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rev.antun 23.08.2005 09:16

rechlicher schutz bzw frage
 
wie kann man sich vor rechtlichen troubles schützen, wenn man e.g. in seinem lokal/cafe etc. den gästen einen i-net zugang ermöglicht. so wie es auch etliche gratis w-lan zugänge gibt. es könnte ja ein gast user eine aktivität ausüben die nun rückverfolgt wird, und dann ist man ja selbst drann.

den zugang server seitig soweit einschränken ist sicher eine möglichkeit, aber schlupflöcher gibt es ja leider immer :(

wie sieht eigentlich hier die gesetzteslage aus?

TIA

rev.antun 25.08.2005 09:51

:(

holzi 25.08.2005 09:57

Direkte Antwort auf deine Frage hab ich nicht.

Aber wenn es sich um ein Hotel handelt, würde ich Gastzugänge machen und einfach mitloggen (Hotelgäste müssen sich ausweisen) damit hätte man zumindest eine Aufzeichnung darüber.

rev.antun 25.08.2005 10:01

danke für die antw, mitloggen ist sowieso pflichtlektion nur möchte ich wissen wie man das prob des freien gastzugangs, in diesem fall in einem lokal, rechtlich so absichert das es nicht den besitzer des inet zugangs erwischt.

eine lösung ist das sich nur gäste einloggen können, und man es nicht privat/geschäflich nutzt :(

spunz 25.08.2005 10:16

ap mit radius absichern und jeden gast unterschreiben lassen. der gast wird dann auf eine eigene startseite umgeleitet wo er sein kennwort eingeben kann. bei einem hotel wird der gast ja genau erfasst (wohnort,..), also sollte es auch verfolgbar sein.

ERRA 25.08.2005 10:30

Auszug aus: http://www.internet4jurists.at/intern27.htm

Zitat:

Man unterscheidet also je nach Tätigkeit:

Access-Provider: vermitteln nur den Zugang zum Internet
Host-Provider: bieten auch sonstige Dienste, wie vor allem Speicherplatz für Webseiten von Kunden an
content-Provider: bieten neben Internet-Zugang redaktionell aufbereitete eigene Information
Backbone-Provider: bieten internationale Internetverbindungen an

Je nach Art des Providers differiert auch der Haftungsumfang. Während den Access-Provider als reinen "Transporteur" der Information keine Haftung trifft, haften Service- und contentprovider eingeschränkt für fremde und voll für eigene Inhalte; siehe dazu Kapitel Haftungsrecht.

Anmerkung: Manchmal wird auch die Meinung vertreten, dass auch der Access-Provider auf Unterlassung in Anspruch genommen werden könne, wenn er wisse, dass illegales Material über seine Leitungen transportiert wird. Dies läge etwa im Interesse der Musikindustrie, die auf diese Weise das Problem mit Up- und Download von geschützten Musikstücken in den Griff bekommen möchte. M.M. gibt es aber gegen den reinen Access-Provider genauso wenig eine Handhabe wie gegen die ÖBB oder die Post.

holzi 25.08.2005 10:44

hmm...das öffnet aber viele Schlupflöcher für Inernetkriminalität :rolleyes:

rev.antun 25.08.2005 11:00

eben, nur eine lösung dafür muss es ja geben weil es gibt ja genügend freie zugänge in diversen lokalitäten. siehe auch hier

ERRA 25.08.2005 11:11

Klingt aber plausibel:
Ich hätt noch nie gehört dass die MPAA / RIAA einen Internetprovider dafür haftbar gemacht haben weil deren User illegale Daten aus dem Netz saugen.

rev.antun 25.08.2005 11:24

nun ja, aber hier sieht es ein wenig anders aus

provider -> kunde(lokalbesitzer) -> gast :(

holzi 25.08.2005 11:24

schon, aber dann bräuchtest du nur ein offenes w-lan anbieten und hättest damit freie fahrt - während andere nutzer diesen schutz nicht genießen.

rev.antun 25.08.2005 11:25

Zitat:

Original geschrieben von holzi
schon, aber dann bräuchtest du nur ein offenes w-lan anbieten und hättest damit freie fahrt - während andere nutzer diesen schutz nicht genießen.
eben, das sehe ich auch so

ERRA 25.08.2005 22:20

Bzgl. Infrastruktur in einem Hotel kann ich dir (beruflich bedingt) schon ein paar Tipps geben.

Es gibt da mehrere Möglichkeiten.

Eine ist, den Internetzugang für Gäste einem externen Anbieter zu überlassen. Dieser schafft, und vor allem betreut, die Infrastruktur. Da brauchst dich um nichts weiter zu kümmern. Wennst mitverdienen willst - verhandeln!

Die andere Gruppe stellt irgendwo eine PC hin mit gesondertem INet-Zugang (meist free of charge). Krass sind jene, die ihren Gästen da selbe Netzwerk zur Verfügung stellen wie das lokale LAN (alles schon gehabt :D )

Wennst genauere Infos braucht - bitte PM - das Thema ist einfach zu umfangreich.

schichtleiter 26.08.2005 19:58

du hast keine verantwortung! isps müllen die daten ja auch sehr schnell, nach ein paar monaten können die bei dynamic meist gar nicht mehr sagen wer die ip hatte ( quelle: interview mit inode mitarbeiter @wcm )
und das ist auch gut so, forza datenschutz :D
meine proxyliste befindet sich im internetforum ;)
und wenn die engländer ihr verschissenes datenaufzeichnungsgesetz tatsächlich durchsetzen hol ich mir einen bezahl-proxy :p

mfg /dev/null

rev.antun 30.08.2005 10:55

Zitat:

Original geschrieben von ERRA
Die andere Gruppe stellt irgendwo eine PC hin mit gesondertem INet-Zugang (meist free of charge). Krass sind jene, die ihren Gästen da selbe Netzwerk zur Verfügung stellen wie das lokale LAN (alles schon gehabt :D )

die lösung sollte es sein, jedoch in einem eigenen lan !!! angedacht sind 2 lan segmente zu machen 1 für den betrieb (cheffe :D) und eines für die gäste ;)

Dumdideldum 30.08.2005 11:25

Ordentlicher Router mit Content-Filtering (z.B. DansGuardian auf Basis von Ipcop), zudem nur bestimmte Ports erlauben (also z.B. mail, icq, msn, www).

Internen Zugriff untereinander sperren, gscheiter Proxy mit Limitierungen in punkto max. Dateigröße (um Saugen zu verhindern).

Das mal rein von der technischen Seite. Inwieweit du diese zugegeben äußerst restriktiven Regeln aufweichst, um nicht blöd dazustehen, bleibt dir überlassen.

christian1701 30.08.2005 13:00

Der Gaststättenbetreiber ist ja mitglied in der wirtschaftskammer, und die haben für die mitglieder gratis rechtsberatung.
Anrufen, termin ausmachen und beraten lassen.
Wofür bezahlt man denn sonst den beitrag ;-)

Br@in 30.08.2005 14:01

Mitloggen welche Seiten angesurft wurden, kannst Dir gleich wieder abschminken. DAS ist nämlich verboten ;). Wenn die Gäste Müll ziehen ist das nicht Dein Problem.

btw. Berufsrechtsschutz...

rev.antun 30.08.2005 14:40

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Ordentlicher Router mit Content-Filtering (z.B. DansGuardian auf Basis von Ipcop), zudem nur bestimmte Ports erlauben (also z.B. mail, icq, msn, www).
no jo, da kommt eine :tux: kiste hin mit allem was halt erforderlich ist :D

ok, das mit der wirtschaftskammer ist ein hammertip :D wert ich gleich dankenswerterweise weitergeben ;)

Marc 30.08.2005 14:48

Zitat:

Original geschrieben von holzi
das öffnet aber viele Schlupflöcher für Inernetkriminalität :rolleyes:
Nun ja, genau mit der Einstellung plädieren Law&Order-Politiker für immer mehr Einschränkungen der Bürger-Rechte. „Alles muss immer und überall überwachbar sein. Wo kämen wir sonst hin“?

An meinem Auto ist ein Kennzeichen. Aber wenn ich mich nachts auf mein Fahrrad setze und Scheiben einwerfe, bin ich kaum rückverfolgbar. Furchtbar! Fahrradfahren gehört sofort verboten…

Marc 30.08.2005 14:51

Zitat:

Original geschrieben von rev.antun
mitloggen ist sowieso pflichtlektion
Und das verträgt sich mit den Gründsätzen des Datenschutzes wie? "Datensparsamkeit" - nur was erforderlich ist, darf erhoben werden. Hierbei sind die Daten noch besonders sensibel, da eine Vorratsspeicherung zuusätzlich noch in das Fernmeldegeheimnis des Betroffenen eingreift. :cool:

Br@in 30.08.2005 15:31

Wenn ich weiss was für Ideen die Leute so haben ...
da musst eigentlich sofort einen Anonymisierungsproxy mit VPN Zugang anmieten.

Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


[was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ]

holzi 30.08.2005 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Marc
Nun ja, genau mit der Einstellung plädieren Law&Order-Politiker für immer mehr Einschränkungen der Bürger-Rechte. „Alles muss immer und überall überwachbar sein. Wo kämen wir sonst hin“?

An meinem Auto ist ein Kennzeichen. Aber wenn ich mich nachts auf mein Fahrrad setze und Scheiben einwerfe, bin ich kaum rückverfolgbar. Furchtbar! Fahrradfahren gehört sofort verboten…

hehe, wollte damit nicht ausdrücken, dass mich diese "schlupflöcher" stören würden ;) - nur wenn dann gleiches recht für alle

rev.antun 30.08.2005 15:38

Zitat:

Original geschrieben von Br@in
Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


und was machst bei "airsniffern" :D

christian1701 30.08.2005 15:57

Zitat:

Original geschrieben von Br@in

Was geht eine Gaststätte an was ich für Seiten besuche?

Wenn ich das mitbekomme bekommt das Hotel Post von D.A.S. :p


[was war denn das? Post in 1sek gesendet!!! :eek: ]

Ist wie beim Autofahren.
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt, und du dann eine anonymverfügung oder anzeige wegen schnell fahren bekommst.
Entweder du gibts den wahren fahrer bekannt um dein sündenregister nicht aufzufüllen, oder wenn du es nicht kannst/willst bezahlst du selbst.

Wenn im klassischen no-no fall jemand deinen offenen zugang zum kinderporno saugen benutzt, und deine ip adresse irgendwie in die hände der ermittlungsbehörden kommt wirds bei dazukommender vorverurteilung über die kronenzeitung nicht lustig dich zu verteidigen.

Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein.

rev.antun 30.08.2005 16:53

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Da steht dann bekannter betreiber eines kaffeehauses wird verdächtigt verteiler in einem kipo-ring zu sein.
:( tja dann muss man wohl (vor nutzungsfreischaltung) eine legitimation verlangen, und dadurch die verbindung zu der betreffenden person herstellen.

aber hat natürlich auch seine nachteile, welcher "kunde" macht das schon gerne :(

christian1701 30.08.2005 17:21

Wahrscheinlich wirds eh rechtlich nicht so verhängnissvoll sein wie in meinem beispiel, denn es gibt ja genügend wlan zugänge in österreich die anonym zu nutzen sind.
Aber würde mich auf jeden fall bei der wkö beraten lassen.

Don Manuel 30.08.2005 18:19

Hab das mal selbst betrieben und mich mit einer Softwarelösung namens sitekiosk
abgesichert.

Marc 31.08.2005 11:37

Zitat:

Original geschrieben von christian1701
Ist wie beim Autofahren.
Wenn du als Besitzer des Wagens jemanden anders fahren lässt...

Eigentlich gerade nicht. :)

Du setzt hier zwei Sachverhalte gleich, die vielleicht „in der Laiensphäre“ (so nennt das i.d.T. der Jurist… ) vergleichbar erscheinen, rechtlich aber eben doch diametral entgegengesetzt sind: Beim Fahrzeug gibt’s die Halterhaftung aus Betriebsgefahr – Access-Provider hingegen genießen eine umfangreiche Haftungsprivilegierung.

Nachdem in Deutschland einst im Zuge eines international beachteten Verfahrens der Compuserve-Chef wg. Verbreitung von Kipo verurteilt wurde, setzt sich dann doch überall die Erkenntnis durch, dass es so nicht laufen kann.

Es macht eben doch einen Unterschied, ob du persönlich jemandem face-to-face deinen Autoschlüssel gibst. Oder ob du als Dienstleister vielleicht 100 000 Kunden hast, die alle selbstständig im Netz agieren.

Deshalb ist die Situation rechtlich gerade genau anders geregelt…

holzi 31.08.2005 11:42

@marc wie ist die genaue definition eines "access-providers"? ist das jeder, der einfach ein offenes wlan bzw. an arbeitsplätzen lan anbietet (oder schlichtweg nur hat) oder gibts dort noch andere kriterien (wie z.b. hotel, restaurant, usw.)?

schichtleiter 04.09.2005 03:42

ich wiederhole mich ja nur ungern,aber:
es ist völlig irrelevant! wenns erstmal deine ip haben (dazu brauchens schon EINIGES...) und dann bei dir anklopfen sagst ihnen, sorry ka gratis inet für gäste! damit kommst vor jedem gericht durch...
ausserdem: ein gscheider word filter (bieten sogar schon billig router unter 200€) für http, dann noch nur benötigte dienste freischalten (zB: ftp, http, mail) und es sollte kein problem sein... auch gegen http tunnelling sollte man mit etwas know-how und dem schon genannten wordfilter ankommen (dabei muss man halt etwas von der mentalität eines googlehackers haben, is ansich genau das selbe spiel)...
klar, bei encryptetem http-tunneled content hast ka chance, aber da wird man dich auch nicht belangen können... schliesslich is ja encrypted :lol:

mfg /dev/null


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