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pc.net 23.03.2005 20:20

Aufregung über Einsparung von Steuermitteln
 
http://ooe.orf.at/oesterreich.orf?re...el=4&id=372647

@!.-:;,-_#+ 23.03.2005 20:24

als nächstes werden die wohnungseigentümer verteufelt,denn die machen sich ja auch fast alles selber.

sollen halt billiger werden die lieben maler.

ruffy_mike 24.03.2005 00:49

Gut so! Vor allem mag ich nicht wissen, welche Preise die diversen Maler/Installateure/.../Firmen üblicherweise bei den öffentlichen Aufträgen verlangen! :eek:

jayjay 24.03.2005 13:49

ich versteh bei den preisen jeden ders selber macht oder schwarz machen lässt. zudem sind die meisten handwerker im bezug auf pünktlichkeit und zuverlässigkeit sowieso oft ein kapitel für sich. zumindest meinen erfahrungen zufolge :rolleyes:

J@ck 24.03.2005 14:12

Kann deine Erfahrungen aber gerne mit den Meinigen erweitern...

PrinzRazzo 26.03.2005 11:32

die armen maler
 
ich glaube, wenn ich meine wohnung von einem maler ausmalen lasse, muß ich ein monat lang dafür arbeiten:ms:

dann muß ich mir einen tag frei nehmen, damit ich zu hause bin, das rechnet sich in hundert jahren nicht.

dazu bin ich gott weiß nicht bereit;)


außerdem stört es mich nicht, wenn die finanzbeamten auch einmal arbeiten:D

lg

und frohe ostern

Atomschwammerl 26.03.2005 12:26

mein nachbar ist von der privatwirtschaft (wegen konkurs) in die planwirtschaft des staates gangen (hausmeister hak)
wos der dazählt wies do zugeht

maler kommt baut alles auf usw
2 stunden später is er weg
um 4 kommt er wieder das zeug zusammenpacken
fragt er den maler wo er war:
der sagt pfuschn
der hat während er vom staat bezahlt wird um klassenzimmer auszumahlen mit dem vom staat gezahlten material wo anders a haus ausgmahlen und doppelt verdient...

der maler meint dazu nur
"zahlt eh da staat"

@!.-:;,-_#+ 26.03.2005 12:32

Zitat:

Original geschrieben von Atomschwammerl
mein nachbar ist von der privatwirtschaft (wegen konkurs) in die planwirtschaft des staates gangen (hausmeister hak)
wos der dazählt wies do zugeht

maler kommt baut alles auf usw
2 stunden später is er weg
um 4 kommt er wieder das zeug zusammenpacken
fragt er den maler wo er war:
der sagt pfuschn
der hat während er vom staat bezahlt wird um klassenzimmer auszumahlen mit dem vom staat gezahlten material wo anders a haus ausgmahlen und doppelt verdient...

der maler meint dazu nur
"zahlt eh da staat"

und warum zeigt den keiner an??

dann würde das sofort ein ende finden,und der typ geht stempeln,aber ohne! geld!!

Matchless 26.03.2005 13:24

Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?

@!.-:;,-_#+ 26.03.2005 14:21

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?
eigentlich schon.
denn schon in der lehrzeit wird einem gelehrt,das man den arbeitsplatz sauber halten muss,sprich zusammenkehren,etc.
und das wird auch als arbeitsunfall gewertet.

pc.net 27.03.2005 23:16

Zitat:

Original geschrieben von Matchless
Und wenn ein Finanzler bei Deckenstreichen von der Leiter fällt und bricht sich die Hand, ist das dann ein Arbeitsunfall?
nein, bei B-KUVG-versicherten heißts nämlich dienstunfall ;)

§ 175 ASVG, § 90 B-KUVG
Zitat:

Arbeitsunfälle (Dienstunfälle) sind Unfälle, die sich im örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der die Versicherung begründenden Beschäftigung ereignen.

...

bei (häuslichen oder) anderen Tätigkeiten, zu denen der Versicherte durch den Dienstgeber oder dessen Beauftragten herangezogen wird

...
sprich: wenns im auftrag des arbeitgebers gemacht wird, ists auch das ein arbeits-/dienstunfall ...

zum vergleich: wenn der lehrling vom arbeitgeber um eine wurstsemmel zum lebensmittelhändler geschickt wird und dabei tut er sich was, ist das ein "unfall bei anderen tätigkeiten" ...

pc.net 27.03.2005 23:20

Zitat:

Original geschrieben von @!.-:;,-_#+
eigentlich schon.
denn schon in der lehrzeit wird einem gelehrt,das man den arbeitsplatz sauber halten muss,sprich zusammenkehren,etc.
und das wird auch als arbeitsunfall gewertet.

deckenstreichen gehört eigentlich nicht zu den "normalen" tätigkeiten eines (verwaltungs-)beamten ... daher zählts auch nicht als sauberhalten des arbeitsplatzes ...

wenn der arbeitnehmer/beamte das einfach nur unbeauftragt macht, weils ihm langweilig ist, wird es sicherlich als streitfall angesehen werden ...

nur bei beauftragung durch den dienstgeber gilts (s.o.) ...

ThomasL 27.03.2005 23:48

sowohl in unserer schule als auch beim bundesheer hamma das alles selber erledigt...


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