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jorge 15.05.2005 21:47

Überstunden
 
Hallo,

wie werden bei euch die überstunden abgerechnet?

nur ZA?
wenn ausbezahhlt mit zuschlag?
wieviel zuschlag?

danke
jorge

S@ndy 15.05.2005 21:56

leider nur ZA
 
Bei uns gibts leider nur ZA und zwar 1:1 - es wird auch nicht unterschieden ob die Überstunden in der Nacht oder am Wochenede gemacht wurden. Dafür ist z.B. 2 Wochen Weihnachten ZA - also eigentlich 2 Wochen Urlaub mehr ;-) und es gibt auch keine Kernzeiten (Anwesenheitspflichzeiten) - was auch recht praktisch sein kann.

lg
S@ndy

frazzz 15.05.2005 22:04

die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt ;)

ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

pong 16.05.2005 08:27

Entweder ZA 1:1 oder auszahlen mit Zuschlag (zw. 50 und 200%)

pong

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 10:12

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt ;)

ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

also 50% bei "normalen" überstunden ist mir klar.
auch 100% an sonn- und feiertagen oder bei nachtstunden.
nur was wären dann 200% ?

pong 16.05.2005 10:40

Zitat:

nur was wären dann 200% ?
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 11:13

Zitat:

Original geschrieben von pong
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

also das wäre mir neu, daß es da unterschiede gibt. in der edv sind ja sonn- und feiertags-arbeit nichts ungewöhnliches, aber 200%ige überstunden hab ich noch nie gesehen.

ist das allgemein so ?
oder ist das nur in bestimmten kollektivverträgen so ?
wurde das geändert ?
hast du tatsächlich schon einmal 200%ig überstunden ausbezahlt bekommen ?
das heisst tatsächlich den DREIFACHEN Brutto-Lohn ?


Tarjan 16.05.2005 11:19

Das einzige wo ich das gesehen habe war bei der Österreichischen Post.

pong 16.05.2005 12:09

Jaja, immer diese Überbleibsel aus längst vergessenen Tagen ;)

pong

pc.net 16.05.2005 15:40

Zitat:

Original geschrieben von pong
Nacht: 100%
Sonn- und Feiertag: 200%

pong

lt. diversen kollektivverträgen werden überstunden am sonntag nur mit 100 % zuschlag vergütet (sofern dieser sonntag nicht als werktag anzusehen ist oder auf einen gesetzlichen feiertag fällt) ...

überstunden (von 6 bis 20 uhr): 50 % zuschlag
überstunden (von 20 bis 6 uhr) und an sonntagen: 100 % zuschlag
überstunden an gesetzlichen feiertagen: 200 % zuschlag

Tarjan 16.05.2005 15:55

Kommt eben auf den Kollektivvertrag an, bei mir werden Überstunden immer mit 65% abgegolten, egal wann sie anfallen.

Alex1 16.05.2005 16:41

Zitat:

Original geschrieben von pong
Entweder ZA 1:1 oder auszahlen mit Zuschlag (zw. 50 und 200%)

pong

Ist bei uns genau so.

frazzz 16.05.2005 16:53

1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

pong 16.05.2005 17:16

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

Kenne diese Regelung nur von der Siemens AG Ö her

pong

Alex1 16.05.2005 17:59

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens.

Im öffentlichen Dienst leider nicht.

frazzz 16.05.2005 18:07

ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht.

pc.net 16.05.2005 19:29

sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...

frazzz 16.05.2005 19:46

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...

man unterscheíde: mehrstunde != überstunde

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden.

Alex1 16.05.2005 19:47

Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.

frazzz 16.05.2005 19:50

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht.


Alex1 16.05.2005 20:21

Was meinst du mit AGs?

frazzz 16.05.2005 20:29

arbeitgeber...

The_Lord_of_Midnight 16.05.2005 21:03

wenns für überstunden überhaupt nichts gibt bzw. nur 1 zu 1 abgeltung, würde ich mich einmal bei der arbeiterkammer erkundigen. oder als gewerkschaftsmitglied bei der gewerkschaft. die sind für solche fragen zuständig und sollten das sehr genau beantworten können.

hängt sicher von vielen faktoren ab. z.b. wenn im gehalt schon ein überstunden-pauschale enthalten ist, kann man nicht noch zusätzlich was verlangen.

oder wie gesagt vom kollektivvertrag.

pc.net 16.05.2005 22:22

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.
ansprechpartner in dieser reihenfolge: betriebsrat - gewerkschaft - arbeiterkammer ...

regelungen: arbeitszeitgesetz - kollektivvertrag - betriebsvereinbarung ... wobei die jeweils untergeordnete regelung, der übergeordneten nur zum vorteil des arbeitnehmers widersprechen darf ...

Alex1 17.05.2005 07:50

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan
vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen
(Mehrdienstleistung). [...]"
(2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene
nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben
Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...]
(3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden
Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten
mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.
Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall
als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
abzugelten.

Also: grundsätzlich gibt es nur Mehrdienstleistungen (früher als Überstunden bekannt, weil ja über die normale Dienstzeit hinausgehend). Erst, sobald ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 im gleichen Kalendervierteljahr nicht möglich ist, werden aus den Mehrdienststunden wie von Zauberhand Überstunden, die dann entsprechend "normal" (im Verhältnis 1:1,5) abgegolten werden.

Und jetzt frage ich: was nützt mir die Gewerkschaft dabei? Die hat da nämlich zugestimmt. Arbeiterkammer? Ich darf zwar fleissig Beiträge zahlen, aber vertreten werde ich von denen nicht wirklich (Stichwort: Bildungsscheck - gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Beamte...).

TONI_B 17.05.2005 08:46

Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...

Oli 17.05.2005 09:56

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...
Die armen Lehrer (haben ja sowenig bezahlt frei) - sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

In der Privatwirtschaft ist dies auch Praxis - genannt hier Überstundenpauschale.

Ciao Oliver

TONI_B 17.05.2005 11:01

"Pauschale" bedeutet aber, dass du etwas dafür bezahlt bekommst.

Es hat wahrscheinlich keinen Sinn hier über Vorurteile bezüglich Lehrer zu diskutieren - nur einen Hinweis: es gibt eine Studie, dass Lehrer übers Jahr gerechnet 38-42 Stunden pro Woche arbeiten (je nach Fach).

Atomschwammerl 17.05.2005 12:25

naja das sind die lehrer die sich selbst soviel arbeit machen;)

man kann arbeit ausm weg gehn und das is bei an lehrer nedmal schwer bzw gekündigt kann man wegen schlechter arbeitseinstellung als lehrer a ned werden

TONI_B 17.05.2005 13:03

Woher stammen diese genauen Kenntnisse?

Alex1 17.05.2005 13:07

Ich hab einige Lehrer in meinem Bekanntenkreis, und ich möchte um nichts in der Welt mit denen tauschen - ich hätte einfach nicht die Nerven für diese Arbeit.

jestofunk 17.05.2005 14:11

Zitat:

Original geschrieben von Alex1
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan
vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen
(Mehrdienstleistung). [...]"
(2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene
nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben
Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...]
(3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden
Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten
mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden.
Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall
als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften
abzugelten.

Hmm von wo hast du diese alte Do her? Ist das Bund oder Gemeinde (welche)?


Gültig (für Wr. Beamte u. VB) ist DO1994 §26:
"(6) Überstunden, die nach dem 31. Dezember 1993 geleistet werden, sind je nach Anordnung
1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder
2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder
3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.
Für Überstunden, die in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen geleistet wurden, kommen nur Z 2 oder 3 in Betracht."

Alex1 17.05.2005 14:43

Meines ist Bund, deines ist Gemeinde.

jestofunk 17.05.2005 14:46

Na das erklärt ja einiges :rolleyes:

frazzz 17.05.2005 16:52

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Die armen Lehrer (haben ja sowenig bezahlt frei) - sorry, konnte ich mir nicht verkneifen.

In der Privatwirtschaft ist dies auch Praxis - genannt hier Überstundenpauschale.

Ciao Oliver


Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...

nochmals:


mehrstunde != überstunde



für mehrstunden bestehen keine zuschlagsansprüche.




wie oft denn noch :motz:








































...typisch beamte. hören einfach nicht was einer aus dem volk sagt :mad2:

TONI_B 17.05.2005 17:12

@frazzz
Wenn du wieder einmal den Ausdruck "typisch Beamter" verwendest, einige Hinweise dazu:
Nicht alle Lehrer sind Beamte! Es gibt auch Vertragslehrer (zB mich...).
Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrdienstleistungen (d.h. wenn ein Lehrer mehr als 20 "Werteinheiten" pro Woche arbeitet) und zusätzlichen "Überstunden" sprich Supplierungen. Und diese werden eben erst ab der zweiten Stunden pro Woche bezahlt.

@Alex1
Genau das ist der Punkt: alle regen sich auf, dass Lehrer so viel verdienen und ohnehin immer Ferien haben, aber keiner will den Job machen, weil er so viel Nerven kostet. Aber es kann ja jeder, der glaubt, dass man als Lehrer so viel verdient und viel Freizeit hat, Lehrer werden. Wir haben in Österreich die freie Berufswahl, oder?

frazzz 17.05.2005 17:21

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B


...



*kopfschüttel*


ignoranz pur....


dieses land kann nichts anderes, als vor die hunde zu gehen :heul:

The_Lord_of_Midnight 17.05.2005 17:40

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
Genau das ist der Punkt: alle regen sich auf, dass Lehrer so viel verdienen und ohnehin immer Ferien haben, aber keiner will den Job machen, weil er so viel Nerven kostet. Aber es kann ja jeder, der glaubt, dass man als Lehrer so viel verdient und viel Freizeit hat, Lehrer werden. Wir haben in Österreich die freie Berufswahl, oder?
hab ich da irgendwas falsch verstanden :confused:

ich war immer der meinung, lehrer ist einer der begehrtesten berufe überhaupt, und daß es ausgebildete lehrer gibt, die 10 jahre auf einen posten warten. andere kommen überhaupt nicht zum zug.

ob es bei der "zuteilung" immmer gerecht zugeht, weiß ich nicht, ich bezweifle es aber.

ist mir schon klar, daß das auch bei anderen stellen so ist, besonders in schlechten zeiten. aber ich habe nicht den eindruck, daß diesen job niemand machen will. besonders in der heutigen zeit ist unkündbarkeit ein unschätzbarer vorteil.

pong 17.05.2005 17:43

Zitat:

Lehrer werden. Wir haben in Österreich die freie Berufswahl, oder?
Nur wer will sich einen Beruf antun in welchem Eigeninitiative keinerlei Wertausgleich - in öffentlichen Anstalten - findet? Ferien schön und gut, allerdings hat man im Punkt des sicheren Arbeitsplatzes gegen die Alteingesessenen keine Chance (FIFO-Prinzip)....

Weiters: wie du schon sagst.. freie Berufswahl, oder wurdest du mit vorgehaltener Waffe zu deinem Lehramtstudium gezwungen?

Ich sag es weiter wie es ist.. Lehrer sind und bleiben ein previligiertes Völkchen, welches soviel Freizeit hat, wie kein anderer Berufsstand und ein Kassiererin beim Billa muss imho weitaus mehr Nerven aufbringen um den Tag zu überstehen (und das nicht nur, weil sie Teilzeit aufgenommen und versichert ist, aber trotzdem ihr 40 Stunden Woche hat)

pong

The_Lord_of_Midnight 17.05.2005 17:44

Zitat:

Original geschrieben von TONI_B
"Pauschale" bedeutet aber, dass du etwas dafür bezahlt bekommst.

Es hat wahrscheinlich keinen Sinn hier über Vorurteile bezüglich Lehrer zu diskutieren - nur einen Hinweis: es gibt eine Studie, dass Lehrer übers Jahr gerechnet 38-42 Stunden pro Woche arbeiten (je nach Fach).

ist sehr schwer, das jetzt fair zu beantworten.
nur als beispiel:
ich muss 15 überstunden pro monat gratis leisten.
bzw. ist es in meinem gehalt mit einberechnet.
ich konnte nicht nein sagen, nimms oder lass es bleiben und such dir was anderes oder sei arbeitslos.

das kann man jetzt so oder so auslegen, je nachdem von welcher seite man es betrachtet.


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