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Kirchenbeitrag !?
habe bis jetzt immer diese schönen brieferl mit dem erlagschein bekommen jedoch hab ich NOCH NIE einen eingezahlt ...
letzter brief war ca. vor 9mon. im postkastl mit über 200 € oder so ich wollte mich eigentlich abmelden gehen aber irgendwie hab ich keine zeit für die shice aber jetzt kommt nix mehr !? :confused: naja wurscht mich könnens kreuzweise |
ich hab vor kurzen einen netten brief von nem anwalt bekommen. entweder ich bezahle den fehlenden betrag nach, oder die diazöse st. pölten verklagt mich.
:rolleyes: |
wennst nix mit denen zu tun haben willst, solltest trotzdem austreten ... du wirst jedenfalls bis zum austritt nachzahlen ... die vergessen nix ...
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Alles, nur nicht abmelden.
Wichtig ist: bei der alle 10 Jahre auszufüllenden Haushaltsliste muss man unbedingt 'keine Religionsbekenntnis' angekreuzt gewesen sein, dann haben die auch keine Möglichkeit, von Dir was zu verlangen. Hast Du aber irgendwann irgend eine Zugehörigkeit angegeben, dann wird es schwierig werden, die offenen Beträge als nicht rechtens zu deklarieren. Hat zumindest bei meinem Bruder geklappt; irgendwann hat er einen Brief bekommen mit der Frage, bei welcher Religionsgemeinschaft er sei und er hat denen geantwortet: bei keiner! Seitdem hat er nix mehr gehört von denen..... :D |
Eins frag ich mich seit längerem:
Man wird von seinen Eltern getauft, wird volljährig, die Kirche beginnt Ansprüche zu stellen, jedoch gegenüber jemandem der mit ihnen nie einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen hat. Maximal mit den Eltern. Wie können sie nun das Geld einklagen, wenn der Betreffende ab dem Zeitpunkt seiner Volljährigkeit bzw. Rechtsmündigkeit nie wieder etwas bestätigt bzw. unterzeichnet hat ? |
das frag ich mich auch !
ich hab mal gehört sobald man 1x zahlt gehört man zum "club" :lol: und MUSS zahlen |
Sicher ist es interessant, dass man Geld zahlen muss für einen "Verein", dem man vertraglich nicht angehört.
Doch im Falle der Kirchensteuer ist es etwas anders und es bleibt die Frage, ob es sich lohnt, dagegen juristische Mittel zu ergreifen oder - wenn man nicht bereit ist, den Beitrag zu leisten, einfach auszutreten. Ab dem 14. Lebensjahr kann man austreten. Normalerweise sind die Leute bei Kirchenbeitragsstellen sehr kooperativ und unbürokratisch und man kann den Preis gehörig drücken. Wer dazu nicht bereit ist, der soll schleunigst austreten. |
Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:
1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat. 2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat. Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden. Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu. Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört. Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt. mfg: |
Folgendes hab ich gehört aber ohne Gewähr:
1.) Es ist von Vorteil, wenn man NOCH NIE eingezahlt hat. 2.) Wenn man NUR getauft ist und nicht ERSTKOMMUNION bzw. FIRMUNG hat. Hat man den "VERTRAG" nicht akzeptiert. Bei der Taufe, haben das die Eltern für Dich entschieden. Am zweiten Punkt muss was dran sein, denn auf einen Kollegen trifft das zu. Hatte aber 3 Verhandlungen, wobei er in der dritten Recht bekommen hat (war vor 5 Jahren), hat seitdem (ist ausgetreten ohne Nachzahlung) nichts mehr von dem Verein gehört. Aber nochmals: Alles ohne Gewähr, dass das bei einem anderen auch so klappt. mfg: |
Zitat:
Selbiges gilt, wenn man jemals auf einer Haushaltsliste geschrieben hat, dass man dieser Glaubensgemeinschaft angehört. Damit bekundet man ebenfalls öffentlich, Mitglied zu sein. Die Kirchen werden nämlich darüber informiert, wenn man es in der Liste angegeben hat. Gleiches gilt klarerweise auch, wenn man irgendwann einmal so einer Zahlungsaufforderung nachgekommen ist. Treffen die 3 Umstände nicht zu, dann ist es leicht. Denn da hat man ja willentlich nie sein Einverständnis bekundet, bei dem Verein zu sein - und ohne willentliche Einverständniserklärung haben die auch kein Recht, Geld zu fordern. Versuchen werden die es, aber gerichtlich kommen die nicht durch. Man kann natürlich auch mal dort anrufen und sagen, dass sie mit den Zahlungsaufforderungen Schluss machen sollen, dass man das als Belästigung empfindet usw. Und dass man auch gar nicht bei der Kirche sei! |
austreten, eure argumente zählen vor gericht nix.
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Zitat:
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Zitat:
den bekomm' ich jedes Jahr :D |
betrifft: austrittserklärung
sehr geehrte kirchengemeinschaft! mir ist nicht bewußt, jemals der römisch-katholischen kirchengemeinschaft beigetreten zu sein. sollte dies anders sein, ersuche ich um beibringung entsprechender von mir, ab eintreten meiner für diesen belang gesetzlichen geschäftsfähigkeit, unterfertigter erklärungen. darüber hinaus erkläre ich hiermit, ohne anerkennung irgendwelcher ansprüche ihrerseits, förmlich meinen austritt um eine allenfalls doch bestehende mitgliedschaft zu beenden. das von ihnen für diesen belang erstellte formblatt werde ich nicht ausfüllen, da dort von einer bestehenden mitgliedschaft, die ja meiner meinung nach nicht vorliegt, ausgegangen wird. mfg |
einfach schulden bezahlen, weil da zieht ihr den kürzeren
dann austreten und ende.... es gibt zwar keinen vertrag aber man kann a net vor gericht klagen oder so was...ist halt ein sch*** verein! :ms: |
jo mei Gott die wollen mein ganzes Geld *Angst*
so schlimm is ja wirklich ned also ich hab kein Problem den Kirchenbeitrag zu zahlen.... |
ich hatte schon eines damit !
Die wollten alle Jahre 140€ von mir, für mich allein. Und das bei einem damaligen monatl. Einkommen von knapp 1000 € ! Daraufhin hat es für mich nur eines gegeben: AUSTRITT ! |
Zitat:
wenn nicht,dann warsy kein "echter" anwalt. |
habe mich bei der Volkszählung 2001 als "afghanischer Feueranbeter" deklariert. 2011 werde ich das wieder tun. Wenn eine Sekte in Österreich 10 Jahre present ist, kann sie den antrag auf anerkennung als religionsgemeinschaft stellen (wie zB. die Zeugen Jehovas) und dann kassiere ich meine eigene Kirchensteuer.
PS bin 1991 ausgetreten, damals waren öS3000.- offen, habe ratenzahlung a´200.- vereinbart und 2x bezahlt. Bis jetzt ist nichts gekommen und kann auch nicht mehr. Ansprüche verfallen nach 3 Jahren |
Warum trittst Du nicht aus? Am Zeitmangel kann es doch wirklich nicht liegen. Einfach mit dem Taufschein aufs magistratische Bezirksamt oder die BH gehen. Dauert 5 Minuten, es wird ein Stempel auf den Taufschein geknallt und Basta. Theoretisch sollte es sogar ohne Taufschein mit eingeschriebenem Brief gehen, aber da gibt es meistens Probleme. Und da gibt es ja auch Öffnungszeiten außerhalb der üblichen Bürozeiten. Oder willst Du wirklich einen Grundsatzprozess führen? Ob die Taufe durch Deine Eltern die Mitgliedschaft begründet hat und die auch über die Volljährigkeit hinaus wirkt? Imho ja, weil eben Deine Eltern damals als Deine gesetzlichen Vertreter für Dich gehandelt haben. Außerdem steht ja eben im Gesetz aus dem Jahr 1869 die Diktion vom Austritt. Und austreten kann man nur, wenn man Mitglied war, was eben durch die Taufe und den Taufschein belegt ist. Du müsstest also gegen dieses Gesetz ankämpfen.Und glaub mir, die steigen Dir nicht runter. Irgendwann kommt eine Mahnklage. Der Rechtsanwalt schickt die "packelweise" ans Bezirksgericht. Dann musst Du zwangsweise Einspruch erhaben, es kommt zu einem Gerichtsverfahren mit zig Tagsatzungen und Kosten und Gebühren. Wozu der Aufwand?
http://www.freidenker.at Dort findest Du auch was über den Austritt ohne Taufschein. lg leatherman |
von mir wollten sie auch 180€ / jahr.
wollte eh schon immer austreten das war dann der ausschlaggebende grund. seit 3 jahren weg von dem sch**** verein. |
seids doch nicht gemein.....
auch die kirche muss alimente zahlen lg.morph:tux: |
die in st.pölten sind echt arschlöcher..
die haben mir ne rechung von über 150€ geschickt, obwohl ich schüler bin.. naja.. hab ich mir gedacht.. -> ABMELDEN!.. geh ich halt zur kirchenbeitragsstelle.. sagen die: "nö.. da können wir nix machen.. müssens zum magistrat".. ok.. bin ja nicht faul.. geh ich halt zum magistrat.. sagen die dort: "naja.. formular kriegen sie bei mir.. abmelden müssen sie sich beim standesamt.. " :mad: .. schön und gut.. ich war insgesamt 4 mal dort weil die ganzen beamtenfuzis ja 2h mittagspause haben und ich immer falsch dran war.. ok... endlich abgemeldet sagen die mir beim standesamt noch: "ja wir leiten die abmeldung an die kirchenbeitragsstelle weiter dass sie nix mehr zahlen müssen".. . 2 wochen später.. OH WUNDER.. eine mahnung von denen.. hab ich extra noch 2 mal hingehen müssen.. weiiil.. die arbeiten nur donnerstags länger als 12 mittag.. :mad: .. natürlich vorher noch ne schulbesuchsbestätigung einholen müssen.. also echt.. von denen hab ich die schauze voll :mad: mfg |
Zitat:
meldezettel + taufschein.. das reicht.. musst aber zum standesamt.. formulare kriegst aber glaub ich beim magistrat.. zumindest wars bei mir vor 3 wochen so.. da wird man echt von einem zum anderen geschickt.. und die beim standesamt haben von 11-13 uhr oder so mittagspause oder irgendwie.. kA.. auf jeden fall total scheiß zeiten dass man dort hinschaut.. :mad: mfg |
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BH od. magistrat! |
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Macht's es gleich, dann habt ihr's hinter euch. |
nix da standesamt. kannst alles gemütlich auf einmal am magistrat erledigen.
einfach taufschein + meldezettel mitbringen. das wars. kriegst dann von der kirche nach einer zeit deinen taufschein zugeschickt wo auf der rückseite vermerkt ist, das ausgetreten. fertig. die ganze gschicht dauert viell. 10 min. |
Zitat:
hm.. also bei mir war das nicht so.. beim magistrat habns mir den wisch mitgegeben.. dann habns mich zum standesamt geschickt.. die habn gesagt das geht nur dort :confused: .. |
das ist von gemeinde zu gemeinde verschieden ;)
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@FearoftheDark
auf euerer gemeinde sans nur arbeitsscheu ;) in WN kein problem. |
Bei mir hat's gleich das Magistrat hinten vermerkt.
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