![]() |
Atlas un MovingMap
Hallo !
Ich habe mal eine Frage zur Moving-Map. Ich weiss es gab schon manche Threats, aber ich habe eine Frage: Wenn ich nach Karten schaue, finde ich immer nur welche zu den USA oder Kanada. Nichts zu Europa. Jetzt habe ich überlegt, daß man ja eine Straßen-Atlas-Karte drunterlegen könnte. Und dann kann man verfolgen, über welchem Ort man gerade ist. Weiss jemand, ob es Straßenatlanten für Europa auch eingescannt gibt? Von Shell oder Falk oder so? Wie große die Datenmenge wohl ist und ob das funktionieren könnte? Es dankt Oliver |
Metall-Tafel als ICAO-Kartenträger
Wie wär's damit:
Hängt man eine ICAO-Karte mittels Magneten auf einer Metall-Tafel auf, kann man mit einem weiteren Magneten die eigene Position markieren. Die Karten sind bei dieser Methode ruckzug wechselbar, wenn ein solcher Wechsel erforderlich wird! Gruß rico |
@Oliver: Dass Du die Meldungen von rico besser ignorierst, weißt Du wahrscheinlich eh schon.
Eingescannte Karten von Falk oder ähnlichen Produzenten wirst Du kaum veröffentlicht sehen. Das Copyright dieser Firmen verbietet schlicht und einfach diese Nutzung. Die einzige Möglichkeit ist, diese Atlanten selbst einzuscannen oder mit jemandem Kontakt aufzunehmen, der das schon gemacht hat. Wie gesagt, das Publizieren ist verboten, die private Kopie ganz sicher nicht. Plan B ist die Verwendung eines zweiten Rechners mit einem halbwegs aktuellen Routenplaner. Die haben nämlich in der Zwischenzeit fast alle eine GPS-Schnittstelle und können mit dem Programm GPSOut über die serielle Schnittstelle mit Daten versorgt werden. |
Hallo Oliver,
ich weiß jetzt nicht genau was Du mit den Karten machen möchtest, und ob das mit den Karten funktioniert was Du vor hast. Aber Karten auf CD-Rom bekommst Du hier . Natürlich nur käuflich zu erwerben. Gruß |
|
Hallo Oliver,
habe mir ICAO-Karten für Deutschland in der 2004-Version relativ preiswert bei ebay ersteigert, eingescannt und in FSMM eingebunden. Hat zwar viel Arbeit gemacht aber super funktioniert. FSMM läuft auf einem 2. Monitor. Gruß Matthias |
@Oliver,
Rico schlägt einen Magneten vor! Die keinen bei der Hand haben, können auch einen rostigen Nagel einschlagen, soviel zum Thema einscannen. Schöne Grüße Helmut :) |
Zitat:
Danke schon im Voraus Matu |
Hallo Matu,
die Datenmenge ist kein Problem. Die 8 Originalkarten habe ich pro Karte in 8 Seiten zerlegt und danach immer 2 passgenau aneinander gesetzt. Das ergibt somit für ganz Deutschland 32 einzelne Karten. Jede davon ca. 1MB groß. Leider darf ich dir die Karten wegen Urheberrechten nicht auf CD brennen und zuschicken. Gruß Matthias |
Hallo Matu,
die Datenmenge ist kein Problem. Die 8 Originalkarten habe ich pro Karte in 8 Seiten zerlegt und danach immer 2 passgenau aneinander gesetzt. Das ergibt somit für ganz Deutschland 32 einzelne Karten. Jede davon ca. 1MB groß. Leider darf ich dir die Karten wegen Urheberrechten nicht auf CD brennen und zuschicken. Gruß Matthias |
Zitat:
Du darfst eine persönliche Kopie anfertigen. Hast Du ja gemacht, indem Du die Karten eingescannt hast. Du darfst die Karten verborgen. Sie sind dann noch immer Dein Eigentum aber nicht mehr in Deinem Besitz. Der aktuelle Besitzer darf sie kopieren/einscannen und nur für persönliche Zwecke verwenden. Das Original gibt er wieder zurück. Bitte lest euch einmal das Urheberrechtsgesetz durch. Da steht das alles drin. |
Der entsprechende Paragraph im öst. Urheberrechtsgestz über das Recht auf Privatkopie ist
§ 42. (1) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen. (2) Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum eigenen Gebrauch zu Zwecken der Forschung herstellen, soweit dies zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist. (3) Jedermann darf von Werken, die im Rahmen der Berichterstattung über Tagesereignisse veröffentlicht werden, einzelne Vervielfältigungsstücke zum eigenen Gebrauch herstellen, sofern es sich nur um eine analoge Nutzung handelt. (4) Jede natürliche Person darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf anderen als den in Abs. 1 genannten Trägern zum privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke herstellen. (5) Eine Vervielfältigung zum eigenen oder privaten Gebrauch liegt vorbehaltlich der Abs. 6 und 7 nicht vor, wenn sie zu dem Zweck vorgenommen wird, das Werk mit Hilfe des Vervielfältigungsstückes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Zum eigenen oder privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke dürfen nicht dazu verwendet werden, das Werk damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Abs. 6 betrifft nur Schulen und Unis. Abs. 7 betrifft nur öffentliche Einrichtungen. § 42 gilt übrigens nicht für Computerprogramme aber sehr wohl für Film und Musik. Im deutschen Urheberrechtsgesetz werden sich ähnliche Paragraphen finden lassen. Für Österreich findet man die aktuelle Fassung der Gesetze auf http://www.ris.bka.gv.at/ |
....zum EIGENEN Gebrauch herstellen...
In diesem Wort liegt das Problem. :) Michael |
Zitat:
Plan A ist, die Originale dem anderen zu überlassen (verborgen), wie ich ja schon geschrieben habe. Plan B ist, im Gesetz den nächsten Paragraphen zu lesen: § 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch entgeltlich zulässig, 1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren vorgenommen wird; 2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben vervielfältigt wird; 3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt. Also nur, wenn man wirklich danach gefragt wird, darf man auch eine Kopie für jemand anderen anfertigen. Man darf also nicht im Vorhinein schon Kopien machen und bei Bedarf hergeben sondern eben nur auf Bestellung. Wie gesagt, das bezieht sich auf das österreichische Urheberrechtsgesetz. In anderen Ländern wird es ähnlich sein, aber anders. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:57 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag