-lan anbieten und hättest damit freie fahrt - während andere nutzer diesen schutz nicht genießen.
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Zitat:
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Bzgl. Infrastruktur in einem Hotel kann ich dir (beruflich bedingt) schon ein paar Tipps geben.
Es gibt da mehrere Möglichkeiten. Eine ist, den Internetzugang für Gäste einem externen Anbieter zu überlassen. Dieser schafft, und vor allem betreut, die Infrastruktur. Da brauchst dich um nichts weiter zu kümmern. Wennst mitverdienen willst - verhandeln! Die andere Gruppe stellt irgendwo eine PC hin mit gesondertem INet-Zugang (meist free of charge). Krass sind jene, die ihren Gästen da selbe Netzwerk zur Verfügung stellen wie das lokale LAN (alles schon gehabt :D ) Wennst genauere Infos braucht - bitte PM - das Thema ist einfach zu umfangreich. |
du hast keine verantwortung! isps müllen die daten ja auch sehr schnell, nach ein paar monaten können die bei dynamic meist gar nicht mehr sagen wer die ip hatte ( quelle: interview mit inode mitarbeiter @wcm )
und das ist auch gut so, forza datenschutz :D meine proxyliste befindet sich im internetforum ;) und wenn die engländer ihr verschissenes datenaufzeichnungsgesetz tatsächlich durchsetzen hol ich mir einen bezahl-proxy :p mfg /dev/null |
Zitat:
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Ordentlicher Router mit Content-Filtering (z.B. DansGuardian auf Basis von Ipcop), zudem nur bestimmte Ports erlauben (also z.B. mail, icq, msn, www).
Internen Zugriff untereinander sperren, gscheiter Proxy mit Limitierungen in punkto max. Dateigröße (um Saugen zu verhindern). Das mal rein von der technischen Seite. Inwieweit du diese zugegeben äußerst restriktiven Regeln aufweichst, um nicht blöd dazustehen, bleibt dir überlassen. |
Der Gaststättenbetreiber ist ja mitglied in der wirtschaftskammer, und die haben für die mitglieder gratis rechtsberatung.
Anrufen, termin ausmachen und beraten lassen. Wofür bezahlt man denn sonst den beitrag ;-) |
Mitloggen welche Seiten angesurft wurden, kannst Dir gleich wieder abschminken. DAS ist nämlich verboten ;). Wenn die Gäste Müll ziehen ist das nicht Dein Problem.
btw. Berufsrechtsschutz... |
Zitat:
ok, das mit der wirtschaftskammer ist ein hammertip :D wert ich gleich dankenswerterweise weitergeben ;) |
Zitat:
An meinem Auto ist ein Kennzeichen. Aber wenn ich mich nachts auf mein Fahrrad setze und Scheiben einwerfe, bin ich kaum rückverfolgbar. Furchtbar! Fahrradfahren gehört sofort verboten… |
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Wenn ich weiss was für Ideen die Leute so haben ...
da musst eigentlich sofort einen Anonymisierungsproxy mit VPN Zugang anmieten. Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche? Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p [was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ] |
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und was machst bei "airsniffern" :D |
Zitat:
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt, und du dann eine anonymverfügung oder anzeige wegen schnell fahren bekommst. Entweder du gibts den wahren fahrer bekannt um dein sündenregister nicht aufzufüllen, oder wenn du es nicht kannst/willst bezahlst du selbst. Wenn im klassischen no-no fall jemand deinen offenen zugang zum kinderporno saugen benutzt, und deine ip adresse irgendwie in die hände der ermittlungsbehörden kommt wirds bei dazukommender vorverurteilung über die kronenzeitung nicht lustig dich zu verteidigen. Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein. |
Zitat:
aber hat natürlich auch seine nachteile, welcher "kunde" macht das schon gerne :( |
Wahrscheinlich wirds eh rechtlich nicht so verhängnissvoll sein wie in meinem beispiel, denn es gibt ja genügend wlan zugänge in österreich die anonym zu nutzen sind.
Aber würde mich auf jeden fall bei der wkö beraten lassen. |
Hab das mal selbst betrieben und mich mit einer Softwarelösung namens sitekiosk
abgesichert. |
Zitat:
Du setzt hier zwei Sachverhalte gleich, die vielleicht „in der Laiensphäre“ (so nennt das i.d.T. der Jurist… ) vergleichbar erscheinen, rechtlich aber eben doch diametral entgegengesetzt sind: Beim Fahrzeug gibt’s die Halterhaftung aus Betriebsgefahr – Access-Provider hingegen genießen eine umfangreiche Haftungsprivilegierung. Nachdem in Deutschland einst im Zuge eines international beachteten Verfahrens der Compuserve-Chef wg. Verbreitung von Kipo verurteilt wurde, setzt sich dann doch überall die Erkenntnis durch, dass es so nicht laufen kann. Es macht eben doch einen Unterschied, ob du persönlich jemandem face-to-face deinen Autoschlüssel gibst. Oder ob du als Dienstleister vielleicht 100 000 Kunden hast, die alle selbstständig im Netz agieren. Deshalb ist die Situation rechtlich gerade genau anders geregelt… |
@marc wie ist die genaue definition eines "access-providers"? ist das jeder, der einfach ein offenes wlan bzw. an arbeitsplätzen lan anbietet (oder schlichtweg nur hat) oder gibts dort noch andere kriterien (wie z.b. hotel, restaurant, usw.)?
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ich wiederhole mich ja nur ungern,aber:
es ist völlig irrelevant! wenns erstmal deine ip haben (dazu brauchens schon EINIGES...) und dann bei dir anklopfen sagst ihnen, sorry ka gratis inet für gäste! damit kommst vor jedem gericht durch... ausserdem: ein gscheider word filter (bieten sogar schon billig router unter 200€) für http, dann noch nur benötigte dienste freischalten (zB: ftp, http, mail) und es sollte kein problem sein... auch gegen http tunnelling sollte man mit etwas know-how und dem schon genannten wordfilter ankommen (dabei muss man halt etwas von der mentalität eines googlehackers haben, is ansich genau das selbe spiel)... klar, bei encryptetem http-tunneled content hast ka chance, aber da wird man dich auch nicht belangen können... schliesslich is ja encrypted :lol: mfg /dev/null |
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