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Stunned 27.04.2005 11:47

Kirchenbeitrag !?
 
habe bis jetzt immer diese schönen brieferl mit dem erlagschein bekommen jedoch hab ich NOCH NIE einen eingezahlt ...

letzter brief war ca. vor 9mon. im postkastl

mit über 200 € oder so

ich wollte mich eigentlich abmelden gehen aber irgendwie hab ich keine zeit für die shice

aber jetzt kommt nix mehr !? :confused:

naja wurscht mich könnens kreuzweise

spunz 27.04.2005 11:53

ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

:rolleyes:

pc.net 27.04.2005 11:54

wennst nix mit denen zu tun haben willst, solltest trotzdem austreten ... du wirst jedenfalls bis zum austritt nachzahlen ... die vergessen nix ...

Satan_666 27.04.2005 11:57

Alles, nur nicht abmelden.

Wichtig ist: bei der alle 10 Jahre auszufüllenden Haushaltsliste muss man unbedingt 'keine Religionsbekenntnis' angekreuzt gewesen sein, dann haben die auch keine Möglichkeit, von Dir was zu verlangen. Hast Du aber irgendwann irgend eine Zugehörigkeit angegeben, dann wird es schwierig werden, die offenen Beträge als nicht rechtens zu deklarieren.

Hat zumindest bei meinem Bruder geklappt; irgendwann hat er einen Brief bekommen mit der Frage, bei welcher Religionsgemeinschaft er sei und er hat denen geantwortet: bei keiner! Seitdem hat er nix mehr gehört von denen..... :D

Theoden 27.04.2005 12:19

Eins frag ich mich seit längerem:

Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern.
Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?

Stunned 27.04.2005 12:24

das frag ich mich auch !

ich hab mal gehört sobald man 1x zahlt gehört man zum "club" :lol: und MUSS zahlen

Dumdideldum 27.04.2005 12:48

Sicher ist es interessant, dass man Geld zahlen muss für einen "Verein", dem man vertraglich nicht angehört.

Doch im Falle der Kirchensteuer ist es etwas anders und es bleibt die Frage, ob es sich lohnt, dagegen juristische Mittel zu ergreifen oder - wenn man nicht bereit ist, den Beitrag zu leisten, einfach auszutreten.
Ab dem 14. Lebensjahr kann man austreten.

Normalerweise sind die Leute bei Kirchenbeitragsstellen sehr kooperativ und unbürokratisch und man kann den Preis gehörig drücken.

Wer dazu nicht bereit ist, der soll schleunigst austreten.

wizard 27.04.2005 14:07

Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:

1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat.

2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat.
Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden.

Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu.

Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört.

Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt.

mfg:

wizard 27.04.2005 14:09

Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:

1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat.

2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat.
Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden.

Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu.

Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört.

Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt.

mfg:

Satan_666 27.04.2005 14:24

Zitat:

Original geschrieben von Dumdideldum
Sicher ist es interessant, dass man Geld zahlen muss für einen "Verein", dem man vertraglich nicht angehört.

Doch im Falle der Kirchensteuer ist es etwas anders und es bleibt die Frage, ob es sich lohnt, dagegen juristische Mittel zu ergreifen oder - wenn man nicht bereit ist, den Beitrag zu leisten, einfach auszutreten.
Ab dem 14. Lebensjahr kann man austreten.

Normalerweise sind die Leute bei Kirchenbeitragsstellen sehr kooperativ und unbürokratisch und man kann den Preis gehörig drücken.

Wer dazu nicht bereit ist, der soll schleunigst austreten.

(Aktives) Austreten ist so eine Sache: damit bekundet man ja, dass man zu dem Verein gehört. Weil: austreten kann man ja nur, wenn man überhaupt dabei ist! Und wer bei dem Verein ist, muss auch die Beiträge dafür zahlen. Somit werden die Beiträge ab Volljährigkeit nachgefordert.

Selbiges gilt, wenn man jemals auf einer Haushaltsliste geschrieben hat, dass man dieser Glaubensgemeinschaft angehört. Damit bekundet man ebenfalls öffentlich, Mitglied zu sein. Die Kirchen werden nämlich darüber informiert, wenn man es in der Liste angegeben hat.

Gleiches gilt klarerweise auch, wenn man irgendwann einmal so einer Zahlungsaufforderung nachgekommen ist.


Treffen die 3 Umstände nicht zu, dann ist es leicht. Denn da hat man ja willentlich nie sein Einverständnis bekundet, bei dem Verein zu sein - und ohne willentliche Einverständniserklärung haben die auch kein Recht, Geld zu fordern. Versuchen werden die es, aber gerichtlich kommen die nicht durch.

Man kann natürlich auch mal dort anrufen und sagen, dass sie mit den Zahlungsaufforderungen Schluss machen sollen, dass man das als Belästigung empfindet usw. Und dass man auch gar nicht bei der Kirche sei!

frazzz 27.04.2005 14:45

austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.

ruffy_mike 27.04.2005 15:12

Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Eins frag ich mich seit längerem:

Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern.
Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ?

Kannst ja Regressforderungen gegenüber deinen Eltern aufstellen :lol:

maxb 27.04.2005 15:28

Zitat:

Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

:rolleyes:

Dr. Urbanek :confused:

den bekomm' ich jedes Jahr :D

pc.net 27.04.2005 15:53

betrifft: austrittserklärung


sehr geehrte kirchengemeinschaft!

mir ist nicht bewußt, jemals der römisch-katholischen kirchengemeinschaft beigetreten zu sein. sollte dies anders sein, ersuche ich um beibringung entsprechender von mir, ab eintreten meiner für diesen belang gesetzlichen geschäftsfähigkeit, unterfertigter erklärungen.

darüber hinaus erkläre ich hiermit, ohne anerkennung irgendwelcher ansprüche ihrerseits, förmlich meinen austritt um eine allenfalls doch bestehende mitgliedschaft zu beenden.

das von ihnen für diesen belang erstellte formblatt werde ich nicht ausfüllen, da dort von einer bestehenden mitgliedschaft, die ja meiner meinung nach nicht vorliegt, ausgegangen wird.

mfg

Sony_Man 27.04.2005 17:39

einfach schulden bezahlen, weil da zieht ihr den kürzeren
dann austreten und ende....

es gibt zwar keinen vertrag aber man kann a net vor gericht klagen oder so was...ist halt ein sch*** verein!

:ms:

Chrisi99 27.04.2005 17:45

jo mei Gott die wollen mein ganzes Geld *Angst*



so schlimm is ja wirklich ned also ich hab kein Problem den Kirchenbeitrag zu zahlen....

wolsei 27.04.2005 18:28

ich hatte schon eines damit !

Die wollten alle Jahre 140€ von mir, für mich allein.


Und das bei einem damaligen monatl. Einkommen von knapp 1000 € !




Daraufhin hat es für mich nur eines gegeben: AUSTRITT !

@!.-:;,-_#+ 27.04.2005 19:03

Zitat:

Original geschrieben von spunz
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.

:rolleyes:

eingeschrieben?
wenn nicht,dann warsy kein "echter" anwalt.

Matchless 27.04.2005 19:15

habe mich bei der Volkszählung 2001 als "afghanischer Feueranbeter" deklariert. 2011 werde ich das wieder tun. Wenn eine Sekte in Österreich 10 Jahre present ist, kann sie den antrag auf anerkennung als religionsgemeinschaft stellen (wie zB. die Zeugen Jehovas) und dann kassiere ich meine eigene Kirchensteuer.

PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren

leatherman 27.04.2005 19:53

Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at
Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein.
lg
leatherman

zed 27.04.2005 22:02

von mir wollten sie auch 180€ / jahr.
wollte eh schon immer austreten das war dann der ausschlaggebende grund. seit 3 jahren weg von dem sch**** verein.

der_morpheus1 27.04.2005 22:10

seids doch nicht gemein.....
auch die kirche muss alimente zahlen
lg.morph:tux:

FearoftheDark 27.04.2005 22:37

die in st.pölten sind echt arschlöcher..

die haben mir ne rechung von über 150€ geschickt, obwohl ich schüler bin.. naja.. hab ich mir gedacht.. -> ABMELDEN!.. geh ich halt zur kirchenbeitragsstelle.. sagen die: "nö.. da können wir nix machen.. müssens zum magistrat".. ok.. bin ja nicht faul.. geh ich halt zum magistrat.. sagen die dort: "naja.. formular kriegen sie bei mir.. abmelden müssen sie sich beim standesamt.. " :mad: ..

schön und gut.. ich war insgesamt 4 mal dort weil die ganzen beamtenfuzis ja 2h mittagspause haben und ich immer falsch dran war.. ok... endlich abgemeldet sagen die mir beim standesamt noch: "ja wir leiten die abmeldung an die kirchenbeitragsstelle weiter dass sie nix mehr zahlen müssen".. .

2 wochen später.. OH WUNDER.. eine mahnung von denen.. hab ich extra noch 2 mal hingehen müssen.. weiiil.. die arbeiten nur donnerstags länger als 12 mittag.. :mad: .. natürlich vorher noch ne schulbesuchsbestätigung einholen müssen..
also echt.. von denen hab ich die schauze voll :mad:


mfg

FearoftheDark 27.04.2005 22:40

Zitat:

Original geschrieben von leatherman
Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme.



meldezettel + taufschein.. das reicht.. musst aber zum standesamt.. formulare kriegst aber glaub ich beim magistrat.. zumindest wars bei mir vor 3 wochen so.. da wird man echt von einem zum anderen geschickt.. und die beim standesamt haben von 11-13 uhr oder so mittagspause oder irgendwie.. kA.. auf jeden fall total scheiß zeiten dass man dort hinschaut.. :mad:


mfg

eAnic 28.04.2005 08:09

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren
Das ist ein Irrtum - Ansprüche verfallen nicht nach 3 Jahren.

@!.-:;,-_#+ 28.04.2005 08:12

Zitat:

Original geschrieben von FearoftheDark
meldezettel + taufschein.. das reicht.. musst aber zum standesamt.. formulare kriegst aber glaub ich beim magistrat.. zumindest wars bei mir vor 3 wochen so.. da wird man echt von einem zum anderen geschickt.. und die beim standesamt haben von 11-13 uhr oder so mittagspause oder irgendwie.. kA.. auf jeden fall total scheiß zeiten dass man dort hinschaut.. :mad:


mfg

Standesamt?

BH od. magistrat!

colorado_rain 28.04.2005 08:42

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Das ist ein Irrtum - Ansprüche verfallen nicht nach 3 Jahren.
aja? wann denn dann?

pc.net 28.04.2005 09:22

Zitat:

Original geschrieben von eAnic
Das ist ein Irrtum - Ansprüche verfallen nicht nach 3 Jahren.
korrekt, der anspruch verfällt nicht - er bleibt als natrualobligation bestehen ... aber er kann gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden, da verjährt ;)

Alex1 28.04.2005 09:28

Zitat:

Original geschrieben von frazzz
austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.
:ja:
Macht's es gleich, dann habt ihr's hinter euch.

zed 28.04.2005 10:06

nix da standesamt. kannst alles gemütlich auf einmal am magistrat erledigen.

einfach taufschein + meldezettel mitbringen. das wars.
kriegst dann von der kirche nach einer zeit deinen taufschein zugeschickt wo auf der rückseite vermerkt ist, das ausgetreten. fertig.

die ganze gschicht dauert viell. 10 min.

FearoftheDark 28.04.2005 11:56

Zitat:

Original geschrieben von zed
nix da standesamt. kannst alles gemütlich auf einmal am magistrat erledigen.

einfach taufschein + meldezettel mitbringen. das wars.
kriegst dann von der kirche nach einer zeit deinen taufschein zugeschickt wo auf der rückseite vermerkt ist, das ausgetreten. fertig.

die ganze gschicht dauert viell. 10 min.


hm.. also bei mir war das nicht so.. beim magistrat habns mir den wisch mitgegeben.. dann habns mich zum standesamt geschickt.. die habn gesagt das geht nur dort :confused: ..

pc.net 28.04.2005 12:10

das ist von gemeinde zu gemeinde verschieden ;)

zed 28.04.2005 12:34

@FearoftheDark
auf euerer gemeinde sans nur arbeitsscheu ;)

in WN kein problem.

Alex1 28.04.2005 13:31

Bei mir hat's gleich das Magistrat hinten vermerkt.


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