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Gesetzeslage bei lokalem Einbruch in den PC?
Kann mir da jemand helfen, bzw weiss jemand bescheid?
Folgendes: Ich wohne in einem Studentenheim und muss mein Zimmer mit jemand anderen teilen. Dieser Mitbewohner hat, während meiner Abwesenheit, laut meinem Keylogger, den ich aus Sicherheitsgründen am PC installiert habe, einen Passwortgrabber laufen lassen. Inwieweit ist das strafbar, weiss das jemand? Kann ich irgendwie gegen den vorgehen? Und wie sicher ich den PC nun am besten während dem Betrieb ab? |
Re: Gesetzeslage bei lokalem Einbruch in den PC?
Zitat:
lg bully |
Grundsätzlich ist das strafbar, da - wenn es sich um Deinen PC handelt - der andere darauf nichts zu suchen hat.
Den Beweis musst jedoch Du erbringen, und das wird wohl schwierig werden. Ich würde - wenns noch geht, mit ihm mal entspannt darüber sprechen, und vor allem Deinen PC besser absichern (Kennwort, etc.). Ciao Oliver |
Beweisen kann ich es dadurch, dass ich alles was er gemacht hat, über einen Keylogger gespeichert habe.
Man kann aus den Logs genau sehen, was er wo downgeloadet hat, wie oft er das Passwort knacken probiert hat usw. Reden hab ich natürlich schon vorher versucht.... |
Die Frage ist, ob der Keylogger als Beweis genügt (es könnte ja auch eine andere Person vor dem PC gesessen sein, oder loggt das Proggis auch die Faces mit?).
Ciao Oliver |
also des is wirklich ein starkes stück...:mad: :eek: :mad:
würde auf jedenfall meldung bei der heimleitung machen - mit den keylogger logs kannst jedenfalls nachweisen dass überhaupt jemand an deinem rechner war - wars nicht der zimmerkollege dann war 'unbefugter' im zimmer... weiters würd ich zimmerwechsel des kollegen 'verlangen' ... außerdem würd ich mir ernsthaft eine strafanzeige überlegen... einen pc 'unbefugt' in betrieb zu nehmen is schon schlimm genug aber auch noch einen passwortgrabber 'drüberlaufen' zu lassen is kriminell!! (außerdem wär strafanzeige eine möglichkeit bei einem schadensfall dich von eventuellen haftungsansprüchen dritter zu distanzieren ) würd an deiner stelle mal zu einer rechtsberatung (magistrat, gemeinde, uni,..) gehen und nachfragen.... zum künftigen absichern des rechners: würd hd-wechselrahmen einbauen und platte bei nichtanwesenheit rausnehmen und wegschließen bzw. mitnehmen... weiters 'lange' benutzerkennwörter mit sonderzeichen... bei allen 'wichtigen' accounts die du hast (uni-zugang, email-konten, webserver-konten, wcm-forums-login ;),... würd ich jetzt passwort ändern (lassen) hast mein mitgefühl mit so einem a**** das zimmer teilen zu müssen ... lg, |
ich würde etwas nachdenken, bevor ich sowas wie eine strafanzeige mache. denn auch ein keylogger ist wahrscheinlich nicht ganz unproblematisch.
wem gehört eigentlich der pc ? ist das vereinbart, daß ihr beide daran arbeiten dürft ? oder ist das dein privateigentum ? wenn er dir privat gehört, warum definierst du nicht einfach ein passwort und fertig ? |
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Ein Password soll Studenten einer InformatikUni :lol: :confused: von was ganau abhalten :confused: |
also ein keylogger per se is sicher völlig unproblematisch ;), der einsatz am arbeitsplatz-rechner zur mitarbeiterüberwachung is problematisch, oder am rechner dritter...
an meinem eigenen privaten rechner darf ich natürlich loggen was ich will... und ich gehe davon aus dass wir über seinen privaten rechner sprechen. |
machst du dich nicht auch strafbar?
du hast ja seine aktivitäten geloggt,damit hast aber keine chance. ich denke du ist selber schuld,gib deinen pc ein einschaltpassword. |
nochmal: was bitte soll daran strafbar sein wenn ich an meinem pc diverse aktivitäten durch eine software protokollieren lasse?? -
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Zitat:
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Zitat:
bitte weniger dinge HINEINTERPRETIERN und mehr WISSEN bzw. NACHFRAGEN, auch wenn es noch so selbstverständlich klingt. das ist es aber bei weitem nicht. solange der ursprüngliche poster keine genauen details bekanntgibt wem da was gehört und wer da welche rechte hat, sollte sich niemand getrauen, für irgendjemand partei zu ergreifen. was wäre, wenn jetzt die andere betroffene person hier ein posting machen würde ? würden dann dieselben leute genauso empört über den CowboyAl herziehen, weil er doch pfui-gack einen keyboardlogger laufen lasst ? |
ach lord...
wenn du schon gegen hineininterpretieren wetterst, dann würd mich interessieren woher du weißt, dass kein passwort gesetzt war:confused: ;) :confused: ;) lg, catch17 |
weils nicht da steht !!
und das es sein PC ist, steht da auch nicht... lediglich, das möglicherweise sein Zimmer-genosse ein passwortgrabber einsetzt... Nirgends die Info, wem gehört der PC und was ist passwortgeschützt, wenn überhaupt! ich schliesse mich deshalb da dem LoM an! |
eben ;)
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Zitat:
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Full ACK!
lg bully |
Frage dazu:
Wie kann ich z.b. feststellen, ob jemand einen keylogger auf meinem (Arbeits-)PC installiert hat? Wo bekommt man so eine keylogger-SW? Legal im Handel? |
ad 1) wenn dieser jemand es gut gemacht hat (fast) gar nicht...ansonsten durch reg/file/diskmon u.ä bzw. schlafend durch eine boot-cd mit entschrechenden tools...
ad2) ja lg, catch17 |
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