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malcolmx 13.07.2005 15:34

GIS frage
 
Hi Leute!

Wenn die netten Besucher mal vorbeikommen und nach einem kurzen Gespräch mit der BH drohen, kann man dann schlimmeres befürchten??? mfg malcolm

holzi 13.07.2005 15:37

in zunkunft gar nicht mit denen reden, tür vor der nase zuknallen und fertig ^^
wenn sie in deine wohnung wollen, brauchen sie einen durchsuchungsbefehl

Iolaos 13.07.2005 15:49

Mit einem Exektivbeamten kommen sie schon rein. Dumm stellen und schaun dass Du ab sofort zahlen kannst. Wenn Du blöd kommst wollen sie vielleicht rückwirkend etwas verlange und dass wird ein mühsamer Streit.

Dumdideldum 13.07.2005 15:53

Du gibst es sofort zu, dass du ein Rundfunksempfangsgerät betreibst - somit wird der GIS Hapschi auch keinerlei Bestrebungen daran setzen, irgendetwas rückwirkend zu machen

oder

Du läßt ihn nicht herein, räumst aber vorsorglich alle rundfunkrelevanten Geräte weg, sollten die wirklich mit der Polizei kommen (passiert das wirklich?)


Bei mir wars halt ein bisserl blöd, da der Fernseher etwas zu laut aufgedreht war :D

malcolmx 13.07.2005 15:55

die polizei hat ja auch kein recht einfach so ins haus zu stürmen die bräuchten doch auch ein durchsuchungsbefehl und kein richter der welt wird denen einen austellen, wenn das der grund wäre. oder irre ich mich da?

holzi 13.07.2005 16:03

auch ein exekutivbeamter kommt nicht einfach so rein

malcolmx 13.07.2005 16:05

Zitat:

Original geschrieben von holzi
auch ein exekutivbeamter kommt nicht einfach so rein
genau das mein ich ja

Br@in 13.07.2005 16:23

Eigentlich sollten die Gebühren INKASSO Service heissen...

MANX 13.07.2005 16:28

...
Zitat:

http://www.orf-gis.at/pdf/ORF_GIS_Infomappe.pdf
Die GIS – ein moderner Dienstleistungsbetrieb
Wer die GIS aber als pures "Inkassobüro" sieht, der irrt. Was tatsächlich 1998 als
"Gebühren Inkasso Service" begann, ist heute ein modernes
Dienstleistungsunternehmen, ...
Manx

malcolmx 13.07.2005 16:33

ja stimmt ^^


ich glaube wenn die diese drei typen vorbeischicken würden, würde jeder zahlen:

http://www.bodybuildbid.com/articles...man/colem5.jpg

http://www.cockermouthcricketclub.50...2_large_18.jpg

http://www.hhrf.org/ifi/200111/rambo.jpg

Br@in 13.07.2005 17:22

Zitat:

Original geschrieben von MANX
...

Manx

die haben echt mal so geheissen? :lol:

jetzt heissens jedenfalls so:
http://www.orf-gis.at/pics/logo.gif

cenus 13.07.2005 17:51

Soweit mir bekannt ist gibt rechtlich sehr wohl die Möglichkeit die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl zu betreten. So a'la Gefahr in Verzug.

Am besten gleich dort den Antrag unterschreiben und den Mitgliedbeitrag in Zukunft entrichten. Dies hat auch den Vorteil, dass man sich als "Beitragszahler" deklarierend beim ORF z.b. bechweren kann oder sich Sachen schicken lassen kann.

Ich denke, dass diese Katz' und Maus Spielen auf Dauer nicht zielführend ist.

malcolmx 13.07.2005 18:29

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Soweit mir bekannt ist gibt rechtlich sehr wohl die Möglichkeit die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl zu betreten. So a'la Gefahr in Verzug.

ja genau, wenn terroristen das haus einnehmen und die leute darin als geiseln halten. dann ja!

maxb 13.07.2005 18:30

GIS hatten wir schon sehr oft im Forum

z.B. Gesetzliche Grundlage -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ht=#post507165



Am besten nie die Tür aufmachen oder einfach anmelden ;)

cenus 13.07.2005 18:36

Guckst du da: www.ris.bka.gv.at

Suchst du nach: Telekommunikationsgesetzes

Liest du das: § 83 und § 84

Dort steht eh alles. :D :D

Lucky333 13.07.2005 19:02

Zitat:

Original geschrieben von malcolmx
ja stimmt ^^


ich glaube wenn die diese drei typen vorbeischicken würden, würde jeder zahlen:

http://www.bodybuildbid.com/articles...man/colem5.jpg

http://www.cockermouthcricketclub.50...2_large_18.jpg

http://www.hhrf.org/ifi/200111/rambo.jpg

lieber lass ich mich erschiessen als dem orf irgendwas zu zahlen...gründe gibt es genug nix zu zahlen.

holzi 13.07.2005 19:12

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
lieber lass ich mich erschiessen als dem orf irgendwas zu zahlen...gründe gibt es genug nix zu zahlen.
bei dem programm müsste der orf uns noch etwas zahlen, fürs anschauen

pc.net 13.07.2005 19:22

Zitat:

Original geschrieben von cenus
Guckst du da: www.ris.bka.gv.at

Suchst du nach: Telekommunikationsgesetzes

Liest du das: § 83 und § 84

Dort steht eh alles. :D :D

das hat aber schon gar nix mit dem rundfunkEMPFANG zu tun ...

thema verfehlt ;)

malcolmx 13.07.2005 22:46

danke euch für die info!

cenus 14.07.2005 15:24

@malcolmx

Und siehst jetzt schon klarer?

malcolmx 14.07.2005 18:54

ja schon....nur verstehe ich noch immer nicht wieso die mit der bh drohen und was die versuchen damit zu bezwecken.

bhoernchen 14.07.2005 20:10

ahäm...ich kenn einen der is schon seit zwanzig jahren bei der polizei.
noch nie hats sowas gegeben oder er hat auch nicht davon gehört das ein polizist fernsehn kontrollieren mitgegangen ist...

maxb 14.07.2005 23:57

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
ahäm...ich kenn einen der is schon seit zwanzig jahren bei der polizei.
noch nie hats sowas gegeben oder er hat auch nicht davon gehört das ein polizist fernsehn kontrollieren mitgegangen ist...

Nix Polizei, hab' ich ja gepostet -> "Den Organen der Fernmeldebüros, die
sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder
dies zu vermuten ist, zu gestatten."

Aber die haben normalerweise auch was besseres zu tun :D

bhoernchen 15.07.2005 08:14

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Nix Polizei, hab' ich ja gepostet -> "Den Organen der Fernmeldebüros, die
sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder
dies zu vermuten ist, zu gestatten."


also das glaub ich nicht.
is ja so ähnlich wie mit der asfinag und das anhalten von kfz...
i glaub net das ich so einen postler in meine eigenen vier wänden reinlassen muß...
da gibts ja was mit hoheitsgewalt..usw..kenn mich a net so aus.
ausübung von zwangsgewalt..
eingriff in persöhnliche freiheit..

Oli 15.07.2005 08:39

Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.

Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten.

Ciao Oliver

holzi 15.07.2005 09:00

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.

Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten.

Ciao Oliver

nein, verdacht bedeutet zb., wenn man im hintergrund den fernseher rennen hört - aber in dem fall sollte man sich sowieso mit den gis einigen ^^ ansonsten ist es kein verdacht und die dürfen deine wohnung auch nocht betreten, wär ja noch schöner. ich find es traurig, wie schnell sich manche von einem billigen plastikausweis und ein paar wischi-waschi paragraphen einschüchtern lassen.

maxb 15.07.2005 11:48

Anscheinend hat meinen link niemand gelesen, daher nochmals die Gesetzeslage

a) RGG

§2(5) Liegt für eine Wohung (Anm.: richtig: Wohnung) oder sonstige
Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort
ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als
Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren
beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage
mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort
betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung
nötigen Angaben zu machen.

b) RGG

§6(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw.
Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz
Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der
Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7
des Telekommunikationsgesetzes,
BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt
geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß
anzuwenden hat.

c) TKG

§83(5) Telekommunikationsanlagen unterliegen der Aufsicht der
Fernmeldebehörden. Als Telekommunikationsanlagen im Sinne dieses
Abschnittes gelten alle Anlagen und Geräte zur Abwicklung von
Telekommunikation, wie insbesondere Telekommunikationsnetze,
Kabel-TV-Netze, Funkanlagen und Endgeräte.
(6) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt,
Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen und Endgeräte,
oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses
Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen
und Bescheide zu überprüfen. Den Organen der Fernmeldebüros, die
sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder
dies zu vermuten ist, zu gestatten.
Ihnen sind alle erforderlichen
Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungs-
und Konzessionsurkunden sind auf Verlangen vorzuweisen.

...und meine subjektive Interpretation :D

man beachte b) "auf dessen Anfrage"
d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen

man beachte c) "oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert"
d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen und als mahnung erkenntlich

man beachte c) "Besteht der begründete Verdacht"
gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt

man beachte c) " Den Organen der Fernmeldebüros, die
sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der
Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder
dies zu vermuten ist, zu gestatten."


also wenn kein begründeter verdacht besteht, dann brauchst du ihnen auch den zutritt nicht zu gestatten. :)

holzi 15.07.2005 12:08

Zitat:

Original geschrieben von maxb
...

also wenn kein begründeter verdacht besteht, dann brauchst du ihnen auch den zutritt nicht zu gestatten. :)

sag ich doch ;)

bhoernchen 15.07.2005 19:34

GESTATTEN!!!!!!!!!!eben
nix dürfens!!!!!!!!!!!
widaschaun:lol: :lol:

malcolmx 17.07.2005 13:20

und wie stehts mit autoradios? ich höre nie radio im auto.

schichtleiter 17.07.2005 13:42

Zum Thema gibts auch was @DAUjones :roflmao:
Zitat:

Mal was ganz neues von der eigenen Front:

Jeder kennt sie, jeder hasst sie, jeder hat angst vor ihnen, die lieben ...-Eintreiber. :)

Ok, daß ihnen jedes mittel recht ist, ist schon klar, aber daß sie auch noch dämlich sind ist selten klarer geworden als hier. :)

Eines Morgens sitze ich auf meiner Terasse, genieße das zwitschern der Vögel, als plötzlich eine klingel in der Straße ertönt.

"Der Eismann!"

Wir haben einen netten altmodischen Eismann hier, der an besonders warmen tagen, bei uns in die Strasse gefahren kommt um sein super leckeres selbst gemachtes Eis zu verkaufen.

Ich also hingegangen, mir nen schönen Amarena-Becher bestellt und schlendere wieder zurück zu meiner Terasse, als ich jemanden mit dem Foto-Apparat vor meinem Wohnzimmer-Fenster stehen seh, fleißig am knipsen. Ich also hin, ihn gefragt, ob ich ihm helfen kann.

S:"Schönen guten Tag, kann ich ihnen helfen?"
Typ:*erschrockenumdreh* "Nein danke!"

Und stratzt weg, bevor ich was sagen konnte.

Naja, was solls, mein Amarena-Becher schmilzt, wenn ich dem jetzt nachlaufe, egal. Mich also wieder auf meine Terasse gesetzt und mein Eis gelöffelt.

Plötzlich: *bimmelbimmel*

S(kar):"???! Eismann war doch gerade da? achne, Haustürklingel!!"

hingegangen (kann man nichtmal in ruhe sein Eis essen?), aufgemacht, lacht mir der Typ von vorhin doch tatsache ins Gesicht!

S:"???Sie?"
selbe Typ: "Schönen guten Tag! Ich mache einen Artikel für schöner Wohnen und wollte mal eben ihr Wohnzimmer und ihre Wohnung fotografieren! Als typisches Beispiel für Jugendliches Wohnen!"
S:"????????"

bums, steht er schon drinne in meiner Wohnung, schließt eigenmächtig die Tür, setzt sein Teufelsgrinsen auf, zuckt seinen Dienstausweiß und...

GEZ:"Ich komme von der GEZ! Und wie ich feststellen konnte haben sie einen Fernseher! Das bedeutet, sie müssen gebühren entrichten herr ...! Und das tuen sie laut meiner Liste nicht, also müssen sie eine Strafe in höhe von 1500€ entlöhnen!"

S:"??????"
GEZ:"Leugnen ist zwecklos, wir haben draussen einen Funkwagen, der die genaue Position aller Fernseh-Geräte im Haus lokalisieren kann! Außerdem habe ich Fotos von ihrem Fernseher!"

S:"?????"
GEZ:"Tun sie nicht das Unschuldslamm, sie wissen das sie nicht zahlen, ich weiß es, die GEZ weiß es, also werden sie Zahlen! Sehen sie da draussen den Eiswagen? Das ist ein getarnter Wagen von uns. Der kann genau feststellen wo im Haus die Fernseher stehen! Und in ihrer Wohnung wurde einer ausgemacht der empfang hat! Und sie Zahlen nicht! Das geht aus meinen Akten hervor! Sie müssen sich also anmelden und nachträglich eine Strafe von 1500€ zahlen!"

S:"????????? Buhahahahahahahah, LOOOOOOOL, muhahahahahahaah!"
GEZ: "??????????"

*zumfernseherhingeh* *einschaltknopfdrück* *fernseherbleibttot* *aufsteckerinsteckdosezeig* *auffernseherzeig* *signalisierdasfernseherhinüber*
*aufdietürzeig* *wink*

GEZ:"Also hören sie!...."
S:"NEIN! JETZT HÖREN SIE MIR MAL ZU! 1sten schwachsinn erzählen, der Eiswagen gehört nem Eismann und nicht ihrer scheiß Firma! Da kommt das Eis dahinten her! 2tens verletzung der Privatsphäre durch fotografieren, 3tens, unbefugter zutritt meiner Wohnung, 4tens, Polizei und 5tens, RAUS!"

GEZ ist weiter am rumreden, mir wirds zu bunt, zum Telefonhörer gegriffen, 110, bitte vorbei kommen, etc....

GEZ:"Damit lasse ich micht nicht einschüchtern! SIE ZAHLEN IHRE GEBÜHREN NICHT! DAß IST STRAFBAR! UND ICH HABE DAS RECHT HIER ZU SEIN! etc..."

Zum Glück war nach 10 Minuten die Polizei da und hat den herrn abgeführt, weil er nicht bereit war, die Wohnung zu verlassen.

Ok, ich weiß die Geschichte klingt echt einfach unglaublich, aber sie ist mir gerade heute genauso passiert! Wenn ich es nicht gewesen wäre, dann würde ich sie selber nicht glauben! Übrigens hat er seine Unterlagen vergessen und dumm wie ich bin, habe ich doch mal eben da nachgeguckt. Bei meinem Namen stand in seiner Liste vermerkt...."Zahlt seid 5 Jahren".

skar

malcolmx 17.07.2005 20:49

Zitat:

Original geschrieben von malcolmx
und wie stehts mit autoradios? ich höre nie radio im auto.
hm ja ok, aber was is jetzt mit autoradios. einige haben ja das auto vorm haus stehen, was dann?

MANX 17.07.2005 20:58

... Autoradio kost nix!

Manx

PS: Link such ...

MANX 17.07.2005 21:00

http://www.orf-gis.at/info_al2.htm

Zitat:

Und: Autoradios brauchen nicht gemeldet werden. Sie sind gebührenbefreit.

malcolmx 18.07.2005 12:19

thx

tausendsasa 04.08.2005 16:04

immer wieder diese fiesen gisler
 
aber wers genau wissen will
über dies und jenes kann sich
mit all seinen fragen mit einer
privatnachricht an mich wenden
(hobbyjurist der sich eben
diese gis zur aufgabe gemacht hat)

malcolmx 01.03.2006 20:00

kommt die gis auch abends also so um 20.00?

pong 02.03.2006 07:21

Zitat:

Original geschrieben von MANX
http://www.orf-gis.at/info_al2.htm
Das heisst ich kann mir in meine Wohnung anstatt meinem kleinen HiFi Turm ein Autoradio samt Verstärker und Wechsler stellen und zahl dann kein GIS?

pong

pc.net 02.03.2006 07:39

Zitat:

Original geschrieben von malcolmx
kommt die gis auch abends also so um 20.00?
das sind freie mitarbeiter mit ebenso freier zeiteinteilung ...

somit kommen die praktisch zu jeder tageszeit - und um 20:00 abends ist die wahrscheinlichkeit auch recht hoch, einen berufstätigen menschen daheim und noch dazu grad beim fernschaun zu erwischen ;) ...

pc.net 02.03.2006 07:45

Zitat:

Original geschrieben von pong
Das heisst ich kann mir in meine Wohnung anstatt meinem kleinen HiFi Turm ein Autoradio samt Verstärker und Wechsler stellen und zahl dann kein GIS?

pong

was ist wohl die definition eines autoradios?
ein gerät, dass in einem KFZ _verbaut_ ist - ein gerät, dass zwar grundsätzlich von der bauform her für das KFZ konzipiert wurde, aber als (stationärer) rundfunkempfänger in gebäuden verwendet wird eher nicht ...

du könntest es aber _möglicherweise_ umgehen, indem du nur die audio-anlage in deinem gebäude OHNE rundfunkempfänger ausstattest und über einen line-out ausgang deines im auto, welches in der garage steht, eingebauten autoradios mit einem langen kabel mit der heim-anlage verbindest und so rundfunk empfängst :rolleyes: - ein richter wird das aber wahrscheinlich auch als stationären betrieb auslegen ...


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