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@tom & mike
Um ehrlich zu sein, es fällt mir schwer und ich habe darüber nachgedacht, aber dieser Post muss sein.
Lieber Tom, lieber Mike haltet ihr es wirklich für notwendig, in der aktuellen Ausgabe seitenlang juristische Spitzfindigkeiten zu bringen??? [/Einschub an Marc]: sorry, ist nicht böse gemeint, es ist nur einfach absolut uninteressant.... ich les lieber Deine Artikel im FXP. und ich habe etliche semester jus studiert. [/end Einschub] seit ich von wcm weg bin, seh ich mich als heavy user, der informiert werden will, aber mit der aktuellen ausgabe seid ihr von information zugunsten von *ichweißnichtwas* abgerückt... ich find's schad, was da passiert ist.... and u both know why I left - each one for himself Liebe Grüße Cornelius |
Also ich fand das Thema sehr interessant.
Für mich war es auch als nichtjurist verständlich und enthält endlich mal klare Aussagen. |
Wetten,
die neuen Arbeitsverträge im Verlag enthalten neuerdings einen Passus: "...verpflichte ich mich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Kritik am Verlag im WCM-Forum zu publizieren..." :D ;) |
Ich fand die Beiträge auch sehr interessant und informativ.
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fand den artikel auch gut, kann die aussage von cmp nicht ganz verstehen/nachvollziehen :(
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na, rev.antun - das ist deine Meinung
ich habe meine Meinung k? gute Nacht LG Cornelius |
ich bin schon froh, wenn die juristische seite auch mal angesprochen wird. Mit den diversen Downloads bzw. uploads bewegt man sich doch in einer grauzone und vielleicht ändert so mancher doch sein saugverhalten. angeclickt ist schnell was, der mögliche Ärger kann dann doch länger dauern und teurer werden. Für mich war der artikel ok und nicht alle WCM Leser sind Jusstudenten.
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ich fand den artikel eigentlich auch gut. mir war er zu wenig juristisch :lol:
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grr. doppelpost - wieso dauert das immer so ewig :heul:
btw. was mir im artikel gefehlt hat - auch das ganze open-source usw. steht ja in der urheberrechtsdiskussion. also inwieweit ein urheber, der seine software frei allen zur verfügung stellt etwa dafür haftbar ist (oder nicht). weiss hierzu einer der der autoren was? |
Zitat:
jeder hat seine meinung, und das ist auch gut so ;) |
Zitat:
nein im ernst ich fand der artikel war sehr interessant und er war anstrengend aber bildend ;) |
Re: @tom & mike
Zitat:
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hätte noch eine frage zu diesem artikel: wcm schreibt, dass das blosse freigeben von datein (filesharing) keine juristischen folgen nach sich zieht, sondern lediglich der download bzw. upload. meiner meinung nach stimmt das so nicht: durch das anbieten, sprich freigeben wird die datei bereits publiziert - und durch ebendiese (ohne entsprechende rechte) publikation wird das urheberrecht verletzt - was wiederum zivilrechtliche folgen nach sich ziehen kann (etwa unterlassungsanspruch).
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Zitat:
Was genau meinst du denn mit "publiziert"? Ich denke, dass mangels erfolgtem Upload keine Kopie erzeugt wurde. Publiziert hast du ja nicht die Datei m. M., sondern bloß die Information, dass du die Datei hast und hochladen würdest. Auseinanderhalten muss man das natürlich mit Beweisfragen. Im aktuellen Fall vom OLG Wien war ja m. W. auch bloß bewiesen, dass der zu identifizierende Teilnehmer etwas freigegeben hatte. Ob ein Upload stattgefunden hat, ist dann eher eine Lebensfrage. Bei den Ausführungen im Artikel ging es ja aber darum, dass wirklich kein Upload, sondern bloß eine Freigabe stattgefunden hat. |
Zitat:
urheberrechtlich darf ich nur etwas in die öffentlichkeit stellen woran ich auch die rechte (zu eben dieser veröffentlichung) besitze. angenommen ich kaufe völlig legal ein mp3-file zb. über itunes. dann habe ich mit apple einen kaufvertrag geschlossen, der mir bestimmte nutzungsrechte an diesem audio-file garantiert (bei einer audio-cd ja nicht anders). jetzt inkludieren diese rechte aber nicht, dass ich das file öffentlich zur verfügung stellen darf (= publizieren). beim bereitstellen von files publiziere ich die datei in dem ich sie frei gebe - und genau das darf ich nach dem urheberrecht nicht. also kann etwa das alleinige bereitstellen (freigeben) durch den urheberrechtsinhaber etwa durch eine unterlassungsklage gestoppt werden - auch, wenns keiner das file herunterladet oder heruntergeladen hat. österreichische gerichtsentscheide dazu gibts natürlich nicht, weil das ganze rein theoretisch ist und die exekutive andere sorgen hat ;) |
grrr. 10min gewartet, dann seite mehrfach aktualisiert und nichts war da. :heul:
und jetzt doppelpost. :rolleyes: |
ich fürcht mich direkt schon vor der mp3-polizei......
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