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Gebührenerhöhung bzgl. Handymasten
ist das eigentlich ohne weiteres möglich?
denn das wäre ja eine vertragsänderung,also Kündigungsrecht. hat sich das schon wer überlegt? |
keine ahnung.. hab ich mir auch schon überlegt..
naja.. ich hab ja noch einen funken hoffnung, dass die ganze sache vor dem verfassungsgericht abgewiesen wird.. |
Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.
Beispiel tele.ring: Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist. Beispiel A1: (4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht. usw. Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird. Guru |
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wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben. |
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Also - ausprobieren und berichten :D Guru |
Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen. Am besten alle gemeinsam, z.B. mit 1. September 2005, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft. Spätestens 2007 gilt sie dann für alle und wenn's die Handy-Mastensteuer dann noch gibt reicht es auch noch.
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Na dann - auf zum Handy-holen eh die AGB verändert werden...
Guru |
naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen :rolleyes: ...
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Wenn das die Auswirkungen der Handymasten-Steuer sein sollten, dann sind die Mobilfunkbetreiber die ersten die für eine bundesweite Einführung plädieren :hehe: |
:ms: nur verdienens an den dzt. gültigen verträgen dann nix mehr ;) ...
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es ist eine gebühr für die Betreiber,hat also nichts mit den Kunden zu tun. Und ob es legal ist diese Gebühr einfach an den Kunden weiterzugeben sollte eigentlich der Konsumentenschutz erklären. GURU,wo bist du? Ich denke die Betreiber machen es sich sehr leicht,aber mir egal da ich Wertkarte habe. |
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gestern oder vorgestern im kurier gelesen, dass die gebür nicht an die kunden weitergegeben wird bzw. das die netzbetreiber vors verfassunggericht ziehen wollen? weiß nicht was da jetzt dran ist.. mfg |
würd mich nur interessieren, weswegen diese gebühr verfassungswidrig sein sollt ? jemand eine ahnung ?
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Zitat:
http://derstandard.at/?url=/?id=2141897 :) |
Zitat:
Guru |
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