![]() |
Unterbodenbeleuchtung
Laut mehrere Quellen (eine sogar is Polizist) is eine Unterbodenbeleuchtung erlaubt solange das KFZ steht.
Fährt das Fahrzeug hat die Beleuchtung ausgeschaltet zu sein. Stimmt das jetzt wirklich? Ich kann mich erinnern das unlängst wo gelesen zu haben. Morgen mach ich die Gegenprobe und ruf beim ARBÖ und ebim ÖAMTC an. Wer kann es mir trotzdem verlässlich sagen? |
soviel ich weiß verboten
|
Im Stand definitiv erlaubt, hab beim ÖAMTC nachgefragt und die meinten auch dass im Stand das Licht an sein darf um beispielsweise die Einstiegstür zum Auto bei Nacht sichtbar zu machen. Ich glaub aber dazu muss das Licht mit der Innenbeleuchtung des Autos verbunden werden, aber da wirds schon zu genau für eine Kontrolle :rolleyes:
|
|
es ist erlaubt, sofern sie mit dem tuerkontakt geschlossen ist - kannst sie als einstiegshilfe eintragen lassen, aber nur seitlich an den tueren, nix vorne und hinten.
abgsehn davon is UBB eh armselig :rolleyes: |
Fahren darfst auch ned mit einer UBB wenn sie ausgeschaltet ist. Außer sie hat eine ABE oder ein E-Prüfzeichen!
|
meine meinung:
unterbodenbeleuchtung viell auch noch in blau oder rosa = SAUPROLET ;) :lol: |
ich wollt ja nur fragen :ms:
Ich selbst will eh keine haben. :) Weil mit den ganzen Tieferlegungen und GTI Schwellern und so würd man das Licht eh nimma sehen. :p :D :ms: Na Spaß, wollts nur wissen. Danke. |
Zitat:
fallst dir wirklich eine kaufen willst, kauf dir a streetglow aus den USA - is zwar teuer, hat aber garantie auf lebenszeit, gegen bruch und undichte. und die leuchtkraft von denen is immer noch die beste. sind die dies in 2F2F verwendet haben, wohl das einzige bei dem film wo's nicht gespart haben :rolleyes: |
aha, aber wie gesagt ich wollts nur wissen. hab nicht vor mir ne UBB zuzulegen.
|
schade drumm, baust das eh wida ei ;)
bis wann, und wie lang benötigst das KZ? |
Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
...solange das KFZ auf privatgrund (nicht öffentlich) steht. es ist nichtmal eine blaue innen-fußraumbeleuchtung zulässig, da ja der lichtschein nach aussen dringen könnte. btw: auch wenn ein angemeldetes kfz steht, muß es der stvo entsprechen. |
Re: Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
|
Zitat:
|
führerschein ab 21! Bitteeee!
*duck* :hehe: |
Zitat:
ne das mit der Beleuchtung wollt ich nur wissen, wills selber aber nicht haben. und da rev.antun hat was anderes gemeint, nicht die ubb. |
Also mir persönlich gefällt die UBB, wollte sie mir auch mal installieren. Bin noch am überlegen ob ich es mach...
|
UBB ist geil
aber nicht an einem Original 45ps polo :rolleyes: das auto sollt aussen mal dementsprechend getuned sein bevor sowas reinkommt sonst ist es NUR PEINLICH .... |
Zitat:
kawa glaubst das bei der aktion die ubb überhaupt no drauf bleibt :lol: |
Unterbodenbeleuchtung hin oder her, wer so fährt, braucht weit mehr als ein Lamperl unterm Arsch ;)
|
Ma wurscht, i will eh kane.
Zitat:
|
:D
|
Zitat:
bei mir kommen nur japaner und itaker unterm popsch |
Re: Re: Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
fährst du freitags an die tanke, b17, w23, da erklären dir die zuständigen das, kostenpflichtig :D ...nicht das mich sowas betrifft :p unnötige deka |
Re: Re: Re: Unterbodenbeleuchtung
Zitat:
:ja: ab 25 |
tripple post :eek:
|
Zitat:
|
Zitat:
muahaha :lol: :roflmao: |
in frankreich fahrens damit die ganze zeit rum.. schaut total geil aus.. :)
|
Zitat:
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:54 Uhr. |
Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag