![]() |
Bestellproblem - Rechtsfrage
Hab folgendes Problem:
Am 20.05.05 hab ich bei einem Onlineversand (Sitz in Österreich) Kleinigkeiten für mein Auto bestellt (mit der Bemerkung: Es wär dringender). Da aber die angegebene Handynummer auf der Website nicht existiert und der Name im Telefonbuch nicht mit dem angegebenen Ort aufscheint, hab ich mir sicherheitshalber das Paket per Nachname zuschicken lassen. Lt. Aussage des Shops sind diese mit 23.05. oder 24.05. auf Reise gegangen. Es verging über eine Woche, da schreib ich dem ne Mail und frage an wo das Paket bleibt. 3-4 Tage regt sich nichts. Mit 1. Juli krieg ich dann plötzlich eine Antwort in der steht dass der Shop auf Urlaub ist und frühestens am 10. Juni wieder da ist. Ich werd sauer weils doch dringender ist und versuch noch weiter ihn auszuforschen, den Domaininhabernamen erfahren und versuchte den anzurufen, same: Nummer existiert nicht. Auf Mails immer die selbe Antwort erhalten "Wir sind im Urlaub (sehr unterschiedliche Antwortzeiten dieser "automatischen" Mails)", ich zucke aus. Ab 10. schreib ich dann wieder Mails mit der Anfrage, wo denn das Paket ist und bin schon extrem sauer. Keine Antwort -_- Am 11., 12. und 13. gingen dann täglich 1-2 Mails raus (Mailterror :D ) damit der endlich redet. Am 13. reichte es mir dann und bin schriftlich per Mail vom Kauf zurück getreten (verweis auf §5 des eKschg) und hab noch am selben Tag woanders bestellt (Dieses Paket ist heute schon zugestellt worden und kommt aus Deutschland (!) - danke DHL). Soviel zur Vorgeschichte. Jetzt zum Problem: Der Typ meldet sich gestern plötzlich per Mail und meint er hat eine Nachforschung aufgegeben um zu erfahren wo das Paket ist. Ich antworte dass er meine letzte Mail angucken soll, ich bin zurückgetreten, alles umsonst, er hätte mich aufklären können. Heute wieder ein Mail dass er die Nachforschung zurück bekam und das Paket "angeblich" verloren ging (noch nie dauerte eine Nachforschung so kurze Zeit), er hat bereits gestern ein neues Paket an mich adressiert abgeschickt. Der Typ ist hartnäckig, seine AGB durchgelesen und die stimmen mich mulmig. Was kann geschehen? Wie soll ich mich verhalten? |
würd sagen das fällt unter: http://www.rechtsprobleme.at/doks/fernabsatz.html
sollte das paket tatsächlich ankommen zurückschicken. |
Ich würde das Paket einfach nicht annehmen und aus!
Eventuell noch eine Mail schicken, wo Du erklärst, warum Du das Paket nicht übernehmen wirst und Du außerdem schon am xxx vom Kauf zurück getreten bist. Und ich würde noch zur Sicherheit die Mail an mich selber schicken, damit auch klar ist, dass die Mail tatsächlich versendet wurde. Wenn die dort z'teppert sind, ein Geschäft ordentlich abzuwickeln, ist denen eh nimmer zum Helfen! |
Bei Internetkäufen hat man sowieso ein Rücktrittsrecht.
Ich würde das Paket einfach nicht annehmen. AGBs können übrigens gültiges Recht nicht aushebeln ;) btw. zur Nachforschung: Ich hab auch mal ein Pakte nachforschen lassen, wurde noch am selben Tag vom Postler angerufen, der mir bescheid gesagt hat (und das hat gestimmt) - war allerdings nur eine mündliche Information und keine offizielle Bestätigung. Es wär also schon möglich, dass die innerhalb kurzer Zeit eine Information über das Paket bekommen |
Hmm... hab nur Angst jetzt irgendwie einen Nachteil zu ziehen...
Muss ich denn das Porto bezahlen? |
nein, bei nachnahme entstehen dir keine kosten ... einfach die annahme verweigern ...
aber sicherstellen, dass auch andere familienmitglieder oder mitbewohner das paket nicht entgegennehmen ... |
Da mach ich mir keine Sorgen, keiner wird freiwillig Geld hergeben :)
Danke allen für eure Infos. Ich lass es mal darauf ankommen. |
Ich kenn Deine Wohnsituation nicht - aber wenn Du in einem 'Wohnsilo' zu Hause bist, dann könnte es sein, dass der Nachbar oder ein netter Hauswart udgl das Paket übernimmt. Kommt halt auf den Betrag an, den ein 'Fremder' eventuell für einen netten Nachbarn vorstrecken würde...
|
160 Euro garantiert nicht :D
|
ich glaub wenn das paket nicht annimst ist kein kaufvertrag zustandegekommen, weil mit der annahme bestätigst das erst, von da an hast sowieso noch eine woche rücktrittsrecht, wo dich nichtmal rechtfertigen musst.
wegen falscher handynummer / adresse etc, ich denk mir dass ihn anzeigen kannst wegen verletzung der impressumspflicht wenn die daten wirklich nicht stimmen, tja für irgendwas ist das e-commerce gesetz schon was wert;) |
Ahja... danke, hoffe das haut so hin...
|
kaufvertrag kommt natürlich zustande.
im fernabsatz hast du ein rücktrittsrecht von 7 werktagen ab vertragsabschluss. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten nicht nach (Stichwort: falsches Impressum) verlängert sich diese Frist auf 3 Monate. Rücksendekosten sind zu übernehmen, wenn dies vorher (AGB) vereinbart wurde. Soviel zur Theorie. ;) Praktischerweise würd ich das Paket auch nicht annehmen. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:36 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag