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-   -   NoCD crack (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=162587)

James020 31.03.2005 19:42

NoCD crack
 
Ist es eigentlich vertretbar, für ein Spiel einen NoCD crack in einem Forum wie diesem zu fragen, wo man diesen findet?
Fals jetzt wer auf böse Gedanken kommt: Ich hab nen Tollen Laptop, der für LAN-Partys nur so geeignet ist, außerdem verwende ich so gut es geht nur Images, da ich nur ungerne den DiskJokey spiele.
Was sich aber auf einer Laptop-HDD (in diesem Falle sind es 60Gig) mit Win und Linux nur schwer realiesieren lässt.
Abgesehen davon, dass ich MEINE Spiele CD´s nur ungerne durch die Gegend schleife - Hüllen gehen gerne mal kaputt, beim often hantieren der CD´s werden diese leicht zerkratzt, usw.

Doch zurück zum Thema: momentan suche ich nach einer Lösung, wie ich Civilization 3 ohne CD verwenden kann.

Sollte dies nicht "die feine englische Art" sein, dann ignoriert bitte diesen Thread, doch ansonnsten wäre ich über jeden Hinweis dankbar!

MfG James

P.s.: NoCD cracks sind ja nicht strafbar, sowie auch bei Spielen, deren CD mit einem Copierschutz versehen worden sind, oder?

mtrax 31.03.2005 19:47

hi!

kopier dir doch die CD als *.iso / *.img datei auf dem rechner und lade dir die cd mit deamon-tools.

somit hast du auch den vorteil updates für die games zu installieren...

lg mtrax

mtrax 31.03.2005 19:48

hi!

kopier dir doch die CD als *.iso / *.img datei auf dem rechner und lade dir die cd mit deamon-tools.

lg mtrax

pc.net 31.03.2005 20:24

daemon tools oder alcohol 120 % ...

bei einem nocd-crack wird die software verändert - dies ist illegal ...

Goldeneye 31.03.2005 22:17

am besten ist es du lässt alles so wie es ist....
einfach die cd's mitschleifen

denn alles andere ist illegal.
ich hoffe das alle hier im forum so ein reines gewissen haben :D
und all die software und auch alle musikstücke auf dem pc sind auch legal erworben..... :ms:

mtrax 31.03.2005 22:23

@goldeneye:

was ist illegal an deamon-tools & einer img datei,
wenn man die original cd besitzt ?

LouCypher 31.03.2005 22:23

verteh nicht wieso man so eine frage überhaupt zu stellen hat, es ist mind. genau so einfach gleich nocd und den spielenamen im google oder im esel einzutippen.

Goldeneye 31.03.2005 23:10

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
daemon tools oder alcohol 120 % ...

bei einem nocd-crack wird die software verändert - dies ist illegal ...

@mtrax
na lies mal was pc.net dazu sagt.....

aus meiner sicht ist es total okay wenn man seine gekaufte software auch mal etwas adaptiert. man greift ja nicht gleich in den quellcode ein und macht dann gewerblich was draus.
ICH persönlich finde das nicht illegal.

pc.net 01.04.2005 07:13

zur präzisierung:
  • bei einem image wird nur eine unveränderte kopie der software erstellt - sofern dies nicht einen allfälligen kopierschutz umgeht ist dies nach unserer derzeitigen gesetzeslage auch nicht illegal ...
  • bei einem nocd-crack wird jedenfalls die start-exe verändert, um die überprüfung auf die vorhandene cd zu unterbinden/umgehen ... das ist jedenfalls illegal ...

Etienne 01.04.2005 09:40

Bei einem NO-CD Crack wurde das Spiel vom Cracker angeschaut, und analysiert. Dann verändert er die jeweiligen Datein so dass sie nicht mehr überprüfen ob die CD drinnen ist. Und das unrechtmäßige verändern von Spielen ist ja verboten.
du könntest <link entfernt von pc.net> welche finden, doch würde ich den Virenscanner einschalten, weil man bekommt einen Trojaner und nicht auf JA klicken wenn eine Meldung kommt sondern ignorieren... Außerdem sind manche Cracks nicht gut gemacht, so das das spiel öfters abstürtzt.
lg

edit von pc.net:
bitte nicht auf solche seiten verlinken ...

Forums-Regeln:
Zitat:

Das Posten von Links

... und direkten Hinweisen zum Thema Raubkopien, Warez etc. ist nicht erwünscht. Da dies ein öffentlich zugängliches Forum ist, sind die in Österreich geltenden Gesetze einzuhalten. Die erstellten Beiträge spiegeln in jedem Fall die Meinung des Verfassers wieder, der FSL Verlag kann darauf (auch technisch bedingt) keinen direkten Einfluss haben. Andersrum gesagt: Jeder ist, auch im rechtlichen Sinn, für seine eigenen Postings verantwortlich.

LouCypher 01.04.2005 09:48

Zitat:

Original geschrieben von Goldeneye

ICH persönlich finde das nicht illegal.

lieb

Don Manuel 01.04.2005 10:03

Zitat:

Original geschrieben von Goldeneye
...
ICH persönlich finde das nicht illegal.

Aber leider entscheidest das nicht Du ;)

James020 01.04.2005 13:17

Zitat:

Original geschrieben von mtrax
hi!

kopier dir doch die CD als *.iso / *.img datei auf dem rechner und lade dir die cd mit deamon-tools.

somit hast du auch den vorteil updates für die games zu installieren...

lg mtrax

Das mache ich ja schon seit langem, doch wie schon gesagt, handelt es sich in diesem Falle um einen Laptop, der natürlich auf Reisen geht. Dabei würde ich den Platz, dass das Image belegt gerne für etwas sinnvolleres verwenden!

Daheim stöpsle ich den Schlepi ans Heimnetz und hab (fast) alles auf meinem (Knoppix/temporär) Fileserver - da hängen 2 x 160 Gig dran + 60 Gig für Backups.

Aber egal, dann bitte keine weiteren Hilfestellungen zu meiner NoCD-crack Anfrage.

Aber ich empfinde es echt als bodenlose Frechheit, was nicht an Verbote gibt, die den Umgang mit meinem Eigentum beschränken . . .

Danke für die Aufklährung
MfG James

bhoernchen 01.04.2005 13:34

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
[*]bei einem nocd-crack wird jedenfalls die start-exe verändert, um die überprüfung auf die vorhandene cd zu unterbinden/umgehen ... das ist jedenfalls illegal ...[/list]
nur so zur info für mich, wo steht das im welchen gesetz genau bitte.

Don Manuel 01.04.2005 13:37

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
nur so zur info für mich, wo steht das im welchen gesetz genau bitte.
simples Urheberrecht

bhoernchen 01.04.2005 13:57

im urheberrecht steht , das ich statt der original exe. keine eigene reinkopieren darf???
von einem spiel das ich gekauft und bezahlt habe???

Don Manuel 01.04.2005 14:00

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
im urheberrecht steht , das ich statt der original exe. keine eigene reinkopieren darf???
von einem spiel das ich gekauft und bezahlt habe???

Du kaufst ja nicht das Werk sondern dessen Nutzung mit der Verpflichtung, es dabei nicht zu verändern.

maxb 01.04.2005 14:03

...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht(immer) mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.

Don Manuel 01.04.2005 14:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb
...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.
Ja es gibt Vergehen und Verbrechen.
Das Geschrei von Verbrechen seitens der Musikindustrie ist natürlich höchst absurd.

Etienne 01.04.2005 14:15

Zitat:

Original geschrieben von maxb
...wobei ein Verstoß gegen diese Verpflichtung nicht mit einem Gesetzesbruch gleichzusetzen ist.
Oja weil du gegen die Urheberrechteverstosst und gegen die Lizens die du beim Installieren akzeptierst. Man kann dir deshalb eine Strafe aufhängen.
lg

Etienne 01.04.2005 14:17

Zitat:

Original geschrieben von Etienne

......
edit von pc.net:
bitte nicht auf solche seiten verlinken ...

Forums-Regeln:

sorry mach ich nicht mehr.
lg

maxb 01.04.2005 14:31

Zitat:

Original geschrieben von Etienne
Oja weil du gegen die Urheberrechteverstosst und gegen die Lizens die du beim Installieren akzeptierst. Man kann dir deshalb eine Strafe aufhängen.
lg

lizenz ja, Urheberrecht k.A. welcher Paragraf?


ich übersetze illegal halt immer mit rechtswidrig bzw. gesetzeswidrig und halt nicht mit unerlaubt. wenn ich z.B. gegen meinen Dienstvertrag verstoße, dann ist das auch nicht "illegal" obwohl unter umständen eine (vereinbarte) Strafe fällig wird.

mtrax 01.04.2005 15:07

Zitat:

Original geschrieben von Goldeneye
@mtrax
na lies mal was pc.net dazu sagt.....

aus meiner sicht ist es total okay wenn man seine gekaufte software auch mal etwas adaptiert. man greift ja nicht gleich in den quellcode ein und macht dann gewerblich was draus.
ICH persönlich finde das nicht illegal.

@goldeneye:
na lies einmal was ich geschrieben hab...dann denk nochmal drüber nach was du gepostet hast...

ich weiß zwar nicht womit du *img datei erstellst, ich mache das mit dem nero burning rom...und da is nix illegales

ich habe deswegen kein brennprogramm angegeben weil ich na ned weiß welches james020 verwendet...aber die heutigen brenn proggies schaffen das alles...

lg mtrax

powerman 01.04.2005 17:26

hi,
>> Aber ich empfinde es echt als bodenlose Frechheit, was nicht an Verbote gibt, die den Umgang mit meinem Eigentum beschränken . . .
<<< du hast das Spiel NICHT gekauft, sondern "NUR" EINE LIZENZ erworben. Lies dir die AULA durch.

Matchless 01.04.2005 17:38

wennst da nichts findest, hilft die EULA weiter...:lol:

DCS 01.04.2005 18:17

Alles Schnick-Schnack!!
Lizenzkauf hin, Spielekauf her!

Ich geh nicht in den Laden und frag nach einer Lizenz von doom3 sondern ich frage nach dem Spiel.
Ich habe keinen Eigentum an dem 25-Stelligen cryptischen Code erworben, sondern das Programm, welches sich damit einschalten lässt...

Es ist doch immer dasselbe: Was kaufe ich denn da bei Mediamarkt und co ?? Spiele oder 25-stellige Codes ??


edit: wie siehts denn mit Spielen aus, die keinen lizenzschlüssel haben ??
(vor allem ältere Spiele: Red alert, you dont know jack, rune, etc)

Don Manuel 01.04.2005 21:51

Zitat:

Original geschrieben von DCS
Alles Schnick-Schnack!!
Lizenzkauf hin, Spielekauf her!

Ich geh nicht in den Laden und frag nach einer Lizenz von doom3 sondern ich frage nach dem Spiel.
Ich habe keinen Eigentum an dem 25-Stelligen cryptischen Code erworben, sondern das Programm, welches sich damit einschalten lässt...

Es ist doch immer dasselbe: Was kaufe ich denn da bei Mediamarkt und co ?? Spiele oder 25-stellige Codes ??


edit: wie siehts denn mit Spielen aus, die keinen lizenzschlüssel haben ??
(vor allem ältere Spiele: Red alert, you dont know jack, rune, etc)

Ich weiß schon, dass die Realität nicht einfach zu packen ist,
aber Gesetzen ist es wurscht, was Du von ihnen hältst...

bhoernchen 02.04.2005 11:51

also ich habe von z.b. doom3 NICHT die schachte und NICHT die cd und auch NICHT den ganzen papierfirlefanz gekauft, sondern nur die lizenz?
geh bitte sagst mir genau das gesetz und den § ...
und das ganze bitte auf österreich bezogen.
obwohl interessant wär was ist wenn ich mir ein spiel in gikritzpotschn kauf. oder swasiland? darf ich dann in österreich einen nocd crack draufspielen?
fakten bitte auf den tisch:mad:

Don Manuel 02.04.2005 12:04

@bhoernchen
Zitat:

Original geschrieben von Matchless
wennst da nichts findest, hilft die EULA weiter...:lol:
Bei jeder Installation kommt doch so eine Lizenz-Story, wenn nicht, steht's wo anders, oder es beruft sich wer auf die GPL ;).
Natürlich gibt's immer wieder SW-Produzenten, die Lizenz-Bedingungen erfinden, die als wider die guten Sitten ausjudiziert und wieder gestrichen werden.
Aber im allgemeinen steht in der Lizenz für alle, die mit Urheberrecht nicht vertraut sind, nochmal alles genau drinnen:
z.B.: SW-Produzenten dürfen das Recht zur Nutzung ihrer Software auf einzelne Käufer limitieren und
jede Veränderung ihres Werkes untersagen.

pc.net 02.04.2005 12:16

ich hab da jetzt nur mal ein paar stellen des urheberrechtsgesetzes herauskopiert ... das ganze gesetz kannst du unter http://www.ris.bka.gv.at/bundesrecht/ nachlesen ...

§ 14 Urheberrechtsgesetz
Zitat:

III. Abschnitt
Das Urheberrecht.
1. Verwertungsrechte.

§ 14. (1) Der Urheber hat mit den vom Gesetz bestimmten
Beschränkungen das ausschließliche Recht, das Werk auf die ihm durch
die folgenden Vorschriften vorbehaltenen Arten zu verwerten
(Verwertungsrechte).
(2) Der Urheber einer Übersetzung oder anderen Bearbeitung darf
diese auf die ihm vorbehaltenen Arten nur verwerten, soweit ihm der
Urheber des bearbeiteten Werkes das ausschließliche Recht oder die
Bewilligung dazu (Bearbeitungs- oder Übersetzungsrecht) erteilt.
(3) Die öffentliche Mitteilung des Inhaltes eines Werkes der
Literatur oder der Filmkunst ist dem Urheber vorbehalten, solange
weder das Werk noch dessen wesentlicher Inhalt mit Einwilligung des
Urhebers veröffentlicht ist.
§ 15 Urheberrechtsgesetz
Zitat:

Vervielfältigungsrecht.

§ 15. (1) Der Urheber hat das ausschließliche Recht, das Werk -
gleichviel in welchem Verfahren, in welcher Menge und ob
vorübergehend oder dauerhaft - zu vervielfältigen.
(2) Eine Vervielfältigung liegt namentlich auch in dem Festhalten
des Vortrages oder der Aufführung eines Werkes auf Mitteln zur
wiederholbaren Wiedergabe für Gesicht oder Gehör (Bild- oder
Schallträger), wie zum Beispiel auf Filmstreifen oder Schallplatten.
(3) Solchen Schallträgern stehen der wiederholbaren Wiedergabe von
Werken dienende Mittel gleich, die ohne Schallaufnahme durch Lochen,
Stanzen, Anordnen von Stiften oder auf ähnliche Art hergestellt
werden (Drehorgeln, Spieldosen u. dgl.).
(4) Bei Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste umfaßt
das Vervielfältigungsrecht auch das ausschließliche Recht, das Werk
danach auszuführen.
§ 40E Urheberrechtsgesetz
Zitat:

Dekompilierung

§ 40e. (1) Der Code eines Computerprogramms darf vervielfältigt und
seine Codeform übersetzt werden, sofern folgende Bedingungen erfüllt
sind:
1. Die Handlungen sind unerläßlich, um die erforderlichen
Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines
unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen
zu erhalten;
2. die Handlungen werden von einer zur Verwendung des
Vervielfältigungsstücks eines Computerprogramms berechtigten
Person oder in deren Namen von einer hiezu ermächtigten Person
vorgenommen;
3. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen
Informationen sind für die unter Z 1 genannten Personen noch
nicht ohne weiteres zugänglich gemacht; und
4. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des Programms, die
zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
(2) Die nach Abs. 1 gewonnenen Informationen dürfen nicht
1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des
unabhängig geschaffenen Programms verwendet werden;
2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, daß dies für die
Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms
notwendig ist;
3. für die Entwicklung, Vervielfältigung oder Verbreitung eines
Programms mit im wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für
andere, das Urheberrecht verletzende Handlungen verwendet
werden.
(3) Auf das Recht der Dekompilierung (Abs. 1) kann wirksam nicht
verzichtet werden.
§ 90c Urheberrechtsgesetz
Zitat:

Schutz technischer Maßnahmen

§ 90c. (1) Der Inhaber eines auf dieses Gesetz gegründeten
Ausschließungsrechts, der sich wirksamer technischer Maßnahmen
bedient, um eine Verletzung dieses Rechts zu verhindern oder
einzuschränken, kann auf Unterlassung und Beseitigung des dem Gesetz
widerstreitenden Zustandes klagen,
1. wenn diese Maßnahmen durch eine Person umgangen werden, der
bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass sie
dieses Ziel verfolgt,
2. wenn Umgehungsmittel hergestellt, eingeführt, verbreitet,
verkauft, vermietet und zu kommerziellen Zwecken besessen
werden,
3. wenn für den Verkauf oder die Vermietung von Umgehungsmitteln
geworben wird oder
4. wenn Umgehungsdienstleistungen erbracht werden.
(2) Unter wirksamen technischen Maßnahmen sind alle Technologien,
Vorrichtungen und Bestandteile zu verstehen, die im normalen Betrieb
dazu bestimmt sind, die in Abs. 1 bezeichneten Rechtsverletzungen zu
verhindern oder einzuschränken, und die die Erreichung dieses
Schutzziels sicherstellen. Diese Voraussetzungen sind nur erfüllt,
soweit die Nutzung eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstandes
kontrolliert wird
1. durch eine Zugangskontrolle,
2. einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder
sonstige Umwandlung des Werks oder sonstigen Schutzgegenstands
oder
3. durch einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung.
(3) Unter Umgehungsmitteln beziehungsweise
Umgehungsdienstleistungen sind Vorrichtungen, Erzeugnisse oder
Bestandteile beziehungsweise Dienstleistungen zu verstehen,
1. die Gegenstand einer Verkaufsförderung, Werbung oder
Vermarktung mit dem Ziel der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen sind,
2. die, abgesehen von der Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen, nur einen begrenzten wirtschaftlichen Zweck oder
Nutzen haben oder
3. die hauptsächlich entworfen, hergestellt, angepasst oder
erbracht werden, um die Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen zu ermöglichen oder zu erleichtern.
(4) Die §§ 81, 82 Abs. 2 bis 6, §§ 85, 87 Abs. 1 und 2, § 87a
Abs. 1, § 88 Abs. 2, §§ 89 und 90 gelten entsprechend.
(5) Die Abs. 1 bis 4 gelten nicht mit Beziehung auf Rechte an
Computerprogrammen.

pc.net 02.04.2005 12:17

weiters kannst du dich auch hier über das urheberrecht informieren ...

Etienne 02.04.2005 12:50

Ich sage nur: GPL ist herrlich!

DCS 02.04.2005 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Klingsor
Ich weiß schon, dass die Realität nicht einfach zu packen ist,
aber Gesetzen ist es wurscht, was Du von ihnen hältst...

gut, dann sag mir, was ich tatsächlich erwerbe: die Lizenz, oder das programm?
denn dann verkaufe ich einfach das programm weiter, wenn ich nur die Lizenz habe, oder umgekehrt

edit: ausserdem war das humbug, was du da von dir gegeben hast...völlig unzusammenhängend

Don Manuel 02.04.2005 18:18

Zitat:

Original geschrieben von DCS
...
edit: ausserdem war das humbug, was du da von dir gegeben hast...völlig unzusammenhängend

Im wesentlichen habe ich versucht, jene Stellen aus dem ja nicht gerade kurz zu überschauenden Gesetz für Dich herauszugreifen, auf die Du Dich beziehst.
Aber wenn Du weder mich noch pc.net verstehen willst, dürfte es sich wohl eher um einen Fall von PEBCAC handeln...

DCS 02.04.2005 19:00

Ich verstehe schon, und das sehr gut...
Aber ich möchte als Anekdote anmerken, das ich es ziemlich widersinnig finde, gesetze hin oder her, wenn ich mich den Wünschen und Gesinnunngen unterwerfen soll und dafür auch noch bezahlen soll.

Ich will nur sagen: Für Geld wechselt der Besitz, Richtig ???

Nur bei Software ist es anders.... wieso eigentlich??

Nich, das ich es nicht respektiere und akzeptiere, aber es klingt halt widersprüchlig und widersinnig

pc.net 02.04.2005 19:22

bei literatur, software und musik- bzw. film-werken erwirbst du zwar den besitz am medium auf dem das werk transportiert wird (buch, cd, dvd, videokassette) aber NICHT den besitz am werk selbst ...

du bekommst für das immaterielle gut "werk" lediglich das RECHT es entsprechend den vertragsbestimmungen (lizenz) zu BENÜTZEN ...

nochmal zur verdeutlichung: geschichten, musik, filme, software und dergleichen sind keine greifbaren dinge, sondern (künstlerisches) schaffen, welches nicht in der gleichen form wie ein gegenstand übereignet werden kann ...

bhoernchen 02.04.2005 20:57

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
bei literatur, software und musik- bzw. film-werken erwirbst du zwar den besitz am medium auf dem das werk transportiert wird (buch, cd, dvd, videokassette) aber NICHT den besitz am werk selbst ...

du bekommst für das immaterielle gut "werk" lediglich das RECHT es entsprechend den vertragsbestimmungen (lizenz) zu BENÜTZEN ...

nochmal zur verdeutlichung: geschichten, musik, filme, software und dergleichen sind keine greifbaren dinge, sondern (künstlerisches) schaffen, welches nicht in der gleichen form wie ein gegenstand übereignet werden kann ...


dann darf ich aus einem buch keine seite reissen das ich mir gekauft habe????

schichtleiter 02.04.2005 21:05

ich sag nur:
daten sind frei :D

Lucky333 02.04.2005 22:13

Zitat:

Original geschrieben von bhoernchen
dann darf ich aus einem buch keine seite reissen das ich mir gekauft habe????
doch das darfst du, du darfst nur nicht die seite unerlaubt veröffentlichen oder als deine eigene ausgeben..oder irgendwie verändern..wie gesagt, du kaufst das MEDIUM, nicht aber den inhalt.

Lucky333 02.04.2005 22:14

Zitat:

Original geschrieben von /dev/null
ich sag nur:
daten sind frei :D

nach dem motto: wo kein kläger da kein richter...:D


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