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Überstunden
Hallo,
wie werden bei euch die überstunden abgerechnet? nur ZA? wenn ausbezahhlt mit zuschlag? wieviel zuschlag? danke jorge |
leider nur ZA
Bei uns gibts leider nur ZA und zwar 1:1 - es wird auch nicht unterschieden ob die Überstunden in der Nacht oder am Wochenede gemacht wurden. Dafür ist z.B. 2 Wochen Weihnachten ZA - also eigentlich 2 Wochen Urlaub mehr ;-) und es gibt auch keine Kernzeiten (Anwesenheitspflichzeiten) - was auch recht praktisch sein kann.
lg S@ndy |
die werden natürlich mit gesetzlichem zuschlag v0n 50 bis 200% ausbezahlt ;)
ein za von 1:1 ist nicht statthaft, höchstens bei mehr-(nicht über-)stunden. |
Entweder ZA 1:1 oder auszahlen mit Zuschlag (zw. 50 und 200%)
pong |
Zitat:
auch 100% an sonn- und feiertagen oder bei nachtstunden. nur was wären dann 200% ? |
Zitat:
Sonn- und Feiertag: 200% pong |
Zitat:
ist das allgemein so ? oder ist das nur in bestimmten kollektivverträgen so ? wurde das geändert ? hast du tatsächlich schon einmal 200%ig überstunden ausbezahlt bekommen ? das heisst tatsächlich den DREIFACHEN Brutto-Lohn ? |
Das einzige wo ich das gesehen habe war bei der Österreichischen Post.
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Jaja, immer diese Überbleibsel aus längst vergessenen Tagen ;)
pong |
Zitat:
überstunden (von 6 bis 20 uhr): 50 % zuschlag überstunden (von 20 bis 6 uhr) und an sonntagen: 100 % zuschlag überstunden an gesetzlichen feiertagen: 200 % zuschlag |
Kommt eben auf den Kollektivvertrag an, bei mir werden Überstunden immer mit 65% abgegolten, egal wann sie anfallen.
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Zitat:
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1 überstunde == 1,5 stunden za!!!
mindestens. |
Zitat:
pong |
Zitat:
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ist mir bekannt, das ag's hier gern bescheissen.
korrekt ist es jedoch nicht. |
sofern eine gleitzeitvereinbarung getroffen wurde, ist prinzipiell in der rahmenzeit eine zusätzliche arbeitsstunde nur 1:1 abzugelten ...
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Zitat:
man unterscheíde: mehrstunde != überstunde Zitat:
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Ist aber leider so: Überstunden werden grundsätzlich 1:1 in Freizeit ausgeglichen. Bei uns.
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Was meinst du mit AGs?
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arbeitgeber...
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wenns für überstunden überhaupt nichts gibt bzw. nur 1 zu 1 abgeltung, würde ich mich einmal bei der arbeiterkammer erkundigen. oder als gewerkschaftsmitglied bei der gewerkschaft. die sind für solche fragen zuständig und sollten das sehr genau beantworten können.
hängt sicher von vielen faktoren ab. z.b. wenn im gehalt schon ein überstunden-pauschale enthalten ist, kann man nicht noch zusätzlich was verlangen. oder wie gesagt vom kollektivvertrag. |
Zitat:
regelungen: arbeitszeitgesetz - kollektivvertrag - betriebsvereinbarung ... wobei die jeweils untergeordnete regelung, der übergeordneten nur zum vorteil des arbeitnehmers widersprechen darf ... |
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 §49
(1) "Der Beamte hat auf Anordnung über die im Dienstplan vorgeschriebenen Dienststunden hinaus Dienst zu versehen (Mehrdienstleistung). [...]" (2) An Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen (ausgenommen jene nach § 47a Z 2 lit. b) sind nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1 : 1 in Freizeit auszugleichen.[...] (3) Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden. Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen gelten in jedem Fall als Überstunden und sind nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten. Also: grundsätzlich gibt es nur Mehrdienstleistungen (früher als Überstunden bekannt, weil ja über die normale Dienstzeit hinausgehend). Erst, sobald ein Freizeitausgleich im Verhältnis 1:1 im gleichen Kalendervierteljahr nicht möglich ist, werden aus den Mehrdienststunden wie von Zauberhand Überstunden, die dann entsprechend "normal" (im Verhältnis 1:1,5) abgegolten werden. Und jetzt frage ich: was nützt mir die Gewerkschaft dabei? Die hat da nämlich zugestimmt. Arbeiterkammer? Ich darf zwar fleissig Beiträge zahlen, aber vertreten werde ich von denen nicht wirklich (Stichwort: Bildungsscheck - gilt für alle Arbeitnehmer, außer für Beamte...). |
Und wenn immer über die Lehrer geschimpft wird: es ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, dass Lehrer die erste "Überstunde" (=z.B. Supplierung) in einer Woche GAR NICHT bezahlt bekommen! D.h. bis zu 4 Stunden pro Monat "dürfen" Lehrer mehr arbeiten ohne dass es zusätzlich Geld gibt...
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Zitat:
In der Privatwirtschaft ist dies auch Praxis - genannt hier Überstundenpauschale. Ciao Oliver |
"Pauschale" bedeutet aber, dass du etwas dafür bezahlt bekommst.
Es hat wahrscheinlich keinen Sinn hier über Vorurteile bezüglich Lehrer zu diskutieren - nur einen Hinweis: es gibt eine Studie, dass Lehrer übers Jahr gerechnet 38-42 Stunden pro Woche arbeiten (je nach Fach). |
naja das sind die lehrer die sich selbst soviel arbeit machen;)
man kann arbeit ausm weg gehn und das is bei an lehrer nedmal schwer bzw gekündigt kann man wegen schlechter arbeitseinstellung als lehrer a ned werden |
Woher stammen diese genauen Kenntnisse?
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Ich hab einige Lehrer in meinem Bekanntenkreis, und ich möchte um nichts in der Welt mit denen tauschen - ich hätte einfach nicht die Nerven für diese Arbeit.
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Zitat:
Gültig (für Wr. Beamte u. VB) ist DO1994 §26: "(6) Überstunden, die nach dem 31. Dezember 1993 geleistet werden, sind je nach Anordnung 1. im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder 2. nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder 3. im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten. Für Überstunden, die in der Nacht (22 Uhr bis 6 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen geleistet wurden, kommen nur Z 2 oder 3 in Betracht." |
Meines ist Bund, deines ist Gemeinde.
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Na das erklärt ja einiges :rolleyes:
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nochmals: mehrstunde != überstunde für mehrstunden bestehen keine zuschlagsansprüche. wie oft denn noch :motz: ...typisch beamte. hören einfach nicht was einer aus dem volk sagt :mad2: |
@frazzz
Wenn du wieder einmal den Ausdruck "typisch Beamter" verwendest, einige Hinweise dazu: Nicht alle Lehrer sind Beamte! Es gibt auch Vertragslehrer (zB mich...). Gibt es einen Unterschied zwischen Mehrdienstleistungen (d.h. wenn ein Lehrer mehr als 20 "Werteinheiten" pro Woche arbeitet) und zusätzlichen "Überstunden" sprich Supplierungen. Und diese werden eben erst ab der zweiten Stunden pro Woche bezahlt. @Alex1 Genau das ist der Punkt: alle regen sich auf, dass Lehrer so viel verdienen und ohnehin immer Ferien haben, aber keiner will den Job machen, weil er so viel Nerven kostet. Aber es kann ja jeder, der glaubt, dass man als Lehrer so viel verdient und viel Freizeit hat, Lehrer werden. Wir haben in Österreich die freie Berufswahl, oder? |
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*kopfschüttel* ignoranz pur.... dieses land kann nichts anderes, als vor die hunde zu gehen :heul: |
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ich war immer der meinung, lehrer ist einer der begehrtesten berufe überhaupt, und daß es ausgebildete lehrer gibt, die 10 jahre auf einen posten warten. andere kommen überhaupt nicht zum zug. ob es bei der "zuteilung" immmer gerecht zugeht, weiß ich nicht, ich bezweifle es aber. ist mir schon klar, daß das auch bei anderen stellen so ist, besonders in schlechten zeiten. aber ich habe nicht den eindruck, daß diesen job niemand machen will. besonders in der heutigen zeit ist unkündbarkeit ein unschätzbarer vorteil. |
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Weiters: wie du schon sagst.. freie Berufswahl, oder wurdest du mit vorgehaltener Waffe zu deinem Lehramtstudium gezwungen? Ich sag es weiter wie es ist.. Lehrer sind und bleiben ein previligiertes Völkchen, welches soviel Freizeit hat, wie kein anderer Berufsstand und ein Kassiererin beim Billa muss imho weitaus mehr Nerven aufbringen um den Tag zu überstehen (und das nicht nur, weil sie Teilzeit aufgenommen und versichert ist, aber trotzdem ihr 40 Stunden Woche hat) pong |
Zitat:
nur als beispiel: ich muss 15 überstunden pro monat gratis leisten. bzw. ist es in meinem gehalt mit einberechnet. ich konnte nicht nein sagen, nimms oder lass es bleiben und such dir was anderes oder sei arbeitslos. das kann man jetzt so oder so auslegen, je nachdem von welcher seite man es betrachtet. |
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