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No CD Crack
Ist es eigentlich erlaubt seine eigene FS Version zu Cracken, so dass man nicht ständig die CD einlegen muss.Hab die orginalversion legal erworben.
Gruß Florian |
Mh erlaubt ist es sicherlich nicht aber es kann dir ja so erstmal keiner nachweisen.
Desweiteren benutzen hier glaube ich die meisten einen solchen Crack |
Hallo Florian!
Lies mal die Beiträge unter "FS 2004 CD 4 im Ar..." von MarkiMark eine Seite zurück, zum gleichen Thema! Gruß, Günther |
Was mir hierbei nicht ganz klar ist (hab die Lizenzvereinbarung des FS9 nämlich gerade nicht bei der Hand um nachzulesen):
Darf ich den FS9 nur auf einem PC installieren oder auf mehreren (meinen eigenen wohlgemerkt)? Wenn ja, könnte ich ja nicht auf zwei nicht vernetzten PC den FS gleichzeitig nutzen ohne No-Cd-Patch, oder kann die CD-4 nach dem Flusi-Start wieder entfernt werden? Wie gesagt, nur mal theoretisch aus rein lizenzrechtlichen Gründen diese Frage. Gruss |
Ich denke mal das es in Ordnung ist den Flusi zu Cracken, so lange man die Orginalversion legal erworben hat und nicht irgendwo runtergeladen hat.So entsteht ja bei Microsoft kein Schaden.
Gruß Florian |
Zitat:
Vielleicht kann der Marc dir hier weiterhelfen der kennt sich mit sowas aus. Was ich an der Lizenzvereinbarung allerdings nicht verstehe ist: Es steht dort bei nichtzustimmung dieser Lizenzvereinbarung (welche erst durch öffnen des Produkts sichtbar wird) das Produkt ungenutzt umtauschen.So wie mache ich es denn weil mir kann ja kaum einer erzählen das ein Händler ein Produkt was ich gekauft habe und geöffnet habe wieder zurücknimmt nur weil ich mit der Lizenzvereinbarung nicht zufrieden war. weiss jemand wie es da rechtlich aussieht ob der Händler die Ware annehmen muss? |
Zunächst etwas Technisches: Ich kenne keinen einzigen No-CD-Crack für den FS. Das, was da im Umlauf ist, sind komplette Austausch-EXE-Dateien, in denen eine CD-Abfrage fehlt. Teilweise stammen die Versionen sogar direkt von Microsoft: um etwa den nur auf Kompilations-CDs enthaltenen FS lauffähig zu machen.
Zum Rechtlichen: „EULAs“ sind im Zweifel ohnehin unwirksam. Urheberrechtswidrig ist eine entsprechende Benutzung jedenfalls dann, wenn der Anwender nicht das Original erworben hat. Sofern aber ein rechtmäßiger Käufer des Programms (Solche Standardsoftware wird gekauft, nicht lizensiert) eine solche Austausch-EXE nutzt, dürfte das wohl nach § 69d I, II UrhG rechtmäßig sein. |
Danke für deine Erklärungen, Marc.
So habe ich das für mein Verständnis auch gesehen, aber Verständnis muß nicht immer was mit Recht zu tun haben. Gruss |
crack
Habe das letzte ALDI Notebook mit der fs 2004 dvd. Die brauch anscheinend keinen Crack muss nichts einlegen oder hat ALDI die gecrackt?
Bernie |
Die DVD Version müsste sogar die herkunft dieses NoCD "Cracks" sein... denn rein theorethisch müsste der FS ja auch mit der Exe von der DVD Version laufen, sind ja die selben DLLs usw. Inwiefern das so ist, vermag ich nicht zu sagen, da ich mir schlicht und ergreifend nen Image gezogen habe und dieses Mounte!
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Sorry,aber was soll die Frage.:) Knack das Ding,wenn Du kannst und gut ist. Legal ist es sicher nicht,aber wem interresiert das schon.Mich nicht. :D
Gruß Guenni |
Zitat:
Unkenntnis kann ich ja gerade noch verstehen. Ignoranz nicht. Die zitierten Paragraphen beziehen sich übrigens auf das deutsche Recht. Im österreichischen Urheberrecht ist das aber meines Wissens so ähnlich geregelt nur sind's halt andere Paragraphen. |
Tach,
@ alfora Langsam, langsam. Guenni sprach von der Tätigkeit ein Programm "zu cracken" mit dem Ziel die CD Abfrage auszuschalten. Dieser Fall von Reverse Engineering (Exe disassemblieren, OpCode patching)ist im konkreten Fall nicht erlaubt. Die Voraussetzungen nach § 69 e Abs.1 UrhG sind nicht erfüllt. Deshalb: Veränderung obliegen weiterhin nach § 69 c Abs.1 UrhG beim Rechteinhaber. |
Zitat:
Im österreichischen Urheberrecht sind Anpassungen der Software für die bestimmungsmäßige Verwendung erlaubt. Das trifft z.B. zu, wenn man den FS9 auf einem Notebook verwenden möchte, der kein CD-ROM-Laufwerk eingebaut hat. Auch im deutschen Urheberrecht gibt es meines Wissens einen entsprechenden Paragraphen, nämlich §69d Abs.1 und 3. Demnach ist eine Bearbeitung ohne Zustimmung des Urhebers zulässig, wenn sie "für eine bestimmungsmäßige Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung [...] notwendig" ist. Es gibt also ganz legale Wege und deswegen hab ich für Aussagen wie "wen interessiert das schon" eigentlich kein Verständnis. |
Re: No CD Crack
Zitat:
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Zitat:
Ich halte den Ansatz für lebensfern, weil es einen solchen Crack i.e.S. hier – wie schon erklärt – gar nicht gibt. Auch wenn Guenni das Wort „Crack“ benutzt hat, meint er keinen Binärpatch – was ich selbst dann nicht als Dekompilieren nach § 69e UrhG ansehen würde – sondern einen kompletten Austausch des Hauptprogramms: Falsa demonstratio non nocet. Das ist aber wirklich kein Fall nach § 69e UrhG. Überhaupt unterfällt nicht jede „Veränderung“ dem § 69e UrhG, denn die Vorschrift ist nur ein Sonderfall der Bearbeitung: § 69c Nr. 2 spricht allgemein von „Bearbeitung… und anderen Umarbeitungen“. Darauf Bezug nimmt § 69d UrhG mit Ausnahmen. Deshalb dreht sich der Streit hier auch sicher eher um die Auslegung von § 69d UrhG. Und wie dieser Streit um solche – ich nenne es mal untechnisch – „Manipulationen“ zu beurteilen ist, steht aktuell z.B. in der c’t 13, S. 10 f.: Dort hält der Informatikprofessor Dr. Nikolaus Forgó es gar für von § 69d UrhG gedeckt, ein gekauftes Win XP Home in ein Win XP Pro umzubiegen. Dann muss es ja wohl erst recht erlaubt sein, ohne das Herbeimanipulieren zusätzlicher Funktionalität beim legalen Käufer eine Sicherheitsabfrage zu deaktivieren, die lediglich technisch eine Legitimation überprüft, die rechtlich ohnehin vorhanden ist. |
Richtig. Ich meine den § 69 e UrhG "Dekompilation".
Wie soll sonst die modifizierte Datei entstanden sein? Bei dem FS2002 ging es z.B. recht einfach -> Originaldatei entpacken, einfache Assemblerkenntnisse rauskramen, WinDASM benutzen, Hiew für den OpCode Patch, abspeichern -> fertig! Für jeden Anwendungszweck gibt es solche Programmierwerkzeuge. Und das es bei der ersten FS2004 "No CD" Modifikation auch nicht anders war - da gab es noch gar keine DVD *imho* - entspricht dies einer Dekompilation. Du magst mir zustimmen, dass dieses Vorgehen nicht die Voraussetzung der Herstellung von Interoperabilität erfüllt. Es gibt halt den Widerspruch der Anwendung dieser Datei und der Herstellung. |
Hi,
zur Realität der "Praktischen Rechtslage", jeweils auf der letzten Page die Quintessenz http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=163744 und http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=113421 |
Zitat:
Zitat:
Um es kurz zu machen: Der Fall kann – abgesehen von diesem völlig entscheidenden Prinzip – auch deshalb nicht übertragen werden, weil die Rechtslage hier expressis verbis anders ist: Es gibt in Deutschland ein Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Das gilt aber ausdrücklich nicht für Software! |
Hm,Marc
Du hast unvollständig quergelesen und unvollständig zitiert, Du fährst mir somit ungerechtfertigt an die Wäsche. Daher von Dir erzwungen das ganze Posting aus August 04 jetzt hier: Hi Alle, gerade aktuell dazu in der PC-Praxis 8/04, Seite 48 gefunden: Spalte "Info: Kopieren - das ist noch erlaubt" .....Aus diesem Grund bietet die Webseite www.euro-copyrights.org,Unterseite FAQs die Antworten ......Einige Beispiele: . . . Ist es erlaubt, einen No-CD-Crack einzusetzen .....wenn man das Produkt rechtmäßig erworben hat? Die Gerichte in den USA haben auch solche Mechanismen als geschützte techn. Maßnahme angesehen......Überträgt man die Entscheidung der amerikanischen Gerichte auf diese Situation, dürfte sich der Einsatz eines NO-Cd-Cracks als rechtwidrige Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme darstellen. Das ist verboten. Eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes liegt dazu aber noch nicht vor. Das Gleiche gilt übrigens auch für Emulationssoftware wie beispielsweise Virtual CD. . . und noch einiges Weiteres zu Kopierthema. Sicherheitshalber: Die o.a. copyrights-Website lehnt jede Haftung für ihre Zitate ab; logischweise schließe ich mich diesem Haftungsausschluss an. Mein Kommentar: Na also! Vorauseilender Gehorsam gegenüber ausländischem Recht wäre ja wohl ziemlich absurd, nicht? Besonders wenn kein realer Schaden vorliegt. Ich kenne einen österreichischen Klageversuch, der mangels tatsächlichen beachtenswerten Schadens vom Richter sofort niedergeschlagen wurde. Und wie schon erwähnt, ist im österr. Recht die Eröffnung eines Verfahrens aus reinem Mutwillen oder Prinzipreiterei - wie immer die zuständige §§ genau lauten, sogar mir Strafe bedroht. Zum Schutze der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Gerichte und des Rechtssystems vor "Zumüllen" mit Bagatelleverfahren. Soweit das Originalposting in seinem Zusammenhang. :motz: Schade, dass man seine Zeit immer mit ähnlichen Fehlleistungen anderer vergeuden muss. Nur um seinen eigenen Ruf nicht beschmutzen zu lassen. Ärgerlich motz: |
Zitat:
Aber für die Antwort war das auch egal, denn hier geht es nicht darum, möglichst immer Recht oder einen „guten Ruf“ zu haben, sondern eine vertretbare und begründete Antwort auf eine Frage zu finden. Egal, was da wie von wem nun in deinem Posting stammen sollte – ich habe begründet, warum es sachlich nicht überzeugend war. Die Diskussion hier ist ja angenehm und sachlich, und deine verlinkten Postings sind eine interessante Ergänzung, auch wenn sie für mich nicht die Quintessenz darstellen. Es geht bei solchen Klagen z.B. nicht zwingend um einen – im Einzelfall vielleicht tatsächlich schwer zu beziffernden - Schaden, gerade im Urheberrecht liegt es doch nahe, schlicht auf Unterlassung zu pochen. Wie das nun mit dem NoCD-Patch ist, ist für den Einzelnen sicher wenig praktisch relevant – trotzdem muss es auch hier sachliche Antworten („zulässig weil §§ blabla…) und nicht bloß subjektive Gefühlsbekundungen („Wir stehen alle mit einem Fuß im Gefängnis“) als Quintessenz geben. Praktisch relevant sind solche Frage aber etwa dann, wenn wir als Zeitschrift einen NoCD-Patch in den Downloadbereich aufnehmen, oder vielleicht schon einfach im Heft darüber berichten. Und wenn wir 20.000 Leser mit einem solchen Patch versorgen, läge vielleicht auch ein klar messbarer Schaden vor, wenn es damit möglich wird, statt dem eigenen Kauf die CDs des Kumpels zu kopieren. |
Ich würde es schon in Ordnung finden, dass sie einen No Cd Patch reinstellen.Solange sich die die den NO cD Patch ruterladen auch die Orginalversion besitzen,da so dem Hersteller keine Schäden zugefügt werden.Sondern einem nur die Lästige einlegerei der CD erspart.
Gruß Florian |
Sorry, Formulierungsnachlässigkeit.
Mit "Quintessenz" meinte ich die "Thread- Quintessenz" um unseren Lesern das Durcharbeiten von 5 Seiten bei dem einen Thread zu ersparen. Mangelhaft formuliert, mein Fehler. Dass unsere Leser den Zusammenhang der Formulierungen, die ich ausdrücklich von außen einbringe, und der Trennstelle zu meiner eigenen folgenden Meinung nicht erkennen, halte ich für eine abenteuerliche Annahme. Die Intelligenz von Menschen willentlich zu unterschätzen, besonders in diesem Forum, scheint mir durch nichts begründet zu sein. Im alten Thread kamen seinerzeit keine Formalismusklagen. Die Entstehung Deines Zitates aus meinem Posting ist für mich nach wie vor weder sachlich noch fachlich nachvollziehbar, das Gegenteil dazu stand im Originaltext: Zitat:
Mit gutem Ruf, sprich Glaubwürdigkeit, was ich für extrem wichtig halte. Meinem Website-Logo entsprechend "Viribus honoris" ("Mit den Kräften der Ehre"). Das doppelt Ärgerliche ist für mich: Ich hätte es mir mit dem stereotypen "Suchmaschine befragen" viel leichter machen können, statt die Suche zugunsten unserer Leser selbst durchzuführen. |
Und deswegen hab ich für Aussagen wie "wen interessiert das schon" eigentlich kein Verständnis. [/b][/quote]
Was mich nicht im gerinsten Juckt. :) Wenn man danach leben würde,was alles erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Oh Jeh. Wer fährt in der Stadt schon genau 50 kmh.:) Also ruhig Blut,und warten bis der Anfall vorüber ist. :D Gruß Guenni :bier: |
Obwohl ich keine gecrackte FS9.exe auf meinem Rechner habe, startet der FS2004 ohne CD 4. Ich habe ein virtuelles Laufwerk installiert und auf diesem eine Image-Datei der CD 4 abgelegt. So wird dem Fs2004 beim Starten vorgegaukelt, in einem meiner CD-Laufwerke befände sich die erforderliche CD. Mit dieser Konfiguration kann ich auch etwaige FS 2004-Updates von Microsoft ohne Probleme installieren.
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