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Darf man als Österreicher auf Österreichische-Homepage zu CloneCD verlinken
Hallo,
darf man wenn man Österreicher ist auf seine Homepage links zu CloneCD, AnyDVD verlinken? |
Ja (wenn du keinen deutsche Provider oder Webspace verwendest).
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Nicht unbedingt! Auch hier gibt es bereits die neuen Copyright-Gesetze.
Slavi.org wurde von einem Anwalt der Musikindustrie bereits abgemahnt, nur wegen einem Link (war aber warscheinlich so eine Massenabmahnung). Wenn man es unbedingt machen will, sollte man vielleicht einen Disclaimer anbringen, dass die Benutzung dieser Software verboten ist und das der Link nur fuer internationale Besucher gedacht ist. Am besten einen Anwalt fragen oder die Site vielleicht im EU-Ausland hosten. |
Re: Darf man als Österreicher auf Österreichische-Homepage zu CloneCD verlinken
Zitat:
Ein Disclaimer ist eigentlich grundsätzlich wirkungslos. Insbesondere ist die „ich distanziere mich ausdrücklich...“ Geschichte ein Märchen. Eher reitest du dich durch einen Disclaimer weiter rein, weil du damit deutlich machst, dir der Problematik auch bewusst zu sein. Ich schlage dir auf den Kopf und distanziere mich ausdrücklich davon, dies als Körperverletzung zu werten? Nein... ;) |
Hallo HONGXING,
wo weißt du das mit Slavi.org? Kann man das nachlesen. Und wo kann man das mit den neuen Copyrightgesetzen nachlesen? Bei der Domainabfrage sieht aus. Der Server steht in Deutschland und das wird Strafbar sein. Slavi.org IP > 62.75.224.98 inetnum: 62.75.224.0 - 62.75.224.255 netname: SERVER4YOU-1 descr: http://www.server4you.de country: DE org: ORG-BSBS1-RIPE admin-c: OD376-RIPE tech-c: IT1309-RIPE rev-srv: ns1.plusserver.de rev-srv: ns2.plusserver.de status: ASSIGNED PA remarks: Abuse-Contact: abuse@server4you.de notify: ripe@intergenia.de mnt-by: INTERGENIA-MNT changed: ripe@intergenia.de 20041027 source: RIPE Domainabfrage: Domain ID:D89904220-LROR Domain Name:SLAVI.ORG Created On:03-Sep-2002 09:44:46 UTC Last Updated On:13-Jan-2005 11:26:42 UTC Expiration Date:03-Sep-2005 09:45:18 UTC Sponsoring Registrar:PSI-USA, Inc. dba Domain Robot (R68-LROR) Status:CLIENT DELETE PROHIBITED Status:CLIENT RENEW PROHIBITED Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED Registrant ID:ABM-548031 Registrant Name:Sandro Milicevic Registrant Organization: Registrant Street1:Leonhard Von Keutschachstrasse 20 Registrant Street2: Registrant Street3: Registrant City:Salzburg Registrant State/Province:AT Registrant Postal Code:5020 Registrant Country:AT Registrant Phone:+43.6605237124 Registrant Phone Ext.: Registrant FAX:+43.6605237124 Registrant FAX Ext.: Registrant Email:ots@inode.at Admin ID:ABM-548031 Admin Name:Sandro Milicevic Admin Organization: Admin Street1:Leonhard Von Keutschachstrasse 20 Admin Street2: Admin Street3: Admin City:Salzburg Admin State/Province:AT Admin Postal Code:5020 Admin Country:AT Admin Phone:+43.6605237124 Admin Phone Ext.: Admin FAX:+43.6605237124 Admin FAX Ext.: Admin Email:ots@inode.at Tech ID:ABM-547128 Tech Name:Peter Eberhardt Tech Organization: Tech Street1:Bunsenstr. 5 Tech Street2: Tech Street3: Tech City:Neumarkt Tech State/Province:DE Tech Postal Code:92318 Tech Country:DE Tech Phone:+49.9181464800 Tech Phone Ext.: Tech FAX:+49.9181464801 Tech FAX Ext.: Tech Email:info@silverline-server.de Name Server:NS1.SILVERLINE-SERVER-DNS.DE Name Server:NS2.SILVERLINE-SERVER-DNS.DE |
Normalerweise nicht weil Clone-CD verwendet man normal nur für Ilegale Sicherheitskopien und dadurch könntest du damit schwierigkeiten bekommen.
MfG noger123 |
Hey noger123,
Man kann Nero für legal und illegal kopien auch verwenden sowie clonecd. Das ist vom Benutzer abhängig. Es geht nur og die Verlinkung auf einer Ö-Homepage strafbar ist. |
Zitat:
Privatkopien für sich oder Freunde sind mit CloneCD ebenfalls legal, sofern dafür nicht eine wirksame technische Schutzmaßnahme nach § 90c UrhG umgangen wird. |
Bei uns wird die Abmahnung nicht als Abzocke gesehen sondern im Wortsinn verstanden. Wenn du auf eine Abmahnung reagierst wird nix sein (hängt natürlich von der Schwere des Vergehens ab, das ist bei einem Link auf obige Programme gleich Null).
besonders bei CloneDVD http://www.geizhals.at/a96353.html (zu kaufen bei amazon.de!) |
IMHO nicht:
Zitat:
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Zitat:
Übrigens hatte ich mit den Macher Oliver Kastl sehr interessante Diskussionen über die Rechtslage. |
Zitat:
Dies ist bisher das einzige Urteil dazu. Wenn du jemanden beraten musst, musst du dies – und nicht die dem vielleicht diametral entgegenstehende eigene Meinung - als Grundlage nehmen. Ich hätte mir den Ausgang auch anders gewünscht, aber man tut WebtoolMaster oder jedem anderen Ratsuchenden keinen Gefallen, eine der Rechtsprechung entgegenstehende Meinung als richtig zu verbreiten. Damit meine ich aber gar nicht dich, du hast ja ausdrücklich „IMHO“ dazugesetzt! :) |
@(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil. |
Und auch keine Abmahnung wie in D.
Das gibt es bei uns überhaupt nicht. 1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte. 2, Anwalt kann Klage bei Gericht einreichen Dazwischen gibt es laut Ö-Recht nichts. Sloter |
Zitat:
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Google darf's ja auch, kannst ja auch so verlinken: google
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Zitat:
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Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei keine Rolle, das heißt, wenn du eine Computerzeitschrift mit CD bei ebay anbietest, wo noch eine ältere Version von ANYDVD drauf ist, die möglicherweise noch eingeschränkt ist, zahlst 1000€ aufwärts. Das spielst bei uns nicht, wie du sagst Richtlinie.
Und warum darfs google? |
Haftet mein ISP eigentlich auch dafür, dass sein DNS bei www.slysoft.com die richtige IP zur CloneCD Seite liefert?
ist doch auch Beihilfe zur Verbreitung? ... |
Zitat:
du hast natürlich Recht, aber bitte wirf nicht die beiden jetzt hier zusammen behandelten Themen durcheinander. Wie es in D mit den Abmahnungen praktisch läuft, ist beschämend. Außer einem kleinen Teil davon unmittelbar profitierender Anwälte ist wohl niemand damit glücklich. Die andere Frage ist die nach der Auslegung von § 90c UrhG in Österreich. Sicher sollen hier nicht nationale Befindlichkeiten verletzt werden, und selbstverständlich hat ein Urteil in D überhaupt gar keine unmittelbare Relevanz für A. Selbst untereinander können die Gerichte munter abweichen, auch wenn ab einer gewissen Instanz das aufwändiger wird. Trotzdem regeln § 95a UrhG (D) und § 90c UrhG (A) inhaltlich die gleiche Umsetzung der Richtlinie. Das darfst du nun nicht mit den Abmahnungen durcheinander bringen. Nur weil das System der Abmahnungen praktisch in D „suboptimal“ läuft, dürfte trotzdem die Auslegung der entsprechenden UrhG-Norm in Österreich wohl nicht ganz anders sein als in D. Das hat aber nicht damit zutun, dass deutsche Entscheidungen eine Art „Ausstrahlungswirkung“ haben – auch wenn wohl allein aufgrund der Größe der gleiche Sachverhalt rein von der Wahrscheinlichkeit her eher in D als in A behandelt wird. Es ist einfach die dahinter stehende Richtlinie, die die einzelnen Staaten gezwungen waren, umzusetzen. Übrigens gibt es auch noch gewisse Streitigkeiten, wie welche Phrasen dort überhaupt im Detail gemeint waren und wie exakt die jeweiligen Umsetzen die treffen – das hat aber hier keine Relevanz mehr. Interessanter sind die dahinter stehenden politischen Mechanismen. Egal ob Vorratsspeicherung oder Verschärfung des Urheberrechts – aus Bevölkerungssicht unliebsame Regelungen kommen immer aus EU. Hier betreiben die einzelnen Regierungen ein scheinheiliges Spiel: 1.) Auf nationaler Ebene, „neee, eigentlich wollen wir so etwas nicht“ 2.) Auf EU-Ebene wird keinerlei Opposition geübt, sondern gar sanft unterstützt 3.) Den Bürger interessiert es nicht, EU ist zu abstrakt 3.) Schwubs, da ist die Richtlinie, und die Umsetzung in nationales Recht steht an 4.) Proteste und ein scheinheiliges „tja, wir können ja nun nicht anders“ 5.) Die Umsetzung. Insbesondere das Ausmaß an Lobbyarbeit ist auf EU-Ebene peinlich geworden. Aber bei ganz allgemeiner Politikverdrossenheit klagt man bei der nächsten Wahl über die geringe Beteiligung, und gut ist. |
@Marc - gute Erklärung, Danke :)
ob ein einfaches link setzten beihilfe zu Verbreitung ist gehört meiner Meinung nach mal höchstgerichtlich geklärt. ob das im sinne des gesetzgebers war, einfache bürger deswegen zu kriminaliseren, ist nicht ganz einleuchtend. |
na und wenn ich auf meiner HP schreibe mit "clone cd zu finden mit google". dann ist es nicht strafbar? jeder mensch der lesen und schreiben kann kann auch eine suchmaschine betätigen, und schon hat er was er braucht.
absolut unlogisch die gesetze und die EU sowieso. |
Zitat:
Zitat:
Aber die ganze Problematik wird eh demnächst aus der Welt geschafft werden - wenn die Unternehmer endlich begreifen, dass sich Leute, die nix verdienen, auch keine Waren/Dienstleistungen kaufen können! :D |
Zitat:
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@Marc, hab schon verstanden.
Wieso darf(dürfen) google.at/de verlinken? |
Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Server nicht auf deutschem Staatsgebiet steht?
Dann muessten doch die Gesetze jenes Staates dafuer verantwortlich sein, wo die Site gehosted wird. Wenn ich z.b. einen Server in Rumaenien mieten wuerde und das dort hosten wuerde. Dass die Site international verfuegbar ist liegt am Internet... da kann der Betreiber doch nichts dagegen machen. |
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