![]() |
ot: rechtsfrage
was gibt's in ö wirklich, bzw. was ist klagbar bzw. schadenersatzpflichtig bzw. schmerzensgeldfähig?
amtsehrenbeleidigung? ehrenbeleidigung? rufmord/schädigung? kreditschädigung? verleumdung? befangenheit? verdacht der geschenkannahme? usw... wie lauten die korrekten ausdrücke im amtsdeutsch? |
|
admins bitte mein post löschen
dank |
Zitat:
schönen dank, ris ist mir bekannt :D benötige aber stimmen aus dem rl :p was ist praktikabel, wohin hat man sich zu wenden, was ist bei gericht, polizei oder staatsanwaltschaft einzubringen? |
Zitat:
|
ok, dann leg´ ich halt meinen genierer ab ;)
ich würd die frage in folgender newsgroup posten: at.gesellschaft.recht lg woodz |
Zitat:
an ng's hab ich nicht gedacht und auch keine ahnung davon gehabt. ;) bin ein totaler n00b auf dem gebiet... |
@frazzz
schildere mal deinen fall bitte. was wer wann wo zu dir gesagt hat :D in all diesen fällen spielt es eine entscheidende rolle, wieviele personen zugehört haben. "Eine Handlung wird vor mehreren Leuten begangen, wenn sie in Gegenwart von mehr als zwei vom Täter und vom Angegriffenen verschiedenen Personen begangen wird und diese sie wahrnehmen können." |
Zitat:
und wenn dann gäbe es tonaufzeichnungsprotokolle :p |
Zitat:
|
Zitat:
k.a. :rolleyes: ;) |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 18:19 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag