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comeo 15.04.2005 19:43

Besitz raubkopierter Software
 
Hallo zusammen!

Weiss jemand, ob der reine Besitz (bspw. auf CDs) raubkopierter Software illegal ist, sofern alle installierten Programme lizensiert sind?

Würde mich interessieren. Vielen Dank für jede Hilfe.

pong 15.04.2005 19:45

Am besten stellst dich sofort selbst

pong

Harika 15.04.2005 19:46

Ist illegal, auch wenn man eine Bazooka nicht benutzt darf man diese nicht haben, selbst wenn man einen Waffenschein für Kleinkaliberwaffen hat.

LouCypher 15.04.2005 20:02

eine bazooka ist grundsätzlich bei uns verboten, office2003 zb. nicht. IMHO ist der besitz nicht illegal, sondern die nutzung der software. Wie man dies allerdings vor gericht beweisen würde kann ich mir nicht vorstellen.

comeo 17.04.2005 18:30

Links
 
Für mein Rechtsempfinden ist es nicht illegal, solange die Software, die ich tatsächlich installiere und einsetze, lizensiert ist.

Kennt jemand irgendwelche Links, wo man näheres erfahren kann?

Wäre toll!

ruffy_mike 17.04.2005 21:41

Bleibt nur noch zu klären, warum man überhaupt raubkopierte SW besitzt, wenn man sowieso nur lizensierte Programme einsetzt :confused:

DCS 18.04.2005 08:33

weil sie meistens stabiler läuft als das original...
dann habe ich mir irgendwo "rune" ausgeborgt, was bei mir als Original im Schrank steht, sich aber nicht starten liess; Das ausgeborgte lief aber, auch mit meinem gekauftem Schlüssel...

ingomar 18.04.2005 10:09

"rune" ist ein gutes beispiel...

das hat 1, damals eine menge gekostet und 2, einen grausig schlecht gemachten kopierschutz...

ich hab seit damals nur plextor laufwerke; die haben den interessanten nebeneffekt das rune auf einem w2k nicht laeuft...

aussage des supports: fuer das 750 ats spiel kann ich doch nochmal 500 fuer ein weiteres cdlaufwerk ausgeben....und diese auskunft bei einer hotline, die 12 ats/min kostet...

alleine wegen dieser frozzelei haette ich das spiel aus prinzip nur kopiert - dazu stehe ich als konsument - aber gekauft hatte ich es leider schon.

die kopierte version mit nocd-crck geht natuerlich ohne probleme, ist allerdings laut aussage des publishers auch mit dem original im schrank strafbar. tolle aussage gegenueber mir als kunden.
alleine der nocd-crck, der das spiel spielbar macht, ist bereits illegal.


fazit: wenn also illegal, dann meines erachtens nach guenstig.

chrisne 18.04.2005 10:10

Zitat:

Original geschrieben von DCS
weil sie meistens stabiler läuft als das original...
dann habe ich mir irgendwo "rune" ausgeborgt, was bei mir als Original im Schrank steht, sich aber nicht starten liess; Das ausgeborgte lief aber, auch mit meinem gekauftem Schlüssel...

das eine raubkopie stabiler läuft als die originale, bezweifel ich einmal.

LouCypher 18.04.2005 10:20

das ist aber so, es gibt immer wieder probleme mit dem kopierschutz, die gecrackten exes funzen hingegen fast immer.

chrisne 18.04.2005 10:29

Zitat:

Original geschrieben von LouCypher
das ist aber so, es gibt immer wieder probleme mit dem kopierschutz, die gecrackten exes funzen hingegen fast immer.
ist ja auch was anderes.
die gecrackten exe's erlauben dir die software zu starten ohne z.b. einer cd drinnen etc.
aber ich bzweifel einmal, dass diese STABILER laufen, da man gecrackte software meist nicht einmal updaten kann.
meine aussage bezieht sich rein auf die STABILER.

comeo 18.04.2005 10:42

Zitat:

Original geschrieben von ruffy_mike
Bleibt nur noch zu klären, warum man überhaupt raubkopierte SW besitzt, wenn man sowieso nur lizensierte Programme einsetzt
Das hat sich evolutionär so ergeben. Weiss jemand aber trotzdem Rat?

ruffy_mike 18.04.2005 11:02

Zitat:

Original geschrieben von chrisne
ist ja auch was anderes.
die gecrackten exe's erlauben dir die software zu starten ohne z.b. einer cd drinnen etc.
aber ich bzweifel einmal, dass diese STABILER laufen, da man gecrackte software meist nicht einmal updaten kann.
meine aussage bezieht sich rein auf die STABILER.

Naja, diese Art von "Raubkopie" ist ja, finde ich, durchaus vertretbar, sprich wenn zB die Original-CD defekt ist oder sich im eigenen LW nicht abspielen lässt. Darum geht es hier aber (glaube ich) nicht!

frranz 23.04.2005 19:16

wirtschaftsmotor
 
laut einer unveröffentlichten studie aus dem jahre 3/2004 von einem nennenswerten internationalen institut bringt der einsatz raubkopierter software eine um den faktor 25 höhere produktivität als schaden. in absoluten zahlen ausgedrückt sind das sehr viele nullen.... selbst für die betroffenen produzenten ist es ein plus-spiel... das erklärt vielleicht,warums keine großflächigen erwisch- & fuck- & häfen-orgien gibt.

maxb 24.04.2005 00:23

Re: Besitz raubkopierter Software
 
Zitat:

Original geschrieben von comeo
Hallo zusammen!

Weiss jemand, ob der reine Besitz (bspw. auf CDs) raubkopierter Software illegal ist, sofern alle installierten Programme lizensiert sind?

Würde mich interessieren. Vielen Dank für jede Hilfe.

nein!

chrisne 24.04.2005 00:25

Re: Re: Besitz raubkopierter Software
 
Zitat:

Original geschrieben von maxb
nein!
nein weisst du nicht oder nein ist nicht illegal ;)

maxb 24.04.2005 12:07

:verwirrt:

maxb 24.04.2005 12:07

:lol:

ich würd' sagen beides nein ;)

hans friedmann 24.04.2005 12:23

es gibt 2 varianten zu dem thema:
1. du besitzt alle programme legal, hast gültige lizensnummer und die kopierten programme liegen dir vor OHNE illegalen lizenzschlüßel dann ist es nicht illegal, denn die argumentation rennt richtung backupcopy/privatkopie

2. du hast nicht alle programme legal, oder teils illegale schlüssel oder den kopierschutzumgehende software/maßnahmen dann ist es jedenfalls strafbar.

maxb 24.04.2005 12:29

Zitat:

10. Abschnitt
Strafbestimmungen und Durchsuchungsermächtigung

Gerichtlich strafbare Handlungen

§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
1. unbefugt genehmigungspflichtige Schußwaffen besitzt oder führt;
2. verbotene Waffen (§ 17) unbefugt besitzt;
3. Waffen oder Munition besitzt, obwohl ihm dies gemäß § 12
verboten ist;
4. Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit
Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt;
5. genehmigungspflichtige Schußwaffen, verbotene Waffen oder
Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit
Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz
nicht befugt ist,

wenn mir jemand so eine Bestimmung für Windows XP heraussucht, dann glaub' ich ihm, dass der Besitz von kopierter SW illegal ist :p

hans friedmann 24.04.2005 12:35

in deiner bestimmung geht es nur um hausdurchsuchungen, nicht um rechtmäßigkeiten.

maxb 24.04.2005 14:14


maxb 24.04.2005 14:14

nein, hier geht es darum ob der besitz eine gerichtlich strafbare handlung und somit illegal ist.

hans friedmann 24.04.2005 14:17

Zitat:

Original geschrieben von maxb
nein, hier geht es darum ob der besitz eine gerichtlich strafbare handlung und somit illegal ist.
nach der auflistung taxativer strafbestände wäre bsp weise der besitz von suchtgift, ebenfalls nicht illegal :) - insofern hast du dir eben die antwort selbst gegeben ...das beszieht sich nur auf illegalen waffenbesitz...

maxb 24.04.2005 14:29

Zitat:

Original geschrieben von hans friedmann
nach der auflistung taxativer strafbestände wäre bsp weise der besitz von suchtgift, ebenfalls nicht illegal :) - insofern hast du dir eben die antwort selbst gegeben ...das beszieht sich nur auf illegalen waffenbesitz...


Suchtmittelgesetz
Zitat:

§ 28. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
in einer großen Menge (Abs. 6) mit dem Vorsatz erwirbt oder besitzt,
daß es in Verkehr gesetzt werde, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren zu bestrafen.

der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal :D
...oder für den Eigenbedarf :verwirrt:

hans friedmann 24.04.2005 14:33

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Suchtmittelgesetz



der besitz kleiner mengen ist möglicherweise gar nicht illegal :D
...oder für den Eigenbedarf :verwirrt:

naja was besagt abs 6 ?

maxb 24.04.2005 14:41

egal, war eh der falsche paragraf.

§ 27. (1) Wer den bestehenden Vorschriften zuwider ein Suchtgift
erwirbt, besitzt, ... ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


ok, wenn du meinst, eine strafbestimmung sei nicht notwendig um trotzdem illegal zu sein, dann gebe ich dir recht :)

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen ohne entsprechendem Schein auch nicht besessen werden, aber strafe gibt es dafür IMHO keine. sie werden dir nur abgenommen.

aber immerhin ist es ausdrücklich per gesetz geregelt, dass der besitz nicht legal ist. von der windows kopie find ich aber nix, was den besitz angeht ->legal

LouCypher 24.04.2005 17:18

wie kann der besitz von software strafbar sein wenn man software nicht besitzen kann ausser man schreibt sie selber, man erwirbt ja nur das recht sie zu benutzen?

Allerdings ist es schon illegal raubkopien runterzuladen bzw. selbige anzufertigen somit würde der besitz eine strafbare handlung voraussetzen.

Unterm strich würd ich sagen, dass wenns zu einer hausdurchsuchung kommt gehts dir in jedem fall dreckig.


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