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-   -   Darf man als Österreicher auf Österreichische-Homepage zu CloneCD verlinken (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=163078)

WebtoolMaster 07.04.2005 16:38

Darf man als Österreicher auf Österreichische-Homepage zu CloneCD verlinken
 
Hallo,

darf man wenn man Österreicher ist auf seine Homepage links zu CloneCD,
AnyDVD verlinken?

reemrev 07.04.2005 17:07

Ja (wenn du keinen deutsche Provider oder Webspace verwendest).

HONGXING 08.04.2005 16:42

Nicht unbedingt! Auch hier gibt es bereits die neuen Copyright-Gesetze.

Slavi.org wurde von einem Anwalt der Musikindustrie bereits abgemahnt, nur wegen einem Link (war aber warscheinlich so eine Massenabmahnung).

Wenn man es unbedingt machen will, sollte man vielleicht einen Disclaimer anbringen, dass die Benutzung dieser Software verboten ist und das der Link nur fuer internationale Besucher gedacht ist.

Am besten einen Anwalt fragen oder die Site vielleicht im EU-Ausland hosten.

Marc 08.04.2005 16:58

Re: Darf man als Österreicher auf Österreichische-Homepage zu CloneCD verlinken
 
Zitat:

Original geschrieben von WebtoolMaster
Hallo,

darf man wenn man Österreicher ist auf seine Homepage links zu CloneCD,
AnyDVD verlinken?

Eher nein. Die Gefahr ist groß, dass ein Gericht dies als Verstoß gegen § 90c UrhG wertet, insbesondere nach dem vielbeachteten Fall in Deutschland (heise-Verlag), zumal die Rechtslage aufgrund der EU-Richtlinie 2001/29/EG ohnehin harmonisiert ist.

Ein Disclaimer ist eigentlich grundsätzlich wirkungslos. Insbesondere ist die „ich distanziere mich ausdrücklich...“ Geschichte ein Märchen. Eher reitest du dich durch einen Disclaimer weiter rein, weil du damit deutlich machst, dir der Problematik auch bewusst zu sein.

Ich schlage dir auf den Kopf und distanziere mich ausdrücklich davon, dies als Körperverletzung zu werten? Nein... ;)

WebtoolMaster 08.04.2005 17:12

Hallo HONGXING,

wo weißt du das mit Slavi.org? Kann man das nachlesen.
Und wo kann man das mit den neuen Copyrightgesetzen nachlesen?

Bei der Domainabfrage sieht aus. Der Server steht in Deutschland und
das wird Strafbar sein.

Slavi.org IP > 62.75.224.98
inetnum: 62.75.224.0 - 62.75.224.255
netname: SERVER4YOU-1
descr: http://www.server4you.de
country: DE
org: ORG-BSBS1-RIPE
admin-c: OD376-RIPE
tech-c: IT1309-RIPE
rev-srv: ns1.plusserver.de
rev-srv: ns2.plusserver.de
status: ASSIGNED PA
remarks: Abuse-Contact: abuse@server4you.de
notify: ripe@intergenia.de
mnt-by: INTERGENIA-MNT
changed: ripe@intergenia.de 20041027
source: RIPE


Domainabfrage:

Domain ID:D89904220-LROR
Domain Name:SLAVI.ORG
Created On:03-Sep-2002 09:44:46 UTC
Last Updated On:13-Jan-2005 11:26:42 UTC
Expiration Date:03-Sep-2005 09:45:18 UTC
Sponsoring Registrar:PSI-USA, Inc. dba Domain Robot (R68-LROR)
Status:CLIENT DELETE PROHIBITED
Status:CLIENT RENEW PROHIBITED
Status:CLIENT TRANSFER PROHIBITED
Status:CLIENT UPDATE PROHIBITED
Registrant ID:ABM-548031
Registrant Name:Sandro Milicevic
Registrant Organization:
Registrant Street1:Leonhard Von Keutschachstrasse 20
Registrant Street2:
Registrant Street3:
Registrant City:Salzburg
Registrant State/Province:AT
Registrant Postal Code:5020
Registrant Country:AT
Registrant Phone:+43.6605237124
Registrant Phone Ext.:
Registrant FAX:+43.6605237124
Registrant FAX Ext.:
Registrant Email:ots@inode.at
Admin ID:ABM-548031
Admin Name:Sandro Milicevic
Admin Organization:
Admin Street1:Leonhard Von Keutschachstrasse 20
Admin Street2:
Admin Street3:
Admin City:Salzburg
Admin State/Province:AT
Admin Postal Code:5020
Admin Country:AT
Admin Phone:+43.6605237124
Admin Phone Ext.:
Admin FAX:+43.6605237124
Admin FAX Ext.:
Admin Email:ots@inode.at
Tech ID:ABM-547128
Tech Name:Peter Eberhardt
Tech Organization:
Tech Street1:Bunsenstr. 5
Tech Street2:
Tech Street3:
Tech City:Neumarkt
Tech State/Province:DE
Tech Postal Code:92318
Tech Country:DE
Tech Phone:+49.9181464800
Tech Phone Ext.:
Tech FAX:+49.9181464801
Tech FAX Ext.:
Tech Email:info@silverline-server.de
Name Server:NS1.SILVERLINE-SERVER-DNS.DE
Name Server:NS2.SILVERLINE-SERVER-DNS.DE

noger123 08.04.2005 17:13

Normalerweise nicht weil Clone-CD verwendet man normal nur für Ilegale Sicherheitskopien und dadurch könntest du damit schwierigkeiten bekommen.

MfG noger123

WebtoolMaster 08.04.2005 17:34

Hey noger123,

Man kann Nero für legal und illegal kopien auch verwenden sowie clonecd. Das ist vom Benutzer abhängig.

Es geht nur og die Verlinkung auf einer Ö-Homepage strafbar ist.

Marc 08.04.2005 17:46

Zitat:

Original geschrieben von noger123
Normalerweise nicht weil Clone-CD verwendet man normal nur für Ilegale Sicherheitskopien
Btw. es gibt keine "illegalen Sicherheitskopien". Eine Sicherheitskopie, die es nur im Bereich Software gibt, ist immer zulässig. Man kann nicht einmal vertraglich auf das gesetztlich zustehende Recht auf eine Sicherheitskopie verzichten: § 40d IV UrhG.

Privatkopien für sich oder Freunde sind mit CloneCD ebenfalls legal, sofern dafür nicht eine wirksame technische Schutzmaßnahme nach § 90c UrhG umgangen wird.

reemrev 08.04.2005 17:48

Bei uns wird die Abmahnung nicht als Abzocke gesehen sondern im Wortsinn verstanden. Wenn du auf eine Abmahnung reagierst wird nix sein (hängt natürlich von der Schwere des Vergehens ab, das ist bei einem Link auf obige Programme gleich Null).
besonders bei CloneDVD http://www.geizhals.at/a96353.html (zu kaufen bei amazon.de!)

_m3 08.04.2005 17:54

IMHO nicht:
Zitat:

Schutz technischer Maßnahmen

§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
werden,
§ 90c, Absatz 2 aus der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 verbietet meiner Aufassung nach auch die Verbreitung von Umgehungsmitteln (CloneCD, ...). Und wenn Du einen Richter hast, dem Fad im Schädl ist, dann ist das Setzen eines Links bereits eine Verbreitung.

Marc 08.04.2005 17:54

Zitat:

Original geschrieben von reemrev

besonders bei CloneDVD (zu kaufen bei amazon.de!)

Moment, CloneDVD ist auch etwas ganz anderes. Das Programm kann anders als ConeCD keine geschützten Inhalte kopieren. Die DeCSS-Funktion wurde ja gerade entfernt und in AnyDVD „ausgelagert“.

Übrigens hatte ich mit den Macher Oliver Kastl sehr interessante Diskussionen über die Rechtslage.

Marc 08.04.2005 18:03

Zitat:

Original geschrieben von _m3
IMHO nicht: § 90c, Absatz 2 aus der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 verbietet meiner Aufassung nach auch die Verbreitung von Umgehungsmitteln (CloneCD, ...). Und wenn Du einen Richter hast, dem Fad im Schädl ist, dann ist das Setzen eines Links bereits eine Verbreitung.
In dem von mir erwähnten Fall (LG München I - 21 O 3220/05) sah das Gericht einen Link als Beihilfe zur Verbreitung an. Damit haftet der Linksetzende wie der Hersteller selbst.

Dies ist bisher das einzige Urteil dazu. Wenn du jemanden beraten musst, musst du dies – und nicht die dem vielleicht diametral entgegenstehende eigene Meinung - als Grundlage nehmen.

Ich hätte mir den Ausgang auch anders gewünscht, aber man tut WebtoolMaster oder jedem anderen Ratsuchenden keinen Gefallen, eine der Rechtsprechung entgegenstehende Meinung als richtig zu verbreiten. Damit meine ich aber gar nicht dich, du hast ja ausdrücklich „IMHO“ dazugesetzt! :)

reemrev 08.04.2005 18:20

@(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil.

Sloter 08.04.2005 18:37

Und auch keine Abmahnung wie in D.
Das gibt es bei uns überhaupt nicht.
1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte.
2, Anwalt kann Klage bei Gericht einreichen

Dazwischen gibt es laut Ö-Recht nichts.

Sloter

Marc 11.04.2005 18:19

Zitat:

Original geschrieben von Sloter
1, Anwalt kann Bietbrief schreiben. ob man nicht den Link entfernen möchte.
Naja, alles bloß eine Frage der Gebühren... ;)

reemrev 11.04.2005 18:40

Google darf's ja auch, kannst ja auch so verlinken: google

Marc 11.04.2005 18:56

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
@(LG München I - 21 O 3220/05)
Wir sind aber in Österreich und hier gibts noch kein Urteil.

Ja, das ist natürlich richtig. Aber beide Paragraphen in D und AT sind ja bloß eine Umsetzung der gleichen EU-Richtlinie.

reemrev 11.04.2005 19:18

Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen. Die Verhältnismäßigkeit spielt dabei keine Rolle, das heißt, wenn du eine Computerzeitschrift mit CD bei ebay anbietest, wo noch eine ältere Version von ANYDVD drauf ist, die möglicherweise noch eingeschränkt ist, zahlst 1000€ aufwärts. Das spielst bei uns nicht, wie du sagst Richtlinie.
Und warum darfs google?

maxb 11.04.2005 21:06

Haftet mein ISP eigentlich auch dafür, dass sein DNS bei www.slysoft.com die richtige IP zur CloneCD Seite liefert?


ist doch auch Beihilfe zur Verbreitung?

...

Marc 11.04.2005 23:29

Zitat:

Original geschrieben von reemrev
Ja, aber in D gibts eben ein System, wo sich schon bei kleinsten Verfehlungen viel Geld verdienen lässt, eben mit Abmahnungen.
Hallo,

du hast natürlich Recht, aber bitte wirf nicht die beiden jetzt hier zusammen behandelten Themen durcheinander. Wie es in D mit den Abmahnungen praktisch läuft, ist beschämend. Außer einem kleinen Teil davon unmittelbar profitierender Anwälte ist wohl niemand damit glücklich.

Die andere Frage ist die nach der Auslegung von § 90c UrhG in Österreich. Sicher sollen hier nicht nationale Befindlichkeiten verletzt werden, und selbstverständlich hat ein Urteil in D überhaupt gar keine unmittelbare Relevanz für A. Selbst untereinander können die Gerichte munter abweichen, auch wenn ab einer gewissen Instanz das aufwändiger wird. Trotzdem regeln § 95a UrhG (D) und § 90c UrhG (A) inhaltlich die gleiche Umsetzung der Richtlinie.

Das darfst du nun nicht mit den Abmahnungen durcheinander bringen. Nur weil das System der Abmahnungen praktisch in D „suboptimal“ läuft, dürfte trotzdem die Auslegung der entsprechenden UrhG-Norm in Österreich wohl nicht ganz anders sein als in D. Das hat aber nicht damit zutun, dass deutsche Entscheidungen eine Art „Ausstrahlungswirkung“ haben – auch wenn wohl allein aufgrund der Größe der gleiche Sachverhalt rein von der Wahrscheinlichkeit her eher in D als in A behandelt wird. Es ist einfach die dahinter stehende Richtlinie, die die einzelnen Staaten gezwungen waren, umzusetzen. Übrigens gibt es auch noch gewisse Streitigkeiten, wie welche Phrasen dort überhaupt im Detail gemeint waren und wie exakt die jeweiligen Umsetzen die treffen – das hat aber hier keine Relevanz mehr.

Interessanter sind die dahinter stehenden politischen Mechanismen. Egal ob Vorratsspeicherung oder Verschärfung des Urheberrechts – aus Bevölkerungssicht unliebsame Regelungen kommen immer aus EU. Hier betreiben die einzelnen Regierungen ein scheinheiliges Spiel:

1.) Auf nationaler Ebene, „neee, eigentlich wollen wir so etwas nicht“
2.) Auf EU-Ebene wird keinerlei Opposition geübt, sondern gar sanft unterstützt
3.) Den Bürger interessiert es nicht, EU ist zu abstrakt
3.) Schwubs, da ist die Richtlinie, und die Umsetzung in nationales Recht steht an
4.) Proteste und ein scheinheiliges „tja, wir können ja nun nicht anders“
5.) Die Umsetzung.

Insbesondere das Ausmaß an Lobbyarbeit ist auf EU-Ebene peinlich geworden. Aber bei ganz allgemeiner Politikverdrossenheit klagt man bei der nächsten Wahl über die geringe Beteiligung, und gut ist.

maxb 12.04.2005 09:35

@Marc - gute Erklärung, Danke :)


ob ein einfaches link setzten beihilfe zu Verbreitung ist gehört meiner Meinung nach mal höchstgerichtlich geklärt. ob das im sinne des gesetzgebers war, einfache bürger deswegen zu kriminaliseren, ist nicht ganz einleuchtend.

Lucky333 12.04.2005 11:54

na und wenn ich auf meiner HP schreibe mit "clone cd zu finden mit google". dann ist es nicht strafbar? jeder mensch der lesen und schreiben kann kann auch eine suchmaschine betätigen, und schon hat er was er braucht.
absolut unlogisch die gesetze und die EU sowieso.

Satan_666 12.04.2005 15:30

Zitat:

Original geschrieben von Lucky333
na und wenn ich auf meiner HP schreibe mit "clone cd zu finden mit google". dann ist es nicht strafbar? jeder mensch der lesen und schreiben kann kann auch eine suchmaschine betätigen, und schon hat er was er braucht.
absolut unlogisch die gesetze und die EU sowieso.

Ich hätte es jetzt sogar noch schärfer formuliert: gilt das als 'Link', wenn ich im Text auf meiner Website schreibe

Zitat:

Das Programm xxxx kann man auf www.xxxx.com downloaden.
weil eigentlich ist das ja kein Link. Der User muss dann eben selber die Adresse eintippen.

Aber die ganze Problematik wird eh demnächst aus der Welt geschafft werden - wenn die Unternehmer endlich begreifen, dass sich Leute, die nix verdienen, auch keine Waren/Dienstleistungen kaufen können!

:D

Lucky333 12.04.2005 16:12

Zitat:

Original geschrieben von Satan_666
Aber die ganze Problematik wird eh demnächst aus der Welt geschafft werden - wenn die Unternehmer endlich begreifen, dass sich Leute, die nix verdienen, auch keine Waren/Dienstleistungen kaufen können! :D
danke globalisierung, rücken wir alle ein bissi enger zusammen...damit uns armen arbeitslosen nicht kalt wird...:D

reemrev 12.04.2005 17:16

@Marc, hab schon verstanden.

Wieso darf(dürfen) google.at/de verlinken?

HONGXING 14.04.2005 22:02

Wie sieht es eigentlich aus, wenn der Server nicht auf deutschem Staatsgebiet steht?

Dann muessten doch die Gesetze jenes Staates dafuer verantwortlich sein, wo die Site gehosted wird.

Wenn ich z.b. einen Server in Rumaenien mieten wuerde und das dort hosten wuerde.

Dass die Site international verfuegbar ist liegt am Internet... da kann der Betreiber doch nichts dagegen machen.


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