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floki 14.06.2005 15:39

No CD Crack
 
Ist es eigentlich erlaubt seine eigene FS Version zu Cracken, so dass man nicht ständig die CD einlegen muss.Hab die orginalversion legal erworben.
Gruß Florian

MalteB 14.06.2005 15:41

Mh erlaubt ist es sicherlich nicht aber es kann dir ja so erstmal keiner nachweisen.

Desweiteren benutzen hier glaube ich die meisten einen solchen Crack

günther 14.06.2005 15:52

Hallo Florian!
Lies mal die Beiträge unter "FS 2004 CD 4 im Ar..." von MarkiMark eine Seite zurück, zum gleichen Thema!
Gruß, Günther

CB-Airline 14.06.2005 16:33

Was mir hierbei nicht ganz klar ist (hab die Lizenzvereinbarung des FS9 nämlich gerade nicht bei der Hand um nachzulesen):

Darf ich den FS9 nur auf einem PC installieren oder auf mehreren (meinen eigenen wohlgemerkt)?

Wenn ja, könnte ich ja nicht auf zwei nicht vernetzten PC den FS gleichzeitig nutzen ohne No-Cd-Patch, oder kann die CD-4 nach dem Flusi-Start wieder entfernt werden?

Wie gesagt, nur mal theoretisch aus rein lizenzrechtlichen Gründen diese Frage.

Gruss

floki 14.06.2005 16:40

Ich denke mal das es in Ordnung ist den Flusi zu Cracken, so lange man die Orginalversion legal erworben hat und nicht irgendwo runtergeladen hat.So entsteht ja bei Microsoft kein Schaden.
Gruß Florian

MalteB 14.06.2005 16:59

Zitat:

Original geschrieben von CB-Airline
Was mir hierbei nicht ganz klar ist (hab die Lizenzvereinbarung des FS9 nämlich gerade nicht bei der Hand um nachzulesen):

Darf ich den FS9 nur auf einem PC installieren oder auf mehreren (meinen eigenen wohlgemerkt)?

Wenn ja, könnte ich ja nicht auf zwei nicht vernetzten PC den FS gleichzeitig nutzen ohne No-Cd-Patch, oder kann die CD-4 nach dem Flusi-Start wieder entfernt werden?

Wie gesagt, nur mal theoretisch aus rein lizenzrechtlichen Gründen diese Frage.

Gruss

Ich glaube wenn es dein eigener PC ist dann kannst du den Flusi auf so vielen Rechnern installieren wie du willst.

Vielleicht kann der Marc dir hier weiterhelfen der kennt sich mit sowas aus.

Was ich an der Lizenzvereinbarung allerdings nicht verstehe ist:

Es steht dort bei nichtzustimmung dieser Lizenzvereinbarung (welche erst durch öffnen des Produkts sichtbar wird) das Produkt ungenutzt umtauschen.So wie mache ich es denn weil mir kann ja kaum einer erzählen das ein Händler ein Produkt was ich gekauft habe und geöffnet habe wieder zurücknimmt nur weil ich mit der Lizenzvereinbarung nicht zufrieden war.

weiss jemand wie es da rechtlich aussieht ob der Händler die Ware annehmen muss?

Marc 14.06.2005 17:19

Zunächst etwas Technisches: Ich kenne keinen einzigen No-CD-Crack für den FS. Das, was da im Umlauf ist, sind komplette Austausch-EXE-Dateien, in denen eine CD-Abfrage fehlt. Teilweise stammen die Versionen sogar direkt von Microsoft: um etwa den nur auf Kompilations-CDs enthaltenen FS lauffähig zu machen.

Zum Rechtlichen: „EULAs“ sind im Zweifel ohnehin unwirksam. Urheberrechtswidrig ist eine entsprechende Benutzung jedenfalls dann, wenn der Anwender nicht das Original erworben hat. Sofern aber ein rechtmäßiger Käufer des Programms (Solche Standardsoftware wird gekauft, nicht lizensiert) eine solche Austausch-EXE nutzt, dürfte das wohl nach § 69d I, II UrhG rechtmäßig sein.

CB-Airline 15.06.2005 07:14

Danke für deine Erklärungen, Marc.

So habe ich das für mein Verständnis auch gesehen, aber Verständnis muß nicht immer was mit Recht zu tun haben.

Gruss

Bernie 15.06.2005 11:36

crack
 
Habe das letzte ALDI Notebook mit der fs 2004 dvd. Die brauch anscheinend keinen Crack muss nichts einlegen oder hat ALDI die gecrackt?


Bernie

EDLW-Dennis 15.06.2005 13:04

Die DVD Version müsste sogar die herkunft dieses NoCD "Cracks" sein... denn rein theorethisch müsste der FS ja auch mit der Exe von der DVD Version laufen, sind ja die selben DLLs usw. Inwiefern das so ist, vermag ich nicht zu sagen, da ich mir schlicht und ergreifend nen Image gezogen habe und dieses Mounte!

Guenni 15.06.2005 15:46

Sorry,aber was soll die Frage.:) Knack das Ding,wenn Du kannst und gut ist. Legal ist es sicher nicht,aber wem interresiert das schon.Mich nicht. :D

Gruß
Guenni

alfora 15.06.2005 17:25

Zitat:

Original geschrieben von Guenni
Sorry,aber was soll die Frage.:) Knack das Ding,wenn Du kannst und gut ist. Legal ist es sicher nicht,aber wem interresiert das schon.Mich nicht. :D

Du hast sicher weder die Antwort von Marc gelesen, noch Dich mit den entsprechenden Gesetzen Deines Heimatlandes beschäftigt.

Unkenntnis kann ich ja gerade noch verstehen. Ignoranz nicht.

Die zitierten Paragraphen beziehen sich übrigens auf das deutsche Recht. Im österreichischen Urheberrecht ist das aber meines Wissens so ähnlich geregelt nur sind's halt andere Paragraphen.

Stefan Söllner 15.06.2005 19:25

Tach,

@ alfora

Langsam, langsam. Guenni sprach von der Tätigkeit ein Programm "zu cracken" mit dem Ziel die CD Abfrage auszuschalten. Dieser Fall von Reverse Engineering (Exe disassemblieren, OpCode patching)ist im konkreten Fall nicht erlaubt. Die Voraussetzungen nach § 69 e Abs.1 UrhG sind nicht erfüllt. Deshalb: Veränderung obliegen weiterhin nach § 69 c Abs.1 UrhG beim Rechteinhaber.

alfora 15.06.2005 21:04

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Söllner
Tach,

@ alfora

Langsam, langsam. Guenni sprach von der Tätigkeit ein Programm "zu cracken" mit dem Ziel die CD Abfrage auszuschalten. Dieser Fall von Reverse Engineering (Exe disassemblieren, OpCode patching)ist im konkreten Fall nicht erlaubt. Die Voraussetzungen nach § 69 e Abs.1 UrhG sind nicht erfüllt. Deshalb: Veränderung obliegen weiterhin nach § 69 c Abs.1 UrhG beim Rechteinhaber.

OK, vielleicht war meine Aussage zu harsch. Aber es wurden einfach schon vorher genügend Alternativen aufgezeigt und auch auf die Gesetzeslage hingewiesen.

Im österreichischen Urheberrecht sind Anpassungen der Software für die bestimmungsmäßige Verwendung erlaubt. Das trifft z.B. zu, wenn man den FS9 auf einem Notebook verwenden möchte, der kein CD-ROM-Laufwerk eingebaut hat.

Auch im deutschen Urheberrecht gibt es meines Wissens einen entsprechenden Paragraphen, nämlich §69d Abs.1 und 3. Demnach ist eine Bearbeitung ohne Zustimmung des Urhebers zulässig, wenn sie "für eine bestimmungsmäßige Benutzung des Computerprogramms einschließlich der Fehlerberichtigung [...] notwendig" ist.

Es gibt also ganz legale Wege und deswegen hab ich für Aussagen wie "wen interessiert das schon" eigentlich kein Verständnis.

frazzz 15.06.2005 21:08

Re: No CD Crack
 
Zitat:

Original geschrieben von floki
Ist es eigentlich erlaubt seine eigene FS Version zu Cracken
nur weil du einen no-cd patch installierst, hast du noch lange keinen fs (ge)cracked :rolleyes:

Marc 15.06.2005 22:51

Zitat:

Original geschrieben von Stefan Söllner
Langsam, langsam. Guenni sprach von der Tätigkeit ein Programm "zu cracken" mit dem Ziel die CD Abfrage auszuschalten. Dieser Fall von Reverse Engineering (Exe disassemblieren, OpCode patching)ist im konkreten Fall nicht erlaubt. Die Voraussetzungen nach § 69 e Abs.1 UrhG sind nicht erfüllt. Deshalb: Veränderung obliegen weiterhin nach § 69 c Abs.1 UrhG beim Rechteinhaber.
Hallo Stefan, du meinst wirklich Dekompilieren nach § 69e UrhG(D)?

Ich halte den Ansatz für lebensfern, weil es einen solchen Crack i.e.S. hier – wie schon erklärt – gar nicht gibt. Auch wenn Guenni das Wort „Crack“ benutzt hat, meint er keinen Binärpatch – was ich selbst dann nicht als Dekompilieren nach § 69e UrhG ansehen würde – sondern einen kompletten Austausch des Hauptprogramms: Falsa demonstratio non nocet. Das ist aber wirklich kein Fall nach § 69e UrhG. Überhaupt unterfällt nicht jede „Veränderung“ dem § 69e UrhG, denn die Vorschrift ist nur ein Sonderfall der Bearbeitung: § 69c Nr. 2 spricht allgemein von „Bearbeitung… und anderen Umarbeitungen“. Darauf Bezug nimmt § 69d UrhG mit Ausnahmen. Deshalb dreht sich der Streit hier auch sicher eher um die Auslegung von § 69d UrhG.

Und wie dieser Streit um solche – ich nenne es mal untechnisch – „Manipulationen“ zu beurteilen ist, steht aktuell z.B. in der c’t 13, S. 10 f.: Dort hält der Informatikprofessor Dr. Nikolaus Forgó es gar für von § 69d UrhG gedeckt, ein gekauftes Win XP Home in ein Win XP Pro umzubiegen. Dann muss es ja wohl erst recht erlaubt sein, ohne das Herbeimanipulieren zusätzlicher Funktionalität beim legalen Käufer eine Sicherheitsabfrage zu deaktivieren, die lediglich technisch eine Legitimation überprüft, die rechtlich ohnehin vorhanden ist.

Stefan Söllner 15.06.2005 23:34

Richtig. Ich meine den § 69 e UrhG "Dekompilation".
Wie soll sonst die modifizierte Datei entstanden sein? Bei dem FS2002 ging es z.B. recht einfach -> Originaldatei entpacken, einfache Assemblerkenntnisse rauskramen, WinDASM benutzen, Hiew für den OpCode Patch, abspeichern -> fertig!

Für jeden Anwendungszweck gibt es solche Programmierwerkzeuge.

Und das es bei der ersten FS2004 "No CD" Modifikation auch nicht anders war - da gab es noch gar keine DVD *imho* - entspricht dies einer Dekompilation. Du magst mir zustimmen, dass dieses Vorgehen nicht die Voraussetzung der Herstellung von Interoperabilität erfüllt.

Es gibt halt den Widerspruch der Anwendung dieser Datei und der Herstellung.

Rudy F 16.06.2005 10:14

Hi,

zur Realität der "Praktischen Rechtslage", jeweils auf der letzten Page die Quintessenz

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=163744

und http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=113421

Marc 16.06.2005 10:59

Zitat:

Original geschrieben von Rudy F
zur Realität der "Praktischen Rechtslage", jeweils auf der letzten Page die Quintessenz
Hallo Rudi,

Zitat:

Die Gerichte in den USA haben auch solche Mechanismen als geschützte techn. Maßnahme angesehen......Überträgt man die Entscheidung der amerikanischen Gerichte auf diese Situation, dürfte sich der Einsatz eines NO-Cd-Cracks als rechtwidrige Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme darstellen. Das ist verboten.
:eek: :) Gibt es neuerdings endgültig das weltweit gültige US-Recht? Der unsäglich DMCA gilt weder in Deutschland, noch in Österreich oder in China oder in Papua Neuguinea. Und nach Uruguayanischem Recht ist die Umgehung eines Kopierschutzes doch erlaubt…. Also dürfen wir es doch! :)

Um es kurz zu machen: Der Fall kann – abgesehen von diesem völlig entscheidenden Prinzip – auch deshalb nicht übertragen werden, weil die Rechtslage hier expressis verbis anders ist: Es gibt in Deutschland ein Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Das gilt aber ausdrücklich nicht für Software!

Rudy F 16.06.2005 14:42

Hm,Marc

Du hast unvollständig quergelesen und unvollständig zitiert, Du fährst mir somit ungerechtfertigt an die Wäsche.

Daher von Dir erzwungen das ganze Posting aus August 04 jetzt hier:

Hi Alle,

gerade aktuell dazu in der PC-Praxis 8/04, Seite 48 gefunden:

Spalte "Info: Kopieren - das ist noch erlaubt"

.....Aus diesem Grund bietet die Webseite www.euro-copyrights.org,Unterseite FAQs die Antworten ......Einige Beispiele:
.
.
.
Ist es erlaubt, einen No-CD-Crack einzusetzen .....wenn man das Produkt rechtmäßig erworben hat?

Die Gerichte in den USA haben auch solche Mechanismen als geschützte techn. Maßnahme angesehen......Überträgt man die Entscheidung der amerikanischen Gerichte auf diese Situation, dürfte sich der Einsatz eines NO-Cd-Cracks als rechtwidrige Umgehung einer techn. Schutzmaßnahme darstellen. Das ist verboten. Eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes liegt dazu aber noch nicht vor. Das Gleiche gilt übrigens auch für Emulationssoftware wie beispielsweise Virtual CD.
.
. und noch einiges Weiteres zu Kopierthema.

Sicherheitshalber: Die o.a. copyrights-Website lehnt jede Haftung für ihre Zitate ab; logischweise schließe ich mich diesem Haftungsausschluss an.

Mein Kommentar: Na also! Vorauseilender Gehorsam gegenüber ausländischem Recht wäre ja wohl ziemlich absurd, nicht?
Besonders wenn kein realer Schaden vorliegt.


Ich kenne einen österreichischen Klageversuch, der mangels tatsächlichen beachtenswerten Schadens vom Richter sofort niedergeschlagen wurde.

Und wie schon erwähnt, ist im österr. Recht die Eröffnung eines Verfahrens aus reinem Mutwillen oder Prinzipreiterei - wie immer die zuständige §§ genau lauten, sogar mir Strafe bedroht.
Zum Schutze der Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Gerichte und des Rechtssystems vor "Zumüllen" mit Bagatelleverfahren.


Soweit das Originalposting in seinem Zusammenhang.

:motz: Schade, dass man seine Zeit immer mit ähnlichen Fehlleistungen anderer vergeuden muss. Nur um seinen eigenen Ruf nicht beschmutzen zu lassen. Ärgerlich motz:

Marc 16.06.2005 15:25

Zitat:

Original geschrieben von Rudy F
Du hast unvollständig quergelesen und unvollständig zitiert, Du fährst mir somit ungerechtfertigt an die Wäsche.

Schade, dass man seine Zeit immer mit ähnlichen Fehlleistungen anderer vergeuden muss. Nur um seinen eigenen Ruf nicht beschmutzen zu lassen. Ärgerlich motz:

Rudi, ganz ehrlich. Mir war beim Lesen in der Tat irgendwann nicht mehr klar, was nun ein Zitat und was deine Meinung sein sollte. Vielleicht bin ich wirklich zu blöd gewesen – vielleicht hast du auch bloß sehr schlecht dort Zitate durch Anführungsstriche gekennzeichnet oder die QUOTE-Funktion des Forums benutzt. Insgesamt findet sich jetzt hier in wildes Sammelsurium aus normal, fett und kursiv geschrieben Copy&Paste-Fetzen, von denen außer dir wohl auf Anhieb keiner versteht, was wie wo herkommt.

Aber für die Antwort war das auch egal, denn hier geht es nicht darum, möglichst immer Recht oder einen „guten Ruf“ zu haben, sondern eine vertretbare und begründete Antwort auf eine Frage zu finden. Egal, was da wie von wem nun in deinem Posting stammen sollte – ich habe begründet, warum es sachlich nicht überzeugend war.

Die Diskussion hier ist ja angenehm und sachlich, und deine verlinkten Postings sind eine interessante Ergänzung, auch wenn sie für mich nicht die Quintessenz darstellen. Es geht bei solchen Klagen z.B. nicht zwingend um einen – im Einzelfall vielleicht tatsächlich schwer zu beziffernden - Schaden, gerade im Urheberrecht liegt es doch nahe, schlicht auf Unterlassung zu pochen. Wie das nun mit dem NoCD-Patch ist, ist für den Einzelnen sicher wenig praktisch relevant – trotzdem muss es auch hier sachliche Antworten („zulässig weil §§ blabla…) und nicht bloß subjektive Gefühlsbekundungen („Wir stehen alle mit einem Fuß im Gefängnis“) als Quintessenz geben. Praktisch relevant sind solche Frage aber etwa dann, wenn wir als Zeitschrift einen NoCD-Patch in den Downloadbereich aufnehmen, oder vielleicht schon einfach im Heft darüber berichten. Und wenn wir 20.000 Leser mit einem solchen Patch versorgen, läge vielleicht auch ein klar messbarer Schaden vor, wenn es damit möglich wird, statt dem eigenen Kauf die CDs des Kumpels zu kopieren.

floki 16.06.2005 15:33

Ich würde es schon in Ordnung finden, dass sie einen No Cd Patch reinstellen.Solange sich die die den NO cD Patch ruterladen auch die Orginalversion besitzen,da so dem Hersteller keine Schäden zugefügt werden.Sondern einem nur die Lästige einlegerei der CD erspart.
Gruß Florian

Rudy F 16.06.2005 17:53

Sorry, Formulierungsnachlässigkeit.

Mit "Quintessenz" meinte ich die "Thread-
Quintessenz" um unseren Lesern das Durcharbeiten von 5 Seiten bei dem einen Thread zu ersparen.

Mangelhaft formuliert, mein Fehler.

Dass unsere Leser den Zusammenhang der Formulierungen, die ich ausdrücklich von außen einbringe, und der Trennstelle zu meiner eigenen folgenden Meinung nicht erkennen, halte ich für eine abenteuerliche Annahme.

Die Intelligenz von Menschen willentlich zu unterschätzen, besonders in diesem Forum, scheint mir durch nichts begründet zu sein. Im alten Thread kamen seinerzeit keine Formalismusklagen.

Die Entstehung Deines Zitates aus meinem Posting ist für mich nach wie vor weder sachlich noch fachlich nachvollziehbar, das Gegenteil dazu stand im Originaltext:

Zitat:

Gibt es neuerdings endgültig das weltweit gültige US-Recht? Der unsäglich DMCA gilt weder in Deutschland, noch in Österreich oder in China oder in Papua Neuguinea. Und nach Uruguayanischem Recht ist die Umgehung eines Kopierschutzes doch erlaubt…. Also dürfen wir es doch!
Wir dürfens doch, wie von mir schon vor Deinen Zitierungen oben erwähnt.

Mit gutem Ruf, sprich Glaubwürdigkeit, was ich für extrem wichtig halte.

Meinem Website-Logo entsprechend "Viribus honoris" ("Mit den Kräften der Ehre").

Das doppelt Ärgerliche ist für mich: Ich hätte es mir mit dem stereotypen "Suchmaschine befragen" viel leichter machen können, statt die Suche zugunsten unserer Leser selbst durchzuführen.

Guenni 17.06.2005 20:17

Und deswegen hab ich für Aussagen wie "wen interessiert das schon" eigentlich kein Verständnis. [/b][/quote]


Was mich nicht im gerinsten Juckt. :) Wenn man danach leben würde,was alles erlaubt bzw. nicht erlaubt ist. Oh Jeh. Wer fährt in der Stadt schon genau 50 kmh.:) Also ruhig Blut,und warten bis der Anfall vorüber ist. :D

Gruß
Guenni :bier:

boeing2707 17.06.2005 20:35

Obwohl ich keine gecrackte FS9.exe auf meinem Rechner habe, startet der FS2004 ohne CD 4. Ich habe ein virtuelles Laufwerk installiert und auf diesem eine Image-Datei der CD 4 abgelegt. So wird dem Fs2004 beim Starten vorgegaukelt, in einem meiner CD-Laufwerke befände sich die erforderliche CD. Mit dieser Konfiguration kann ich auch etwaige FS 2004-Updates von Microsoft ohne Probleme installieren.


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