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Rechtsfrage: gebrannte DVD bei ebay verkaufen?
Hallo Leute,
hätte eine knifflige Rechtsfrage, vielleicht könnt ihr (und die Redaktion) dabei helfen. Folgendes: ich habe die ORF-Version (also ursprünglich analog) aller vier Teile der Piefke Saga auf vier DVDs. Darf ich diese nun vervielfälltigen und legal über ebay verkaufen? Meines Wissens nach gibt es die nämlich gar nicht auf DVD zu kaufen. hmmm... gute Frage oder? steve |
Also meiner Meinung nach definitiv NEIN!
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Das glaub ich nicht, Tim.
Wär ca. das selbe, wennst Lieder im Radio auf Kassette aufnimmst, auf CD brennst und diese dann verkaufen willst oder du irgendeinen beliebigen Film auf VHS aufnimmst und diese dann verkaufen willst. Nur weils vl. etwas auf einem bestimmten Medium nicht gibt, heißt das ja ned, dass du es deshalb auf dem Medium vertreiben darfst. Außer natürlich die Piefke-Saga ist nicht Copyright geschützt und darf frei verbreitet werden. mfg Thomas |
Die Piefke-Saga
... und das glaub ich nicht!
Drehbuch, Haymon-Verlag, Innsbruck, 1991 Herausgegeben in Zusammenarbeit mit NDR und ORF |
wenn du die rechte an der piefke saga bestizt dann schon. :rolleyes:
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Da will ich die Frage gleich ein wenig erweitern: Ich nehme mit einer digitalen Sat Karte alle Folgen von Star Trek: Enterprise auf...sprich kopiere den DVB Stream auf die Festplatte und brenne es dann auf DVD. Jetzt habe ich aber voriges Wochenende eine Folge verpasst. Darf ich mir die von eMule saugen?? :D Und wenn nicht, sind dann alle Folgen, bis auf die, die ich mir "woanders besorgt habe" KEINE RAUBKOPIEN ????:eek:, zumal ja gerade die erste Season als Box auf den Markt kommt.
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LouCypher hat es ja schon angesprochen, ohne Rechte kannst des abschminken. :rolleyes:
Es wird dir keiner verbieten die Aufnahme an Freunde zu borgen oder zu schenken, aber wenn du es öffentlich (also ebay oder onetwosold) verkaufst ohne die Lizenzrechte zu besitzen, dann machst du dich strafbar. Im ehesten Fall wird dein Angebot von der ebay-Liste gelöscht. :rolleyes: |
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klar darfst sie dir via emule saugen (noch zumindest), du darfst dir alles saugen solange es sich nicht um software oder kinderpornographie handelt.
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Genau um den Punkt gehts mir. Wenn ich des als DVB Stream auf die Festplatte kopiere, ist keine RAUBKOPIE (weil quasi wie mit DVD Recorder aufgenommen), wenn ich mir den Stream von eMule suage ist es eine RAUBKOPIE ?????:confused: :confused: :confused: :confused:
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nur damit der user angst kriegt. wenn man abert ein bisschen weiterdenkt,kommt man drauf das eh fast alles legal ist. und vom TV aufgenommen,darf ich weitergeben,weil derjenige hätte es ja auch aufnehmen können. allerding bleibt beim dig. ORF der beigeschmack,das dies eigentlich nur "legal" zu empfangen ist ;) |
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Das deutsche Recht unterscheidet aber zwischen einer Privatkopie und einer Kopie aus einer offensichtlich illegalen Quelle. |
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Sich nicht in die Hosen scheißen. :lol:
Solange du ja nur die kurze Zeit uploadest und nicht UTA als Provider hast :rolleyes: , wird dir schon keiner an die Wäsche gehen. :ms: |
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http://www.heise.de/newsticker/resul.../meldung/59034 |
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Trotzdem läuft hier für mein Rechtsverständnis was schief. Mal jetzt abgesehen von den neuesten DVD Rips oder den neuesten gecrackten Games kann doch das Runterladen von einem DVB File von eMule (daß am Wochenende im TV lief) doch nicht illegal sein. |
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Jetzt mal ernst, da läuft ne Menge schief. Man kann Raubkopien noch nicht mal als Diebstahl bezeichnen und trotzdem tut man es. :p Also, solange du dich an der Kopie nicht bereicherst und sie mit dem Senderlogo gekennzeichnet ist, können die dich damit mal kreuzweise. :ms: @m@ario Des is eh olles ghupft wie ghatscht. :lol: Und außerdem... "21 Minuten lang 3.864 Musikdateien zum Download angeboten". Muss ich dazu noch was sagen? :ms: Aber derjenige, der sagt, Menschen seien logisch, gehört eh gevierteilt. :lol: |
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Nur die Verwendung zum Tausch von urheberrechtlich geschützten Dateien ( von der sich das Team ausdrücklich distanziert! ) ist illegal. |
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Du darfst im privaten Umfeld im Rahmen der Privatkopie die urheberrechtlich geschützten Inhalte gegen Unkostenbetrag verteilen. eBay sprengt aber den Rahmen dieses privaten Umfelds: Du kennst den Käufer im Zweifel nicht. Deshalb wäre dein Vorgehen eine Urheberrechtsverletzung. Dass es die Inhalte nicht auf diesem oder jenem Medium gibt, ist egal – das ist eben die Entscheidung des Rechteinhabers und kann dich nicht zu irgend einer Handlung legitimieren. Ansonsten dürften nach der Logik ja gerade Kino-Screener in Tauschbörsen gehandelt werden, weil es die aktuellen Filme auch noch nicht auf DVD gibt. Gerne verwechselt wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung der AGB von eBay: Hier wird der Handel mit gebrannten DVDs/CDs ausdrücklich ausgeschlossen. Das ist dann aber lediglich ein Bestandteil des privatrechtlichen Vertrags zwischen eBay und dem Verkäufer und eben kein „Gesetz“, was in illegaler Weise verletzt werden könnte. Hält sich der Verkäufer nicht an diese Vereinbarung, geht das einen Dritten zunächst einmal nichts an. Zitat:
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... so und nur der vollständigkeithalber ;)...
wie schaut's aber dann aus, wenn ich nicht die gebrannte dvd mit z.b. piefke saga als produkt z.b. bei ebay verkaufe, sondern vielmehr die dienstleistung , eine privatkopie eines z.b. fernsehfilms für einen z.b. auf grund seiner technischen fähigkeiten dazu unfähigen menschen, auf einer dvd zu erstellen....? liebe grüße, catch17 |
die dienstleistung kannst du anbieten, allerdings nur für kopien wo du oder der kunde der rechteinhaber ist.
wennst die piefke saga auf originalvideo hast dann kannst die anbieten und zusätzlich GRATIS die sicherungskopie auf dvd dazu geben wenn kein kopierschutz umgangen wurde, sprich vom fernsehen aufgenommen. |
hmmm...,
ja dann wird das wohl nichts mit der piefke saga - kann man nichts machen - schade! auf alle fälle danke für die ganzen antworten und die diskussion - vielleicht kaufe ich ja noch die rechte für die piefke saga ;-)) |
:hammer:Hallo ich heiße Ringo Potaby habe mal eine Frage.kann ich die Videos die ich selber Aufnahme mit der Kamera verkaufen auf DVD
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Kommt drauf an, WAS Du mit Deiner Kamera aufnimmst (Landschaften, Bauwerke, Personen, Konzerte, sonstige Veranstaltungen, usw.)
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Bei Personen: Schutz der Privatsphäre:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/h...e.1720115.html https://www.jusline.at/gesetz/abgb/paragraf/1328a |
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