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GIS frage
Hi Leute!
Wenn die netten Besucher mal vorbeikommen und nach einem kurzen Gespräch mit der BH drohen, kann man dann schlimmeres befürchten??? mfg malcolm |
in zunkunft gar nicht mit denen reden, tür vor der nase zuknallen und fertig ^^
wenn sie in deine wohnung wollen, brauchen sie einen durchsuchungsbefehl |
Mit einem Exektivbeamten kommen sie schon rein. Dumm stellen und schaun dass Du ab sofort zahlen kannst. Wenn Du blöd kommst wollen sie vielleicht rückwirkend etwas verlange und dass wird ein mühsamer Streit.
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Du gibst es sofort zu, dass du ein Rundfunksempfangsgerät betreibst - somit wird der GIS Hapschi auch keinerlei Bestrebungen daran setzen, irgendetwas rückwirkend zu machen
oder Du läßt ihn nicht herein, räumst aber vorsorglich alle rundfunkrelevanten Geräte weg, sollten die wirklich mit der Polizei kommen (passiert das wirklich?) Bei mir wars halt ein bisserl blöd, da der Fernseher etwas zu laut aufgedreht war :D |
die polizei hat ja auch kein recht einfach so ins haus zu stürmen die bräuchten doch auch ein durchsuchungsbefehl und kein richter der welt wird denen einen austellen, wenn das der grund wäre. oder irre ich mich da?
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auch ein exekutivbeamter kommt nicht einfach so rein
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Eigentlich sollten die Gebühren INKASSO Service heissen...
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ja stimmt ^^
ich glaube wenn die diese drei typen vorbeischicken würden, würde jeder zahlen: http://www.bodybuildbid.com/articles...man/colem5.jpg http://www.cockermouthcricketclub.50...2_large_18.jpg http://www.hhrf.org/ifi/200111/rambo.jpg |
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jetzt heissens jedenfalls so: http://www.orf-gis.at/pics/logo.gif |
Soweit mir bekannt ist gibt rechtlich sehr wohl die Möglichkeit die Wohnung ohne Durchsuchungsbefehl zu betreten. So a'la Gefahr in Verzug.
Am besten gleich dort den Antrag unterschreiben und den Mitgliedbeitrag in Zukunft entrichten. Dies hat auch den Vorteil, dass man sich als "Beitragszahler" deklarierend beim ORF z.b. bechweren kann oder sich Sachen schicken lassen kann. Ich denke, dass diese Katz' und Maus Spielen auf Dauer nicht zielführend ist. |
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GIS hatten wir schon sehr oft im Forum
z.B. Gesetzliche Grundlage -> http://www.wcm.at/forum/showthread.p...ht=#post507165 Am besten nie die Tür aufmachen oder einfach anmelden ;) |
Guckst du da: www.ris.bka.gv.at
Suchst du nach: Telekommunikationsgesetzes Liest du das: § 83 und § 84 Dort steht eh alles. :D :D |
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thema verfehlt ;) |
danke euch für die info!
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@malcolmx
Und siehst jetzt schon klarer? |
ja schon....nur verstehe ich noch immer nicht wieso die mit der bh drohen und was die versuchen damit zu bezwecken.
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ahäm...ich kenn einen der is schon seit zwanzig jahren bei der polizei.
noch nie hats sowas gegeben oder er hat auch nicht davon gehört das ein polizist fernsehn kontrollieren mitgegangen ist... |
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sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten." Aber die haben normalerweise auch was besseres zu tun :D |
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is ja so ähnlich wie mit der asfinag und das anhalten von kfz... i glaub net das ich so einen postler in meine eigenen vier wänden reinlassen muß... da gibts ja was mit hoheitsgewalt..usw..kenn mich a net so aus. ausübung von zwangsgewalt.. eingriff in persöhnliche freiheit.. |
Es können durchaus anderen Organen als der Polizei Vollmachten übergeben werden (siehe Parksheriffs); somit glaube ich schon, dass die die Wohnung betreten dürfen.
Natürlich dürfen die keine Gewalt dabei ausüben, d.h . aufbrechen, etc., Du kannst jedoch dann bestraft werden, wennst die hinderst, einzutreten. Ciao Oliver |
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Anscheinend hat meinen link niemand gelesen, daher nochmals die Gesetzeslage
a) RGG §2(5) Liegt für eine Wohung (Anm.: richtig: Wohnung) oder sonstige Räumlichkeit keine Meldung (Abs. 3) vor, so haben jene, die dort ihren Wohnsitz haben oder die Räumlichkeit zu anderen als Wohnzwecken nutzen, dem mit der Einbringung der Gebühren beauftragten Rechtsträger (§ 4 Abs. 1) auf dessen Anfrage mitzuteilen, ob sie Rundfunkempfangseinrichtungen an diesem Standort betreiben und zutreffendenfalls alle für die Gebührenbemessung nötigen Angaben zu machen. b) RGG §6(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 83 Abs. 6 und 7 des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. I Nr. 100/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 27/1999, sinngemäß anzuwenden hat. c) TKG §83(5) Telekommunikationsanlagen unterliegen der Aufsicht der Fernmeldebehörden. Als Telekommunikationsanlagen im Sinne dieses Abschnittes gelten alle Anlagen und Geräte zur Abwicklung von Telekommunikation, wie insbesondere Telekommunikationsnetze, Kabel-TV-Netze, Funkanlagen und Endgeräte. (6) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen und Endgeräte, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu überprüfen. Den Organen der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilligungs- und Konzessionsurkunden sind auf Verlangen vorzuweisen. ...und meine subjektive Interpretation :D man beachte b) "auf dessen Anfrage" d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen man beachte c) "oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert" d.h. eingeschrieben oder persönlich (vor zeugen) in empfang genommen und als mahnung erkenntlich man beachte c) "Besteht der begründete Verdacht" gehört, gesehen, gemessen oder von einem zeugen bestätigt man beachte c) " Den Organen der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestatten." also wenn kein begründeter verdacht besteht, dann brauchst du ihnen auch den zutritt nicht zu gestatten. :) |
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GESTATTEN!!!!!!!!!!eben
nix dürfens!!!!!!!!!!! widaschaun:lol: :lol: |
und wie stehts mit autoradios? ich höre nie radio im auto.
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Zum Thema gibts auch was @DAUjones :roflmao:
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... Autoradio kost nix!
Manx PS: Link such ... |
http://www.orf-gis.at/info_al2.htm
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thx
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immer wieder diese fiesen gisler
aber wers genau wissen will
über dies und jenes kann sich mit all seinen fragen mit einer privatnachricht an mich wenden (hobbyjurist der sich eben diese gis zur aufgabe gemacht hat) |
kommt die gis auch abends also so um 20.00?
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pong |
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somit kommen die praktisch zu jeder tageszeit - und um 20:00 abends ist die wahrscheinlichkeit auch recht hoch, einen berufstätigen menschen daheim und noch dazu grad beim fernschaun zu erwischen ;) ... |
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ein gerät, dass in einem KFZ _verbaut_ ist - ein gerät, dass zwar grundsätzlich von der bauform her für das KFZ konzipiert wurde, aber als (stationärer) rundfunkempfänger in gebäuden verwendet wird eher nicht ... du könntest es aber _möglicherweise_ umgehen, indem du nur die audio-anlage in deinem gebäude OHNE rundfunkempfänger ausstattest und über einen line-out ausgang deines im auto, welches in der garage steht, eingebauten autoradios mit einem langen kabel mit der heim-anlage verbindest und so rundfunk empfängst :rolleyes: - ein richter wird das aber wahrscheinlich auch als stationären betrieb auslegen ... |
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